Visum Überschritten aussage von Ausländerbehörde?
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Hallo meine Lieben, ich wollte eigentlich mein Ikamet hier machen habe es aber durch Eigenverschulden versäumt.
So jetzt zu meiner eigentlichen Frage, Freitag ist mein 9. Overstay Tag ich werde dann nach Berlin reisen.
Die Ausländerbehörde meinte zu mir folgendes "Ich soll ausreisen, nach 4 Wochen kann ich wieder einreisen (wenn ich die Strafe am Flughafen gezahlt habe) und die 90 Tage Regelung würde außer Kraft gesetzt werden, da ich bei der Einreise sagen soll, das es eine Einreise unter Auflage ist." Da stellt sich mir die Frage ob dies so richtig ist, lt. Infos habe ich dann 10 Tage Zeit meinen Ikamet-Antrag und alles auszufüllen und ob dies wirklich möglich ist.Meine Freundin (Thai) hat Ihr Ikamet schon und muss solange hier alleine sein und diese Zeit möchte ich natürlich so kurz wie möglich halten.
Über eure Infos wäre ich sehr dankbar:
Ganz Liebe Grüße
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Ich bin überzeugt, die Behörden kennen ihre Gesetze und Verordnungen besser als ein Laie in einem Reiseforum. Im übrigen steht diese Frage auch in keinem Zusammenhang mit Urlaubsreisen, für die dieses Forum gedacht ist.
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Hallo meine Lieben, ich wollte eigentlich mein Ikamet hier machen habe es aber durch Eigenverschulden versäumt.
So jetzt zu meiner eigentlichen Frage, Freitag ist mein 9. Overstay Tag ich werde dann nach Berlin reisen.
Die Ausländerbehörde meinte zu mir folgendes "Ich soll ausreisen, nach 4 Wochen kann ich wieder einreisen (wenn ich die Strafe am Flughafen gezahlt habe) und die 90 Tage Regelung würde außer Kraft gesetzt werden, da ich bei der Einreise sagen soll, das es eine Einreise unter Auflage ist." Da stellt sich mir die Frage ob dies so richtig ist, lt. Infos habe ich dann 10 Tage Zeit meinen Ikamet-Antrag und alles auszufüllen und ob dies wirklich möglich ist.Meine Freundin (Thai) hat Ihr Ikamet schon und muss solange hier alleine sein und diese Zeit möchte ich natürlich so kurz wie möglich halten.
Über eure Infos wäre ich sehr dankbar:
Ganz Liebe Grüße
@derbastiii1 sagte:
Hallo meine Lieben, ich wollte eigentlich mein Ikamet hier machen habe es aber durch Eigenverschulden versäumt.
@Jlechtenboehmer hat natürlich Recht mit seiner Aussage, trotzdem verstehe ich deine Schilderung nicht ganz. Ikamet ist die Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer in der Türkei. Daher meine Frage: Wo ist "hier" und welche Ausländerbehörde ist gemeint? Deutsche oder türkische?
LG
Sokrates
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Wenn Du die Strafe gezahlt hast und den Antrag gestellt hast , passt das ! Sicher bin ich mir nicht bei den 10 Tagen.Will ich aber nicht ausschliessen, da ich weiss , dass es eine Frist gibt.
Quittung und ggfs. Kopie des Antrages mitnehmen !PS Solltest Du zu den freundlichen "Helfern" gehören, kann ich mir kaum vorstellen, dass die evtl. folgende Werbung in diesem Forum gerne gesehen wird.
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Letzteres befürchten wir allerdings auch, riecht geradezu danach.
Danke für Deinen Einschätzung-- Kastenwagen.