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Ärger mit Hotelbuchung über indische Website

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • biokeksB Offline
    biokeksB Offline
    biokeks
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    ich bitte um Euren Rat, da ich niemand kenne der sich wirklich damit auskennt:

    Habe ein Hotel in Schottland über ein bekanntes indisches Portal gebucht.
    Habe dann bemerkt, dass ich das falsche Hotel gebucht habe - kein Problem, denn auf der Website gibt es einen stornieren-Button. Welchen Teilbetrag man erstattet bekommt, wird dann einige Tage späterper Email mitgeteilt.

    Nun kam diese Email, mit eine undurchsichtigen Berechnung und der Aussage, dass man demächst 0$ (NULL!) zurück auf die Kreditkarte erstattet bekommt.
    Ich habe mich mehrmals beschwert, aber ich bekomme keine Erstattung und kann auch die Stornierung nicht rückgängig machen.

    380€ sind nun einfach komplett weg.

    Meine Fragen: Kann ich über meine Kreditkartenbank den Betrag wieder zurückbuchen lassen? Kann ich Anzeige bei der Polizei erstatten? Falls ich zurückbuchen lassen, kann mich das Hotel belangen?

    Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe.

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    • Mam62M Offline
      Mam62M Offline
      Mam62
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      War das eine günstige, aber dafür nicht stornierbare Rate? Dann kann und wird das Hotel Dich belangen und die Kreditkartengesellschaft Dir den Betrag nicht erstatten.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Jan-Eric71J Offline
        Jan-Eric71J Offline
        Jan-Eric71
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo Biokeks!
        Sorry, aber ist Geiz wirklich geil?
        Wie kann man über eine indische Webseite eine Buchung für ein schottisches Hotel vornehmen.
        Anscheinend hast Du Dich nicht über die "AGB´s" dieser "Veranstalter informiert...
        Ob und wie Du Dein Geld zurück bekommst, musst Du über Deine Bank, respektive über Dein Kreditkartenunternehmen klären.
        Meist ist es jedoch so, dass ausländische Unternehmen nicht mit den AGB´S des deutschen Rechts konform laufen...
        Das kannst Du sicher unter Lehrgeld verbuchen...
        Ich wünsche Dir viel Glück bei Deinem Vorhaben, das Geld zurück zu bekommen...

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • biokeksB Offline
          biokeksB Offline
          biokeks
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Überflüssiges Zitat entfernt!
          @Mam62:

          Mir wurde nicht mitgeteilt, dass es eine nicht stornierbare Rate war.

          Wenn es denn nicht stornierbar war: Warum war da der Button "Cancel now" und die Meldung man würde mir in kürze den Betrag der Rückerstattung zukommen lassen?

          Und warum sollte mich das Hotel belangen wenn mir die Kreditkartengesellschaft den Betrag nicht erstattet?

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • chriwiC Offline
            chriwiC Offline
            chriwi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            biokeks:
            Mir wurde nicht mitgeteilt, dass es eine nicht stornierbare Rate war.

            Mir wurden die Buchungs- und Stornobedingungen noch nie mitgeteilt. Ich musste immer lesen. Ich hab aber auch noch nie auf "buchen" geklickt, bevor ich die Bedingungen gelesen habe.

            Und bitte, was ist ein "bekanntes indisches Portal" ?! Ich kenne dutzende Buchungsplattformen, bin aber bisher ohne Inder ausgekommen.

            Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!!
            Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.

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            • HolginhoH Offline
              HolginhoH Offline
              Holginho
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Indisches Portal ggfs. = Gerichtsstand in Indien!?! Viel Spaß beim Versuch, dort Deine "Ansprüche" durchzusetzen.

              Die Reise dorthin könntest Du ja evtl. über ein Portal aus Usbekistan buchen 😉

              “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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              • zeitigweiseZ Offline
                zeitigweiseZ Offline
                zeitigweise
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                hier noch mal für alle Zweifler:
                http://www.ecotour.com/produit/hotel-the-palace-(ex-intercontinental-the-palace)-368849

                Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • HolginhoH Offline
                  HolginhoH Offline
                  Holginho
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Ich glaube, Du hast Dich verlaufen @zeitigweise 😉

                  “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                  • HolginhoH Offline
                    HolginhoH Offline
                    Holginho
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Biokeks, könnte es "vielleicht, eventuell, unter Umständen" sein, daß der "cancel now"-Button einzigst quasi die "Lösch-/Korrigierfunktion" während(!) des Buchungsvorgangs darstellt?

