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Vorgehen bei Reiserücktritt (Versicherung)

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
37 Beiträge 22 Kommentatoren 119.8k Aufrufe
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  • peter1010P Offline
    peter1010P Offline
    peter1010
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Ich möchte mit meiner Familie in 5 Tagen in den Urlaub fliegen. Seit heute hat meine kleine Tochter leichten Husten und Schnupfen – so ganz gefällt mir das nicht, aber es ist ja nur eine Erkältung wie sie diese schon sehr oft hatte.
    Wir haben eine Pauschalreise + Reiserücktrittsversicherung im Reisebüro gebucht.
    Sollte sich ihr Zustand verschlechtern (was wir natürlich nicht hoffen), wie gehe ich vor?
    Ich habe im Internet gelesen, dass man den Schaden sofort mitteilen soll, wenn er absehbar ist, weil sonst die Versicherung nicht zahlt. Muss ich den Schnupfen denn jetzt schon melden?
    Wenn es der Kleinen wirklich schlechter gehen sollte, kann ich dann zu meinem Kinderarzt gehen und dieser attestiert die Reiseunfähigkeit (hoffentlich nicht!!!!) oder muss dies ein bestimmter Arzt von der Versicherung machen?
    Würde die Abwicklung übers Reisebüro laufen oder mache ich das allein mit der Versicherung? Würde man erst die Reise stornieren oder erst die Versicherung kontaktieren.
    Es wäre schön, wenn ihr mir helfen könntet! Ich wollte mich vorher informieren, weil man mit einem kranken Kind keinen Kapazitäten für Formalitäten mehr hat und ich ggf. keinen Fehler machen möchte.
    Habe leider schon zu viele negative Erfahrungen mit Versicherungen gemacht...

    Vielen Dank an Euch!

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    • wiener-michlW Offline
      wiener-michlW Offline
      wiener-michl
      Verwarnt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Euer Hausarzt muß die Reiseunfähigkeit attestieren.
      Das Attest schickt Ihr ans Reisebüro, und die leiten es an die Versicherung weiter.

      Das ist der normale Weg.

      Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

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      • BäumelchenB Offline
        BäumelchenB Offline
        Bäumelchen
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        nabend zusammen,

        na ich kann ein persönliches Ereignis mein Eigen nennen, nämlich einen Wadenbeinbruch kurz vor unserem damaligen Malediven-Urlaub. Liege-Gips statt Liegestuhl :? .

        Erinnere ich mich noch richtig, so habe ich damals bei meinem Reisebüro einen Vordruck/Blanko-Attest angefordert, haben die mir auch freundlicherweise zugefaxt, und diesen Vordruck hat mir dann Krankenhaus oder Arzt ausgefüllt.

        Diese Vordrucke haben wohl den Vorteil, dass sie den Versicherungsanforderungen entsprechen. Es hat wohl auch schon ärztliche Atteste gegeben, die diesen Anforderungen nicht entsprachen und zum Nachteil des Erkrankten führten.

        Grüsse und gedrückte Daumen

        Heiko

        Foren-Signaturen sind langweilig, oder sie werden gelöscht.
        Also hab ich keine, ausser dieser, die ist langweilig und wird wohl nicht gelöscht.

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        • ADEgiA Offline
          ADEgiA Offline
          ADEgi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          wiener-michl wrote:
          Euer Hausarzt muß die Reiseunfähigkeit attestieren.
          Das Attest schickt Ihr ans Reisebüro, und die leiten es an die Versicherung weiter.

          Das ist der normale Weg.

          Sorry,

          das mag vielleicht in Österreich so sein, jedoch bei uns funktioniert das anders. Das mit dem Attest kannst Du in Deutschland in dieser Form knicken.

          Folgender Ablauf wäre richtig:

          Als erstes muß die Reise storniert werden, sobald klar ist, daß diese nicht angetreten werden kann. Und zwar schnellstens und unverzüglich. Ebenfalls muß mit der Versicherung Kontakt aufgenommen werden, wenn zu befürchten ist, daß eine langsam eintretende Krankheit sich verschlimmern könnte. Natürlich aber noch nicht bei einem einfachen Schnupfen.

