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525 Ergebnisse für Suchbegriff Meinungen zu reiserechtlichen Fragen..

GTI : Insolvenz----Erfahrungen mit " AMA"-WTA-X?

@fjrdriver

Und was, wenn die Welt tatsächlich 2012 untergeht? :frowning:   :shock1:

 

Kosten fallen im vorliegenden Fall an für die Ersatzleistung Zug zum Flughafen, die Übernahme hat der Veranstalter zugesichert.

Die Umstände einer ersatzweise gebuchten Alternativreise interessieren bei der Causa nicht, ebensowenig Stornogebühren, die auch im Falle eines Rücktritts des Kunden nicht gefordert worden wären. 

Selbstverständlich sind Verträge einzuhalten, jedoch muss man mit zweierlei Maß messen, da der Kunde es mit der Erfüllung um einiges leichter haben dürfte.

 

Auch wenn dein Vortrag sich deutlich vom Kernthema "Erfahrungen mit GTI" wegbewegt und voller Konjunktive steckt: Im Falle einer Kündigung hätte der Veranstalter nicht erfüllt und könnte auf Schadenersatz verklagt werden.

Letztlich wird aber sicher jedes Gericht berücksichtigen, inwieweit der Vertragsgeber die veränderten Bedingungen verschuldet - im Falle einer kurzfristigen Zusammenlegung und damit verbundener Stornierung eines Operatings ist jedoch wohl weder vorsätzlich, noch schuldhaft gehandelt worden.

Betreffend die Termini erlaube ich mir den Hinweis, dass eine Vertragsstrafe / Konventionalstrafe im vorliegenden Fall sicherlich nicht vereinbart wurde, auf die Frage "was ist mit ...?" also nur die Antwort "Überhaupt gar nichts!" folgen kann, und auch dieser Aspekt - wie die meisten der von dir hier angeführten! - nichts zur Sachlage beiträgt.

Maßgeblich aus meiner Sicht wäre der Verzicht auf Pershings, mit denen man auf Spatzen schießt, und in diesem Zusammenhang mutet die Formulierung "Wir sind mit GTI noch nicht fertig!" schon ein wenig befremdlich an - zumal die Reise ansich als gelungen gewertet wird. 

 

Im Grunde übrigens befindest du dich mit deinen Anregungen im falschen Thread, ja im falschen Unterforum. Das alles gehörte - wäre es nicht ausnahmslos hypothetisch! - ins Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".

:?

Zu guter Letzt: Die Verlegung eines Fluges in der Nebensaison ist durch den Auslastungsdruck der Airlines sicher in keiner Weise ein spezifisches GTI Problem und sollte dazu auch nicht stilisiert werden!

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Reiseanbieter bietet Rückzahlung an - gerechtfertigt?

Ich nehme an einige Fragen ergeben sich aus trotz überobligatorischer Ausführlichkeit immer wieder aufgetretenen Widersprüchen.

Aus einem der ersten Beiträge konnte man schließen, das strafrechtliche Vorgehen sei bereits entschieden, da die zivilrechtliche Verfolgung als wenig aussichtsreich erkannt worden war. Inzwischen wurde hierzu erheblich moderiert. Wenn man also in bestimmten Themenbereichen keine Nachfragen wünscht hilft etwas Präzision.

Wie mehrfach gesagt ergibt sich aus einer Kumulation von Erkrankungen kein gerichtsfester Anscheinsbeweis eines dem Hotel anzulastenden Versäumnisses, weshalb die Wiederholung eines hohen Aufkommens auch keine Wirkung entfaltet.

Die eher unterdurchschnittliche Beschaffenheit der Strände / der Meerwasserqualität ist sattsam bekannt, dieses Risiko "kauft" man jedenfalls schon bei der Buchung des Ziels. Die Ursachen der Erkrankungen sind nicht auf eine bestimmte Quelle einzugrenzen und würde höchstwahrscheinlich beim Versuch einer streitigen Einigung genau darauf abgestellt.

Ich will indessen nicht bestreiten, dass die Fürsorge des Veranstalters - auch im Sinne seines Garantieversprechens! - überaus verbesserungswürdig war. Insbesondere wenn ihm ebenfalls besagte Foto- und Videodokumentationen zugespielt worden sind ist die Erwartung einer erhöhten Aufmerksamkeit mit gewissen Ansagen an den Vertragspartner sicherlich nicht übertrieben. Man kann also durchaus zustimmen, dass es sich um Unrecht handelt. Ob nun tatsächlich im Sinne einer Straftat mag bezweifelt werden, im Sinne vom Bruch vertraglicher Zusicherungen (nach meiner Lesart wird das Rückholversprechen Vertragsbestandteil) allenfalls.

