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Jahn Reisen storniert Kuba-Rückflug am 14.11.08, was nun?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • jonas-2002J Offline
    jonas-2002J Offline
    jonas-2002
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Vielleicht kann mir von euch jemand einen Tipp geben...Habe heute einen Anruf von meinem Reisebüro bekommen. Rewe (Jahn Reisen) hat einfach unseren Rückflug am 14.11.08 von Varadero nach München gestrichen.

    Als Alternative wurde mir gesagt, das wir einen Tag früher zurückfliegen könnten, was wir eigentlich nicht wollen, später gibt es angeblich keine Flüge, außer ab 6.11. was uns wiederrum zu spät ist.

    Zweite Alternative komplett umbuchen, was ich schon gar nicht will.
    Hat von euch jemand eine Ahnung ob man sowas einfach hinnehmen muss?
    Danke schon mal, Gruß Martina

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    • KaGuK Offline
      KaGuK Offline
      KaGu
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo jonas-2002

      Ich fürchte damit musst du leben.
      Bei Pauschalbuchungen sind die Fluggesellschaften und Flugzeiten unverbindlich.
      Können also jederzeit geändert werden.
      Sei froh es so Früh zu erfahren so kannst du reagieren und umbuchen oder es hinnehmen.

      Es gibt noch viel zu sehen, lasst uns Reisen....

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Ronny87R Offline
        Ronny87R Offline
        Ronny87
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Das ist doch quatsch, du hast Anspruch auf Beförderung am gleichen Tag. Altrnativ müssen sie dir einen Alternativflug ab Havanna anbieten, diese gehen dann aber meist mit Air France über Paris. ob das eine bessere Alternative ist, wage ich aber zu bezweifeln! Also vielleicht doch lieber eher zurück? Denn was soll der Veranstalter machen, wenn kein Flug verfügbar ist?

        Ich sehe aber gerade, dass ihr am 15. mit Air Berlin über DUS fliegen könntet, das wäre vielleicht noch eine Alternative.

        Grüße

        Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • WaldschratW Offline
          WaldschratW Offline
          Waldschrat
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Gibts denn nur keine Rückflüge an dem Tag (+1,2) nach München,oder nach ganz Deutschland nicht? Wenn es Rückflüge zu anderen deutschen Airports gibt,dann laßt euch doch dahin umbuchen,event.mit Anschlußflug. Ist in eurem Reisepacket "Zug zum Flug" mit drinn,würde ich gar nicht lange überlegen und mich z.B. nach FRA oder DUS umbuchen lassen...

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • hema2812H Offline
            hema2812H Offline
            hema2812
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Die Antwort ist eindeutig, und sie gilt nicht nur für Pauschalreisen, sondern auch für Nur Flüge.
            Umbuchung akzeptieren oder vom Reisevertrag zurücktreten!

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • privacyP Offline
              privacyP Offline
              privacy
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Warum sollte man dies tun, wenn die Airline bei einer
              Nur-Flug-Buchung einseitig den Vertrag nicht einhält?

              Der verpflichtet diese nämlich, zum festgelegten Termin und Zeitpunkt
              den Flug von A nach B durchzuführen. Und wenn sie selbst dazu nicht
              in der Lage ist, auch zu deren Lasten auf eine andere Airline mit
              passendem Flug umzubuchen.

              Gemäß Artikel 5 Absatz 1 a) der VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 DES
              EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der
              Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer
              Verspätung von Flügen (VO Nr. 261/2004)
              ist das ausführende Luftfahrtsunternehmen
              bei einer Annullierung des gebuchten Fluges i. S. d. Artikels 2 l) der VO Nr. 261/2004****verpflichtet, dem betroffenen Unterstützungsleistungen
              nach Artikel 8 der VO Nr. 261/2004 anzubieten.

              Eine Annullierung i. S d. Artikel 2 l) VO Nr. 261/2004 liegt unzweifelhaft
              vor, da der geplante Flug am xx.xx.2008 XY4444 nicht durchgeführt wird.
              und eine verbindliche Buchung vorlag.

