Flugzeiten Vorverlegt um 12 Std. !! Konnte daher nicht fliegen,was für Rechte habe ich.
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@gastwirt: Bei Linien ist die Gefahr, dass es zu einer erheblichen Flugzeitänderung kommt, weitaus geringer. In den letzten fünf Jahren hatten wir bei LH, BA, AF und Co maximal 10 Minuten Verschiebung, die kaum einen Reisenden erheblich in seiner Urlaubsplanung beeinträchtigen würden.
Bei Pauschalreisen gibt es die Praxis, dass grössere Flugzeitenverschiebungen am An- und Abreisetag möglich sind, eben weil nur der Tag als solcher verbindlich bestätigt ist, schon seit Jahrzehnten. Wo da jetzt auf einmal eine Kostenminimierung herkommen soll, ist mir schleierhaft. Natürlich müssen die Reiseveranstalter wirtschaftlich arbeiten und können bei einer Türkeireise für 300 EUR die Woche keinen Flug buchen, der selbst 250 EUR kostet. Da ist es nicht verwunderlich, dass man auch als RV versuchen muss, einen günstigen Flug zu bekommen.
Und leider sind es ja häufig auch einige Kunden, die diesen Kostendruck verursachen, indem sie beim billigsten Billiganbieter buchen, bei dem sie dann noch mal 15 EUR sparen und vollkommen auf Beratung usw. verzichten (natürlich nicht alleKunden, aber es gibt leider viele, die wirklich nach dem allerletzten Cent fragen).
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@ Berthold
Kundschaft, die von mir garantierte Flugzeiten fordert, lehne ich grundsätzlich ab.
Auch wenn der Kunde nur einen Linienflug will.
Ich will mich damit nicht in die Nesseln setzen und dann für meine Aussage haften müssen, weil ich es nicht garantieren kann.
Dem wo dies nicht passt soll ganz einfach wo anders buchen.
Die Mehrheit kommt wieder zurück, weil es in einem anderen Reisebüro auch nicht anders läuft bzw. die gleiche Auskunft bekommen.
Wenn ein anderes Reisebüro seinen Kopf für die garantierten Flugzeiten hinhalten möchte. Bitteschön, ich hindere keinen der Kollegen daran.
LG
holzwurm -
Sooo vielen Dank für die vielen Antworten! Der Grund wieso ich nicht fliegen konnte war das ich auf einer 4 tägigen Großveranstaltung teilgenommen habe,und selber erst Sonntag mittag mit dem Flieger zurückgekommen wäre.
Das man sich den ganzen Tag freihalten muß wußte ich nicht,was mich nur geärgert hat ist das wenn der Veranmstalter uns die Flugänderung früher gesagt hätte,dann hätte ich nur die Anzahlung bezahlt,und die Reise schon früher storniert! Somit wären eben nur max. 100€in den Sand gesetzt worden,und nicht die 230€!
Mal schauen was ich jetzt noch zurückbekomme,und in welcher FORM!
SCheck,oder Reisegutschein. Ich hoffe doch in Scheck Form.
Vielen Dank für eure Antworten.
Grüße Kim
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Ich würde nicht davon ausgehen, dass das Reisebüro die Flugzeitenänderung verschlafen hat. Ab und an erlebe ich selbst, dass sich die Änderungen recht knapp ergeben, etwa durch die Zusammenlegung von zwei Flügen.
Unsere Praxis: Sofort Info an den Kunden. Parallel immer der Hinweis auf die Unverbindlichkeit der Flugdaten und die Bitte sich spätestens 72 Stunden vor den Flügen noch mal rückzuversichern.
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holzwurm wrote:
Kundschaft, die von mir garantierte Flugzeiten fordert, lehne ich grundsätzlich ab.Auch wenn der Kunde nur einen Linienflug will.
Ich will mich damit nicht in die Nesseln setzen und dann für meine Aussage haften müssen, weil ich es nicht garantieren kann.
Dass es noch Kollegen gibt die sich das leisten können hätte ich nicht gedacht.
Wir verkaufen dem Kunden das was er möchte, natürlich im Rahmen der Pflichten einer ehrbaren Kauffrau, sprich er wird über die Risiken seines Tuns aufgeklärt. Wenn er trotzdem bucht - bitteschön. Mir ist lieber ich verdiene an dem als die Konkurrenz im Internet. Und wenns dann schiefgeht - für was bitteschön soll ich denn "haften"? Ich habe meine Leistung ordnungsgemäß erbracht.
Gibt schon arg seltsame Aussagen ...!!!
Sonntags-Gruß Adriana
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Adelaide wrote:
Dass es noch Kollegen gibt die sich das leisten können hätte ich nicht gedacht.Sonntags-Gruß Adriana
@ Adelaide
Oder hinter her ne schlechte Werbung bekommen, weil der betreffende Kunde mit der Beratung und Service zwar zufrieden war, jedoch nicht mit den Flugzeitenänderungen obwohl man ihn auf unverbindliche Flugzeiten hingewiesen hatte.
Alles schon erlebt.
Daher mein Standpunkt.
