Buchungsstornierung wegen Corona
-
Hallo zusammen.
Wir haben für die Zeit vom 10.04.-14.04. eine Buchung bei CenterParcs im Allgäu getätigt.
Durch Aktionsangebot für 998,-€.
Der Betrag wurde schon bezahlt.
Nun hat CenterParcs die Buchung wegen Coronaschließung abgesagt und bietet statt Rückzahlung des bezahlten Betrages einen Gutschein in Höhe von 998,-€ an, für eine Buchung bis 10.04.2021.
Leider werden wir für 2020 keinen Urlaub mehr zur Verfügung haben, da dieser durch Corona komplett aufgebraucht ist.
Und für 2021 haben wir auch schon anderweitig gebucht.
Im Klartext: Wir wollen unser Geld zurück!Aber CenterParcs weigert sich auch nach etlichen eMails den Betrag zurück zu erstatten und verweisen immer wieder auf den Gutschein mit Verfallsdatum.
Wie sieht es hier rechtlich aus?
muss ich einen Anwalt einschalten?Über hilfreiche Antworten von Euch würde ich mich sehr freuen
-
Messer auf die Brust setzen (Anwalt) und fertig. Dann wirds halt noch teurer für Center Parcs. Aber wenn sie es so wollen.
-
Messer auf die Brust setzen (Anwalt) und fertig. Dann wirds halt noch teurer für Center Parcs. Aber wenn sie es so wollen.
-
Dieser Beitrag wurde gelöscht!
-
Das gleiche "Problem" hatten wir auch ... wir hatten über Center Parcs Deutschland Homepage (wichtig zu wissen, über welche Homepage ihr gebucht habt, weil Buchungen z. B. über CenterParcs-Homepage NL andere AGB´s haben) für einen Aufenthalt in einem Niederländischen Park von 20.03. bis 23.03.2020.
Center Parcs hat uns dann direkt am 17.03. bereits einen digitalen Gutschein mit der Gesamtsumme erhalten, mit dem Hinweis, innerhalb eines Jahres einsetzbar. Das wollten wir so aber nicht und haben an sämtliche "Email-Adressen" und per Einschreiben und per Fax an Center Parcs Köln geschrieben ... Antwort am 19.03. - müssen wir so akzeptieren, es gäbe keine Ausnahme! Haben uns dann anwaltlich beraten lassen (Fachanwalt Reiserecht) und siehe da, nun bekommen wir das Geld komplett erstattet ... scheint bei CenterParcs leider nur so zu funktionieren
-
Melde mal, wenn/ob das Geld eingegangen ist.
-
Da bin ich aber auch gespannt, da die Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Reiserecht" nicht erlaubt ist ...

-
Vielleicht nimmt sie einen Anwalt mit Schwerpunkt Reiserecht ... und hat sehr gute Chancen, dann auch an ihr Geld zu kommen, das ihr rechtlich zusteht.
-
Quod esset demonstrandum!
-
@Chrissy
Mit einem Gutschein mußt Du dich keinesfalls abfinden. Ich würde jedoch nicht gleich einen Anwalt einschalten, den mußt Du nämlich (zumindest erst einmal) selbst bezahlen.
Ich würde per Einwurfeinschreiben schriftlich auf die Rückzahlung der 998€ bestehen und diese unter Fristsetzung (z.B. 3 Wochen) einfordern. Falls dann noch nicht gezahlt wird würde ich schriftlich auf gleichem Weg den Betrag unter Fristsetzung von 2 Wochen anmahnen und im Falle der Nichtzahlung innerhalb der gesetzten Frist ankündigen die Forderung ggf. gerichtlich beitreiben zu lassen mit der Maßgabe die dadurch entstehenden Kosten der Rechtsverfolgung ebenfalls Center Parcs aufzuerlegen. Bei Nichterfolg kannst Du dann einen Anwalt beauftragen und dessen Kosten ebenfalls Center Parcs berechnen. -
Da sei dir mal nicht so sicher, Armin.