              Demnach stehen dem Fluggast und seinen Mitreisenden nach Artikel 8 Absatz 1, Satz 1 VO Nr. 261/2004 die Wahlmöglichkeit der Unterstützungsleistung a) bis c) zu.

              Nach Artikel 8 Absatz 1 b) VO Nr. 261/2004 die anderweitige
              Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen.

              Eine vorgenommene Umbuchung auf den Vortag würde zu
              unvergleichbaren Reisebedingungen führen, da dies den
              Charakter der Reisebedingungen unzweifelhaft verändert.

              Es macht Sinn, der Airline passende Alternativen selbst aufzuzeigen
              und die Verhandlungen so zu führen, dass im Rahmen der Mitwirkungs-
              pflicht eine Lösung gefunden wird, die für beide Seiten - auch unter
              Gesichtspunkt der Kosten - akzeptabel ist.

              Rechtzeitig gebuchte Flüge sind oft zu den seinerzeit gebuchten
              Konditionen bei einer Änderung oft nicht erhältlich. Von daher macht
              die Zustimmung zu einer Stornierung oft keinen Sinn.

              Gruß privacy

              Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
              Bertrand Russell (1872-1970)

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              • hema2812H Offline
                hema2812H Offline
                hema2812
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Als Betroffener war ich ja zunächst auch deiner Meinung, bis ich dann die Vo und andere Ausführungen genauer gelesen habe.

                Da steht unter Artikel 5 Annnulierung 1a-c

                i) es sei denn, sie werden über die Annulierung mindestens 2 Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet

                Bei mir kam eine "Umbuchung" 4 Wochen vor Abflug.
                Ich habe den veränderten Vertrag nicht angenommen. Und da war es schwer genug, den abgebuchten Betrag wieder zurückzubekommen.
                Gottseidank hatte ich beim Nurflug noch keine Hotels und Mietwagen gebucht. Ich will nicht darüber spekulieren, ob ich anstandslos die Stornokosten ersetzt bekommen hätte.

                Gruß
                Herbert

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                • privacyP Offline
                  privacyP Offline
                  privacy
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo Herbert,

                  dann schau Dir die Paragraphenkette nochmals in Ruhe an.
                  Die 2 Wochenfrist bezieht sich einzig auf die Entschädigungszahlungen/Schadensersatz.

                  Die Wahlleistungen und die Pflicht zur Unterstützungsleistung bei
                  Flugannullierung zu irgendeinem Zeitpunkt nach der Buchung
                  gem. Artikel 8 sind nicht an diese Frist gebunden,
                  da das Anrecht auf entsprechende Beförderung
                  ein solches Zeitlimit nicht kennt.

                  Natürlich versuchen die Airlines mit Hinweis
                  auf die 2 Wochenfrist den Anspruch erst mal abzublocken.
                  Daher ist es gut zu wissen, daß dem nicht so ist.
                  Bei allen mir bekannten Einsprüchen kam es
                  immer zu einer gütlichen Regelung, wobei die
                  Airlines bisher Klärung vor Gerichten vermeiden.

                  Zudem, soweit Deutsches Recht zugrunde liegt,
                  greift auch noch das BGB, für Detailinfo > hier klicken <

                  Gruß privacy

                  Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                  Bertrand Russell (1872-1970)

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                  • hema2812H Offline
                    hema2812H Offline
                    hema2812
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Lassen wir es damit bewenden. Wir beide haben uns ja ausgiebigst mit der Vo beschäftigt.
                    Ich habe mich für die Unterstützungsleistung nach Artikel 8 ,1a entschieden. War schon schwer genug, das Geld zurückzubekommen.
                    Da wollte doch die Gesellschaft den "Fall" erst einmal 3 Wochen prüfen.
                    Erst durch Einschaltung der Pressestelle des Unternehmens und des LBA
                    kam es zur fristgerechten Rückzahlung bei einer "eindeutigen Rechtslage" und sogar zu einer Entschuldigung.

