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  5. Wer war dabei? Flug mit Condor DE 6839 Dalaman nach Frankfurt am 15.07.2007 (13 Std. Verspätung)
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Wer war dabei? Flug mit Condor DE 6839 Dalaman nach Frankfurt am 15.07.2007 (13 Std. Verspätung)

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • lenchen58L Offline
    lenchen58L Offline
    lenchen58
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    wer hat nicht den Rückflug über Berlin oder München in Anspruch genommen und ist erst am 15.07.07 um 10.30 Uhr verspätet nach Frankfurt geflogen.
    Habt ihr euch gewehrt und eine Reisepreisminderung verlangt? Habt ihr schon eine Nachricht von Condor bzw. Reisegesellschaft erhalten? Uns würde sehr interessieren, was dabei herausgekommen ist. Wir haben jetzt von Condor eine Nachricht erhalten! Im letzten Satz heißt es:
    "Es ist korrekt, dass am 17.02.2005 eine neue EU-Verordnung in Kraft getreten ist und diese die Mindestrechte der Fluggäste regelt. Im Gegensatz zu vorher, haben Sie jetzt die Möglichkeit, bei einer größeren Verspätung, vom Flug zurückzutreten und erhalten aufgrund dessen die Flugscheinkosten für den nicht zurück gelegten Reiseabschnitt zurück. Da Sie den Flug trotz allem in Anspruch genommen haben, ist eine Erstattung nicht möglich."
    Können wir da noch etwas unternehmen?
    Wäre schön, wenn sich jemand melden würde!
    Danke im voraus!
    Lenchen

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    • holzwurmH Offline
      holzwurmH Offline
      holzwurm
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hier steht alles wichtige drin!

      Luftfahrtbundesamt

      Die Condor kann sich nicht so einfach aus der Affäre ziehen.

      notfalls wende Dich an das Luftfahrtbundesamt. Dort wird Dir geholfen und Condor bekommt eine auf den Deckel.

      LG
      holzwurm

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      • jaykayhamJ Offline
        jaykayhamJ Offline
        jaykayham
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        lenchen58 wrote:
        "...Da Sie den Flug trotz allem in Anspruch genommen haben, ist eine Erstattung nicht möglich."
        Können wir da noch etwas unternehmen?

        Nein... Dir stehen nur Mahlzeiten, Getränke, ggfs. Hotelunterkunft und Telekommunikation-Einrichtungen (2Anrufe od. e-mail) zu. Zudem

        Artikel 14
        Verpflichtung zur Information der Fluggäste über ihre
        Rechte
        (1) Das ausführende Luftfahrtunternehmen stellt sicher, dass
        bei der Abfertigung ein klar lesbarer Hinweis mit folgendem
        Wortlaut für die Fluggäste deutlich sichtbar angebracht wird:
        „Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird oder wenn Ihr
        Flug annulliert wird oder um mindestens zwei Stunden verspätet
        ist, verlangen Sie am Abfertigungsschalter oder am Flugsteig
        schriftliche Auskunft über ihre Rechte, insbesondere über
        Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen.“

        Sollte CONDOR gegen die Auflagen verstoßen haben, z.b. kein essen/Getränke, so kann man sich beim LBA beschweren...

        LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!

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        • SARAH1982S Offline
          SARAH1982S Offline
          SARAH1982
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo...

          wir hatten vor zwei Jahren 10 Stunden Flugverspätung, allerdings mit TUI/Hapagfly...haben Frühstück+Mittagessen bekommen und eine Bestätigung, dass es halt die Verspätung gab. Als wir aus dem Urlaub wieder zu Hause waren, hatten wir jeder einen Reisegutschein ( 100 Euro/Pers. ) in der Post...

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • lenchen58L Offline
            lenchen58L Offline
            lenchen58
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo!
            wir hätten am gleichen Abend entweder nach Berlin oder nach München fliegen können und wären dann ca. 06.30 Uhr (München) bzw. 08.30 Uhr (Berlin) in Frankfurt angekommen. Planmäßige Ankunft wäre eigentlich am 15.07. um 00.05 Uhr gewesen.
            Am Flughafen wurden wir nicht über unsere Rechte informiert! Nur durch Urlauber haben wir erfahren, dass wir auch in einem Hotel übernachten könnten und irgendwann am nächsten Tag nach Frankfurt fliegen könnten. Das haben wir auch gemacht. Im Hotel (sehr schmutziges Hotel .... zum Frühstück gab es Kaffee in Pappbechern) haben wir dann allerdings auch Abendessen und ein Frühstück bekommen.
            Aber wir wurden am Flughafen weder von Alltours noch von Condor informiert und auch im Hotel gab es keine weiteren Informationen.
            Mit den 100,- € für 4 Personen geben wir uns auf keinen Fall zufrieden. Wir werden morgen an das LBA eine Beschwerde verschicken!
            Danke für die Rückantwort! 😄

