Ich befürchte...
..noch nicht
Ich befürchte...
..noch nicht
@Ulrike
Obwohl es bis Ende März noch was hin ist kann davon ausgegangen werden daß "touristische Charterflüge" kaum oder nicht stattfinden werden ab Deutschland. Welchen Flug hat denn FERIEN für dich als dynamischer Veranstalter eingebucht? Du kannst dann ja auf anderen Seiten eruieren im Laufe der Zeit ob der gebuchte Flug gestrichen wird. Dann kannst Du davon ausgehen daß die anderen Flüge auch (zumindest weitgehend) abgesagt werden und FERIEN mangels Flugalternativen stornieren wird. Anders sieht es aus wenn z.B. ein Umsteigeflug über z.B. Istanbul von vornherein gebucht wurde und dir das bekannt war. Dann könnte (wird aber voraussichtlich auch nicht) FERIEN auf die Vertragserfüllung beharren. Ein anderer Stornierungsgrund für dich würde sich ergeben wenn z.B. der Flugtag oder Abflughafen geändert wird. Das würde dich zur kostenlosen Stornierung auf Grund der Vertragsänderung berechtigen, ebenso z.B. bei der Buchung nicht bekannter Nachtflüge mit (Klein)kindern. Ich würde die Sache an deiner Stelle aussitzen, ähnliches habe ich jetzt während der Pandemie selbst erlebt, die Stornierung kann seitens des RV aber auch sehr kurzfristig erfolgen!
Danke für deine schnelle und informative Antwort...diese wirklich aktuelle Quelle kannte ich noch gar nicht, nach dieser ist die Entwicklung ja noch erfreulicher!
@HABERLING
Welche Quelle gibt denn eine Gesamtinzidenz von 68,26 her? Das wäre ja nicht nur wie in den letzten Tagen leicht bis mäßig fallende sondern eine stärker fallende Inzidenz, verschiedene andere Quellen weisen 74,12 aus, s. hier:
https://www.canary-vibes.com/coronavirus-kanaren/
Nach dieser Quelle sank die Inzidenz in den letzten Tagen um ca.3-4 pro Tag. Allerdings machen den örtlichen Behörden die kommenden Karnevalsaktivitäten Sorge. Dennoch habe ich die Hoffnung für 8.3. nocht nicht ganz aufgegeben. Dazu habe ich jedoch Sorge daß während meines 2-wöchigen Aufenthaltes (falls ich überhaupt reise) die Kanaren als Virusvariantengebiet erklärt werden..dann ist es auch in NRW nicht mehr möglich die Quarantäne nach Heimkehr durch Freitesten zu umgehen.
Was den Nachweis einer durchgemachten COVID-Erkrankung angeht ist dieser einfach zu führen. In meinem Fall war es wie üblich daß mir damals im April per Zustellungsurkunde (gelber Brief) zusätzlich zur mündlichen Anordnung eine Verfügung zur 14-tägigen "Selbstisolation" auf Grund meiner COVID-Erkrankung vom Gesundheitsamt zugestellt wurde. Dieses Dokument ist sehr wichtig vor allem für Kontaktpersonen die in Quarantäne geschickt werden. Bei Nichterkrankung muß das Dokument nämlich dem Arbeitgeber vorgelegt werden damit dieser sich auf Basis des Infektionsschutzgesetzes die verauslagten Lohnfortzahlungskosten vom Land erstatten lassen kann.
Was das Reisen anbelangt würde ich mich nirgends- egal ob bei Ein- oder Ausreise- auf eine überstandene Coronaerkrankung berufen. Um sicher reisen zu können verhalte ich mich so wie ein bisher nicht-Erkrankter. Für meinen Gran Canariaurlaub ab 8.3. werde ich mich selbstverständlich (falls nicht seitens des RV storniert wird) penibel an die dann geltenden Anforderungen sowohl bei Ein- und Ausreise halten. Zum Glück wohne ich in NRW so daß wenigstens nach vollzogener Testpflicht mit negativem Ergebnis die Quarantänepflicht entfällt.