Offen bleibt für mich, weshalb immer wieder die Kinder angeführt werden, obwohl es ihnen vermutlich vollkommen gleichgültig ist, ob sich mit den vergurkten Ferien nun die Staatsanwaltschaft beschäftigt. Man muss sie auch nicht anlügen, man kann ihnen sagen, man habe falschen Versprechungen geglaubt und eine wenig glückliche Hand bei der Hotelauswahl gehabt.

Überhaupt ist mir da zuviel Drama - ein "Sumpf mangelnder Empathie" etc., das sind imho emotionale Ausreisser, die nix besser machen an einem Vortrag!

Hier ist nicht das Unterforum für Empathieverlust sondern das zu Meinungen zu reiserechtlichen Fragen.

Ich hatte wahrlich schon häufiger das "Vergnügen" mit rechtschaffen unteridischen Hotels, kann mich also gut in die Situation der Reisegruppe einfühlen.

Sofern es sich um meine ureigene private Ferienzeit handelte war ich aber auch immer in der Lage, eigenmächtig für Abhilfe zu sorgen.

Für die Betroffenen gilt es, die Emotionen rechtlich plausiblen Optionen gegenüberzustellen. Sollte sie der Abwägung gedient haben war die Diskussion tatsächlich nicht für die Katz.

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Selbstbuchung besser nach Phuket 11/2016?

Nach Phuket fliegt auch die Eurowings ab Köln günstig nonstop. Es gibt verschiedene Arten von dem, was hier Bausteinbuchung genannt wird. Grundsätzlich ist es eine Buchung über einen Veranstalter, wo man Flüge, Hotels und Transfers aus seinem Programm zusammenführt und am Schluß dennoch eine Pauschalreise hat.

Dann die hier beschriebene Buchung von Bausteinen über Vermittler wie expedia und die individuelle Variante mit getrennt gebuchten Flügen bei den Airlines selbst oder Vermittlern, Hotels direkt, über Vermittler oder Veranstalter und Transfers über Veranstalter, Vermittler, Limousinenservice, Hotels oder Mietwagen.

Sicherlich habe ich noch einige Varianten vergessen, wollte Dir nur zeigen, daß die Nummer nicht ganz so einfach ist und vor allem die billigste Methode nicht immer die günstigste sein muß, da es wiederum Stornobedingungen, Zahlungsfristen, Versicherungen etc. zu beachten gibt.

Insofern meine Antwort zu Deiner ersten Frage: Nein! Billiger aber sehr oft...

Mein Rat, lies Dich mal ein wenig in die Materie ein, hier bei HC findest Du viele Informationen zu den verschiedenen Themenbereichen, gerade das Unterforum "Fragen zu reiserechtlichen Meinungen" ist da nicht verkehrt. Suche Dir, wie schon erwähnt, ein passendes Hotel raus, gehe in ein vertrauenerweckendes Reisebüro und lass Dir ein Angebot machen. Dann gehe nach Hause und versuche mal selbst zu recherchieren, was Du bei individueller Buchung bezahlen würdest, aber achte auf die Vergleichbarkeit, vor allem bei den Absicherungen. Bist Du dann soweit, daß Du dabei ein gutes Gefühl hast, frage nochmal hier konkret nach.

Ist Dir das alles zuviel und kompliziert, begebe Dich in die Hände von Profis, am besten in einem stationären Reisebüro und nicht gerade bei Onlineanbietern, die mit pfundigen Ex-Fußballmanagern werben. Die Leute werden bezahlt dafür, sich ein gewisses Grundwissen anzueignen und Dich gut zu beraten. Bei einer zweiwöchigen Pauschalreise in ein Standardhotel am Patong sparst Du eh nicht Unsummen, die Du in der investierten Zeit, nicht hättest erarbeiten können.

Und um Deine zweite Frage zu beantworten, ja, gerade hier im Thaiforum buchen viele User individuell, aber ich denke eher, weil es ihnen Spaß macht, zu planen, kombinieren und maximieren, als daß sie bei einer Fernreise 50-100€ p.P. sparen möchten.

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Ratschlag erhofft

@sealord

Ich empfehle ggf. den Veranstalter direkt anrufen.

Allerdings wissen auch die meisten Mitarbeiter der IA, dass es eng wird begehrt der Gast erst den direkten Heimflug - und teuer! Die komplette Reise ist unverzüglich zu erstatten, ein Urteil auf mindestens 50% Schadenersatz obendrauf quasi gesetzt. Hinzu kommen die Kosten für zusätzliche Flüge, die nicht genutzten werden i.d.R. nicht erstattet.

Wenn die gebuchte Bude keine einzige freie Besenkammer mehr hat kann man trotz Drohung natürlich wenig bis gar nichts ausrichten. Ganz sicher aber verbessert man damit die Anstrengungen für die vertragsgemäße Unterbringung zu sorgen und die Auswahl der ersatzweisen Unterkunft. Zudem habe ich die Neigung festgestellt, weniger wehrhafte "Patienten" zwangsumzusiedeln und den renitenten damit eine Bleibe zu sichern.

