Auf Grund irgendwelcher subjektiven Bewertungen hast du sicher keinerlei Ansprüche. Erst wenn der Reiseveranstalter bestätigt, dass das beworbene und gebuchte Angebot mit der Realität nicht übereinstimmt, sprich, er also die negativen Bewertungen auch für bare Münze anerkennt, dann kann man mal in Verhandlungen treten. Aber auch da kommt es drauf an, welche Mängel es sind die vorliegen und ob diese eine Umbuchung rechtfertigen.
Im ersten Moment und bei der jetzt bekannten Sachlage würde ich mal sagen "Schlechte Karten"
chepri
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frühbucher bei späterer umbuchung? -
ITS ..Könntest du bitte die entsprechende Stelle aus der Frankfurter Tabelle zitieren, die bei einem Reisemangel "2 Sterne Unterschicht Hotel statt gebuchten 4 Sterne Haus" die genannte Summe von 300€ zuspricht?
Interessant wäre natürlich auch, welche Mängel das Unterschicht-Hotel gehabt hat. Dass es dort weder Barolo noch Brunello oder Amarone gab, dürfte allerdings nicht darunter fallen. -
Umbuchung erst vor OrtDass so manches theoretisch oder nur sehr schwer umzusetzen ist gebe ich gerne zu. Hab ja anderswo schon mal geschrieben, dass ich selbst einmal nach der Landung mit diesem Problem konfrontiert wurde und notgedrungen (Ferienzeit, Schulkind dabei) mich auf diesen "Handel" einlassen musste.
Wichtig finde ich dennoch, dass der Urlauber weiss, welche Rechte er hat und dass er sich vor Ort entsprechend verhält. So wie Lugansk schreibt, ist es natürlich ein Reisemangel der entsprechend auszugleichen wäre, was dir da widerfahren ist. Wenn es dir dazu noch gelungen wäre, die entsprechenden Preise des gebuchten Hotels in Erfahrung zu bringen, hättest du sogar eine wunderschöne Rechnung aufstellen können. Aber auch ohne dies wäre sicher eine angemessene Minderung durchsetzbar gewesen. Voraussetzung: Sofort bei der "Hotelzuweisung" festhalten, dass man damit nicht einverstanden ist und sich weitere Schritte vorbehält.
Sonst passiert es am Ende noch, dass man dir unterstellt zu gehörst zu der Sorte Uralubern, die in einem solchen Fall jubilieren "War nicht schlimm, dass unser Hotel überbucht war, dafür haben wir ein Haus bekommen, das wir uns nie hätten leisten können" Dass diese bedauernswerten Menschen dann im nächsten Supermarkt ihr Dosenbier holen und es ungemütlich im Zimmer konsumieren verschweigen sie. Und dass sie mit diesem Tun das perfekte Zusammenspiel von Hotel und Reiseveranstalter unterstützen ist ihnen egal, gereicht es ihnen doch zum Vorteil.Mit mir macht man jedenfalls diese Spielchen nicht mehr und sollte ein von mir gebuchtes Hotel bei der Ankunft tatsächlich kein Plätzchen für mich haben (bei meinen Reisen allerdings kaum vorstellbar) habe ich zumindest keinen Streit um Erstattung, denn im voraus ist ja nichts gezahlt.
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Umbuchung erst vor OrtAnnahme unter Vorbehalt deshalb, um sich eine spätere Mängelrüge offen zu halten. Wie Kourion schrieb, unterbreitet der RV ein neues Angebot. Nimmt man dies ohne weiteres an, wird es schwer werden hinterher einen Reisemangel geltend zu nmachen, der in abweichenden Leistungen besteht.
Natürlich räume ich ein, dass vieles hier Theorie ist. Wie du schon schreibst, gibt es in der Praxis oftmals keine andere Möglichkeit als zunächst in den sauren Apfel zu beissen. Allerdings ist das noch kein Beinbruch, wenn man seine Rechte zum nächstmöglichen Zeitpunkt, in aller Regel dann also nach der ersten Nacht, anmeldet und geltend macht.
Zwingen wirst du den Reiseleiter nicht können, etwas zu schreiben, was er nicht schreiben will. Dann bleibt dir nur, sich um Zeugen zu kümmern und selbst zu vermerken, was der RL nicht unterschreiben wollte.Ich stimme dir zu, dass es unsauber ist zu schreiben, man solle den Vertrag stornieren, wenn dies schon durch den RV geschehen ist. Deshalb schreibe ich ja gerne, man solle dem RV mitteilen, dass man das Schreiben vom xy.ten als Auflösung des Vertrags ansieht und um sofortige Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen bittet. Schlamperei von mir.
Die Frage nach dem gleich- bzw. höherwertigen Hotel ist einfach: Wenn ich persönlich (und nur auf meine subjektive Meinung kommt es an) der Meinung bin und dies auch nachvollziehbar darlegen kann, die angebotene Unterkunft sei nicht gleichwertig, muß ich diese nicht annehmen.
