Wer war dabei? Flug mit Condor DE 6839 Dalaman nach Frankfurt am 15.07.2007 (13 Std. Verspätung)
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Hallo,
wer hat nicht den Rückflug über Berlin oder München in Anspruch genommen und ist erst am 15.07.07 um 10.30 Uhr verspätet nach Frankfurt geflogen.
Habt ihr euch gewehrt und eine Reisepreisminderung verlangt? Habt ihr schon eine Nachricht von Condor bzw. Reisegesellschaft erhalten? Uns würde sehr interessieren, was dabei herausgekommen ist. Wir haben jetzt von Condor eine Nachricht erhalten! Im letzten Satz heißt es:
"Es ist korrekt, dass am 17.02.2005 eine neue EU-Verordnung in Kraft getreten ist und diese die Mindestrechte der Fluggäste regelt. Im Gegensatz zu vorher, haben Sie jetzt die Möglichkeit, bei einer größeren Verspätung, vom Flug zurückzutreten und erhalten aufgrund dessen die Flugscheinkosten für den nicht zurück gelegten Reiseabschnitt zurück. Da Sie den Flug trotz allem in Anspruch genommen haben, ist eine Erstattung nicht möglich."
Können wir da noch etwas unternehmen?
Wäre schön, wenn sich jemand melden würde!
Danke im voraus!
Lenchen -
Hier steht alles wichtige drin!
Die Condor kann sich nicht so einfach aus der Affäre ziehen.
notfalls wende Dich an das Luftfahrtbundesamt. Dort wird Dir geholfen und Condor bekommt eine auf den Deckel.
LG
holzwurm -
lenchen58 wrote:
"...Da Sie den Flug trotz allem in Anspruch genommen haben, ist eine Erstattung nicht möglich."
Können wir da noch etwas unternehmen?Nein... Dir stehen nur Mahlzeiten, Getränke, ggfs. Hotelunterkunft und Telekommunikation-Einrichtungen (2Anrufe od. e-mail) zu. Zudem
Artikel 14
Verpflichtung zur Information der Fluggäste über ihre
Rechte
(1) Das ausführende Luftfahrtunternehmen stellt sicher, dass
bei der Abfertigung ein klar lesbarer Hinweis mit folgendem
Wortlaut für die Fluggäste deutlich sichtbar angebracht wird:
„Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird oder wenn Ihr
Flug annulliert wird oder um mindestens zwei Stunden verspätet
ist, verlangen Sie am Abfertigungsschalter oder am Flugsteig
schriftliche Auskunft über ihre Rechte, insbesondere über
Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen.“Sollte CONDOR gegen die Auflagen verstoßen haben, z.b. kein essen/Getränke, so kann man sich beim LBA beschweren...
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Hallo...
wir hatten vor zwei Jahren 10 Stunden Flugverspätung, allerdings mit TUI/Hapagfly...haben Frühstück+Mittagessen bekommen und eine Bestätigung, dass es halt die Verspätung gab. Als wir aus dem Urlaub wieder zu Hause waren, hatten wir jeder einen Reisegutschein ( 100 Euro/Pers. ) in der Post...
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Hallo!
wir hätten am gleichen Abend entweder nach Berlin oder nach München fliegen können und wären dann ca. 06.30 Uhr (München) bzw. 08.30 Uhr (Berlin) in Frankfurt angekommen. Planmäßige Ankunft wäre eigentlich am 15.07. um 00.05 Uhr gewesen.
Am Flughafen wurden wir nicht über unsere Rechte informiert! Nur durch Urlauber haben wir erfahren, dass wir auch in einem Hotel übernachten könnten und irgendwann am nächsten Tag nach Frankfurt fliegen könnten. Das haben wir auch gemacht. Im Hotel (sehr schmutziges Hotel .... zum Frühstück gab es Kaffee in Pappbechern) haben wir dann allerdings auch Abendessen und ein Frühstück bekommen.
Aber wir wurden am Flughafen weder von Alltours noch von Condor informiert und auch im Hotel gab es keine weiteren Informationen.
Mit den 100,- € für 4 Personen geben wir uns auf keinen Fall zufrieden. Wir werden morgen an das LBA eine Beschwerde verschicken!
Danke für die Rückantwort!
SARAH1982 wrote:
Hallo...wir hatten vor zwei Jahren 10 Stunden Flugverspätung, allerdings mit TUI/Hapagfly...haben Frühstück+Mittagessen bekommen und eine Bestätigung, dass es halt die Verspätung gab. Als wir aus dem Urlaub wieder zu Hause waren, hatten wir jeder einen Reisegutschein ( 100 Euro/Pers. ) in der Post...
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Ich sehe da wenig Hoffnung auf mehr, die Airline hat alles gemacht was Sie musste....
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Thorben-Hendrik wrote:
Ich sehe da wenig Hoffnung auf mehr, die Airline hat alles gemacht was Sie musste....das kann es wohl nicht sein!
- keinerlei Informationen und keinen Hinweis auf die Rechte der Fluggäste, weder von der Airline oder RV nennst Du die haben gemacht was sie mußten.
