Brauche schnell mal HIlfe "Reisepreiserhöhung"
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Hallo,
Thomas Cook hat heute einen Brief zu meinen Eltern geschickt und denen mitgeteilt, dass sich der Reise Preis von 5358,00 auf 6024,00 Euro erhöht hat, können die das einfach so machen???
Wir haben jetzt erst einmal ein Fax dort hin geschickt und Einspruch eingelegt und mitgeteilt, dass wir die Reise zu dem gebuchten Betrag antreten wollen.
Hat so etwas schon mal jemand gehabt?
Danke für eure Antworten.
LG
Sanni -
Grundsätzlich darf ein Reiseveranstalter nur aus Gründen, die bei Buchung vereinbart wurden, nachträglich seinen Preis erhöhen.
Dabei ist zu beachten, dass die allgemein verwendete Klausel der Treibstoffkostenpreiserhöhung so gut wie nie Gültigkeit hat! Denn um diese rechtswirksam anwenden zu können, muss ein Veranstalter vor bzw. bei Buchung eine Kalkulationsgrundlage dem Kunden bekannt geben, von der aus sich eine allfällige Erhöhung berechnet. Also beispielsweise: ...der Pauschalpreis setzt sich aus 30 % Flugkosten, 60 % Hotelkosten und 10 % Transfer, Reiseleitung usw. zusammen.
In diesem Fall dürfte er dann von 30 % des Reisepreises eine maximale fünfprozentige Erhöhung verlangen.
Meint
Peter -
danke für die schnelle Antwort, also kann ich nun davon ausgehen, dass die Erhöhung nicht okay ist??
Eine Aufstellung wie sich der Reisepreis zusammensetzt hab ich nur bedingt bekommen
870 Euro Basispreis
12 Euro Transfer
1323 Euro Hotel 21 Tage zu 63 Euro- 189 "21 Tage zu 18 Tage-Preis
- 82 euro Geburtstags-Bonus
45 Euro Carrier
700 Euro Zuschlag Relax-Class
insgesamt 2679,00 Euro
Wir haben nur diese Berechnung bekommen.
LG
Sanni -
Womit haben die denn die Preiserhöhung begründet?
Gruß
Manfred
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gar nicht, die haben nur geschrieben
wir mußten leider feststellen, dass Ihnen mit der buchungsbestätigung ein falscher Reisepreis genannt wurde. Unsere Überprüfung hat ergen, dass bei der Preiseingabe ein Fehler unterlaufen ist. Hierfür bitten wir Sie um Entschuldigung.
Der korrekte Preis für das genannte Angebot beträgt 6024,00 Euro.
Zur Wahrung unseres Rechtspunktes sind wir ehalten, Ihnen folgendes mitzuteilen und bedauern aus rechtlichen Gründen auf unten anstehende Formulierung nicht verzichten zu können.
Aufgrund eines beachtlichen Erklärungsirrtums sind wir verpflichtet, hiermit unverzüglich nach Erkennen desselben die Reisebestätigung vom Buchungstag anzufechten, was zur Nichtigkeit des Vertrag führt. In Kenntnis des Irrtums wäre die Erklärung in der Reisebestätigung vom Buchungstag nicht abgegeben worden.
Ihre Reisebuchung wurde mittlerweile auf den Betrag von 6024,00 Euro korrigiert, eine entsprechende Bestätigung erhalten sie mit separater Post. Die Reiebestätigung, datiert in der KW 18, stellt ein neues angebot dar. Wir bitten Sie , uns unverzüglich mitzuteilen, ob Sie die Reise gemäß dieser neuen Reisebestätigung/Rechnugn durchführen möchten.
Selbstverständlich haben sie die Möglichkeit, die Reise aufgrund dieser Information kostenlos zu stornieren bzw. ein anderes Angebot oder ein anderes Zielgebiet zu wählen. sollten Sie dies wünschen, so wenden Sie sich bitte an Ihr Reisebüro, hier wird man Ihnen gerne behilflich sein.
Wir bitten Sie nochmals ausdrücklich um Entschuldigung udn um Ihr Verständnis.
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Das ist ein schwieriges Thema. Unter bestimmten Umständen dürfen die. Da warte am besten auf Antwort von unserem Reiserechtsexperten Peter ("mosaik").