Beispiel: Man bucht ein 4*Haus das laut Katalogbeschreibung eine hoteleigene Disco hat und in dem jeden Tag bis 04.00Uhr morgens unter dem jungen Publikum Parystimmung herrscht und wo die Animateure ständig zu Spass und Spiel einladen.Vor Ort bekommt man dann ein 5Haus, das laut Katalogbeschreibung seit Jahren bei der ruhesuchenden älteren Generation äußerst beliebt ist und der allwöchentliche Tanztee mit dem beliebten Alleinunterhalter Jonny Hinterbauer das absolute highlight ist.
Soll dieses Hotel dann höherwertig sein, nur weil es einen Stern mehr hat? Also wer wegen Party etc. das 4Hotel buchte wird das kaum so sehen. -
Vulkanausbruch Island:Deutscher Flugverkehr massiv beeinträchtigt!!!Und welchen Schaden willst du dir ersetzen lassen?
Nichts ist gefährlicher als Halbwissen
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Das 1. mal Costa de la Luz..Hotel??Ich dachte , ihr wolltet nach Mallorca, denn vor kurzem hast du geschrieben:
"Ich suche ein Hotel in mallorca oder Menorca (3-4 Sterne) All Inklusive..." -
Von Barcelona(Flughafen) nach Lloret de MarDu hast vollkommen recht mit deiner Beschreibung, aber manche schreiben/sagen Barcelona und meinen Girona. Von dort fährt der Bus direkt vom Flughafen nach Lloret. Falls also der TO (oder ein anderer) nicht in El Prat sondern in Girona ankommt und zur Costa Brava will, hat er es etwas einfacher.
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Vulkanausbruch Island:Deutscher Flugverkehr massiv beeinträchtigt!!!Fachlicher Rat z.B hier:
curiosus wrote:
... An der Verteilung in den unterschiedlichen FLs kann man ersehen, daß die Beeinträchtigung eher lokal begrenzt und von kurzer Dauer sein werden...Die Frage ist nur, ob die Aschewolke in diesem forum mitliest.
Im Ernst: Kein Mensch auf dieser Welt kann dir heute sagen, was am 02.06. für Bedingungen herrschen und hier in diesem forum werden ja auch nur Infos wiedergegeben (und interpretiert) die man anderswo findet.
Ich persönlich würde ja sagen, bis zum "Weltuntergang" am 04.06. bist du locker zurück, aber.... (s.o.)Einen schönen Urlaub
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Welche Hotels sind kinderfrei?Mausebaer wrote:
ZUR ERINNERUNG !!!Mausebaer wrote:
Hallo alle miteinander !Bitte diskutiert hier nichtüber den Sinn und Zweck von kinderfreien Hotels, sondern postet in diesem Thread nur Adressen von kinderfreien Hotels - Danke !
Beitrag vom 05.04.2011
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6 Tage bis iPhone-AppUnd für den Fall, dass der Termin wider Erwarten nicht eingehalten werden kann, gibt es ja noch dieses Feld:
Ja, erinnern Sie mich bitte, sobald die HolidayCheck App erhältlich ist
Aber ich glaube, es gibt noch einen kleinen bug:
Heute sind schon drei Beiträge von mir einfach so verschwunden. Ich glaube auch nicht, dass man sie einfach so gelöscht hat, denn sie waren kein Verstoß gegen die Forenregeln und auch nicht OT oder doppelposting. Und dass HC Zensur ausübt mag ich auch nicht so recht glauben. -
HC-ZeitrechnungWas haben curiosus und gastwirt gemeinsam? Eine falsche Zeiteinstellung, wie man am Beitrag im forum zur iPhone-App lesen kann.
Dort steht bei seinem Eintrag jetzt um 08.11Uhr:
6 Tage bis iPhone-App 24.05.2011 08:49:01Und auch hier ist er seiner Zeit voraus:
HC-Zeitrechnung 24.05.2011 08:57:33
Es ist 08.15Uhr, zumindest bei mir.
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HC-ZeitrechnungDer Fehler tritt nicht nur im Forum auf, sondern auch bei den PN's. Habe soeben eine erhalten und die Nachricht wird angezeigt als:
Vom 24.05.2011, 08:39:47 UhrAber möglicherweiese fällt auch dieser Beitrag der Zensur zum Opfer.
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HC-ZeitrechnungUnd auch im Mallorca-Forum war curiosus wieder schneller als das Licht:
Kosten Sonnenschirm Playa de Palma23.05.2011 20:39:13
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Gebuchtes Hotel war geschlossenliebe gabriela,
es ist schon bewunderswert, mit welcher Ignoranz du andere Beiträge behandelst. Was dir nicht in den Kram passt, wird nicht berücksichtigt.
Du schreibst in letzter Zeit einen solchen Unsinn, dass es schon direkt erschreckend ist und stellst Behauptungen auf, die schlichtweg pure Dummheit sind:
"Ich habe die strafrechtliche Konsequenzen aufgezeigt...."
