Preisminderung nach einer Reise? Wie hoch ist angebracht?
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PKH / Prozesskostenhilfe über das Gericht in Anspruch nehmen zu wollen, bedeutet ja wohl, die Allgemeinheit soll mal wieder für geplatzte Urlaubsträume zahlen ... Und: wer vorher viel Geld für Urlaub ausgibt und d a n n "arm" ist, ob nun im Sinne des Gesetzes oder überhaupt, wird auch das Wort "mutwillig" zu hören bekommen. Das Gericht prüft hier sehr genau. Dies soll jetzt nur ein Statement zum letzten Beitrag sein, nicht zur Frage des TE. Ob und in welcher Höhe hier Ansprüche bestehen, vermag ich nicht zu beurteilen.
LG Brigitte
Noch ein kleiner Nachtrag: auch eine Rechtsschutzversicherung ist kein Freifahrschein nach dem Motto "probieren wir's mal, kost' ja nix". Auch diese prüft vor einer Zusage das Kostenrisiko, so dass man mit überzogenen Ansprüchen, um eine Verhandlungsbasis zu haben, nicht weiterkommt. Im Übrigen besteht auch bei einer RS-Versicherung häufig eine Selbstbeteiligung. Da die Prozesse oft mit Vergleich enden und dann jede Partei ihre Anwaltskosten selbst trägt (dann eben die RS), bleibt man zumindest an der SB hängen.
Und noch was: Dein Anwalt trifft auf ausgebuffte Reiserechtsspezialisten, die Dich zum Schluss selber glauben lassen, Du hättest im Adlon residiert ...
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Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen, wenn man das Geld gehabt hat in den Urlaub zu fahren ... das finde ich in der Tat auch überaus dreist. :?
Wenn ich da der Richter wäre, wüßte ich schon in welche Richtung ich tendenziell urteilen würde
Viele Grüße.
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Hallo Sebastian,
Du wirst sicher noch nichts von Deinem Reiseveranstalter gehört haben. Wenn es dann so weit ist, wirst Du vor der Frage stehen: akzeptieren oder Klage erheben. Hier gebe ich noch einen weiteren Punkt zu bedenken: den Gerichtsstand. Die Klage muss nämlich am Firmensitz des Veranstalters eingereicht werden. Wohnst Du evtl. im Süden der Republik und musst zum Gerichtstermin nach Hannover, Bad Homburg, Frankfurt oder Duisburg (um nur einige gängige zu nennen), solltest Du auch diese Zusatzkosten bedenken. Häufig ist nämlich das persönliche Erscheinen angeordnet. Bei einem relativ geringen Streitwert wird auch Dein Anwalt wirtschaftlich denken und seinen Kanzleibetrieb nicht für einen ganzen Tag lahm legen, um seine kostbare Zeit auf der Autobahn zu verbringen. Er wird dann also einen zweiten Anwalt vor Ort einschalten, der für ihn den Gerichtstermin wahrnimmt und natürlich auch nicht umsonst arbeitet. Und wie schon oben gesagt: es kommt häufig zu einem Vergleich.
Es gibt auch Anwälte, die Reisesachen ungern annehmen, weil die miese Erfolgsquote an ihrem Ego kratzt ...
Wenn Du also Post von Deinem Veranstalter bekommst, stell' einfach den angebotenen Betrag hier nochmals zur Diskussion.
Die Veranstalter-AGB's findest Du übrigens hier auf diesr Seite ganz unten links.
LG Brigitte
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Hallo Brigitte !
Ich habe nun Post von meinem Reiseveranstalter erhalten. Einen zweiseitigen Brief indem alle Reisemängel als normal hingestellt werden. Der Brief beschränkt sich auf die kleineren Mängel wie "keine Klimaanlage im Speisesaal" ...
Die gravierenden Mängel wie der Dreck in den Zimmern, der Schimmel und den sehr schlechten Algemeinzustand sowie die 5 Sternen unwürdigen Zimmer tut der Veranstalter ab mit den Worten: " Man MÜSSE die Sterneangaben vom türkischen Tourismusministerium übernehmen" was ich mir allerdings absolut nicht vorstellen kann, denn dann müssten ALLE anderen Veranstalter alle Hotels zu den gleichen Sternen anbieten.
Ich bin der festen Überzeugung, dass das eine Masche des Veranstalters ist, den alle anderen Veranstalter haben auch ein eigenes Sterne Bewertungssystem.Nun ja lange Rede kurzer Sinn, als Anlage wurde ein Verrechnungsscheck über 100 Euro beigelegt "aus Kulanz".
Nun stehen wir natürlich vor dem gleichen Problem, das du oben beschrieben hast. Einerseits ärgert mich die Reaktion des Veranstalters und ich möchte wenigstens einen Teil meines Geldes zurück, andererseits würden die Kosten für Anwalt und Verfahren wrs den Streitwert überschreiten.Hinzu kommt dann natürlich noch, dass ich im Norden von BW wohne und der Firmensitz sich in München befindet womit wir bei dem oben beschriebenen Problem wären.
