Vorgehen bei Reiserücktritt (Versicherung)
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Die meisten Versicherungen verischern auch unverschuldete Arbeitslosigkeit. Selbst wenn du was findest ist ja meistens die Chance gering, dass du gleich in den Urlaub staren kannst oder?
In so einem Fall musst du die Reise sofort stornieren um die Kosten so gering wie möglich zu halten. Am Besten du stimmst dich mit deiner Reiseversicherung ab, darf man fragen, welche das ist?
Grüße
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Ergänzend:
Bei den meisten Versicherern ist auch das Risiko versichert "Arbeitsantritt nach Arbeitslosigkeit".
Das wäre der von Ronny genannte Fall, wenn Du nach Deiner Arbeitslosigkeit neue Arbeit findet, Du aber keinen Urlaub bekommst.
Nur will in in jedem Fall Deine Versicherung darüber informiert sein. So steht es in ihren AGB.
Nicht den Vertreter kontaktieren (sofern Du über einen Vermittler abgeschlossen hast), sondern direkt mit der Versicherung in Verbindung setzen. Umgehend...
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wurm70 wrote:
hallowie sieht es aus mit arbeitalosigkeit. haben im november gebucht. im dezember wurde ich arbeitslos wie muß ich mich verhalten
hoffe zwar das ich wieder etwas finde aber wenn nicht müßen wir unseren urlaub absagen wollten im sommer nach ägypten
vlgalso arbeitslos zum 1.4.09 noch arbeite ich
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Tut aber nichts zur Sache, du weißt davon. Kommt es zum "Schadenfall" fragen die es die Details von Dir ab und fordern auch von Dir Unterlagen an. Um den höchstmöglichen Anteil von der Reiseversicherung wiederzubekommen ist es wichtig, dich so bald als möglich mit der Versicherungsgesellschaft in Verbindung zu setzen und sich beraten zu lassen, so das über die nächsten Schritte informiert bist und demnach auch handeln kannst.
Grüße
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ADEgi wrote:
Hallo,gemeinsam Reisende sind gegeneinander abgesichert, wenn diese in einem entsprechenden Verwandtschaftsverhältnis stehen, oder auf einer gemeinsamen Buchung stehen und beide eine Versicherung abgeschlossen haben.
Gruß
Berthold
Hallo Berthold,
vielen Dank für die Info. Hoffe uns bleibt eine Stornierung erspart aber im Augenblick liegt meine Freundin mit Fieber flach und bei mir kündigt sich auch was an. Naja noch haben wir 6 Tage Zeit, sollte eigentlich reichen.
Gruß David
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Ich hab zu diesem großen Thema auch eine Frage:
was ist, wenn man eine Reise gebucht hat, einen Jahres-Storno Schutz komplett für die ganze Familie besitzt, die Reise mit 1.400,- schon angezahlt hat, und nun "drauf kommt", dass doch ein anderes Reiseziel idealer/besser wäre.
Kann man da problemlos umbuchen, muß man beim Angebot des Reiseveranstalters bleiben, bei dem man die ursprüngliche Reise gebucht hat? Muss man Stornokosten zahlen, und bucht dann wieder neu???
Hat das mit der Stornoversicherung gar nix zu tun???
Das würde mich jetzt echt brennend interessieren! Danke schon mal vorab für konstruktive Vorschläge!
Sabine -
Was verstehst du denn unter "Stornoversicherung"? Vermutlich die Reiserücktrittsversicherung(RRV). Die leistet aber nicht bei willkürlichem Rücktritt, sondern wenn man aus bestimmten Gründen eine Reise nicht antreten kann. Einzelheiten dazu stehen in den Versicherungsbedingungen, gemeint sind aber so unerfreuliche Dinge wie Erkrankung, die eine Reise unmöglich machen. Je nach Versicherer kann auch noch eine plötzliche Arbeitslosigkeit oder das Gegenteil, unerwartete Arbeitsaufnahme nach Arbeitslosigkeit und dshalb kein Urlaubsanspruch, versichert sein. Aber wenn die RRV auch einspringen soll, weil jemand alle drei Tage seinen Urlaubsplan umschmeißt, könnten wir die Beiträge vermutlich nicht mehr zahlen.
