Meines Wissens gibt es ziemlich einheitliche Vorschriften zur Einhaltung der Hygiene, womit der Einwurf "deutsche Vorschriften zugrunde legen" nicht besonders sinnvoll erscheint.
Wie auch immer die "Standards" definiert sind - offenbar wurde nicht mal ein Mindestmaß davon eingehalten. Das ist auch mit "landestypischer Attitüde" nicht zu entschuldigen, meiner unmaßgeblichen Meinung nach.
Ferner obliegt es dem Veranstalter, für das Wohl seiner Kunden vor Ort zu sorgen. Demnach hat er für die Folgen evtl. Missstände im Hotelbetrieb einzustehen, insbesondere nach der ihm vorgetragenen Beschwerde / dem Ersuchen um Abhilfe.