Im Moment bin ich noch hin und her gerissen was wir tun sollen. Akzeptieren oder Klagen...
LG Sebastian
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Na ja, das mit den Sternen ist immer so eine Sache. Zum einen wird im Katalog garantiert irgendwo was von "Landeskategorie" oder ähnlichem stehen.
Zum anderen stehen die Sterne ja auch in erster Linie für die Infrastruktur des Hotels, also Größe und Ausstattung der Zimmer, Empfangs- und Aufenthaltsräume und weniger für die tatsächliche Qualität.
Wie du dich letztendlich entscheidest, wird dir keiner abnehmen können; ich selbst wäre hier mit einem Prozeß, bei dem der Ausgang doch recht ungewiß sein dürfte, vorsichtig (Recht haben und Recht bekommen sind eben immer zweierlei).
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soedergren wrote:
Recht haben und Recht bekommen sind eben immer zweierlei.Ja leider!
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Hier mal eine Liste , vielleicht ist es ja für euch Interressant.
Frankfurter Liste zur Reisepreisminderung: So viel können Sie zurückerhalten
ART DER LEISTUNG/MANGEL PROZENT Bemerkungen
UNTERKUNFT
Abweichung vom gebuchten Objekt 10-25 je nach Entfernung
Abweichende örtliche Lage 5-15
Andere Unterbringung im gebuchten Hotel (Hotel statt Bungalow, abweichendes Stockwerk) 5-10
Abweichende Art der Zimmer Entscheidend ist, ob verwandte, befreundete oder unbekannte Reisende zusammengelegt werden.
Doppelzimmer statt Einzelzimmer 20
Dreibett statt Einzelzimmer 25
Dreibett statt Doppelzimmer 20-25
Vierbett statt Doppelzimmer 20-30
Mängel in der Ausstattung des Zimmers
zu kleine Fläche 5-10
fehlender Balkon 5-10 bei Zusage/je nach Jahreszeit
fehlender Meerblick 5-10
fehlendes (eigenes) Bad/WC 15-25 bei Zusage
fehlendes (eigenes) WC 15
fehlende (eigene) Dusche 10 bei Buchung
fehlende Klimaanlage 10 bei Zusage/je nach Jahreszeit
fehlendes Radio/TV 5 bei Zusage
zu geringes Mobiliar 5-15
Schäden (Risse, Feuchtigkeit, usw.) 10-50
Ungeziefer 10-50
Ausfall von Versorgungseinrichtungen
Toilette 15
Bad/Warmwasserboiler 15
Strom-/Gasausfall 10-20
Wasser 0,1
Klimaanlage 10-20
Fahrstuhl 5-10
Service
Totalausfall 25
schlechte Reinigung 10-20
ungenügender Wäschewechsel (Bettwäsche, Handtücher) 5-10
Keine (zugesagten) Kureinrichtungen (Thermalbad, Massagen) 20-40 je nach Art der Prospektzusage (z.B. Kururlaub)
Lärm am Tage 5-25
Lärm in der Nacht 10-40
Gerüche 5-15
VERPFLEGUNG
Vollkommener Ausfall 50
Eintöniger Speisezettel 5
Inhaltliche Mängel
zu wenig warme Speisen 10
verdorbene (ungenießbare) Speisen 20-30
Service
Selbstbedienung (statt Kellner) 10-15
lange Wartezeiten 5-15
Essen in Schichten 10
verschmutzte Tische 5-10
verschmutztes Geschirr, Besteck 10-15
Keine Klimaanlage im Speisesaal 5-10 bei Zusage
SONSTIGES
Kein oder verschmutzter Swimmingpool 10-20 bei Zusage
Fehlendes Hallenbad bei Zusage, soweit nach Jahreszeit benutzbar
bei vorhandenem Swimmingpool 10
bei nicht vorhandenem Swimmingpool 20
Fehlende Sauna 5 bei Zusage
Fehlender Tennisplatz 5-10 bei Zusage
Fehlendes Minigolf 3-5 bei Zusage
Fehlende Segel-, Surf- und Tauchschule 5-10 bei Zusage
Keine Reitmöglichkeit 3-10 bei Zusage
Keine Kinderbetreuung 5-10 bei Zusage
Baden im Meer unmöglich 10-20 je nach Prospektbeschreibung und zumutbarer Ausweichmöglichkeit
Verschmutzter Strand 10-20
Fehlende Strandliegen, Sonnenschirme 5-10 bei Zusage
Fehlende Snack- oder Strandbar 0-5 je nach Ersatzmöglichkeit
Fehlender FKK-Strand 10-20 bei Zusage
Fehlendes Restaurant oder Supermarkt 0-5 bei Zusage/je nach Ausweichmöglichkeit
bei Hotelverpflegung 10-20 bei Zusage
bei Selbstverpflegung 5-15
Fehlende Vergnügungseinrichtungen (Disco, Nightclub, Kino, Animateure) 5-15
Fehlende Boutique oder Ladenstraße 0-5 je nach Ausweichmöglichkeit
Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten 20-30 des anteiligen Reisepreises je Tag des Landausfluges
Fehlende Reiseleitung bei Zusage
bloße Organisation 0-5
bei Besichtigungsreisen 10-20
bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung 20-30
Zeitverlust durch notwendigen Umzug anteiliger Reisepreis für
im gleichen Hotel 1/2 Tag
in anderes Hotel 1 Tag
TRANSPORT
Verschobener Abflug über 4 Stunden hinaus 5 des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde
Ausstattungsmängel
niedrigere Klasse 10-15
erhebliche Abweichung vom normalen Standard 5-10
Service
Verpflegung 5
Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film, etc.) 5
Auswechslung des Transportmittels der auf die Transportverzögerung entfallende anteilige Reisepreis
Kein Transfer vom Flughafen (Bahnhof) Kosten des Transportmittels.. -
Moin ingridjohanna,
nur zur Vollständigkeit in Bezug auf die Frankfurter Liste... weil so allgemein könnte man da doch das eine oder andere falsch verstehen.
