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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @crusty1620 sagte:

    ja da hast du absolut Recht! Ich habe viele Gespräche mit Swiss geführt und habe einfach darauf vertraut was die mir erzählt haben..

    Diesmal habe ich mich mit meinem Bauchgefühl wirklich getäuscht. Mit der Absage habe ich ehrlich gesagt nicht mehr gerechnet..

    Offensichtlich nun also Storno durch TC ... und leider vermutlich ohne dass TC wirtschaftlich einen Vorteil hat ... vermutlich Erfordernis gemäß Insolvenzrecht... und Anfang der Woche konnte man noch mit Swiss fliegen, weil das rechtlich noch nicht geklärt war... was ein Mist und Unsinn

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @kathina44 sagte:

    @ Erny1805

    Ja klar- da steht gesetzlicher Schutz der Pauschalreise und nicht gesetzlicher Schutz der Versicherung oder Insolvenzversicherung. Mit gesetzlicher Schutz der Pauschalreise ist was anderes gemeint, nämlich daß Du einen Anspruch hast auf die vollständige Leistungserbringung, also Flug und Transfer und Reiseleitung und Hotel- und diesen Anspruch verliert man dann, wenn man den Flug trotzdem antritt. Ist doch logisch, Du hast dann nur noch den Flug und die anderen Leistungen kannst Du nicht mehr in Anspruch nehmen aufgrund Insolvenz und Absage der Reise. Dann bist Du am Flughafen angekommen und musst Divh selbst kümmern. Das ist gemeint.
    Der so bezeichnete gesetzliche Schutz er Pauschalreise hat mit der Versicherung/ Sicherungsschein nicht zu tun.
    Das ergibt sich aus dem nächsten Satz, wo drinsteht, daß- wenn man den Flug in Anspruch genommen hat, dann kann man bei der Versicherung nicht mehr die vollständige Reise geltend machen- ist doch auch logisch und so steht's ja auch da

    Genau so sehe ich das auch! 👍

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @vonschmeling sagte:

    Da irrst du dich, das ist ein Unterschied, welcher auch schon vor einer rechtlichen Klärung unstreitig besteht.
    Ich habe ein gewisses Maß an Verständnis für vorteilhafte Auslegungen, der Vergleich dieser Sachstände jedoch hinkt nicht, er kriecht!

    Solche Sprüche helfen wenig, da es “gefühlte” Bewertungen sind .... Fakten, Gesetze, IV Aussagen würde mehr helfen .... ansonsten sind es nur unterschiedliche Meinungen

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @erny1805 sagte:

    Naja, du hast aber Punkt 1 vergessen, Seite 313, wenn sie die Reise antreten verlieren Sie den gesetzlichen Schutz. Das steht zwar jetzt nicht mehr da auf der Kaera Seite, entweder war es von Kaera falsch und die haben es entfernt deswegen oder man möchte die Versicherten heimlich ausdünnen das es weniger werden im Topf... 🙂

    Es bleibt dabei, wir wissen es nicht. Ober gibt es nun eine Antwort?

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @vonschmeling sagte:

    Hinweis erfolgte bereits:
    Der gravierende Unterschied ist, dass die Reisenden in deinem ersten geschilderten Fall vollkommen unverhofft von der Insolvenz unterwegs getroffen wurden.
    Im Fall 2 treten sie (jetzt) wissentlich eine an sich abgesagte Reise an.
    Das ist sich ungefähr so ähnlich wie Sido und Helene Fischer, daher geht deine Meinung total ins Leere.

    Ferner ist "RV" für mich Reiseveranstalter und hier dreht es sich um eine Betrachtung hinsichtlich des Eintritts eines Insolvenzschadens und den Insolvenzversicherer.

    Ob meine Meinung “ ins Leere” geht hängt m.E. davon ab, ob der Unterschied rechtlich relevant ist, aber dazu gibt es ja wohl nichts ...

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @vonschmeling sagte:

    Das erhellt zumindest mir nicht worüber du dich eigentlich erkundigen möchtest ... Sorry!