Gruß
Manfred
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@Elke-Maria
aber bei einer Umbuchung auf einen anderen Reiseanbieter ist die Anzahlung des vorherigen Reiseveranstalters doch weg. Dürfte auch nicht unerheblich sein.
LG -
vor allem wollen wir gar nicht umbuchen, weil wir zu viert fliegen, meine Eltern und mein Mann und ich
und das Iberostar Bavaro wird ja nun nicht von vielen angeboten, meine Eltern kriegen schon ne Krise, so ein Mist
vielelicht hat ja noch jemand einen Tipp, was wir machen können und ob das über haupt okay ist
die Anzahlung haben wir ja auch schon im November gemacht
wenn man sich auf eine 5 % Erhöhung einigen könnte, wären meine Eltern ja mehr als zufrieden
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carstenW. wrote:
@Elke-Maria
aber bei einer Umbuchung auf einen anderen Reiseanbieter ist die Anzahlung des vorherigen Reiseveranstalters doch weg. Dürfte auch nicht unerheblich sein.
LGcarsten, erst lesen

Selbstverständlich haben sie die Möglichkeit, die Reise aufgrund dieser Information kostenlos zu stornieren
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Hi Carsten,
das steht in dem Schreiben, welches ich abgetippt hab, aber wie schon gesagt, wir wollen ja gar nicht stornieren.
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So schwer ist die Frage nicht zu beantworten: der Reiseveranstalter kann seine Willenserklärung (=Vertrag) anfechten. Genau das beinhaltet das Schreiben.
S. hierzu § 119 BGB Abs. 1
Zitat
"BGB § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden."Vielleicht passt hier auch § 120 (hinsichtlich des Vermittlers)
Zitat
"BGB § 120 Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung
Eine Willenserklärung, welche durch die zur Übermittelung verwendete Person oder Einrichtung unrichtig übermittelt worden ist, kann unter der gleichen Voraussetzung angefochten werden wie nach § 119 eine irrtümlich abgegebene Willenserklärung."In diesem Fall geht
a) zurücktreten, kostenfrei natürlich
b) akzeptieren
c) sich auf einen Rechtsstreit einlassen...der die Urlaubsvorfreude sicherlich ernorm erhöht.
Fazit:
Sucht was anderes, wenn Ihr den neuen Preis nicht akzeptieren wollt. Wobei allerdings Fristen einzuhalten sind, um vom kostenfreien Rücktritt Gebrauch zu machen. -
carstenW. wrote:
Dem bin ich mächtig."Dessen bin ich mächtig"
nichts für ungut ... -
na das hört sich ja alles nicht so toll an, aber wenn die das nun schon machen dürfen, was ist denn dann mit den 5 % von denen Peter gesprochen hat, das wäre ja dann noch okay
hat da noch jemand einen Tipp
LG
Sandra -
Ich bleibe dabei: auf mosaik warten. Das ist hier schwieriger, als Erika meint. Natürlich kann der Veranstalter einen Fehler korrigieren, aber nicht zeitlich unbegrenzt. Aber die Details kennt mosaik am besten. Schick ihm doch ne PN.
Die fünf Prozent, von denen mosaik gesprochen hat, betreffen einen anderen Fall, nämlich eine Preiserhöhung wegen gestiegener Treibstoffpreise. Hier geht es aber um einen angeblichen Irrtum. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Gruß
Manfred
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Hallo,
bei der erfolgten Fehlerkorrektur sehe ich auch das Problem im zeitlichen Ablauf. Es kann nach meiner Meinung nicht rechtens sein, wenn man fünf Monate nach Buchung den Preis erhöht.
Ich würde hier dem Veranstalter mit Kündigung und gleichzeitig Klage wegen entgangenen Urlaubs drohen, da man zum jetzigen Zeitpunkt sicher diese, oder eine ähnliche Reise nicht mehr um den selben Preis bekommt.
Einschreiben mit Rückschein. Auf Erfüllung des Vertrages bestehen und ansonsten, hier wirklich zum Anwalt. Vor allem auch, weil es für den Kunden sicher nicht ersichtlich sein kann, daß hier ein Fehler vorliegt und weil die Zeit bis zur Änderung einfach deutlich zu lange ist. Schließlich wurden sicher auch schon Urlaube eingereicht und die Planung ist sicher auch schon etwas weiter.
Wichtig wäre eigentlich auch noch zu wissen, wie lange es noch bis zum Abflug ist.
Gruß
Berthold