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es geht hier ja gar nicht um meinungsumschwünge meinerseits, oder seitens meines mannes, aber unsere 9-jährige tochter jammert ein wenig bzgl. der zielauswahl, und so dachte ich, wenns irgendwie möglich wäre, dann würde ich umbuchen, die kosten wären mir zieml. egal, hauptsache jeder freut sich auf den urlaub

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Wow, also ich war froh jedes Jahr mit meinen Eltern im Urlaub fliegen zu können, da war mir mit neun Jahren egal wo ich hinfliege. Aber die Ansprüche der Heranwachsenden von heute ändern sich anscheinend
.Wenn du beim Veranstalter bleibst und nur umbuchst, fällt eh höchstens eine Umbuchungsgebühr an. Willst du bei nem anderen Veranstalter buchen und musst deine aktuelle Reise stornieren, bleibst du auf die Stornokosten sitzen, ist ja auch aus meiner Sicht nachvollziehbar.
Meines Wissens nach gibt es so eine Versicherung nicht.
Grüße
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puffel wrote:
es geht hier ja gar nicht um meinungsumschwünge meinerseits, oder seitens meines mannes, aber unsere 9-jährige tochter jammert ein wenig bzgl. der zielauswahl, und so dachte ich, wenns irgendwie möglich wäre, dann würde ich umbuchen, die kosten wären mir zieml. egal, hauptsache jeder freut sich auf den urlaub
jui, so kulante eltern hätte ich auch mal gerne gehabt
ein wenig jammern und schon gibts ein neues ziel...wie schon geschrieben wurde, hast du auf jeden fall die möglichkeit, beim veranstalter umzubuchen, wenn er dein neues gewünschtes hotel im angebot hat. wenn sich dabei der reisepreis erhöht, entfallen meist sogar die umbuchungsgebühren. wenn du einen anderen veranstalter buchen willst, fallen natürlich stornogebühren an. hast du deine jetzige reise bei einem dynamischen veranstalter wie xnec oder fti mixx gebucht, ist in fast allen fällen keine umbuchung, sondern auch nur storno-neubuchung möglich.
lg nadeschka
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Tja, habs leider nicht geschafft meine Reise anzutreten. Bin heute erst aus dem Krankenhaus raus. Hatte mich fristgerecht gemeldet und storniert und heut die entsprechenden Unterlagen an die ELVIA geschickt. Hab noch mal nachgefragt und bestätigt bekommen dass wir Reiserücktrittsvollschutz hatten und so 100% des Reisepreises wieder bekommen. Ein wie ich finde kleiner aber wichtiger Trost ! Die 54 € waren richtig gut angelegt !
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Guten Abend zusammen,
Habe den Tread beinder Forensuche ausgegraben und hoffe, ich bin hier richtig.
Folgendes:Wir ( meine Verlobte und ihr Sohn, 5 Jahre) wollen eigentlich nächsten Samstag in die Türkei fliegen.
Leider fing unser Kind heute Nachmittag an zu fiebern ( 39 Grad) und wir machen uns natürlich Sorgen, das es sich noch verschlechtert, bzw es über die Woche nicht wirklich besser wird.Natürlich haben wir eine RRV ( ich weiss jetzt nicht, ob ich hier den Namen der Gesellschaft nennen darf), über den Ablauf sind wir uns im Klaren, aber die Frage an Euch ist, ob die Versicherung grippale Infekte ( ich denke jetzt mal das es das ist) anerkennt oder wir im Regen stehen?
Ich bin grad einfach sehr beunruhigt und ich möchte einfach auf Nummer sicher gehen.
Ich möchte das unserem Kurzen nicht zumuten zu fliegen, wenn er noch angeschlagen ist.