Nachträgliche Preiserhöhung 3 Tage nach Buchung
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Vielleicht hat jemand von Euch dieses auch schon mal erlebt und kann mir seine Erfahrungen mitteilen.
Am Sonntag haben wir unseren Urlaub gebucht. Gleich nach Abschicken der Buchung wurde uns mitgeteilt, dass der Flug sich von 7.35 Uhr auf ca. 22.15 Uhr verschoben hätte. Eigentlich schon ein bisschen eigenartig. Heute kam nun ein Anruf vom Reiseveranstalter, der die Reise bestätigen wollte. Allerdings zu einem Preis von € 600,00 !!! mehr als bei der Buchung. Ist sowas eigentlich zulässig? Auf unserer Bestätigungsmail steht übrigens der richtige Preis, zu dem wir auch gebucht haben.
Der RV hat uns zwar die Stornierung angeboten, aber davon haben wir erst einmal abgesehen. Oder wir können umbuchen. Einen Tag eher am frühen Morgen fliegen, dann aber für € 100,00 mehr.
Unser Traumziel und der Ärger geht schon monatelang vorher los

LG
Heike
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Zulässig ist es schon wenn es zeitnah erfolgt. Allerdings nicht telefonisch sondern per mail oder Brief.
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Na klasse. Dann mag man ja gar nicht mehr buchen....

Nun warten wir mal ab, was der RV sagt und notfalls wird der Urlaub storniert. Gibt ja auch noch andere schöne Ecken auf dieser Welt... Oder wir buchen für weniger Geld bim gleichen Veranstalter, nur eben wenige Tage eher als jetzt.
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Wichtig und interessant für andere User wäre natürlich die Frage:
Um welchen Veranstalter geht denn hier?
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Hallo Günther.
Natürlich hast Du Recht
.Es handelt sich hierbei um Schauinsland.
Mein Mann wollte buchen, mußte aber noch einen kleinen Moment warten. In dieser Zeit muß der Flug, für den dieses Angebot bestimmt war, schon von jemand anderem gebucht worden sein. Es handelte sich um einen Flug mit Iberia. Wir hätten in dem Fall dann mit Condor fliegen sollten, allerdings einige Stunden später und als Direktflug.
Nun wird allerdings bei Schauinsland geprüft, ob wir die Reise doch zu unserem Preis bekommen. 3 Tage waren wir ja der Meinung, zu dem in der Mail stehenden Preis die Reise zu bekommen. Ich hoffe mal, dass es sich alles auf Kulanzbasis regeln läßt und wir doch noch unser Wunschhotel bekommen.
Wenn wir etwas vom Veranstalter hören sollten, gebe ich hier gleich Bescheid.
Heike
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Auch hier noch einmal: Mit der "Buchung" eines bestimmten Arrangements zum Preis XY gibt man zunächst nur ein Angebot ab, und nur das wird bestätigt. Sodann behält sich der Vermittler / Veranstalter die Prüfung vor, ob noch Plätze bei diesem Angebot frei sind - falls nicht, teilt man dies dem Kunden mit und bietet den nächstbesten Preis für die Leistung an. Defacto ist also nicht "nach der Buchung", sondern "nach Abgabe des Gebots" eine Preisanpassung mitgeteilt worden - ein wichtiges Detail!
Das hat also mit "Irrtum" nichts zutun, sondern ist eine ganz normale, allerdings recht neue Art der Buchung dynamischer Reisebestandteile.
Auch ist nicht recht wahrscheinlich, dass einem "inner Pi-Pau der letzte Platz wegschnappt wird" - schließlich ist das kein Ebay Bidding! - vielmehr sind die Superschnäppchen von vorn herein sehr limitiert, und wenn 10 Kunden 5 vorhandene Plätze buchen wollen, heißt es für die 5 übrigen "Sie haben Post"!Fazit: Auch bei Onlinebuchungen die AGB lesen, bevor man das Häkchen setzt, das erspart nachträglichen Katzenjammer. "Jetzt buchen!" führt bei den Kunden zu der irrtümlichen Ansicht, sie hätten die Reise zu den dollen Konditionen damit bereits verbindlich gebucht. Stattdessen ist es zunächst einmal eine Willenserklärung, die Verfügbarkeit muss nämlich erst von den Leistungsträgern bestätigt werden.
Die genaue Lektüre der Konditionen empfiehlt sich auch wegen der deutlich rigideren Stornoregelungen bei dieser Buchungsart.
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So richtig verstehen mit "Angebot und Buchung" kann ich das aber dennoch nicht.
Ich ging immer davon aus, dass die von den Veranstalter in den Reisekatalogen etc. angebotenen Urlaubsreisen das Angebot darstellen und ich, wenn ich möchte das Angebot annehme/buche oder auch nicht.
Warum ist denn meine Buchung das Angbebot??? Ich habe doch gar nichts anzubieten, außer meiner Bereitschaft das Katalogangebot anzunehmen, meine Freizeit für die Reise? und natürlich die Bezahlung der Reise.
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Naheliegend für Sonntag als Buchungstag war es eine Online Buchung. Aber selbst bei Buchung aus einem Papierkatalog im Reisebüro kann sich der Veranstalter bei einer Preisänderung auf Fehler bei der Drucklegung berufen.
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Mein Vortrag betrifft speziell "dynamic packaging" bei den X-Veranstaltern, und wie ich meine somit auch diesen Fall.
Wenn du klassich ein Katalogangebot buchts - ob online oder konservativ! - ist mit der Buchung zu den Kondition XY diese auch fest. Ich bezog mich auf eine sehr spezille Art der Vermartung, deren Regeln und Gesetze nicht allenthalben gelten.
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Du warst schneller als mein Edit

