Reiseveranstalter mit Umbuchungsmöglichkeit
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Hallo,
mich würde interessieren, welche Reiseveranstalter die Möglichkeit der Umbuchung bis 30 Tage vor Reiseantritt anbieten. Bei TUI weiss ich aus Erfahrung, dass das gut klappt - welche gibt es noch? Da es bei mir noch etwas dauert, bis ich in der Firma das OK für den Urlaub im Oktober bekomme, müssen wir zuwarten mit buchen. Ich beobachte jetzt schon einen Preisanstieg. Das wird im Jänner wohl nochmals passieren. Speziell bei TUI sind die Preise nun schon sehr hoch für eine Woche Ägypten Urlaub. Wenn das noch mehr steigt, werden wir über einen günstigeren Veranstalter buchen. Allerdings weiß man ja nie, wie sich die Lage in Ägypten bis Oktober entwickelt - darum möchte ich die Option der Umbuchung haben. Alle AGB´s durchzulesen spare ich mir - eventuell weiß jemand aus dem Forum Bescheid.
Gruß Maria -
@Maria
Wenn du die AGB eines RV gelesen hast, weißt du, unter welchem Punkt du die Bedingungen / Kosten der Umbuchung bei den anderen RV findest.
Grundsätzlich würde ich einen derart wichtigen Punkt lieber selbst nachlesen, um 100%ig sicher zu sein, dass ich auf dem neuesten Stand bin. -
Ich selber habe eigentlich wenig Bedenken gegenüber Ägypten. Allerdings war die Situation dieses Jahr warscheinlich nicht so toll, als die Versorgung knapp wurde. Mein Mann hat allerdings grösste Bedenken. Ich möchte unbedingt wieder mal nach Ägypten, aber er hat sich nur unter Vorbehalt überzeugen lassen. Nun haben letztens Bekannt von uns ihm wieder einen Floh ins Ohr gesetzt - vonwegen es könnte nicht sicher sein und sie würden nicht in ein Land reisen wo es so zugeht. Ich hab daraufhin auch auf Griechenland hingewiesen, wo auch protestiert wird - und da haben nur wenige Bedenken hinzureisen. Aber wenn es halt so eine Option zum Umbuchen gibt, ist er beruhigt - und ich kann mich dann endlich auf den Urlaub freuen

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@curiosus:
Dein Beitrag stimmt so nicht. Gerade erlebt bei Phoenix. Umbuchung nur nach Stornierung (natürlich mit 20 % Störnogebühr) möglich! -
@maria
der einfachheit halber würde ich es an deiner stelle umgekehrt machen:
du suchst dir eine schöne unterkunft und schaust dann, welcher veranstalter diese anbietet.
danach würde ich die agb der entsprechenden veranstalter durchschauen, wie die umbuchungsbedingungen dort geregelt sind.
ist vielleicht einfacher, als jetzt erst die agb der vielen vielen veranstalter zu studieren.
da kommt man frürer oder später sicherlich durcheinander.
beachte bitte aber auf die x-veranstalter.
die haben ja nochmal andere bedingungen. -
@Holginho:
Richtig, Curi sprach von prinzipiell, AUßER bei X-lern.
Das kann man leicht falsch verstehen.
Wollte das auch nur mal mitteilen und warnen, da ich selber nicht gedacht habe, dass es sowas bei normalen Veranstaltern gibt (ja ja ich weiß, AGB lesen hilft
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Zur Info: Schauinsland Reisen und 1 2 Fly haben mir bestätigt, dass man bei ihnen bis einige Wochen vor Abflug in eine andere Destination umbuchen kann (gegen einen Betrag von 20 Euro) wenn man eine Reiseversicherung bei Buchung abschliesst. Dasselbe gilt für TUI wobei das dort 50 Euro kostet. Mal schauen wohin es uns wirklich verschlägt - steht immer noch in den Sternen

Gruß Maria -
@Maria44, die Begrifflichkeit "einige Wochen" gibt es im Vertragsrecht so nicht, da ich so keinen Vertragspartner in Verzug setzen könnte, da doch für jeden "einige Wochen" subjektiv betrachtet was anderes aussagen können. Wenn ich z.B. zu einer Zahlung verpflichtet wäre, könnten sich bei mir einige Wochen schon mal über ein paar Jahrzehnte hinschleppen.