          Ist die Reise storniert, dann erhält man hier von der Versicherung (ggf. über das Reisebüro) ein Schadensformular. Dieses muß der Arzt dann ausfüllen. Gleichzeitig muß man den Arzt damit von der Schweigepflicht entbinden.

          Zusammen mit der Stornorechnung geht diese dann an den Veranstalter.

          Gruß

          Berthold

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • peter1010P Offline
            peter1010P Offline
            peter1010
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Vielen Dank für Eure Antworten!

            Berthold, verstehe ich es richtig, dass bei einer akuten Verschlechterung alles gut mit dem Reisebüro zu regeln wäre.

            Zuerst stornieren, dann Schadensformular ausfüllen (welches man wahrscheinlich vom Reisebüro erhält) und die Belege dann zur Versicherung schicken? Muss man die Versicherung auch noch telefonisch informieren oder reicht dann der schriftliche Weg? Müssen dabei ggf. Fristen eingehalten werden?

            Vielen Dank!

            Gruß,

            Peter

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Sandra1971S Offline
              Sandra1971S Offline
              Sandra1971
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo Peter,
              wir mussten letztes Jahr unseren Malaysia-Urlaub 3 Tage vorher absagen. Das war ein Sonntag und wir hatten sogar Glück, dass Dertour Sonntags zu erreichen war. Wir haben da angerufen, das gleiche nochmal per mail geschickt. Dann bekamen wir ein paar Tage später ein Formular vom Reisebüro für Dertour und aus dem Internet mussten wir uns das Formular für die Reiserücktrittsversicherung runterladen. Da ist dann normal ein Teil dabei, den der Arzt ausfüllen muss, wenn die Reise aus medizinischen Gründen abgesagt wird.
              Ich glaube aber nicht, dass ihr wegen einer Erkältung eine Reise storniert bzw stornieren könnt, fände ich persönlich etwas sehr übertrieben! Geht heute mal zum Kinderarzt, vielleicht braucht sie ja Antibiotika oder es reicht Nasenspray. Wie alt ist Euer Kind denn überhaupt?

              Gute Besserung
              Sandra

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • wiener-michlW Offline
                wiener-michlW Offline
                wiener-michl
                Verwarnt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Auszug aus den Bestimmungen der Europäischen Reiseversicherung:

                Was ist im Schadensfall zu tun?
                Bitte informieren Sie uns so rasch wie möglich über den Versicherungsfall.

                Reisestorno:
                Wenn Sie die Reise nicht antreten können, stornieren Sie bitte unverzüglich bei der Buchungsstelle (z.B. Reisebüro) und verständigen Sie gleichzeitig das Service Center (per Fax, Post, E-Mail oder im Internet).
                Geben Sie dabei folgende Daten bekannt: Vor- und Zuname, Adresse, Reisetermin, Stornodatum und -grund, Buchungsbestätigung und Versicherungsnachweis.

                Bei Reiseunfähigkeit aus medizinischen Gründen lassen Sie sich bitte ein detailliertes ärztliches Attest/Unfallbericht ausstellen – verwenden Sie dazu das Formular „Schadenmeldung für die Reisestorno-Versicherung“.
                Legen Sie die Krankmeldung bei der Sozialversicherung bei.

                Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • AntoniaWA Offline
                  AntoniaWA Offline
                  AntoniaW
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Bei einem Erwachsenen würde die Reiserücktrittskostenversicherung in Falle eines Schnupfens bzw. einer Erkältung wohl zumindest einen Selbstbehalt (ca. 20-25%) des Stornobetrages vom Kunden verlangen.

                  Ob man einem Kind (da es ja nicht unbedingt die Fähigkeit hat, eine Krankheit vorzutäuschen, um den Eltern die Stornokosten zu ersparen) Kulanz zeigt, hängt wohl vom Versicherungsunternehmen und der Glaubhaftigkeit des ärtzlichen Befundes ab.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • ADEgiA Offline
                    ADEgiA Offline
                    ADEgi
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo Peter,

                    im Normalfall erledigt das Reisebüro die Beschaffung des Formulars für Dich. Das ist aber eine reine Serviceleistung. Verpflichtet sind die Büros dazu nicht.

                    Bezüglich der Fristen ist nur zu beachten, daß das Schadensformular zeitlich passend ausgefüllt wird. Ob es Fristen zur Einreichung gibt kann ich nicht sagen. Aber eigentlich sollte Dir die Versicherung nicht böse sein, wenn Du Dein Geld etwas verspätet einforderst.

                    Letzten Endes hängt dies natürlich auch von der Krankheit ab, oder dem Ereignis, das zum Reiseabbruch geführt hat.

                    Gruß

                    Berthold

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • ReisemarieR Offline
                      ReisemarieR Offline
                      Reisemarie
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo Peter,

                      bedenke bitte, daß die Versicherung nur dann die Stornokosten übernimmt, wenn z.B. wie in eurem Fall, der Arzt feststellt, daß dein Kind derart erkrankt ist, daß die Reise vom medizinischen Standpunkt aus gesehen, nicht angetreten werden kann.

                      Sollte der Arzt grünes Licht geben, du aber aus Vorsicht und Sorge die Reise lieber nicht antreten willst, zahlt die Versicherung nicht.

                      Außerdem behält der Veranstalter die Stornokosten von dem bezahlten Betrag gleich ein, zuzüglich den Betrag für die Reiseversicherung, falls diese direkt mit der Buchung abgeschlossen wurde. Falls die Reise noch nicht bezahlt ist/war, sind die Stornokosten an den Veranstalter sofort zur Zahlung fällig.

                      Bis das der Versicherer zahlt, muss man in der Regel zunächst in Vorkasse treten.
                      Manchmal hat der Versicherer Rückfragen, dadurch verzögert sich die Erstattung.

                      Ich wünsche deinem Kind gute Besserung und drücke euch die Daumen, daß es bald wieder gut wird. Und falls ihr stornieren müsst, kommt sicherlich bald ein anderer Urlaub.

                      Gruß Reisemarie

                      Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum. Erfüllung Traum 1: Oceania Marina 21 Tage, Erfüllung Traum 2: H.A.L. Noordam 27 Tage

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • PimbolibärchenP Offline
                        PimbolibärchenP Offline
                        Pimbolibärchen
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        wiener-michl wrote:
                        Euer Hausarzt muß die Reiseunfähigkeit attestieren.
                        Das Attest schickt Ihr ans Reisebüro, und die leiten es an die Versicherung weiter.

                        Das ist der normale Weg.

                        Kann ich nur zustimmen,so war es bei uns auch. :?

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • ZamoraZ Offline
                          ZamoraZ Offline
                          Zamora
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hallo zusammen,

                          hier möchte ich mich mit einer Frage gleich dranhängen.

                          Entsteht dem Reisebüro im Falle einer Stornierung ein finanzieller Schaden, oder ist das eine reine Versicherungsangelegenheit?

                          Gruß
                          Annette

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • AntoniaWA Offline
                            AntoniaWA Offline
                            AntoniaW
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Zamora wrote:
                            Entsteht dem Reisebüro im Falle einer Stornierung ein finanzieller Schaden?

                            Jein ... Die Arbeit war je nach Veranstalter und Buchungsumstände umsonst bis unterbezahlt. Der entsprechend eingeplante Gewinn ist so oder so futsch.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • CaptainJarekC Offline
                              CaptainJarekC Offline
                              CaptainJarek
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Jein ist eigentlich das falsche Wort.
                              Bei einem Haufen Veranstalter bekommt das Reisebüro trotz erfolgreicher und guter Arbeit ( = Vermittlung/Buchung einer Reise ) 0,nix.
                              Gleiches Spiel hast Du z.B. auch bei reinen Hotelbuchungen, welche ja je nach Rate oftmals z.B. bis zum Anreisetag teilweise kostenfrei storniert werden können.
                              Dadurch wird die Stornierung von Reiseleistungen für Reisebüros relativ oft zu einem Zuschussgeschäft und somit zu einem finanziellen Schaden.

                              Viele Grüße.

                              Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • panguitchP Offline
                                panguitchP Offline
                                panguitch
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Jetzt muß ich mal ganz blöd fragen: wenn das Reisebüro nichts verdient, wovon lebt der Inhaber und warum macht er das. Kann doch nicht reine Menschenliebe sein? Da muß doch noch was kommen, oder?

                                Schöne Reise!

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • iserI Offline
                                  iserI Offline
                                  iser
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Hallo!
                                  Ich glaube Captain meint bei einer Stornierung des Kunden
                                  Gruss
                                  Resi

                                  Immer mehr Senioren verschwinden im Internet weil sie aus Versehen Alt und Entfernen drücken

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • CaptainJarekC Offline
                                    CaptainJarekC Offline
                                    CaptainJarek
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Es geht um reine Stornierungen. Alles andere wäre ja noch schöner 😉

                                    Viele Grüße.

                                    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • YvisY Offline
                                      YvisY Offline
                                      Yvis
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Pimbolibärchen wrote:

                                      wiener-michl wrote:
                                      Euer Hausarzt muß die Reiseunfähigkeit attestieren.
                                      Das Attest schickt Ihr ans Reisebüro, und die leiten es an die Versicherung weiter.

                                      Das ist der normale Weg.

                                      Kann ich nur zustimmen,so war es bei uns auch. :?

                                      Bei mir war es im September auch so. Über die Europäische.
                                      Hausarzt hat ein Attest ausgestellt und das hat mein Reisebüro der Versicherung zukommen lassen.
                                      2 Wochen später bekam ich mein Geld.

                                      25.05-08.06.12 Selima

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • wurm70W Offline
                                        wurm70W Offline
                                        wurm70
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        hallo

                                        wie sieht es aus mit arbeitalosigkeit. haben im november gebucht. im dezember wurde ich arbeitslos wie muß ich mich verhalten
                                        hoffe zwar das ich wieder etwas finde aber wenn nicht müßen wir unseren urlaub absagen wollten im sommer nach ägypten
                                        vlg

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                                        • Erika1E Offline
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                                          Erika1
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Tut mir leid für Dich, wurm.

                                          Du solltest Dich umgehend mit Deiner Versicherung in Verbindung setzen und den Eintritt des Versicherungsfalles melden. Das hättest Du eigentlich schon tun müssen, sofort nachdem Du Kenntnis von Deiner Arbeitslosigkeit hattest, also unmittelbar nach der Kündigung.

                                          Am besten anrufen, die Angelegenheit schildern und betonen, dass Du den Schadenfall v o r s o r g l i c h (ganz wichtig!) meldest, weil Du davon ausgehst, schnell wieder einen Job zu bekommen.

                                          Man wird Dir sagen, wie das weitere Vorgehen aussieht. Eventuell wirst Du eine schriftliche Schadenanzeige ausfüllen müssen. Auch da den Vermerk "vorsorglich" nicht versäumen.

                                          Zu Deinen Obliegenheiten (Verpflichtungen) gehört die Schadenminderungspflicht. Da die Veranstalter höhere Stornogebühren verlangen, je näher der Reiseantritt rückt, musst Du nach den AGB i.d.R. sofort melden, damit diese Kosten niedrig gehalten werden.

                                          Da Du für den Sommer gebucht hast, dürften die Stornokosten im Dezember nicht niedriger gewesen sein als jetzt im Januar, so dass Dir/Deiner Versicherung - kein größerer Schaden entstehen dürfte - vorausgesetzt, dass Du Deine vorsorgliche Schadenanzeige sofort abgibst.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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