Ich würde hier kein Risiko eingehen. Es ist damit zu rechnen daß anhand der zwingend abzugebenden digitalen Einreiseanmeldung, die auch an das örtliche Gesundheitsamt weitergeleitet wird (in dieser ist auch die Wohnadresse und damit das Bundesland anzugeben) zumindest stichprobenartig von lokalen Ordnungsbehörden am jeweiligen Wohnort die Einhaltung der Quarantänepflicht überprüft wird.
Die strengen Maßnahmen auf den Kanaren scheinen zu fruchten. Innerhalb weniger Tage sank die Gesamtinzidenz auf den Kanaren von über 70 auf 54.
Quelle:
TOP Kundenservice seitens Tuifly:
21.11.2020: 3,5Std. Ankunftsverspätung meines Fluges X3 2138 auf Fuerteventura.
Nach dem Urlaub am 06.12.2020 (Sonntag!): Anmeldung meiner Forderung gemäß VO261/04 online auf dem Formular von Tuifly, automatisierte Antwort sofort unter Angabe der Vorgangsnummer (sog. claim).
Und jetzt kommt es: Schon am darauffolgenden Tag, Montag 07.12.2020 um 9.05 Uhr Positivbescheid inklusive ausführlicher Erläuterung über Entschädigung der 400€, Kontonummer meinerseits wurde erbeten. Ich bin bald vom Glauben abgefallen! In der mail wurde mir mitgeteilt daß der Betrag in wenigen Tagen überwiesen wird.
Heute am 21.12.2020 Feststellung des Geldeingangs.
Fazit: Kein Geklapper bzw. Kanonendonner mit eingeschriebener Post, Schiedsstellen, Anwälten bzw. Gerichten notwendig. Ebensowenig die Geldvernichtungsmaschinerie mittels Entschädigungsportale notwendig.
Kosten bzw. Auslagen meinerseits: 0,00€.
Ich hoffe daß Tuifly die Verspätung auf dem Rückweg zumindest teilweise wieder einholen konnte, davon abgesehen hoffe ich daß sich die ganze Lage möglichst bald wieder normalisiert.
Aktuell ist natürlich die Lage bezüglich der Ausbreitung der Virusmutation zu berücksichtigen.
In der Regel erfolgt die Bewertung wöchentlich freitags..es sei denn die Lage ändert sich schnell. Für eine Rücknahme der RW wird ein stabiler Trend Inzidenz kleiner als 50 mindestens 1-2 Wochen für die Kanaren insgesamt vorausgesetzt.
Das hat mit "Linienflügen" nichts zu tun...es werden Flüge angezeigt die auch tatsächlich aktuell angemeldet sind...und ein Flug der übermorgen stattfindet sollte dann auf der Liste für übermorgen auftauchen.
Ich gehe davon aus daß sich das "Viel Glück" von @Günter auf die allgemeine Lage bezieht, darauf daß bis dahin ein Urlaub in der Türkei wieder ohne große Einschränkung möglich ist.
Laut homepage Flughafen DUS geht der nächste Tuifly-Flug nach HRG erst am 18.01.2021. Die Weihnachtsflüge sind wohl gestrichen mangels Nachfrage. Bis dahin fliegt nur Air Cairo sonntags. Angesichts der aktuellen Lage mehr als nachvollziehbar.
Angesichts der aktuellen Lage (Abriegelung Grobritannien) würde ich zur Zeit dennoch allerspätestens jetzt auf Urlaub in Gebieten mit RW verzichten. So eine Virusmutation kann in jedem Land auftreten, allerdings hatte das AA ja nach der großen Rückholaktion im Frühjahr 2020 verkündet daß so etwas nicht wiederholt werden kann. Das betrifft aber nicht nur Ägypten!