Die Informationspflicht ist genauso Bestandteil wie die Versorgung der gestrandeten Urlauber.
Schau Dir mal auf der LBA-Seite an.
Damit kannst auch die fehlende Informationen beanstanden.
Ob dabei was raus kommt steht auf einem anderen Blatt Papier. AAber wenn die kunden nicht auf den Tisch klopfen handhaben die Airlines es weiterhin so locker.
LG
holzwurm -
Na tolle Wurst...die haben das Infoblatt vergessen....bin mal gespannt wie viel Schmerzensgeld es dafür gibt und wer das einklagen will......
Das dürfte beim LBA eher ein müdes Gähnen hervorrufen, bevor das Schreiben in der runden Ablage landet...die haben ganz andere Sorgen....
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...ich sehe hier ein großes Problem in der EU-Verordnung. Es gibt "nur" eine Staffel-ab-Zeit, aber kein Limit! Ab-5-Stunden ist z.Zt. das limit, was ist aber wenn der Flug 15Stunden verspätet ist? Reicht da noch die "Entschädigung" für aus?

Dagegen haben auch andere DE-Fluggäste bereits geklagt, deren Flug allerdings mehr als 24Stunden verspätet war.
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Wichtig wäre es zu wissen, warum die Verspätung zustande kam.
War die Maschine aufgrund eines technischen Defekts verspätet, würde es mir im Traum nicht einfallen Ansprüchen geltend zu machen. Da ist es mir lieber ich warte 13 Std. und das Flugzeug ist i.O.
Ich meine dieser Punkt wird in der EU-Fluggastverordnung viel zu wenig berücksichtigt.Es soll auch mal ein BA-Jumbo mit nur 3 Triebwerken über den großen Teich geflogen sein........
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Mozilla07 wrote:
Wichtig wäre es zu wissen, warum die Verspätung zustande kam.War die Maschine aufgrund eines technischen Defekts verspätet, würde es mir im Traum nicht einfallen Ansprüchen geltend zu machen. Da ist es mir lieber ich warte 13 Std. und das Flugzeug ist i.O.
Ich meine dieser Punkt wird in der EU-Fluggastverordnung viel zu wenig berücksichtigt.Es soll auch mal ein BA-Jumbo mit nur 3 Triebwerken über den großen Teich geflogen sein........
Es war ein technischer Defekt! Darum geht es aber nicht! Wir sind NICHT informiert worden und haben erst am Flughafen erfahren, wieso wir nicht pünktlich fliegen (Annullierung, weil das Flugzeug gar nicht da war). Warum, wußte niemand. Erst beim Rückflug erfuhren wir, dass die Maschine auf Kreta gestanden hat und dort repariert werden musste. Also war schon lange bekannt, dass wir auf keinen Fall pünklich fliegen können, weil die Condor auf Kreta stand! Trotzdem hat man uns vom Hotel abgeholt, so als ob wir pünktlich fliegen würden. Alltours wußte das (Fax an alle Reisegesellschaften durch Condor)! Alltours will abe nicht zahlen und schiebt alles auf Condor. Ich bin gepannt, was das LBA antwortet! Ich werde euch weiter informieren......
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lenchen58 wrote:
Mozilla07 wrote:
Wichtig wäre es zu wissen, warum die Verspätung zustande kam.War die Maschine aufgrund eines technischen Defekts verspätet, würde es mir im Traum nicht einfallen Ansprüchen geltend zu machen. Da ist es mir lieber ich warte 13 Std. und das Flugzeug ist i.O.
Ich meine dieser Punkt wird in der EU-Fluggastverordnung viel zu wenig berücksichtigt.Es soll auch mal ein BA-Jumbo mit nur 3 Triebwerken über den großen Teich geflogen sein........
Es war ein technischer Defekt! Darum geht es aber nicht! Wir sind NICHT informiert worden und haben erst am Flughafen erfahren, wieso wir nicht pünktlich fliegen (Annullierung, weil das Flugzeug gar nicht da war). Warum, wußte niemand. Erst beim Rückflug erfuhren wir, dass die Maschine auf Kreta gestanden hat und dort repariert werden musste. Also war schon lange bekannt, dass wir auf keinen Fall pünklich fliegen können, weil die Condor auf Kreta stand! Trotzdem hat man uns vom Hotel abgeholt, so als ob wir pünktlich fliegen würden. Alltours wußte das (Fax an alle Reisegesellschaften durch Condor)! Alltours will abe nicht zahlen und schiebt alles auf Condor. Ich bin gepannt, was das LBA antwortet! Ich werde euch weiter informieren......
Dann liegt der Fehler doch aber bei Alltours und nicht bei Condor. Oder hab ich da nun was falsch verstanden?

So leid es mir für Dich tut, aber bei der Sachlage ich würde mir bzgl. des LBA keine allzu großen Hoffnungen machen. Um es deutlicher zu sagen - gar keine! Die haben tatsächlich ganz andere Sorgen.