Im Reisebüro wirst Du durch dessen Buchungssystem bei Katalogbuchungen natürlich sofort auf die Preisänderung hingewiesen.
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Problem ist beim X-Veranstalter der Gebrauch der Termini "Jetzt buchen", "Reisebestätigung" ( -> "nachträgliche Änderung") - sie suggerieren einen verbindlichen Buchungsvorgang, den es so nicht gibt.
Korrekter wäre "Jetzt bewerben!", "Eingangsbestätigung der Anfrage" und prompt bliebe die Nachfrage zur Änderung aus.
Vielleicht ... möglicherweise ... >>seufz!<<

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So, nun hat sich alles geklärt. Mein Mann hat gerade mit Schauinsland telefoniert.
Wir haben nun die Reise für das Geld bekommen, welches in dem Angebot stand. Allerdings 'müssen' wir dafür statt am 7.12. abends am 6.12. morgens fliegen. Rückflug bleibt allerdings wie im Angebot der 22.12. abends. Somit haben wir sogar noch einen Tag geschenkt bekommen. Eigentlich sogar 2 Übernachtungen
.Vielen Dank an Schauinsland dafür!!!!!

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@mabysc
Du gehst aber nicht oft einkaufen, ja ?

Natürlich kommt das vor und sogar oft: Butter ist noch mit dem alten Preis ausgezeichnet, in die Kasse wurde aber schon der neue Preis eingegeben.
Die Sache (Regalauszeichnung) wird überprüft und du bekommst die Butter zum ausgezeichneten Preis.
OT Ende
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Bei der Butter wahrscheinlich ... wenn es sich um hochpreisigere Artikel und größere Preisunterschiede handelt, würde ich nicht darauf wetten ...
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@Sunshine
Stimmt. Mein Kommentar war auch rein "butterbezogen"
/ bezog sich auf Lebensmittelgeschäfte.
Da kommt es schon mal zu falschen Preisauszeichnungen, wobei der ausgezeichnete Preis an der Kasse so gut wie immer akzeptiert wird.
Ansonsten hat mabysc - soweit ich unterrichtet bin - Recht. -
Das ist hier aber ein anderer Sachverhalt, keine falsche Preisauszeichnung.
TO wollte quasi den Aldi-Sonnenschirm haben, er war aber schon vergriffen. Oder sie/er hat Moppe zum Mittsommerpreis bestellt, die Schnäppchen waren jedoch ausverkauft ...
Bei TO handelte es sich weder um eine "nachträgliche Preisanhebung" (denn "nachträglich" hätte vorausgesetzt, dass die Buchung zum Preis X bestätigt wurde), noch um eine "falsche Auszeichnung", da es das Angebot in begrenzter Zahl zum Preis X ja gab. -
Wir hatten von Schauinsland eine Mail erhalten, in der der von uns bei Absenden unserer Mail vorgegebene Preis bestätigt wurde. Anscheinend war es aber so, dass dieser Flug schon ausgebucht und somit nur ein anderer Flug, der halt € 600,00 teuer war, buchbar war.