Naja..so wie für die Kanaren mal wieder gibt es (zum Glück) noch genug Reisende die es sich leisten können und wollen die Heimkehrerquarantäne abzusitzen. Für die allermeisten Berufstätigen, darunter auch mich, keine Option. Im Winter gibt es am Roten Meer viele Langzeiturlauber die nicht (mehr) berufstätig sind, diese können ja dann bequem 2 Wochen Quarantäne nach Rückkehr absitzen. Für diese bieten sich die Flugmöglickeiten (ohne den lästigen Umstieg und Nachtflug via SAW) an.
Ich weiß..den Düsseldorf-Flug wollte mir ETI für meine Pauschalreise auch aufs Auge drücken mit Änderung des Flugtages. So kam mir das aber gelegen, unabhängig von COVID 19 konnte ich so stornieren. Solange die Reisewarnung besteht ist für mich, obwohl ich eingefleischter Badetourist an der Red Sea bin, Ägypten keine Option. Das sehen wohl die meisten auch so, das Flugangebot wird somit weiterhin mehr als überschaubar bleiben!
Dieses Flugangebot nun dürfte aber eher nur symbolischen Charakter haben..solange sich pandemiemäßig nichts Grundlegendes verbessert (im Augenblick gehts ja eher für ein halbes Trippelschrittchen vor 5 Riesensätze zurück) wird das eher unbedeutend bleiben.
Mich entsetzt hier immer wieder (wie auch im Kanarenthread) mit welcher Leichtigkeit viele Reisende sich eigene Ermessensspielräume verschaffen..ungeachtet der Tatsache daß die kontollierenden Behörden bzw. Leistungsträger diese meist nicht einräumen und ich als Reisender so Gefahr laufe daß mein wohlverdienter Urlaub schon am check in Schalter am Abflughafen endet. Genau wie in D ist jedes Kontrollorgan nur ein Mensch, mancher nimmt die Kontrolle nicht so ernst, ein anderer könnte ein Korinthenk..... sein. Es sollte einem als Reisender bewußt sein daß ich die eventuellen Konsequenzen allein tragen muß...eventuelle Diskussionsspielräume wie in D seitens der staatlichen Organe würde ich in Ägypten (und auch woanders) nicht zu hoch einschätzen.
Vielleicht trägt es bei dem einen oder anderen zur Einsicht bei daß bei Nichterfüllung der Einreisebestimmungen verbunden mit Einreise-/ Beherbergungsverweigerung eine RRV NICHT zahlt und ich somit auf dem Reisepreis gemäß Stornostaffel in der Regel 90%+x sitzen bleibe...wäre für mich auf jeden Fall als einer der für sein Geld arbeiten muß ein Argument
Ich verstehe gar nicht was das Ganze Hick-Hack inklusive persönlicher Anfeindungen hier soll. Ich persönlich wäre nicht bereit meinen Kanarenurlaub an solch einen seidenen Faden..könnte..hätte..sollte..bzw. an den Ermessens- und Gestaltungsspielraum von Airlines bzw. Einreisebehörden zu hängen. Es ist klar auf den Seiten des AA erläutert was und wie es für den Kanarenurlaub beizubringen ist. Mir wäre es viel zu stressig den Urlaub von irgendwelchen Auslegungsspielräumen abhängig zu machen.
Ich habe pauschal ab 8.3. 2 Wochen GC gebucht, falls dann Risikogebiet verbunden mit Reisewarnung besteht wird die Reise eh storniert was ich natürlich nicht hoffe. Im (hoffentlichen) Reisefall werde ich selbstverständlich vorbehaltlich Bestimmungsänderung im 72h Zeitfenster den PCR-Test inklusive Personifizierung machen. Dann bin ich auf der sicheren Seite, sowohl bei Airline, den spanischen Behörden als auch in der Unterkunft. Meine Auslandskrankenversicherung habe ich auf die Pandemie angepaßt, eine RRV deckt zusätzlich das Risiko einer positiven Testung ab so daß in dem hoffentlich nicht eintretenden Fall zwar die Reise aber nicht der Reisepreis weg ist.
Der den Umständen nach hoffentlich stattfindende Urlaub ist mir allemal die 68€ verbunden mit dem Ausflug zum Testzentrum vorher wert.