Was ich nicht verstehen kann ... Wieso werden bei solchen Namenswechseln die Online-Datenbanken nicht zeitnah aktualisiert? So groß kann der Aufwand doch nicht sein. DB auf, Datensatz ändern, DB zu.
AntoniaW
Beiträge
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Gebuchtes Iberostar ist kein Iberostar mehr... -
Byebye@jasma
Auf den vorigen Seiten ist sicher auch noch ein Hinweis auf die besonderen AGB von byebye. Schau Dir mal die Punkte Umbuchung/Stornierung an. -
Ferienwohnung oder Hotel inkl. Flug buchen?Paulex wrote:
Hab nur Bedenken, wenn man irgendwelche Reklamationen hat, ob die Abwicklung dann so abläuft wie bei einer Pauschalreise...Das hängt vom Vertragspartner ab. Vieles, selbst Ferienhäuser, lässt sich ja auch über die bekannten Reiseveranstalter buchen, Baustein für Baustein bis das Paket fertig ist. Dann hast Du viele/alle Leistungen in einem Vertrag, hast eine Zahlung inkl. Sicherungsschein und meist auch den Veranstalter bzw. die Reiseleitung vor Ort.
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Reisemangel - und der RVpoly3 wrote:
Möglicherweise kämen im Türkeiforum auf deine Frage mehr Antworten.Ist doch aber eine Frage des Reiserechts und zwar des deutschen und gar nichts Türkisches.
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LG Düsseldorf: Russen sind kein Reisemangel[quote=gabriela_maier]
als die ideologische Mauer gefallen ist und Reisefreiheit und Reisemöglichkeiten sich auch in Osteuropa aufgetran haben war die "erste" Urlauberlinie von dort in ihrem Verhalten -nicht pauschal, aber in der überwiegenden Mehrzahl- zumindest sehr irritierend. Kann man vielleicht erklären, da das Ellenbogenverhalten in einer Mangelwirtschaft und daraus resultierendem gleichem Verhalten in einer "Überflusswelt" für uns sehr schwer verständlich war.
Deine Beobachtung schliesst dann wohl auch uns Ossis mit ein ...
o.T.: Ich persönlich habe die Situation eigentlich genau anders herum erfahren. Mangelwirtschaft = Zusammenhalt, Marktwirtschaft = Ellenbogengerangel.
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TUI-ReiserücktrittversicherungWas die Genehmigung des Urlaubs anbetrifft, gibt es doch nur zwei Optionen:
- Ist der Urlaub vor der Buchung nicht bewilligt und wird dann nicht genehmigt, muss - sofern möglich - umgebucht werden, auf eigene Kosten.
- Ist der Urlaub vor der Buchung bewilligt und wird nachträglich revidiert, trägt der Arbeitgeber die Kosten für Umbuchung oder Stornierung.
- Ist der Urlaub vor der Buchung nicht bewilligt und wird dann nicht genehmigt, muss - sofern möglich - umgebucht werden, auf eigene Kosten.
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lange transferzeitSolche längeren Transfers versuche ich immer positiv zu sehen, wie eine kleine Rundreise. So lernt man das Land schon auf der Hinreise etwas kennen und auf der Rückreise bleibt Zeit zum Abschied nehmen.
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HochzeitsreiseAus meiner Erfahrung beachten Hotels diesen Buchunghinweis schon. Oftmals gibt es ja auch zubuchbare Pakete, dann ist aber der Gratis-Service etwas schmaller.
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USA Reisespezialist??Für so eine Reise würde ich auf DERtour setzen. In den USA sind die dicke dabei und für Mexiko gibt es ebenfalls tolle Hotels, Rundreisen und Bausteine.
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JT Touristik- Erfahrungen@deifi
Ist natürlich nicht nett von JT auf Kundenfragen nicht zu antworten.Ich glaube, Deine Frage ist hinfällig. JT arbeitet doch nur dymanisch, real time. Da kann es gar keine Frühbuchertermine geben.