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Mozilla07 wrote:
Dann liegt der Fehler doch aber bei Alltours und nicht bei Condor. Oder hab ich da nun was falsch verstanden?
So leid es mir für Dich tut, aber bei der Sachlage ich würde mir bzgl. des LBA keine allzu großen Hoffnungen machen. Um es deutlicher zu sagen - gar keine! Die haben tatsächlich ganz andere Sorgen.
Wieso soll der Fehler nur beim Veranstalter liegen.
Auch die Airline hat am Flughafen eine Informationspflicht. Wenn die nicht gemacht wurde, dann hat der Fluggast die Möglichkeit dies beim LBA zu bemängeln.
Hier ein Zitat von der LBA-Seite:
Beschwerde- und Durchsetzungsstelle in Deutschland
Das LBA ist die zuständige Behörde für die Durchsetzung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 in Deutschland. Im Rahmen dieser Aufgabe analysiert das Amt anhand der Beschwerdefälle das Verhalten der einzelnen Luftfahrtunternehmen und veranlasst die Abstellung systematischer Mängel bei der Anwendung der EG-Verordnung. Falls erforderlich, werden auch Sanktionen in Form von Geldbußen verhängt. Ziel ist es, die rechtskonforme Anwendung der Verbraucherschutzregelung in Deutschland zu sichern und die Ursachen für Fluggastbeschwerden zu verringern.
Das LBA wird Ihre Beschwerde zunächst einer Vorprüfung unterziehen und eine Erstbewertung der Frage vornehmen, ob überhaupt ein Anwendungsfall der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gegeben ist. Trifft das erkennbar nicht zu oder ist das LBA nicht die zuständige Durchsetzungsstelle, erhalten Sie von uns möglichst umgehend eine entsprechende Nachricht.
Besteht dagegen die Möglichkeit, dass ein Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr 261/2004 vorliegen könnte, werden wir Ihre Beschwerde bzw. Hinweise an das betreffende Luftfahrtunternehmen weiterleiten und das Unternehmen auffordern, Ihnen sowie dem LBA in angemessener Frist eine begründete Stellungnahme zukommen zu lassen. Das LBA überwacht den Eingang der Stellungnahme, prüft diese und fordert das Unternehmen ggf. zu ergänzenden Informationen auf.
Nach vollständiger Bearbeitung Ihrer Beschwerde bzw. Ihrer Hinweise gemäß der Verordnung (EG) Nr 261/2004 werden wir Sie über das Ergebnis abschließend informieren.
Wir weisen Sie aber daraufhin, dass aufgrund der Vielzahl der zu beteiligenden Stellen und der in der Regel sehr komplexen Sachverhalte die abschließende Bewertung einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
LG
holzwurm -
Ronny87 wrote:
Ja, wenn ein technischer Defekt vorlag und Condor allen Pflichten nachgekommen ist, so wie es den Anschein hat, wirst du beim LBA nicht viel erreichen können und du musst dich mit Alltours "rummachen" ...Grüße
Condor ist nicht allen Pflichten nachgekommen (siehe unten)! Wir wurden weder mündlich noch schriftlich auf unsere Rechte hingewiesen......
und
ALLTOURS hat es versäumt und mitzuteilen, dass der Flug annulliert worden ist (Condor hatte ja an alle Reiseveranstalter ein Fax geschickt).Also haben beide Schuld!
Artikel 14
Verpflichtung zur Information der Fluggäste über ihre
Rechte
(1) Das ausführende Luftfahrtunternehmen stellt sicher, dass
bei der Abfertigung ein klar lesbarer Hinweis mit folgendem
Wortlaut für die Fluggäste deutlich sichtbar angebracht wird:
„Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird oder wenn Ihr
Flug annulliert wird oder um mindestens zwei Stunden verspätet
ist, verlangen Sie am Abfertigungsschalter oder am Flugsteig
schriftliche Auskunft über ihre Rechte, insbesondere über
Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen.“ -
Wenn der Flug annulliert wurde und der Rückflug z.B. unter anderer
Flugnummer stattgefunden hat, geht es nicht um eine Verspätung,
sondern eben doch Annullierung.Da greifen dann die EU-Vorschriften zur Flugstornierung,
die Ausgleichszahlungen, gestaffelt nach Entfernung, sehen
Ansprüche bis 600 Euro pro Person vor. -
Alltours ist sowieso aus dem Schneider, weil die Reise mehr als 4 Wochen her ist.....
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Thorben-Hendrik wrote:
Alltours ist sowieso aus dem Schneider, weil die Reise mehr als 4 Wochen her ist.....Kommt bitte nicht mit Halbwahrheiten.
Wenn der Mangel rechtzeitig bei Alltours bemängelt wurde ist Alltours eben nicht aus dem Schneider.
Man muß nur sofort gegen die Absage Widerspruch einlegen und schon ist es ein wieder schwebendes Verfahren. Das Verfahren/der Mangel ist erst abgeschlossen wenn man die Aussage des RVs auch akzeptiert. Die kann durch Stillschweigen erfolgen.
LG
holzwurm