Wichtig sind dabei zweierlei Dinge:
1.) "je nach Prospektbeschreibung"
Das trifft für die überwiegende Mehrheit der Punkte zu. Geld zurück für solche Dinge wie "abweichendes Stockwerk" oder "fehlender Meerblick" gibt's natürlich nur, wenn dieses im Prospekt und/oder der Buchungsbestätigung auch so zugesagt ist. Im vorliegenden Fall beispielsweise würde es bei "5 Sterne" keine Abweichung von den Katalogangaben sein, wenn das Hotel (aus welchen Gründen auch immer) tatsächlich 5 Sterne Landeskategorie hat.2.) Prozente nur für Mängeltage
Die Prozentsätze gelten idR nicht für die gesamte Reise und somit nicht für den gesamten Reisepreis, sondern nur für die Tage, wo die Mängel bestanden. D.h. bei "fehlender Meerblick" kann man, wenn man z.B. nur zwei von 10 Tagen in einem Zimmer ohne Meerblick untergebracht ist, die 5-10 % nur anteilig für diese zwei Tage abziehen und das natürlich auch nur, wenn ein Meerblick überhaupt zugesagt war.Außerdem: die Beweispflicht liegt immer bei dem, der die Mängel behauptet, also hier beim Urlauber. D.h. dass viele dieser Dinge schwer nachzuweisen sind (z.B. Eintöniger Speisezettel, zu wenig warme Speisen); für alle Dinge gilt: Mängel schriftlich dokumentieren und vor Ort reklamieren und bestätigen lassen. Dann innerhalb von 4 Wochen nach Reiseende schriftlich beim RV beanstanden.
Gruß,
soedergren
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Ich hab doch gesagt, bei dir sind mindestens 125% angemessen

Obwohl, warte mal, vielleicht kann ich mit der Liste ja noch 'nen paar Prozente dazuzählen.

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Hallo Sebastian,
ich habe hier ja schon mal geschrieben, dass ich die Höhe Deines Anspruches nicht beurteilen kann. Rein gefühlsmäßig (
) erscheinen mir die angebotenen EUR 100,00 auch zu wenig. Ich weiß ja nicht, was von meinen Bedenken alles auf Dich zutrifft (Rechtsschutzversicherung ja oder nein, wenn ja: mit oder ohne SB, weite Anreise zum Gerichtstermin etc.), doch würde ich dem Veranstalter nochmals schreiben, dass der Betrag lächerlich gering ist und Du noch einen Nachschlag erwartest. Vor allem auch, weil ja mehrere Personen betroffen waren. Auf die Fernsehreportage hast Du ja sicher schon in Deinem ersten Brief hingewiesen. Vielleicht hat ja der Sachbearbeiter gerade seinen sozialen Tag ... Ansonsten würde ich die Sache abhaken und nur noch an die schönen Momente denken; es wird ja nicht alles mies gewesen sein. Eine Klage würde Dich jedenfalls viel Nerven kosten; einen Vorgeschmack hast Du ja schon mit der zweiseitigen Stellungnahme des VA bekommen.
Du schreibst auch, es waren 3 Erwachsene und 1 Kind betroffen. Geht man von der üblichen Konstellation aus: Papa, Mama + Kind - wer war die 3. erwachsene Person? Handelte es sich um eine gemeinsame Buchung und Rechnung? Wer hat für diese dritte erw. Person bezahlt und damit auch Anspruch auf eine Rückerstattung? Hat diese weitere Person evtl. eine eigene Rechtsschutzversicherung? Dann müsste dieser Teilanspruch nämlich abgetrennt werden und über diese RS laufen.Du siehst, es wird nicht einfacher ...
LG Brigitte
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gastwirt wrote:
Und mir wolltet Ihr bei Regen und Stau nichts zurückgeben? Ich bin fassungslos!!!Wir können das ja auch nicht
Du hättest Dich halt mit den Ratschlägen von 125% oder 15 x 10% = 150% direkt an den RV wenden sollen.