                    Ich habe genug gesagt.

                    Gruß
                    Herbert

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • DylanD Offline
                      DylanD Offline
                      Dylan
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Air Berlin fliegt nun mal nur dienstags und donnerstags von Varadero nach München.

                      Dienstag: vom 04.11.2008 bis 06.01.2009 um 17:40 Uhr ab Varadero via Berlin-Tegel; um 12:50 Uhr an München.

                      Donnerstag: vom 06.11.2008 bis 05.03.2009 um 18:45 Uhr ab Varadero direkt; um 10:50 Uhr an München.

                      Folglich kann am Freitag, dem 14.11.2008 gar kein AB-Flieger von Varadero nach München gehen.

                      Am Freitag, dem 14.11 2008 geht um 17:40 Uhr eine CONDOR-Maschine von Holguin nach Frankfurt.

                      Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • jonas-2002J Offline
                        jonas-2002J Offline
                        jonas-2002
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo!
                        Danke für die vielen Antworten! Wir haben uns jetzt dazu entschieden einen Tag früher zurück zu fliegen. 😞 Passt uns zwar gar nicht, aber was solls.

                        Ich kann einfach nicht verstehen, warum die eine 14tägige Reise verkaufen, und gar keine Flüge dazu haben.
                        Habe nochmal mit dem Reisebüro gesprochen und die sagen den Rückflug am 14.11 hat es noch nie gegeben!!!! Das ist echt eine Frechheit.

                        Die sagen auch das wir umbuchen können, was wir nicht machen, da wir den Frühbucherrabatt bekommen haben und bei einer Umbuchung bis zu 300 Euro pro Nase draufzahlen würden.
                        Ansonsten bieten die uns nur den einen Rückflug, einen Tag früher an.
                        Das ist die einzige Kulanz die uns Airberlin bietet.
                        Wunderbar! Ich weis jetzt schon das ich mit dieser Gesellschaft nie wieder fliegen werde.

                        Gruß Martina

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • ichmagreisenI Offline
                          ichmagreisenI Offline
                          ichmagreisen
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @Martina:
                          Was kann AirBerlin dafür, dass Jahn euch eine Reise -mit Flügen die nicht vorhanden sind- 😱 verkauft? Und was für eine Kulanz bietet AB euch, Ansprechpartner ist Jahn...

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • iserI Offline
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                            iser
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @Martina
                            ich glaube Du solltest jahn die Schuld geben nicht Air berlin. Du hattest doch über jahn-Reisen gebucht,oder?
                            Resi

                            Immer mehr Senioren verschwinden im Internet weil sie aus Versehen Alt und Entfernen drücken

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • jonas-2002J Offline
                              jonas-2002J Offline
                              jonas-2002
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @ichmagreisen
                              ich gehe mal davon aus das die beiden zusammen arbeiten. Wie die des machen ist mir ehrlich gesagt egal. Airberlin fliegt nicht, also sind die Schuld. 😆 ....meine Meinung.
                              Als Kulanz bietet uns das Reisebüro an, entweder kostenlose Storno, oder einen Tag früher zurückfliegen, abzüglich den einen Tag vom Reisepreis. Die lassen da nicht mit sich verhandeln.

                              @iser
                              ja ich habe über Jahn gebucht.

                              Meine Frage ist halt ob ich das jetzt so hinnehmen muss das die uns einfach einen Tag kürzen, da uns ja beim Hinflug auch schon ein Tag flöten geht.

                              Storno kommt wegen dem Frühbucherrabatt nicht in Frage.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • juanitoJ Offline
                                juanitoJ Offline
                                juanito
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Zusammenarbeiten?
                                Kungeln? 😆

                                Vermitteln ist der richtige Ausdruck!