            SARAH1982 wrote:
            Hallo...

            wir hatten vor zwei Jahren 10 Stunden Flugverspätung, allerdings mit TUI/Hapagfly...haben Frühstück+Mittagessen bekommen und eine Bestätigung, dass es halt die Verspätung gab. Als wir aus dem Urlaub wieder zu Hause waren, hatten wir jeder einen Reisegutschein ( 100 Euro/Pers. ) in der Post...

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Thorben-HendrikT Offline
              Thorben-HendrikT Offline
              Thorben-Hendrik
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ich sehe da wenig Hoffnung auf mehr, die Airline hat alles gemacht was Sie musste....

              [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

              [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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              • holzwurmH Offline
                holzwurmH Offline
                holzwurm
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Thorben-Hendrik wrote:
                Ich sehe da wenig Hoffnung auf mehr, die Airline hat alles gemacht was Sie musste....

                das kann es wohl nicht sein!

                • keinerlei Informationen und keinen Hinweis auf die Rechte der Fluggäste, weder von der Airline oder RV nennst Du die haben gemacht was sie mußten.

                Die Informationspflicht ist genauso Bestandteil wie die Versorgung der gestrandeten Urlauber.

                Schau Dir mal auf der LBA-Seite an.

                Damit kannst auch die fehlende Informationen beanstanden.

                Ob dabei was raus kommt steht auf einem anderen Blatt Papier. AAber wenn die kunden nicht auf den Tisch klopfen handhaben die Airlines es weiterhin so locker.

                LG
                holzwurm

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                • Thorben-HendrikT Offline
                  Thorben-HendrikT Offline
                  Thorben-Hendrik
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Na tolle Wurst...die haben das Infoblatt vergessen....bin mal gespannt wie viel Schmerzensgeld es dafür gibt und wer das einklagen will......

                  Das dürfte beim LBA eher ein müdes Gähnen hervorrufen, bevor das Schreiben in der runden Ablage landet...die haben ganz andere Sorgen....

                  [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

                  [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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                  • jaykayhamJ Offline
                    jaykayhamJ Offline
                    jaykayham
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    ...ich sehe hier ein großes Problem in der EU-Verordnung. Es gibt "nur" eine Staffel-ab-Zeit, aber kein Limit! Ab-5-Stunden ist z.Zt. das limit, was ist aber wenn der Flug 15Stunden verspätet ist? Reicht da noch die "Entschädigung" für aus? ❓

                    Dagegen haben auch andere DE-Fluggäste bereits geklagt, deren Flug allerdings mehr als 24Stunden verspätet war.

                    LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!

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                    • mao3M Offline
                      mao3M Offline
                      mao3
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo,

                      ich habe für eine 10-stündige Flugverspätung mit LTU 20 Euro vom Reiseveranstalter + einen Gutschein über 100 Euro (alles pro Person) bekommen.
                      Also nicht verunsichern lassen und kräftig Reklamieren.

                      Mao

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • jaykayhamJ Offline
                        jaykayhamJ Offline
                        jaykayham
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        lenchen58 wrote:
                        Wir werden morgen an das LBA eine Beschwerde verschicken!

                        halt uns mal auf dem laufenden was das LBA antwortet... 😄

                        LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Mozilla07M Offline
                          Mozilla07M Offline
                          Mozilla07
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Wichtig wäre es zu wissen, warum die Verspätung zustande kam.

                          War die Maschine aufgrund eines technischen Defekts verspätet, würde es mir im Traum nicht einfallen Ansprüchen geltend zu machen. Da ist es mir lieber ich warte 13 Std. und das Flugzeug ist i.O.
                          Ich meine dieser Punkt wird in der EU-Fluggastverordnung viel zu wenig berücksichtigt.

                          Es soll auch mal ein BA-Jumbo mit nur 3 Triebwerken über den großen Teich geflogen sein........

                          Niveau ist keine Hautcreme!

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                          • lenchen58L Offline
                            lenchen58L Offline
                            lenchen58
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Mozilla07 wrote:
                            Wichtig wäre es zu wissen, warum die Verspätung zustande kam.

                            War die Maschine aufgrund eines technischen Defekts verspätet, würde es mir im Traum nicht einfallen Ansprüchen geltend zu machen. Da ist es mir lieber ich warte 13 Std. und das Flugzeug ist i.O.
                            Ich meine dieser Punkt wird in der EU-Fluggastverordnung viel zu wenig berücksichtigt.