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Frühbucher-Rabatte - ErfahrungenFrühbucherrabatt habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Zumindest nicht bei den Veranstaltern. Dort heisst es meist sehr sensitiv Frühbuchervorteil. Das Rabattwort nehmen meist nur jene in den Mund oder auf den Bildschirm (TV, PC), die Reisen vermitteln und eben selbst keine Rabatte gewähren dürfen.
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Altes Bild in neuem Katalog!@Giselle123
Danke für den Hinweis auf das von mir eröffnete Thema. An diese Bildfrage habe ich mich auch erinnert gefühlt. Ich bin gespannt, wie sich die Diskussion hier oder drüben fortsetzt."Grauzone", so wie gabriela_maier es formuliert, ist treffend, leider. Neben einem Gerichtsurteil konnte ich bisher keinen Hinweis darauf finden, inwiefern Photos auch zum Vertragsgegenstand von Reisebuchungen gehören.
Bei Fragen zum Exaktheit von Photos bin ich ja bekanntlich eher penibel. Natürlich darf ein (Hotel)Strand sich verändern. Natürlich kann man nicht erwarten für jede Saison einen "Schnappschuss" vom letzten Tag vor Redaktionsschluss abgedruckt zu bekommen. Aber ein wenig Aktualität sollte schon gegeben sein. Das Strandbild sollte schon dem entsprechen, was Gäste vor Ort erwarten wird.Ich bin nicht sicher, ob meine Vergleiche hinken. Für mich persönlich setzte ich folgenden Massstab: So wie ein Versandhändler seine Artikel originalgetreu ablichtet (Beispiel Bekleidung: schwarzer Pullover, Rundhalsausschnitt) oder ein Technikproduzent auf der Packung korrekte Angaben beachtet (Beispiel Laptop: Farbton pink, Tastaturdesign), so erwarte ich es auch im Reisekatalog.
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Bucher ReisenBucher schickt die Unterlagen per Email. Manchmal eben auch erst kurz vor knapp.
Wichtig ist natürlich, dass eure reise bereits voll bezahlt ist. Wenn eure Überweisung bspw. noch nicht auf eure Buchung zugeordnet werden konnte - warum auch immer -, dann werden die Unterlagen zurückgehalten.
Ich kann mich also palma30 nur anschliessen. Niemand ausser dem Team von Bucher kann Dir verraten, warum Deine Dokumente noch nicht verschickt wurden und wann das geschehen wird. Anrufen. Die beissen nicht!

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Umbuchung auf anderen Flughafen@ollyfriedrich
Defintiv hat der Veranstalter eure Mehrkosten fürdie Strecke Karlsruhe-Saarbrücken-Karlsruhe zu tragen. Sucht am besten heraus, welches der genannten Transportmittel ihr nutzen möchtet und sprecht die Kostenübernahme dann vorab mit dem Veranstalter ab. Schriftliche Zusage erbitten.Alternativ würde ich euch raten nach näheren oder besser erreichbaren Flughäfen zu schauen. Stuttgart? Frankfurt? Basel? Friedrichshafen? Auch hier dann aber inklsuive der Anfahrtsksoten zum ursprünglich gebuchten Flughafen.
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1-2 Fly gebucht, Rückflug gibt es nicht, Umbuchung?@Leimentaeler
Oh, ich habe mich wohl sehr missverständlich ausgedrückt. Mit dem Plappern habe ich doch nicht Dich, sondern die Leute in Deinem Reisebüro gemeint. Ich kann nicht verstehen, wie man als Fachmensch so eine Aussage treffen kann! Wenn ich etwas nicht weiss, mache ich mich schlau. Wenn mein Kunde etwas hinterfragt, stelle ich ihn nicht bloss und beharre auf meinem (Un-)wissen, sondern prüfe alle Daten noch einmal nach.Ich gehe nicht davon aus, dass Dir bei der Buchung falsche Flugdaten genannt wurden. Diese denkt sich das Reisebüro ja auch nicht aus, sondern die kommen vom Veranstalter. Gut möglich, dass es den Abendflug gibt. Ebenso möglich, dass es ihn mal gegeben hat.