Aber vonschmeling hat schon Recht, eine Buchungsbestätigung war es noch nicht, nur halt eine Bestätigung der Buchungsanfrage
. Allerdings wäre dann die Nachfrage am nächsten Tag nett gewesen und nicht erst 3 Tage später. -
Wann ein Vertrag zustande kommt, hat nixx mit X- oder ohne X-veranstalter zu tun. Auch bei einer Buchung im Reisebüro oder online bei einem normalen Veranstalter aus dem Katalog kommt die Buchung nicht schon mit dem Drücken des "Buchen-Buttons" zustande, sondern erst mit Annahme unseres Antrags (Angebotes) durch den RV. Der Katalog bzw. die online verfügbaren Leistungsbeschreibungen eines gewöhnlichen Veranstalters stellen lediglich eine Anpreisung dar. Eine Anpreisung ist unverbindlich und an die Allgemeinheit gerichtet und stellt nur eine Aufforderung (bzw. Einladung) zur Abgabe eines Angebotes (Antrages) dar. Mit meiner "Buchung" gebe ich dieses Angebot ab. Der RV kann meinen Antrag annehmen oder nicht oder mir seinerseits ein neues Angebot zu anderen Konditionen unterbreiten, welches ich erst annehmen muss, damit der Vertrag zustande kommt. Stillschweigen meinerseits auf das neue Angebot gilt als Ablehnung. (Anders sieht es bei Rechtsgeschäften aus dem HGB aus, aber das soll hier ja nicht das Thema sein.) All dies kann man übrigends auch in den AGBs jedes beliebigen Pauschalreiseveranstalters nachlesen. Genauso verhält es sich im Handel. Die Produkte (ob ne Butter für 99 Cent oder ein Anzug für 900 € in den Auslagen der Geschäfte) stellen lediglich eine Anpreisung dar. Mit dem Legen der Ware auf das Kassenband gebe ich einen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages ab, welches durch das Scannen der Ware durch die Verkäuferin angenommen wird. Der Verkäuferin obliegt es zu entscheiden, ob sie uns die Ware verkaufen möchte. Hört sich vielleicht komisch an, hat aber damit was zu tun, dass auch Minderjährige bestimmte Sachen kaufen dürfen und Bestimmte eben nicht. Deshalb hat die Verkäuferin das letzte Wort. Somit sind die Preise an der Ware solange nicht bindend, bis die Verkäuferin die Waren gescannt hat und wir mit dem Preis einverstanden sind. Weicht der Preis an der Ware oder dem Regal von dem Preis an der Kasse ab, gilt der Preis in der Kasse und wir haben kein Recht auf den Preis an der Ware. Es handelt sich dann lediglich um Kulanz des Verkäufers, wenn er den billigeren Preis an der Ware zu unseren Gunsten akzeptiert. Auch das, kann wer möchte, mal hinreichend im Internet recherchieren. Einige Anwälte bieten dort ganz gute "Exkursionen" ins Vertragsrecht an. Es ist unerheblich, ob ich eine Reise buche oder ein Stück Butter kaufe. Das Prozedere bleibt dasselbe bis zu einem bestimmten Punkt.