    1. Fall ➡️ Reisende nutzen Flug, sind unterwegs, Insolvenz tritt ein, Hotels werden nicht bezahlt von TC, sicherungsschein liegt vor, Rv zahlt Teile der Hotelkosten
    2. Fall ➡️ Reisende nutzen nach der Insolvenzanmeldung Flüge, Hotels sind nicht bezahlt, Sicherungsschein liegt vor, user schreiben hier, dass RV Schutz erlischt, weil Teil (Flug) in Anspruch genommen wurde

    Meine Meinung ➡️ Erster Fall und zweiter Fall sehr ähnlich und daher gibt es gute Argumente, warum Pauschalreisenurflugnutzer mE gute Chancen haben, die ausgefallene Hotelleitung beim RV anzumelden zu können

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @towi1802 sagte:

    Die Rück(!)flüge sind nicht ausgefallen. Gründe: Es waren zumeist auch Gäste anderer RV an Bord, die Flugzeuge sind sowieso geflogen. Es wäre wenig werbewirksam gewesen, Flugreisende zurück zu lassen (und halbleer zurück zu fliegen). Die Reisenden hatte gültige Tickets. Ob die bezahlt waren steht auf einem anderen Blatt, doch dank Beförderung haben die Fluggesellschaften nun wenigstens einen Anpruch auf Bezahlung ihrer Leistung (Versicherung, Insolvenzverwalter).

    Es ging um die Hotels.

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @vonschmeling sagte:

    Verstehe die Bezugnahme nicht, etläuft.
    Ich möchte jetzt nicht irgendwelche Fenstereinbaubeispiele herbeiquälen ... soweit mir bekannt gibt´s dazu keine verbindliche Verlautbarung von der Versicherer- oder Veranstalterseite.
    Meine Schlüsse sind reine Mutmaßungen auf der Ebene gewöhnlicher vertragsrechtlicher Aspekte.

    OK dann warten wir mal ab ob es da noch etwas gibt .... denke einige, die den Flug nutzen konnten wissen noch nicht, wie die Beantragung beim RV technisch abläuft

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @etlaeuft sagte:

    Daher auch meine Frage, denn durch Wiederholungen wird es halt nicht richtiger ohne belastbare Quelle ... vielleicht gibt es die ja auch aber dann her damit 😉

    meine Idee ist da eher ➡️ der RV hat ja auch zum Teil für die Hotels der Urlauber bezahlt, die unterwegs waren. Da ist auch das Hotel ausgefallen und die Flüge nicht.... d.h. der Sicherungsschein war da ja auch “gültig”

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @kathina44 sagte:

    Hier wurde es aber die ganze Zeit so dargestellt, als ob es eine Tatsache ist. Offenbar ist es nicht so.

    Daher auch meine Frage, denn durch Wiederholungen wird es halt nicht richtiger ohne belastbare Quelle ... vielleicht gibt es die ja auch aber dann her damit 😉

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @sonnestrand75 sagte:

    Dazu wurde doch schon zig mal alles gesagt. Es gibt keine nicht stornierbaren Tickets und auch Entschädigungen greifen in diesem Fall nicht - die Reisen wurden abgesagt, inkl. Flüge.

    Hallo Zusammen,
    habe hier schon oft gelesen, dass dann die Entschädigungen nicht greifen. Gerne wüsste ich, ob das hier eine eigene Logik ist, nach dem Motto “ist ja dann ein Teil der Pauschalreise geleistet worden und damit gilt der Sicherungsschein nicht” oder gibt es hier eine belastbare Quelle die das eindeutig sagt?
    Mir ist da nichts bekannt. Könnt ihr helfen?

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    Hier der link zur neuen Info
    https://www.tc-infonet.de/fileadmin/media/Vertriebsinfo/TCI_Redaktion/PDF_Download_2019/Vertriebsinfo.pdf

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @nabru73 sagte:

    @ vonschmeling

    Sie schrieben, dass das Einchecken nicht die Validität des Tickets bedeutet. Meinen Sie, selbst wenn man bereits die Bordkarten hätte, könnte man nicht sicher sein, dass man mitgenommen würde?

    So wie ich das verstanden habe, ist auch dann noch ein Storno möglich. M.E. ist das aber nicht wahrscheinlich. Um welche Airline geht es denn?

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @ballonflieger sagte:

    Beispielhaft Versicherungsbedingungen ADAC Reiserücktrittversicherung "Basis" § 13: "1. Versicherungsschutz besteht, sofern die Voraussetzung des Absatz 2 erfüllt ist, bei: a) Tod, schwerem Unfall, unerwarteter schwerer Erkrankung, Schwangerschaft oder unerwarteter Impfunverträglichkeit bei einer versicherten Person oder einer Risikoperson; (...) 2. Voraussetzung für den Versicherungsschutz im Sinne des Absatz 1 ist, dass die Reiseunfähigkeit bei der versicherten Person nach der allgemeinen Lebenserfahrung zu erwarten ist und dass ihr der Antritt der Reise objektiv nicht zugemutet werden kann."
    Sollte einer Schwangeren "nach der allgemeinen Lebenserfahrung" der Antritt der Reise "nicht zugemutet" werden können, ist also ein Reiserücktritt für den Versicherten möglich. Und er kann diesen vollziehen und der Fall ist abgeschlossen. Wenn der Reisende danach aber für sich entscheidet, dass er trotz Schwangerschaft entgegen der "allgemeinen Lebenserfahrung" auf eigenes Risiko die Reise mit einem anderen RV antritt, ist dies m.E. nicht verwerflich. Sondern eben sein eigenes Risiko.

    Ich schlage vor, dass Südwestpfalz das genau so mal seiner Versicherung schreibt
    ... die werden das sicher auch so sehen .... wie auch sonst 😉

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @vonschmeling sagte:

    Na gut, dann haben wir eben noch einen Nebenkriegsschauplatz ...
    Offenbar ist in den Versicherungsbedingungen der Eintritt einer Schwangerschaft als Leistungsgrund vorhanden, sie wird entsprechend kostspielig gewesen sein.
    Hat der Sachverhalt (@ballonflieger) per se null und nichts mit der "Erbringung der Leistung" zu tun, das ist eine komplett andere "Baustelle".
    In dem Augenblick, in dem er eine neue Reise bucht, verhält sich der Versicherungsnehmer zumindest unlauter, wenn er die andere Reise mit der Begründung "Eintritt einer Schwangerschaft" kündigt und derweil die erste Versicherung auf Leistungen in Anspruch nimmt. Das wird auch der bräsigste TC Geschädigte kaum bestreiten wollen!?
    Sowohl Detlef, als auch Armin und ich haben bereits hinterfragt, ob denn die Versicherung bereits nach der Feststellung der Gravidität in Kenntnis gesetzt wurde und somit die (mutmaßlichen!) Voraussetzungen für eine Leistung überhaupt erfüllt sind.
    Für die Inanspruchnahme der Versicherung braucht der Versicherungsnehmer eine Abrechnung über die Stornokosten vom Veranstalter. Eine solche kann zur Zeit nicht beigebracht werden, da der Bevollmächtig keine solche herausgibt.
    Ich gehe davon aus, dass hier jemand - vermutlich falsch beraten? - nach einem Strohhalm gegriffen und in vollkommen lauterer Absicht einen "Tipp" für andere Betroffene geben wollte. Ferner nehme ich an, dass er sich keines unrechten Handelns bewusst war, hat ja nicht jeder den Gabler unterm Kopfkissen liegen.
    Der aufmerksame Leser dieses Thread wird merken, dass es bis zur Erstattung noch so einige Hürden zu nehmen gilt ... also bitte verzichtet auf einen shitstorm!

    Sachlich natürlich komplett richtig .... habe nur vorher den Eindruck gehabt, dass Ballonflieger nur einen Scherz gemacht hat, denn eine Versicherung in Anspruch zu nehmen aufgrund der Tatsache, dass man aus medizinischen Gründen nicht reisen kann und dann trotzdem reist ist ja schon .... ähm besonders 😉

    Gut fand ich zuletzt auch den Scherz eines Users, dass man beim RV die Lebensmittel zu Hause zusätzlich zu den Reisekosten ansetzen solle, da man ja durch den Urlaubsausfall kein Essen im Urlaub erhalten würde und dann zu Hause einkaufen müsse .... also 1X Reisepreis zurück (da ist ja auch das Geld für das Essen im Urlaub dabei) und dann nochmal Geld für das Essen zu Hause ....

    So nervig das alles ist .... zwischendurch ist es schon auch lustig hier ....

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @etlaeuft sagte:

    Ähm, vermutlich Missverständnis hier .... es geht nur darum genau das anzufragen was ausgefallen ist .... keineswegs mehr! Nerver!

    Never sollte das heißen 😉

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @sophia2019 sagte:

    wow das finde ich ganz schön mutig da würde ich nichts machen das Risiko eines B... wäre viel zu groß! Dumm sind die Leute auch nicht, sorry

    Ähm, vermutlich Missverständnis hier .... es geht nur darum genau das anzufragen was ausgefallen ist .... keineswegs mehr! Nerver!

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @magghy sagte:

    An etläuft

    Da du einen Teil der Pauschalreise in Anspruch genommen hast gilt dein Sicherungsschein nicht mehr, um auf Entschädigung Anspruch zu haben.
    =========
    Antwort:
    Das wäre doch klasse! Dann gibt es keinen Sicherungsschein und damit muss Mastercard zahlen. Oder habe ich da was falsch verstanden ...?

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    @hesse19 sagte:

    Bei c) hätte ich Bedenken.
    Soweit ich die Richtlinien von Mastercard verstanden habe, ist ein Chargeback nur möglich, wenn die Erstattung durch die Versicherung nicht möglich ist oder gänzlich abgelehnt wird (steht so auf Seite 357 des Chargeback Guide von Mastercard von 24.9.).
    Die Variante b) setzt also voraus, dass a) nachweislich gescheitert ist.
    Soweit ich weiss, darf eine Kreditkartentransaktion nur einmal reklamiert werden, daher wäre ein Schnellschuss in Form von c) möglicherweise fatal. Da würde ich mich in jedem Fall diesbezüglich noch etwas umhören.
    Ist aber nur eine Laieneinschätzung...

    Gerade bei meiner Bank angerufen und den Fall geschildert .... Antwort: Man würde nichts erstatten, da die Reise ja komplett über den Sicherungsschein abgedeckt sei ... haha ..... Daraufhin habe ich darum gebeten mir das schriftlich zu geben, damit es später nicht heißt: Frist abgelaufen. Nein, schriftlich können man mir das natürlich nicht geben. Interessant....

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  • Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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    Hallo Zusammen,
    obwohl ich recht fleißig hier gelesen habe, würde ich hierzu Euren Ratschlag gerne hören....ich mach es möglichst kurz mit den Fakten:
    Pauschalreise Bucher gebucht, Absage erhalten, Anzahlung im Mai, Restzahlung im September (beides Mastercard), Flüge dennoch angetreten (hat geklappt), Flughafentransfer ist natürlich dann ausgefallen (stattdessen Mietwagen genommen) und das Hotel habe ich nochmal gebucht und neu bezahlt. Von der Fluggesellschaft weiß ich auch, was die Flüge gekostet haben (habe ich schriftlich).
    Variante a) Alles beim RV eingeben und unter "Zusatzkosten" angeben, dass der Flug funktioniert hat.
    Variante b) Chargeback eines großen Teils der KK-Zahlung im September versuchen. Logik: Flüge haben stattgefunden, dadurch Aufbruch der Pauschalreise in Teilleistungen und daher Chargeback.
    Variante c) => Variante a) und b) parallel versuchen.
    Keine Variante für mich => Hundkaztemauskosten 😉 auch ansetzen oder gar verschweigen, dass die Flüge funktioniert haben
    Mir ist klar, dass ich noch Glück hatte mit den Flügen und andere hier alles bezahlt haben und nichts nutzen können .... dennoch würde ich natürlich auch versuchen, dass ein Teil der ausgefallenen Leistungen erstattet wird ....
    Habt Ihr eine Meinung bzw. gibt es hierfür schon eine Vorgehensweise....
    Vielen Dank vorab!

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