@Holdinho: wenn der Gerichtsstand in Indien wäre, würde mir das sehr entgegen kommen. Denn wenn ich den Betrag von der KK-Gesellschaft zurückbuchen lasse, können die im Indischen Gericht bist zum Sanktnimmerleinstag auf mich warten.
Also was ist denn nun wenn ich zurückbuchen lassen? Hat jemand tatsäliches WISSEN über einen solchen Vorgang? (Nein, ich meine mit "Wissen" nicht Mutmaßungen, persönliches Wunschdenken und Glaßkugeleien)
PS: Dein Usbekistan Gag sollte warscheinlich lustig wirken. War aber irgendwie ein Rohrkrepierer.