                    Edit:
                    Grundsätzlich und auf jeden Fall immer die AGB lesen...erst recht, wenn man über "Exoten" bucht.

                    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • chriwiC Offline
                      chriwiC Offline
                      chriwi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      ...auch wenn's "bekannte indische" Exoten sind.

                      Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!!
                      Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • biokeksB Offline
                        biokeksB Offline
                        biokeks
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @Holdinho: wenn der Gerichtsstand in Indien wäre, würde mir das sehr entgegen kommen. Denn wenn ich den Betrag von der KK-Gesellschaft zurückbuchen lasse, können die im Indischen Gericht bist zum Sanktnimmerleinstag auf mich warten.

                        Also was ist denn nun wenn ich zurückbuchen lassen? Hat jemand tatsäliches WISSEN über einen solchen Vorgang? (Nein, ich meine mit "Wissen" nicht Mutmaßungen, persönliches Wunschdenken und Glaßkugeleien)

                        PS: Dein Usbekistan Gag sollte warscheinlich lustig wirken. War aber irgendwie ein Rohrkrepierer.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Ahotep2A Offline
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                          Ahotep2
                          Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Es sind Mutmaßungen, so lange wir weder den Vermittler noch dessen AGB kennen 😉

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • ArminA Offline
                            ArminA Offline
                            Armin
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            ...eben..solange hier nicht Roß und Reiter genannt werden beruht eh alles auf Mutmaßungen. Fakt ist- AGB hin oder her- der Vermittler dürfte seinen Gerichtsstand wie seinen Sitz in Indien haben. Es muß auch damit gerechnet werden daß dieser im Falle einer Zahlungspflicht evtl. fällige Beträge z.B. über ein Inkassounternehmen beitreiben läßt.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Mam62M Offline
                              Mam62M Offline
                              Mam62
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Könnte auch sein, dass die Kreditkartengesellschaft die Rechtmäßigkeit der Buchung prüft und wenn das indische Portal den Buchungsvorgang nachweist, dann den Betrag NICHT rückbucht. Da brauchts dann auch kein indisches Gericht das wartet.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • ginusG Offline
                                ginusG Offline
                                ginus
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Da weiß ich jetzt nicht soll ich lachen oder weinen?

                                Genauso wie "Mam62" schreibt ist es. Ein Kreditkartenunternehmen kann doch nicht jede Buchung die beanstandet wird, einfach wieder rückabwickeln. Kann sein du hast erstmal kurzfristig Erfolg und die buchen zurück. Anschließend muss die KK Firma die Berechtigung aber prüfen. KK-Firmen buchen nicht so gerne zurück und wollen es ganz genau wissen; ging mir auch mal so, obwohl alle Beweise in meinen Händen lagen. Schilderung des Vorganges klingt mir nicht ganz so, als ob du Herr der Lage wärest mit deinen Angaben
                                aber warum hat es dann, und
                                müsste nicht,
                                usw.

                                So bekannt kann dein Indisches Hotelbuchungsportal evtl. gar nicht sein; hier ist es offensichtlich nicht bekannt.

                                Solange du nicht bereit bist, mehr als das bisher gesagte preiszugeben, können wir alle nur wenig erfolgsorientiert raten.
                                Also Name Portal, Hotel und Buchungsdaten, dann  kann man mal nachspielen wegen der Bedingungen zum canceln. Denn merke: Vorgaben zum canceln können evtl. bei ein und demselben Vermittler = Buchungsportal je nach Hotel, Aufenthaltszeit, Zimmerart usw. unterschiedlich sein.

                                Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Mam62M Offline
                                  Mam62M Offline
                                  Mam62
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Sprachkenntnisse des Users eine der Hauptbarrieren zum Verständnis des Falles darstellen. Genau wie die Unkenntnis der Geschäftsbedingungen der von ihm geschlossenen Verträge.

                                  Welches  indische Portal ist denn so bekannt?
                                  Dass es selbst die weitestgereisten User von HC nicht kennen? Von denen einige ja sogar jahrelang in Asien gelebt haben und viele die Buchungen selbst aufwendiger Reisen mit vielen Stationen schon seit Jahren selbst buchen.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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