Eine solche Aussage beweist wirklich, dass du vielleicht als Schöffin geeignet warst, denn dort muss man nicht denken, aber vom Recht an sich hast du weniger Ahnung als eine Kuh vom Fliegen.NocHmal:
a) Arglistige Täuschung ist KEIN strafrechtliches Delikt
b) kann in diesem Fall nicht vorliegen.Was der RV getan hat (unterstellt er wußte, dass das Hotel geschlossen war) ist schlichtweg und ganz einfach: Er hat gelogen!
Und jetzt reicht es mir wirklich endgültig von den Halbgebildetheiten und geschraubten Sätzen. ich dachte lange Zeit, du wüßtest wovon du schreibst, aber da habe ich mich getäuscht. -
Gebuchtes Hotel war geschlossengabriela_maier wrote:
Warum wohl würgen die die RV soviele Prozesse vor einem Urteil ab ? Sie wollen kein Urteil, weil wie hier die Sache aus ihrer Sicht viel billiger auf dem kleinen Dienstweg bereinigt wird.Wenn es billiger geht, ist es aber doch ihr gutes Recht. Sind ja in erster Linie ein Wirtschaftsunternehmen.
Zudem ist es aber doch auch so, dass viele der Kläger mit dem, was vom Veranstalter geboten wird, im Hinblick auf ein weiteres Prozessrisiko eiverstanden sind.
Und nicht zu unterschätzen der Anteil der Verfahren, der auf "gutes Zureden" des Gerichts mit einem Vergleich endet. Ganz einfach deshalb, weil Amtsrichter auch so gut beschäftigt sind und es wesentlich weniger Arbeit macht, ein verfahren mit einem Vergleich, als mit einem Urteil (in dem vielleicht nicht viel anderes als im Vergleich steht) abzuschließen.
Und "abwürgen" können die RV doch nur, wenn auch die andere Seite einverstanden ist.
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Gala Vital MS La Dolce VitaMit Sicherheit nichts, denn was interessiert das die Polizei.
Und ob zivilrechtlich etwas zu machen ist/war, geht aus dieser pauschalen unmutsbekundung in keiner Weise hervor.
Also dadurch nicht die Vorfreude auf einen schönen Urlaub verderben lassen -
Gebuchtes Hotel war geschlossengabriela_maier wrote:
Man lese nur noch einmal das Eingangsposting. Danach war das gebuchte Hotel schon vor Reiseantritt geschlossen. Wer dann noch den Reisenden da hinschickt ( obwohl er weiss, das es nicht möglich ist ) macht sich der arglistigen Täuschung schuldig.Hallo gabriela,
ich habe ja schon geschrieben, dass ich die Praktiken der Veranstalter und Hoteliers auf das schärfste verurteile.
Nur warum du wider besseres Wissen hier Falsches immer wieder behauptest, lässt verschiedene Schlüsse zu.a) Du liest Antworten auf deine Beiträge nicht richtig
b) Du verstehst sie nicht
c) Du behauptest absichtlich FalschesVor wenigen postings habe ich dir aucf die obige Behauptung klar gemacht, dass es zwar Unverschämtist, wie sich der Rv verhalten hat, aber keine arglistige Täuschung war.
Und gerade jemand, der für sich in Anspruch nimmt, in der rechtlichen Materie nicht gänzlich unbewandert zu sein, sollte doch die korrekten Termini benutzen -
Nilkreuzfahrt - Ausflüge auf eigene Faust?Und noch dazu einen Haufen Unsinn
pfeffi123 wrote:
mit dem taxi empfehle ich nicht,denn ruck zuck bist du weg vom fenster.,,,wenn das schiff zb in esne,komombo oder am suezkanal anlegt, ist lebensmüde,..also genieße deinen urlaub und gehe nicht alleine auf entdeckertur.ist zu gefährlch..Und den Suezkanal im Zusammenhang mit einer Nilkreuzfahrt in´Spiel zu bringen weist nicht gerade auf tiefe Geographiekenntnisse hin

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Umbuchung erst vor OrtNa ja, ganz so einfach muss man den Reiseveranstaltern das aber nicht machen, so nach dem Motto "Friss oder stirb".
Es kommt ja auch darauf an, warum man umgebucht werden soll. Ist es, weil das Hotel überbucht ist, würde ich auf zunächst auf Vertragserfüllung pochen, schließlich ist das Hotel noch da und wie der Veranstalter mit dem Hotelier klar kommt ist nicht Sache des Kunden.Ist ein Hotel nicht fertig, bringt das natürlich nichts. Trotzdem hast du einen Vertrag, der auch bestimmte Leistungen enthält. Kündigt der RV diesen Vertrag plötzlich ist es durchaus möglich, ein neues Angebot anzunehmen, sich aber für die "Mängel" entschädigen zu lassen. Deshalb am Besten solche Angebote unter Vorbehalt annehmen und sich weitere Schritte vorbehalten.
Rechtsnormen aus dem BGB zitierte ich mit Absicht nicht, da dies so manchen überfordern könnte (Kourion etc. natürlich ausgenommen)
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Aida- Tauchcomputer wurde einbehaltenHerzlich willkommen zurück! Ich freue mich wirklich, deine erheiternden beiträge wieder zu lesen.