Hallo Erika,
auf alles soll der Veranstalter noch Rücksicht nehmen?
Auf bestimmte Berufsgruppen? Nur weil die Leute nicht fähig sind ihren Urlaub entsprechend zu planen. Entweder will ich in den Urlaub, dann muß ich als Reisender alle Eventualitäten bei einer Pauschalreise einplanen. Wenn ich dies nicht kann oder will, dann muß ich mir ne Urlaubsmöglichkeit suchen, die dies gewährleistet.
Das kanns wohl nicht sein.
Und ich habe auch noch keine AGBs gesehen in welchen der Urlauber verpflichtet wird, seine Flugzeiten zu verfolgen. Jedoch kann man es von ihm erwarten. Schließlich war er ja auch groß genug um den Urlaub zu buchen und hatte keinen "Babysitter" dafür gebraucht.
Wenn man mal die Meinung der Menschheit so verfolgt, dann wollen alle eine gewisse Eigenverantwortung ohne Vorschriften und Gesetze. Aber dafür auch was zu tun hat man keinen Bock. Das passt irgendwo nicht zusammen.
Und Eigenverantwortung fängt bei mir schon mit der simplen Urlaubsplaung bzw. -buchung an und endet mit der Rückkehr.
In der heutigen Zeit findest Du die Flugdaten der meisten gängigen Airlines - auch im Charterflug - auf den Internetseiten der Flughäfen. Ausnahmen sind die sogenannten Vollcharter von einem Reiseveranstalter. Dieser hält die Flugdaten in der Regl bis zuletzt geheim.
Und wenn man selbst keinen Bock hat dies zu prüfen, dann kann man sich immer noch vertrauensvoll an sein Reisebüro wenden. Hätte dies der TE vielleicht gemacht, dann hätte er auf seine Urlaubsplanung evtl. noch Einfluß nehmen und Probleme mit evtl. dem Arbeitgeber klären können.
Jedenfalls ich mache es. Wenn der Kunde es möchte sogar für den Rückflug während seines Urlaubes. Dann bekommt er ne SMS
Und was den Versand der Unterlagen betrifft:
Es gibt auch Urlauber, die ihre Unterlagen erst am Flughafen bekommen, weil vielleicht die Zahlung nicht pünktlich eingeht oder dies so vereinbart war. Der braucht sich auch dann auch nicht beschweren. Ebenso hat grundsätzlich ein Reiseveranstalter keinen Einfluß auf die Laufzeit auf dem Postwege. Er muß nur gewährleisten, daß die Unterlagen rechtzeitig beim Kunden ankommen. Und wenn man jetzt das Zeitfenster des TE heranziehen, dann hätte der TE oder der Buchungsverantwortlichen bereits am Freitag vor dem Abflug mit dem RV Kontakt aufnehmen können und nach den Unterlagen fragen sollen. normalerweise bekommt man dann schon mal telefonisch die info ob sich die Flugzeit geändert hat oder wann die Unterlagen raus gehen. Hier kommt weider die Eigenverantwortung zum Tragen.
Nur mit fordern ist es in der heutigen Zeit nicht getan. Es gibt halt immer noch solche und solche Veranstalter was den Service betrifft.
Gleiches kann man aber auch auf den Reisenden übertragen. Der eine setzt auf Eigeninitiative und der andere sagt sich der RV soll mal machen, wenns mir nicht passt dann gibt es halt Ärger.
LG
holzwurm