Ganz wichtig ist halt, dass man sich ruhig aber bestimmt verlautbart. 

Das steht allerdings alles schon im betreffenden Thread des UF Meinungen zu reiserechtlichen Fragen und ist mitnichten spezifisch für das Reiseland Türkei.

Etwas spezifischer für AYT als Destination sind Ankünfte mitten in der Nacht ... :?

In memories Schilderung hat sich offenbar der Veranstalter selbst ja gar nicht erst eingeschaltet. Weshalb auch, die Betroffenen haben sich ja mehr oder weniger in ihr Schicksal gefügt. In diesem Fall regelt das dann die IA auf ihre Weise, das sollte man sich schlichterdings nicht gefallen lassen. Die Aussage, man müsse den Transfer selbst organisieren wolle man in das gebuchte Hotel verbracht werden, ist unfassbar dreist.

Was hätte ich gemacht?

Dem RL klipp und klar mitgeteilt genau dies zu tun (auf eigene Kosten ins gebuchte Hotel fahren) und selbstverständlich sein Unternehmen dafür in Anspruch zu nehmen.

Sollte mir im Hotel dann die Unterbringung verweigert werden verlangte ich eine sofortige Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter seitens mindestens des Front Desk Managers. Bis zum Gelingen nähme ich tatsächlich in der Lobby Platz - hoch erhobenen Hauptes und in der Gewissheit meines Rechtes auf Beherbergung eben dort. Die häufig etwas tumultartigen Begleiterscheinungen sind den Hoteliers unangenehm, das erhöht die Bereitschaft tätig zu werden enorm. Zudem reicht man den schwarzen Peter gewissermaßen zurück, nicht selten faltet dann der verantwortliche des Staff den Reiseleiter auf Microchipformat und hält damit die Handlungskette am Laufen.

Aus meiner Sicht die glasklar erfolgversprechendere Methode als den Kopf einzuziehen und hinterher mit dem Veranstalter um Erstattungen zu eiern ...

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Ersatzflug Ansprüche Air Berlin Insolvenz

Willkommen bei HC!

Esrtmal vorweg, hier geht es um Meinungen zu reiserechtlichen Fragen und ich werde Dir meine dazu schildern, obwohl ich jetzt schon weiß, daß sie Dir nicht gefallen wird :worried:

Wie Du selber schreibst, habt Ihr eine Pauschalreise mit Direkt- und nicht garantiertem Nonstopflug gebucht, google mal den Unterschied, ist recht einfach. Nachdem der voraussichtliche Flug so nicht mehr gehalten werden konnte, hat Euch der Veranstalter entsprechend seiner Möglichkeiten und Rechte auf einen Ersatzflug umgebucht, der der gebuchten Leistung entsprach, nämlich Direktflug von DUS nach CUN zum gebuchten Preis.

Nun begehrt Ihr andere Flüge und auch, wenn es paradox erscheint, sind gar nicht so selten Flüge mit zwei Segmenten günstiger, als nur eines derselben. Insofern sehe ich auch hier kein schadhaftes Verhalten des Veranstalters, wohlgemerkt sollte Euch das Ersatzangebot ab DUS immer noch zum gebuchten Preis zur Verfügung stehen. Ebenso zu betrachten ist m.M.n. der Aufpreis für die Hansa und unterscheide ich hier im pauschalen Arrangement noch nichtmal zwischen Linien- und Charter/Hybridflug.

Soviel zur rechtlichen Betrachtung aus meiner Sicht, alles koscher, was Euch offeriert wurde, sorry!

Jetzt mal die praktische Betrachtungsweise...

Zuerst einmal sehe ich keinen Service- oder Inklusivleistungsunterschied zwischen AB und DE, wäre aber schlicht auch egal, denn dieser wurde nicht gebucht. Wenn Euch also irgendetwas in der Richtung wichtig erscheint, müßt Ihr wissen, in welche Richtung Ihr gewichtet.

Ich würde wahrscheinlich die preisgleiche Option wählen, mich danach mit Condor in Verbindung setzen (ja, die werden Euch an den Veranstalter verweisen, aber manchmal geht mit freundlicher Hartnäckigkeit ganz gut was, zumindest insofern, daß sie vielleicht an den Veranstalter ein Zeichen geben, mit folgendem Begehren einverstanden zu sein :wink: ) und anfragen, was ein Upgrade auf Premium Economy ab FRA kostet (unseres damals 150€ pppw) und Ihr dieses gerne buchen würdet, solltet Ihr nur die Frankfurtflüge nehmen können und nicht die Tickets wie gebucht abfliegen müssen! Wobei das zurück eh kein Problem wäre, Ihr müßtet in Cancun nur dementsprechend das Gepäck einchecken und nicht nach Dummdorf durchrouten lassen.

Viel Glück!

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Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!