Flugausfall wegen Blokade
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Hallo
Wir sind gestern aus einen 3wöchigen Thailandurlaub zurückgekommen.
Gebucht haben wir alles einzeln gehabt.
Hotels über I-Net
Flüge über Online-Reisebüro mit Thai AirFlüge einen Sogenanten Gabelflug
München - Bangkok
Bangkok - Koh Samui
Phuket - Bangkok - München.Alle Flüge auf einmal gebucht, mit einer Reservierungsnummer.
Nun ist der Flüg Bankok - Koh Samui wegen der Flughafenblokade in Bangkok ausgefallen.
Um nicht unnötige Stornogebühren bezahlen zu müssen sin wir mit den Taxi / Fähre auf Koh Samui.
Dauer: ca 12 Stunden.
Durch das haben wir einen halben Tag in unseren Hotel in Bangkok verloren.Was kann ich da zurückfordern?
Flugpreis? Wie errechne ich den? Da ja die 3 Flüge komplett bezahlt wurden.
Erstattung der Taxikosten?
Ausfall des halben Urlaubstages?
Bekomme ich überhaubt etwas?Danke für die Antworten
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Nein, Du bekommst nix. Warum auch? Und von wem willst Du was zurückfordern? Von den Demonstranten? Die Thai kann doch nix für die Flugausfälle.

Viele Grüße.
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Am 17.11.08
Frosch71 wrote:
...Wir haben nach mehreren Preisvergleichen auch alle seinzeln gebucht.Wir fliegen von München nach Bankok mit Thai.
Nach drei Tagen gehts weiter nach Koh Samui, nach 10 Tagen weiter nach Phuket und nach weiteren 8 Tagen wieder nach München.Die Flüge MUC-BKK, BKK-Samui und Phuket-BKK-MUC haben wir über ein Online-Büro gebucht.
Bei uns war der klomplete Flug günstiger als direkt bei der Airline MUC-BKK BKK-MUC...Und wenn Dir die Antworten nicht genügen, versuche es mal bei dem Online-Büro.
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Hab mit den Online-Büro kontakt aufgenommen.
Haben mir nicht weiterhelfen können.Nach einen Telefonat mit Thai Air hab ich an Thai Air eine mail geschrieben.
Nach Aussage der Dame am Telefon bekomm ich da Geld zurück.
Mal schauen wieviel es wird
Wird aber eine Zeit dauern, bis ich was bekomme. -
NATÜRLICH bekommst du eine Entschädigung von Thai Air, hab dir eine Nachricht geschickt!
Lg
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Du wirst vermutlich den Flugpreisanteil fuer die nicht geflogene Strecke Bangkok - Samui zurueck bekommen, wahrscheinlich so um die 70 Euro. Taxikosten oder gar Ersatz fuer den Ausfall eines halben Urlaubstages wird es aber kaum geben.
Gruss
Caveman -
Nun mal eine andere Frage,vorgestern hab ich in meiner Heimatzeitung gelesen,dass
RV nach einer Buchung noch andere Preise,bzw. Nachvorderungen stellen können.
Macht mir irgendwie Sorgen.Haben im Dez.den Urlaub für März gebucht.Am Rande
des Limits.Was geschieht jetz?,sollten wir eine Nachforderung erhalten,sind wir nicht
mehr bereit,dass zu zahlen.Kann man dann kostenlos die Reis stornieren?
Das finde ich noch mehr Kundenunfreundlich,als es schon immer war.Man denke
an die Flugzeiten,Fluggeräte,die auswechselbar waren.Jetzt kommt noch die Unsicherheit des Pauschalpreises hinzu.-
Das ist eine Entwicklung,die ich nicht mehr verstehe,für den Verbraucher verschlechtert sich alles von Jahr zu Jahr.
Über tröstende Antworten wäre ich dankbar,sehr sogar. -
Da kann man Dich nicht trösten. Eine Preisanpassung aus wichtigem/trifftigen/belegbaren Grund ist seitens der Reiseveranstalter möglich.
Aber ... das war quasi schon immer so, das ist nichts was erst seit diesem Jahr existieren würde. Und vor allem: Das kommt in der Praxis so gut wie nie vor!
Also keine Sorge!Viele Grüße.
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Du kannst in Ruhe die Feiertage auf Dich zukommen lassen.
Es ist offensichtlich, daß in Deinem Fall zwischen Zugang der Reisebestätigung
und dem Reisetermin nicht mehr als 4 Monate liegen. Eine Preiserhöhung ist
in diesen Fällen gesetzlich ausgeschlossen. (soweit Du in Deutschland wohnst)Wenn eine Preiserhöhung durch den Reiseveranstalter nicht bis zum 20. Tag vor
dem vereinbarten Reisetermin vorliegt, ist diese ebenfalls unwirksam.Beträgt der nachträgliche Aufschlag mehr als 5 % des Gesamtreisepreises,
kann man vom Vertrag zurücktreten und den Reisepreis zurückverlangen.Selbst bei einer ansonsten zulässigen Preiserhöhung muß diese
sodann nachvollziehbar begründet sein.Gruß privacy
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Keine Sorge, da habt ihr euch von den Zeitungen ganz zu unrecht in die Irre leiten lassen.
Die (angeblich neue) Flexibilität der Preise hat mit den Preisen bereits gebuchter und bestätigter Reisen praktisch nichts zu tun.
Nur in besonderen Ausnahmefällen sind nachträgliche Preiserhöhungen auch nach erfolgter Bestätigung möglich, das ist aber nichts neues sondern wird schon seit Jahrzehnten so gehandhabt.
Jeder seriöse RV wird in seinen AGB eine Klausel haben, die genau das wiedergibt, was privacy schon gesagt hat ... hier mal der entsprechende Originalausschnitt aus den AGB eines der großen Veranstalter:
"Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5%, sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten."