Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Dein Kind ist noch nicht authorisiert zum Abschluss von Verträgen, danyschw - deine Unterschrift reicht demnach aus.
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@vonschmeling: mir ist klar, dass das "Versäumnis" bei mir liegt.
Aber mir ist nicht klar, dass ich mich als Verbraucher nicht auf ein vertraglich vereinbartes, rechtsstaatliches Verfahren (Sicherungsschein) verlassen kann, sondern die politischen Versäumnisse mit der zu geringen Sicherungssumme auch noch durch spitzfindige Fallstricke ausbaden muss.
Aber egal! Bei mir betrifft es zum Glück nur die Anzahlung und da haben wir schon ganz andere Summen an einem wilden Wochenende versoffen. Also Haken dran.

️@kitzelbacher sagte:
@vonschmeling: mir ist klar, dass das "Versäumnis" bei mir liegt.
Sorry, aber diese Erkenntnis war deinen Beiträgen nicht zu entnehmen ...
Aber mir ist nicht klar, dass ich mich als Verbraucher nicht auf ein vertraglich vereinbartes, rechtsstaatliches Verfahren (Sicherungsschein) verlassen kann, sondern die politischen Versäumnisse mit der zu geringen Sicherungssumme auch noch durch spitzfindige Fallstricke ausbaden muss.
Spieß umdrehen kommt nicht so gut. Du hättest es haben können, und dafür stehen jetzt alle gerade - auch die vom nicht realisierten Nutzen vollkommen unbeleckten!
Aber egal! Bei mir betrifft es zum Glück nur die Anzahlung und da haben wir schon ganz andere Summen an einem wilden Wochenende versoffen. Also Haken dran.

️Na dann ...

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Nippynell , schau dir den Beitrag von julkus um 18:34 Uhr an . Unter Punkt 3. findest du den Link
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Zur Chargeback-Pflicht: Wow, die Bundesregierung als Milchmädchen... Das wird ja eine fette Schadensersatzklage der Acquirerbank von Thomas Cook gegen den Bund geben. Mich würde ja echt mal interessieren, wer das ist *). Ich erachte die "Chargebackpflicht" rechtlich für komplett unhaltbar. Es wird ja kein Schaden gemindert, sondern nur vom Verbraucher auf die Acquirerbank verschoben, evtl. Sicherheitseinbehalte dürfte ja wohl längst aufgebraucht sein. Also wenn schon, dann muss der Staat für alle Marktteilnehmer, auch Nichtverbraucher, für die unvollständige Absicherung von Pauschalreisen eintreten. Zwischen Verbrauchern und Finanzinstituten als gute und schlechte Gläubiger zu unterscheiden, wird wohl rechtlichen Prüfungen kaum standhalten. Spannend.
Also: Chargebackfrist abgelaufen, Bund verweigert Zahlung => Deckungszusage Rechtsschutz anfordern und klagen.
*) EDIT: Wetten werden angenommen für:
Concardis:
https://finanz-szene.de/payments/der-concardis-schock-horrende-verluste-und-eine-ominoese-pleite/
und den ohnehin in Turbulenzen befindlichen DAX-Wert Wirecard:
2012- Thomas Cook entscheidet sich für Wirecard -
Ja genau Wülfi71 - und jetzt sinnst du doch zumutbar sportlich nochmal über jedes deiner Argumente mit Blick auf den Kontext / nur über die Gesamtsituation.
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@-yasmin sagte:
Wie mach ich es denn im Todesfall, wenn einer der mitreisen sollte verstorben ist, aber die Reise nachweislich von mir bezahlt wurde.
Ich kann ja die Unterschrift nicht mehr beibringen und auch keine Sterbeurkunde.Denk bitte über diesen deinen Beitrag noch einmal nach und spezifiziere dann deine tatsächliche Frage.
Danke. -
Die Mitreisenden müssen ja mit unterschreiben, das geht ja aber in meinem Fall nicht mehr.
Wie kann ich auf dem Formular der Bundesregierung das mitteilen oder gibt es eine Emailadresse oder Telefonnummer wohin ich mich wenden kann, um das abzuklären, ob ich trotzdem die gesamte Summe bekomme.
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Hallo, wir haben damals Flug und Hotel extra gebucht. Keine Pauschalreise. Hotel über Neckermann. Gleich nach der Insolvenz wurde die Rückforderung beim Insolvenzverwalter in der Schweiz schriftlich beantragt aber bis heute haben wir nie eine Antwort erhalten. Macht es überhaupt Sinn, dass ich die Rückzahlung nochmal beim Ministerium beantrage oder ist das ausschliesslich für Pauschalreisen mit Sicherungsschein? Dankeschön.
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Hallo, wir haben damals Flug und Hotel extra gebucht. Keine Pauschalreise. Hotel über Neckermann. Gleich nach der Insolvenz wurde die Rückforderung beim Insolvenzverwalter in der Schweiz schriftlich beantragt aber bis heute haben wir nie eine Antwort erhalten. Macht es überhaupt Sinn, dass ich die Rückzahlung nochmal beim Ministerium beantrage oder ist das ausschliesslich für Pauschalreisen mit Sicherungsschein? Dankeschön.
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Hallo zusammen,
leider habe ich auf den letzten Seiten nichts dazu gefunden.
Tragt ihr als Hauptforderung den gesamten Betrag beim Bund ein oder abzüglich der bereits überwiesenen 17,5% vom Rückversicherer?Vielen Dank!
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Das ergibt sich aus dem Formular. Dort wird das genau abgefragt. Du gibst den gezahlten Gesamtbetrag (der ist übrigens durch die Meldung an hww bereits voreingestellt, da hww scheinbar mit dem Bundesportal gekoppelt ist) an. Später wird dann erfragt ob du bereits von Kaera den 17,5% Betrag mitgeteilt bekommen hast. Das Schreiben musst du dann hochladen.
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https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2020/2020_FAQ_Thomas%20Cook.html?nn=6704238
Beim BMJV gibt es nun einen erweiterten Frage/Antwort-Bereich.
Dort wird unteranderem auf Chargeback eingegangen.
Wer es noch nicht gemacht hat kann es wohl noch nachholen. -
@julkus sagte:
Oliko, du hast noch überhaupt gar kein Schreiben von Keara? Also, dass die 17,5% irgendwann ausbezahlt werden?
Da würde ich dann dringend mal bei denen nachhaken.
Doch schon steht auf Bescheid und Auszahlung aber sonst noch nichts rüber gekommen...
Oli