Wenn etwas zur Zeit schneller geht als unter normalen Umständen, sind es Gesetzesänderungen ... -
Es wäre zumindest interessant zu erfahren auf welche Rechtsgrundlage sich Center Parcs im Falle der Nichtzahlung beruft.
@vonschmeling
Begründen sich deine Bedenken auf Reiserechtswissenschaftler Ernst Führich in Hinsicht auf die geforderte "Gutscheinlösung"? Das wäre natürlich möglich daß die Gesetzeslage sehr schnell der aktuellen Lage angepaßt wird. -
Nein, Armin, Herr Professor Führich ist zwar eine Kapazität, aber er macht keine Gesetze.
Da müssen schon andere "Mächte" mobilisiert werden um eine Anpassung der Rechtsgrundlage zu schaffen.
Es dürfte inzwischen jedem klar sein, dass die gegenwärtige Rechtslage gem. BGB einen solchen Super GAU wie dieses Covid-Monster in vielen Bereichen nicht ausreichend berücksichtigt.
Komischer Weise regt sich keiner auf über COVInsAG Entwürfe, Kündigungsverzichte bei Mietzahlungsverzug und diverse andere wesentlich einschneidendere Maßnahmen, während ein jeder das Recht im Falle einer Anpassung der strengen Rückzahlungsbestimmungen für Reise- und Beherbergungsverträge elementar gebeugt empfindet? -
Quod esset demonstrandum!
-
Hallo,
das gleiche Problem haben wir auch mit Centerpark. Tausende Anrufe man wird nur vertröstet. Das Allerletzte.
Wo schreibt man hin auf dem Postweg? Das ist ja alles versteckt . -
Center Parcs kann man als großes ganzes sehen oder als einzelnen Park.
Die Holländer sind schon länger raus und die Franzosen schwingen das Zepter.
Da ist schon mal klar, es wird Länderübergreifend.
Das erst mal geblockt wird ist klar. Wir hatten auch mal Ärger und mussten mit dem Hauptsitz in die Korrespondenz gehen. Eine der Sprachen wo wir nur rudimentär beschlagen sind.
Nur mal so als Warnung wenn man auf den Hauptsitz verwiesen wird.
Sonnst ist Center Parcs aber gut erreichbar und auch gut die einzelnen Parcs. Corona könnte dies natürlich erschweren aber das dürft ja klar sein. -
... und in Frankreich ist die Gutscheinlösung bereits etabliert.
-
Ich möchte mich auch bezüglich dieser Problematik melden. Unsere Buchung vom 06.04.-10.04.20 wurde von Centerparks storniert. Ich habe gleich um die Rückerstattung des Gesamtbetrags gebeten, da wir in der Konstellation mit den Enkelkindern aus unterschiedlichen Bundesländern nicht mehr fahren können. Bei uns handelt es sich um einen Betrag von fast 2600 Euro.
Ich erhielt auch die Mitteilung, dass grundsätzlich nur digitale Gutscheine per Mail verschickt werden. Ich habe daraufhin Widerspruch eingelegt, denn lt. der bestehenden AGB´s von Centerparks und dem europäischen Recht steht mir eine Rückerstattung bei Schließung des Parks zu. Meine Mail wurde nicht zugestellt, es kam sofort die Mitteilung... die Mailadresse ist deaktiviert. Habe dann allen Schriftverkehr an die Zentrale in Köln geschickt, per Einschreiben-Rückschein..
Die Antwort von Centerparks war am Freitag der digitale Gutschein per Mail. Habe nochmals schriftlich Widerspruch eingelegt und auch mit der Weitergabe an einen Rechtsanwalt gedroht. Nun bin ich gespannt. Da ich über eine Rechtsschutzversicherung verfüge, werde ich das auch durchziehen.
-
Hallo Halbmond1956
Um welchen Park handelt es sich? Wurde über Centerparcs.de gebucht oder im Park selbst? Die Parks haben ja unterschiedliche Vertragspartner.
Mfg
Moselpaar