                                En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • ADEgiA Offline
                                  ADEgiA Offline
                                  ADEgi
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Hallo Jonas,

                                  Du hast offensichtlich eine Buchung aus dem Sommerprogramm getätigt. Diese zu einem Frühbucherpreis, ohne aber, daß schon ein Rückflug definitiv bekannt war. Durch den Saisonwechsel haben sich ganz einfach die Flugtage gewechselt.

                                  Das konnte weder Jahn noch Air Berlin zu Deinem Buchungszeitpunkt wissen, da damals noch keierlei Winterflugpläne veröffentlicht waren. Über die Möglichkeit, daß sich hier etwas verändern könnte, sollte Dich aber Dein Reisebüro informiert haben.

                                  In den schon erschienenen Winterkatalogen fällt der 01.11. unter die Wintersaison und wäre bei den derzeit vorhandenen Veranstaltern sehr wohl als Frühbucher zu buchen. Einzig könnten dank der Kerosinpreiserhöhungen die Preise trotzdem höher liegen. Versuche aber doch einmal, ob Du so weiterkommst.

                                  Du hast ja sicher eine Frist, bis Du Jahn bestätigen, oder stornieren mußt. Bis dahin würde ich einmal prüfen, ob nicht eine andere Alternative für Dich in Frage kommt, die sich preislich rechnet.

                                  Was ich auch nicht verstehe, ist, warum Euch beim Hinflug ein Tag flöten geht? Erkläre das doch bitte auch mal.

                                  Gruß

                                  Berthold

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • jonas-2002J Offline
                                    jonas-2002J Offline
                                    jonas-2002
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @Berthold

                                    Wir haben beim Hinflug schlechte Flugzeiten erwischt, kommen im Hotel erst gegen ca. 19 Uhr an. Das sich Flugzeiten ändern können ist mir klar, aber gleich um einen ganzen Tag??
                                    Eine Frist ist mir vom Reisebüro nicht genannt worden.
                                    Ich werde nochmal schauen, ob sich noch bei einem anderen Veranstalter was finden lässt.
                                    Ich finde es halt schade das wir so weit fliegen und dann weniger Zeit haben als geplannt.
                                    Gruß Martina

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      ADEgi
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                                      #18

                                      Hallo Martina,

                                      in diese Richtung wirst Du nirgendwo wesentlich andere Flugzeiten haben, da Du mit der Erdumdrehung fliegst. Ein Nachtflug scheidet also auf dem Hinflug aus. Beziehungsweise wenn, dann wäre er nur extrem spät möglich, wobei Du dann wirklich einen Tag verlieren würdest. Du startest also gegen 15.00 Uhr und bist um 19.00 Uhr dort. Das ist doch Optimal!

                                      Kein deutsche Charterflieger startet vor 12.00 Uhr in die Karibik. Somit war das eigentlich ohnehin schon klar, daß es auf solche Zeiten hinausläuft. Denn der Rückflug muß immer ein Nachtflug sein, so Du nicht um 6.00 Uhr morgens abfliegen möchtest und nur so ist dieser Gewährleistet!

                                      Die Flugzeitenänderung betrifft ja nur den Rückflug. Da dieser aber zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht buchbar war, wundert es mich, daß Du dafür zum Buchungszeitpunkt schon einen Preis bekommen hast.

                                      Gruß

                                      Berthold

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                                        juanito
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        in diese Richtung wirst Du nirgendwo wesentlich andere Flugzeiten haben, da Du mit der Erdumdrehung fliegst ❓

                                        Wie dreht sich nochmal die Erde? 😱

                                        ex oriente lux

                                        also?

                                        En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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                                          #20

                                          ADEgi wrote:
                                          Kein deutsche Charterflieger startet vor 12.00 Uhr in die Karibik...
                                          Hallo ADEgi, mein Flug nach Holguin geht um 09:25 Uhr ab Frankfurt.

                                          Hallo jonas-2002, >hier< der aktuelle Flugplan von AB für Flüge nach Varadero. Da kannst Du erkennen, ab wann die Flugtage umgestellt werden.

                                          Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

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