                            Es soll auch mal ein BA-Jumbo mit nur 3 Triebwerken über den großen Teich geflogen sein........

                            Es war ein technischer Defekt! Darum geht es aber nicht! Wir sind NICHT informiert worden und haben erst am Flughafen erfahren, wieso wir nicht pünktlich fliegen (Annullierung, weil das Flugzeug gar nicht da war). Warum, wußte niemand. Erst beim Rückflug erfuhren wir, dass die Maschine auf Kreta gestanden hat und dort repariert werden musste. Also war schon lange bekannt, dass wir auf keinen Fall pünklich fliegen können, weil die Condor auf Kreta stand! Trotzdem hat man uns vom Hotel abgeholt, so als ob wir pünktlich fliegen würden. Alltours wußte das (Fax an alle Reisegesellschaften durch Condor)! Alltours will abe nicht zahlen und schiebt alles auf Condor. Ich bin gepannt, was das LBA antwortet! Ich werde euch weiter informieren......

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Mozilla07M Offline
                              Mozilla07M Offline
                              Mozilla07
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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              lenchen58 wrote:

                              Mozilla07 wrote:
                              Wichtig wäre es zu wissen, warum die Verspätung zustande kam.

                              War die Maschine aufgrund eines technischen Defekts verspätet, würde es mir im Traum nicht einfallen Ansprüchen geltend zu machen. Da ist es mir lieber ich warte 13 Std. und das Flugzeug ist i.O.
                              Ich meine dieser Punkt wird in der EU-Fluggastverordnung viel zu wenig berücksichtigt.

                              Es soll auch mal ein BA-Jumbo mit nur 3 Triebwerken über den großen Teich geflogen sein........

                              Es war ein technischer Defekt! Darum geht es aber nicht! Wir sind NICHT informiert worden und haben erst am Flughafen erfahren, wieso wir nicht pünktlich fliegen (Annullierung, weil das Flugzeug gar nicht da war). Warum, wußte niemand. Erst beim Rückflug erfuhren wir, dass die Maschine auf Kreta gestanden hat und dort repariert werden musste. Also war schon lange bekannt, dass wir auf keinen Fall pünklich fliegen können, weil die Condor auf Kreta stand! Trotzdem hat man uns vom Hotel abgeholt, so als ob wir pünktlich fliegen würden. Alltours wußte das (Fax an alle Reisegesellschaften durch Condor)! Alltours will abe nicht zahlen und schiebt alles auf Condor. Ich bin gepannt, was das LBA antwortet! Ich werde euch weiter informieren......

                              Dann liegt der Fehler doch aber bei Alltours und nicht bei Condor. Oder hab ich da nun was falsch verstanden? ❓

                              So leid es mir für Dich tut, aber bei der Sachlage ich würde mir bzgl. des LBA keine allzu großen Hoffnungen machen. Um es deutlicher zu sagen - gar keine! Die haben tatsächlich ganz andere Sorgen.

                              Niveau ist keine Hautcreme!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • holzwurmH Offline
                                holzwurmH Offline
                                holzwurm
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Mozilla07 wrote:
                                Dann liegt der Fehler doch aber bei Alltours und nicht bei Condor. Oder hab ich da nun was falsch verstanden? ❓

                                So leid es mir für Dich tut, aber bei der Sachlage ich würde mir bzgl. des LBA keine allzu großen Hoffnungen machen. Um es deutlicher zu sagen - gar keine! Die haben tatsächlich ganz andere Sorgen.

                                Wieso soll der Fehler nur beim Veranstalter liegen.

                                Auch die Airline hat am Flughafen eine Informationspflicht. Wenn die nicht gemacht wurde, dann hat der Fluggast die Möglichkeit dies beim LBA zu bemängeln.

                                Hier ein Zitat von der LBA-Seite:

                                Beschwerde- und Durchsetzungsstelle in Deutschland

                                Das LBA ist die zuständige Behörde für die Durchsetzung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 in Deutschland. Im Rahmen dieser Aufgabe analysiert das Amt anhand der Beschwerdefälle das Verhalten der einzelnen Luftfahrtunternehmen und veranlasst die Abstellung systematischer Mängel bei der Anwendung der EG-Verordnung. Falls erforderlich, werden auch Sanktionen in Form von Geldbußen verhängt. Ziel ist es, die rechtskonforme Anwendung der Verbraucherschutzregelung in Deutschland zu sichern und die Ursachen für Fluggastbeschwerden zu verringern.

