Gewinn Reisegutschein vom Veranstalter
-
Habe einen Reisegutschein von einem Veranstalter gewonnen.
Türkei. inkl. Flug und Hotel.
Nun muss ich den Termin umbuchen.
Veranstalter sagt, da der Reisegutschein schon eingelöst ist, ist keine Umbuchung möglich.
Ich kann gerne neu buchen und die Reise selbst bezahlen.
Tickets habe ich noch nicht erhalten.
Wer kennt hier die Rechtslage. -
Zeige doch mal hier die exakten Fakten auf.
Was, wo, wann von welchem Veranstalter gewonnen ?
Hast Du Dir bei dem Gewinnspiel (wenn es eins war) die Bedingungen durchgelesen, wie z.B.
-
Der Gewinn ist nicht übertragbar.
-
Der Gewinn kann nicht ausgezahlt werden.
-
Der Gewinn (Reise) muß im Zeitraum bis zum XXX eingelöst werden.
-
Der Gewinn ist nur gültig............ (Auflistung der Bedingungen).
Auch bei seriösen Gewinnspielen/Verlosungen kann der Ausrichter relativ frei viele Bedingungen selbst festlegen. Er muß sie allerdings bei der "Darstellung" (Katalog, Prospekt, Zeitunge, Magazin) aufführen.
Insofern, was sagen die Bedingungen aus ?
Gruß
Hans
-
-
Gutschein N....nn.
Bei einem Gewinnspiel eine Pauschalreise gewonnen.Diese Bedingungen stehen auf dem Gutschein:
*nicht übertragbar
*keine Barauszahlung
*nicht zu Ferienterminen
*Gültigkeit 6 Monate auf Ausstellungsdatum
Von Kosten einer eventuellen Umbuchung steht nichts drauf. -
Da der Gutschein nun schon eingelöst ist, ich habe schon die Reisebestätigung, kann ich diesen Termin nicht mehr umbuchen.
Der Gutschein hat mit Einlösung seine Gültigkeit verloren, wurde mir mitgeteilt.
Ich kann nicht mal gegen die Zahlung einer Gebühr den Termin ändern.
Nur neu buchen und den vollen Reisepreis nun selbst bezahlen.ich denke wohl, dumm gelaufen.
Da gewinnt man mal was und dann das.Muss mich wohl oder übel damit abfinden.
Bei Gesetzgeber bin ich auch nicht fündig geworden. -
Ja, ich fürchte, das ist korrekt: "mit Einlösung eines Gutscheins ist die Gültigkeit erloschen". Wenn also - umgekehrt - keinHinweis auf eine Änderung (Umbuchung, wieder Gutschrift für anderes Jahr usw.) angeführt ist, dann ist meines Erachtens ein solches Verhalten nicht zu beanstanden.