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1-2 Fly gebucht, Rückflug gibt es nicht, Umbuchung?Hallo Leimentaeler,
die Auskunft TRK wäre TurkishAirlines (eigentlich TK) ist blamabel. Statt munter drauf los zu plappern, hätte man hier nur kurz nachschlagen brauchen/müssen.
Ich habe mich mal auf die Suche nach Deinem Rückflug begeben. Bei 12Fly habe ich für den 13.05.10 zwischen Antalya und Karlsruhe-BadenBaden nur einen TRK-Flug entdecken können: 08:00 - 10:15 Uhr.
Einer Umbuchung stehe ich sehr kritisch gegenüber:
- Scheint mir die TRK nicht so über zu sein. Sie ist u.a. Vertragspartner von TUIfly und ich hoffe, dass die kooperierende Airlines chekcen, bevor Sie denen Ihren (guten) Namen leihen.
- Wäre die 12Fly-Alternative nach Karlsruhe-BadebBaden am 13.05.10 nur ein ebenso früher Flüge einer anderen Airline.
- Dürfte auch 12Fly derartige Bedenken gegen die Fluggesellschaft nicht als Grund für eine kostenfreie Umbuchung ansehen.
Noch zwei Rückfragen: Sind die Reiseunterlagen denn jetzt schon da? Ist dort der Rückflug abends angesetzt?
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Reisebüro oder Internet? Wo bucht man am besten?@Corinnas1981
Wieso das? Im Reisebüro um die Ecke ist es doch nicht teuerer. Es sei denn, es wird Trinkgeld gegeben. -
Wen ansprechen?Auf die Themen "Höhere Gewalt" und ebenso "EU-Fluggastverordnung" wurde ja bereits ausführlich eingegangen. Bleibt nur noch die Schadensminderug durch den Reisenden ...
- Eine SMS lässt sich auch aufs Festnetz schicken.
- Ein Anruf ist immer möglich, zur Not auf dem AB.
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Reisekostenrückerstattung wg Unfall des Reisebuses?!@billyatwork
Dass Risiko in einen Verkehrsunfall zu geraten ist in der Türkei wie in Deutschland gegeben. Alltägliches Risiko des Lebens, o.ä., betiteln das die Juristen. Allein dafür also den vollen Reisepreis rückzufordern, ist machbar, aber wohl aussichtslos.Ich meine mal gelesen zu haben, dass man als Veranstalter das Recht resp. der Reisende die Pflicht zur Aufklärung über besondere körperliche Eigenschaften hat. Schwangerschaft, Prothesen und vielleicht auch ein "sensibles" Knie könnten hierunter fallen. In diesem Punkt wäre eine anwaltliche Beratung aber wirklich angebracht. Da reicht ein Forum, selbst mit Fokus auf rechtliche nicht mehr aus!
Genug der nüchternen Aussagen. Emotional und moralisch würde ich mir - auch als Nicht-Betroffene - eine Wiedergutmachung des Veranstalters wünschen. Eine kleine Geste nach dem Motto "Wie bedauern die ungeplant aufregende Rückfahrt und hoffen, Sie bald wieder als Reisegast begrüßen zu dürfen. Dazu möchten wir Sie mit einem Gutschein für eine FTI-Reise/Spa-Besuch/XXX beschenken."
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Fehlende AI-Zeitbeschränkung in HotelbeschreibungIn punkto Bars sehe ich es wie Giselle123. Soweit ich die Pabisa-Hotels kenne, sind das AI-Häuser, die mit der lokalen Szene zusammenarbeiten. Ein altbekanntes Konzept, hier besonderer Betonung auf den Getränken statt a la Carte.