Chris34:
Wir haben auch schon vor längerem eine Pauschalreise für Anfang Mai gebucht. Seit längerem beobachte ich, dass der Flug anstelle von kurz nach 9 Uhr auf kurz nach 12 Uhr von Stuttgart nach Enfidha (Hüpfer über Djerba) verlegt wurde. Klar, das ist nicht die Welt......nur frage ich mich wann der Veranstalter verpflichtet ist einen zu informieren? Gibt es da eine zeitliche Frist?
Bekannte fliegen mit, haben eine weitere Anreise mit dem Auto. Bei einem Flug nach 12 Uhr würden sie vermutlich einfach früh aufstehen......bei dem Flug kurz nach 9 Uhr jedoch am vorabend anreisen und hier übernachten. Sind ja solche Sachen die man selber wissen muss und auch bezahlen muss (Hotel)............denn Flüge können immr abweichen.....
LG Chris
Ja, es würde mich auch interessieren, ob es gesetzliche Fristen gibt, an die der Reiseveranstalter zu halten hat, wenn der Reisende über etwaige Änderungen infomiert werden soll. Kennt sich damit hier vielleicht jemand aus?
...aber immerhin hast Du ja eine Vorahnung und kannst Dich vorab nach einem Ausweichhotel erkundigen.............ich würde Dir das zumindest Nahe legen, ist mir selbst schon so ergangen. Die Saison fängt bei vielen Hotels erst im Mai an....vielleicht geht daher keiner ans Telefon?
mangelns wiederholter "Desinteresse"....so wie ich es selber herausgefunden habe geht der Flug nicht 9:20 Uhr sondern 21:45 Uhr. Rechtlich muss ich das so hinnehmen......kann mich nun ärgern dass mir aufgrund der neuen Flugzeit ein Tag verloren geht - kann es aber auch lassen weil es nichts ändern wird.
. Nein, also ist ja wirklich so dass ich meine Urlaubstage sehr knapp halte und bei einem Flug um 21:45 Uhr einfach noch den Tag arbeite.....bei 09:20 Uhr sieht das anders aus
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