LG
holzwurm -
Hallo Adriana,
Dir scheint das mit der haftung nicht bewusst zu sein. Wenn Du bei einer Reise dem Kunden die Flugzeiten garantierst, dann machst Du eine Zusage, die über die des Veranstalters hinausgeht. Für deren Richtigkeit bist Du bzw. Dein Reisebüro voll haftbar!
Kein wenn und aber. Verschiebt sich der Flug kann der Kunde das Büro verklagen und, sofern er die Aussage belegen kann, wir er auch Recht bekommen.
Das heißt ja nicht, daß man dem Kunden die Reise nciht verkauft, ich verkaufe Sie nur dann nicht, wenn er zur Bedingung macht, daß sich die Flugzeiten nicht ändern. Diese Zusage wird er von mir nicht bekommen.
Gruß
Berthold
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Gehe bitte davon aus dass mir als Kauffrau Haftungsrisiken kein Fremdwort sind. Natürlich garantiere ich keine festen Flugzeiten, weil ich das nicht kann. Der Kunde wird auf die Unwägbarkeit hingewiesen - das gehört sich so - und wenn er sich trotzdem zur Buchung entschließt dann bekommt er die auch.
Gruß Adriana
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... na dann ist das ja auch gut so!
Ich hatte Holzwurms Posting so interpretiert dass er die prinzipielle Möglichkei verbindliche Flugzeiten zu garantieren niht ausschließt. Das ist natürlich nicht möglich.
Der Kunde bekommt was er möchte. In 98 von 100 Fallen gehts auch gut. In den 2 anderen, so wie jetzt der des Thread-Eröffners, leider eben nicht. Aber dafür ist nicht das Reisebüro haftbar zu machen WENN es alles getan hat um das Fiasko zu verhindern. Sprich den Kunden SOFORT nach KEnntnis der Änderung zu informieren und evtl. eine Umbuchung (natürlich zulasten des Kunden) zu prüfen.
Ich finde es nicht gut, und nur darum habe ich mich eingeschaltet, wenn in den ersten Repliken auf angeblichen Versäumnissen des Kunden herumgehackt wird ohne ausreichende Fakten zu kennen. Wir sind Dienstleister am rauen Markt, jeder in seionem speziellen Bereich, und können nur durch unsere Kompetenz bestehen. Besserwisserei bringt uns nicht weiter.
Gruß Adriana
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Hallo Kim,
das Problem ist, daß Du ja eine Pauschalreise gebucht hast. Folglich werden die Flugzeiten halt erst mit erhalt des Tickets relativ fest. Relativ darum, weil selbst danach noch eine kurzfristige Änderung möglich ist. Folglich gibt es auch niemanden, der etwas verschlafen haben könnte.
Selbst wenn der Veranstalter schon lange von der Zeitenänderung gewusst hätte, so hätte eine Weitergabe nichts gebracht. Stell Dir vor die Zeiten werden weitergegeben und Du stornierst. Danach ändern sich die Zeiten wieder und Du hättest doch fliegen können.
Einzig die Frage warum Du nichts davon gewusst hast, daß sich die Zeiten ändern können ist interessant. Wer trägt hier die Schuld? Denjenigen kannst Du haftbar machen. Wurde es allerdings einfach nur überlesen, dann hast Du wirklich Pech gehabt.
Gruß
Berthold
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Adelaide wrote:
... na dann ist das ja auch gut so!Ich hatte Holzwurms Posting so interpretiert dass er die prinzipielle Möglichkei verbindliche Flugzeiten zu garantieren niht ausschließt. Das ist natürlich nicht möglich.
Gruß Adriana
Lese meine Beiträge richtig.
Ich hatte geschrieben, daß ich einen Kunden ablehne, wenn er auf garantierte Flugzeiten besteht bzw. nicht einsehen will, daß ich diese nicht garantieren kann.
Kunden solcher Art sollen wo anders buchen. Aber nicht bei mir.
Denn die zu erzielende Provision steht in den meisten Fällen in keinem Verhältnis zum Ärger, Kosten oder Negativ-Werbung durch den Kunden.
LG
holzwurm -
Werter @Holzwurm,
ich bin sowohl des Lesens als auch des Verstehens mächtig, also unterlasse bitte entsprechende Belehrungen!KEIN VERMITTLER kann Flugzeiten garantieren ergo wird KEIN KUNDE irgendwo eine rechtsverbindliche Buchungsmöglicheit erhalten. Was soll das Ganze also? Manche Kunden sind schwieriger als andere, das ist ja nicht nur in unserer Branche so. Verstehen wir uns also als das was wir sind, nämlich Dienstleister um Nicht-Reiseprofis eine angenehme Reise zu ermöglichen und nicht als Belehrer die den Zeigefinger über andere erheben!
Guten Abend wünscht Adriana
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Adelaide wrote:
Werter @Holzwurm,
ich bin sowohl des Lesens als auch des Verstehens mächtig, also unterlasse bitte entsprechende Belehrungen!Guten Abend wünscht Adriana
Dann verdrehe meine entsprechenden Aussagen nicht bzw. interpretiere sie nicht falsch.
Schönen Sonntag noch.
LG
holzwurm