Ich weiß auch nicht, in welcher Form dir 1-2-Fly und Schauinsland die Info zukommenlassen haben, dass bei beiden eine Umbuchung 20 € bei gleichzeitigem Abschluss einer Versicherung (was für eine Versicherung eigentlich?) kostet, zumal sich die AGBs gerade bei den Umbuchungsmodalitäten schon unterscheiden.
Passus aus den AGBs von 1-2-Fly:"8 Umbuchung, Ersatzperson
8.1 Auf Ihren Wunsch nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar, bis zum 31. Tag vor Reiseantritt bzw. bei Reisen im Sinne der Ziffer 7.5.2 A bis zum 46. Tag vor Reiseantritt eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor. Dafür werden € 50,- pro Person erhoben... Als Umbuchungen gelten z. B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung; bei Linienflügen, sobald das Ticket ausgestellt ist, zusätzlich Änderungen der Abflugzeit. Änderungen nach den oben genannten Fristen (z. B. bei Flugreisen/Standard-Gebühren ab 30. Tag vor Reiseantritt) sowie Änderungen über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung (Ziffer 3.1) hinaus, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 7.5 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Das gilt auch für Flugumbuchungen, Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels und des Reiseantritts bei Reisen der Marken reiseleicht, X1-2-FLY, XTUI und XDiscount Travel."**Passus aus den AGBs von Schauinsland:**7. Änderungen auf Verlangen des Kunden/Umbuchungen/ Ersetzungsbefugnis
"a) Verlangt der Kunde nach Abschluss des Reisevertrages eine Umbuchung, so ist diese bis 14 Tage vor dem Abreisetermin möglich, sofern damit nicht eine Verschiebung der Reise um mehr als 4 Wochen von dem ursprünglichen Abreisetermin an gerechnet verbunden ist. Voraussetzung ist, dass die gewünschte geänderte Leistung nach dem Programm des Veranstalters überhaupt möglich ist. Umbuchungen sind Änderungen des Reisetages, des Fluges, des Reiseziels, der Unterkunft und der Verpflegungsleistung.
b) Für Umbuchungen im Sinne von 7. a) wird neben dem geänderten Reisepreis sowie etwaigen durch die Änderung für den Veranstalter nachweisbaren Zusatzkosten eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 20,00 Euro pro Person - bei "Pauschalreise inklusive Linienflug" sowie "Nur-Flug (Linienflug)" vor Ticketausstellung von 75,00 Euro pro Person - fällig. In den Fällen "Pauschalreise inklusive Linienflug" sowie "Nur-Flug (Linienflug)" wird eine Umbuchung nach Ticketausstellung wie eine Stornierung mit Neubuchung gehandhabt.
c) Umbuchungen, die eine Verschiebung der Reise von mehr als 4 Wochen zur Folge haben oder die innerhalb von 13 Tagen vor dem ursprünglichen Abreisetermin erfolgen, stellen einen Rücktritt des Kunden im Sinne von Ziffer 6. dar, verbunden mit dem Abschluss eines neuen Reisevertrages. Die Folgen des Rücktritts richten sich nach Ziffer 6. dieser Bedingungen."Du kannst im Endeffekt bei vielen RV umbuchen zu einem bestimmten Preis innerhalb einer bestimmten Zeit. Achte aber auch immer auf die besonderen Bedingungen der X-ler, sonst sehen wir dich unter Umständen noch vor Reiseantritt bei dem Versuch einer Umbuchung für 20 € im "Rechtsforum" wieder, weil du die Welt nicht mehr verstehst.
Ansonsten gebe ich dir noch den hilfreichen Tipp, dich doch mal mit den AGBs anzufreunden, sonst sehen wir dich vielleicht noch noch noch viel früher im "Rechtsforum" wieder, weil du die Welt nun gar nicht mehr verstehst. 
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@katjaworld: den Begriff einige Wochen habe ich nur verallgemeinert gemeint. Ich weiss schon, dass alle unterschiedliche Bedingungen haben, aber grundsätzlich ist es fast bei allen Veranstaltern (außer Xler) möglich in eine andere Destination umzubuchen. Bei Schauinsland ist es noch wichtig, dass ohne Linienflüge oder SLR Datamix gebucht wurde. Ich werde auf jedenfall bei einem Vermittler buchen und diesen das dann noch genau abklären lassen, dass ich nicht im Rechtsforum lande
und überhaupt hoffe ich, dass in 10 Monaten eine friedliche Atmosphäre in Ägypten herrscht und wir unseren freudig erwarteten Urlaub antreten können.
Gruß Maria