                                Das LBA wird Ihre Beschwerde zunächst einer Vorprüfung unterziehen und eine Erstbewertung der Frage vornehmen, ob überhaupt ein Anwendungsfall der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gegeben ist. Trifft das erkennbar nicht zu oder ist das LBA nicht die zuständige Durchsetzungsstelle, erhalten Sie von uns möglichst umgehend eine entsprechende Nachricht.

                                Besteht dagegen die Möglichkeit, dass ein Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr 261/2004 vorliegen könnte, werden wir Ihre Beschwerde bzw. Hinweise an das betreffende Luftfahrtunternehmen weiterleiten und das Unternehmen auffordern, Ihnen sowie dem LBA in angemessener Frist eine begründete Stellungnahme zukommen zu lassen. Das LBA überwacht den Eingang der Stellungnahme, prüft diese und fordert das Unternehmen ggf. zu ergänzenden Informationen auf.

                                Nach vollständiger Bearbeitung Ihrer Beschwerde bzw. Ihrer Hinweise gemäß der Verordnung (EG) Nr 261/2004 werden wir Sie über das Ergebnis abschließend informieren.

                                Wir weisen Sie aber daraufhin, dass aufgrund der Vielzahl der zu beteiligenden Stellen und der in der Regel sehr komplexen Sachverhalte die abschließende Bewertung einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

                                LG
                                holzwurm

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Ronny87R Offline
                                  Ronny87R Offline
                                  Ronny87
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Ja, wenn ein technischer Defekt vorlag und Condor allen Pflichten nachgekommen ist, so wie es den Anschein hat, wirst du beim LBA nicht viel erreichen können und du musst dich mit Alltours "rummachen" ...

                                  Grüße

                                  Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • lenchen58L Offline
                                    lenchen58L Offline
                                    lenchen58
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Ronny87 wrote:
                                    Ja, wenn ein technischer Defekt vorlag und Condor allen Pflichten nachgekommen ist, so wie es den Anschein hat, wirst du beim LBA nicht viel erreichen können und du musst dich mit Alltours "rummachen" ...

                                    Grüße

                                    Condor ist nicht allen Pflichten nachgekommen (siehe unten)! Wir wurden weder mündlich noch schriftlich auf unsere Rechte hingewiesen......
                                    und
                                    ALLTOURS hat es versäumt und mitzuteilen, dass der Flug annulliert worden ist (Condor hatte ja an alle Reiseveranstalter ein Fax geschickt).

                                    Also haben beide Schuld!

                                    Artikel 14
                                    Verpflichtung zur Information der Fluggäste über ihre
                                    Rechte
                                    (1) Das ausführende Luftfahrtunternehmen stellt sicher, dass
                                    bei der Abfertigung ein klar lesbarer Hinweis mit folgendem
                                    Wortlaut für die Fluggäste deutlich sichtbar angebracht wird:
                                    „Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird oder wenn Ihr
                                    Flug annulliert wird oder um mindestens zwei Stunden verspätet
                                    ist, verlangen Sie am Abfertigungsschalter oder am Flugsteig
                                    schriftliche Auskunft über ihre Rechte, insbesondere über
                                    Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen.“

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Wenn der Flug annulliert wurde und der Rückflug z.B. unter anderer
                                      Flugnummer stattgefunden hat, geht es nicht um eine Verspätung,
                                      sondern eben doch Annullierung.

                                      Da greifen dann die EU-Vorschriften zur Flugstornierung,
                                      die Ausgleichszahlungen, gestaffelt nach Entfernung, sehen
                                      Ansprüche bis 600 Euro pro Person vor.

                                      SWR-Ratgeber Info >hier klicken

                                      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                      Bertrand Russell (1872-1970)

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                                      • Thorben-HendrikT Offline
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                                        Thorben-Hendrik
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Alltours ist sowieso aus dem Schneider, weil die Reise mehr als 4 Wochen her ist.....

                                        [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

                                        [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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                                          holzwurm
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Thorben-Hendrik wrote:
                                          Alltours ist sowieso aus dem Schneider, weil die Reise mehr als 4 Wochen her ist.....

                                          Kommt bitte nicht mit Halbwahrheiten.

                                          Wenn der Mangel rechtzeitig bei Alltours bemängelt wurde ist Alltours eben nicht aus dem Schneider.

                                          Man muß nur sofort gegen die Absage Widerspruch einlegen und schon ist es ein wieder schwebendes Verfahren. Das Verfahren/der Mangel ist erst abgeschlossen wenn man die Aussage des RVs auch akzeptiert. Die kann durch Stillschweigen erfolgen.

                                          LG
                                          holzwurm

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