Zimmer wg. Krankheit storniert - teilweise weitervermietet - Restkosten fällig???
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Hallo,
der Urlaub meiner Schwester fällt aufgrund einer sehr schweren Erkrankung ihres Mannes leider aus.
Sie hatten auf Spiekeroog Anfang August für eine Woche gebucht (Zimmer für 2 Erwachsene + 2 Kinder, Frühstück)Der Vermieter war und ist über die Maßen unfreundlich, fast schon beleidigend.
Auf der Insel ist zu dieser Zeit jedoch Hochsaison und wie ich in der Vermieterdatenbank gesehen habe, sind die Zimmer für 4 Tage bereits weitervermietet.Nun meine Frage:
Sollte er die restlichen 3 Tage nicht mehr vermieten können, muß meine Schwester dann dafür aufkommen oder ist sie durch die Teilvermietung schon raus aus dem Vertrag?Wenn er noch etwas gewartet hätte, wäre sicher das gesamte Paket vermietet worden. Nun stehen die Chancen jedoch ungleich schlechter, da 3 Tage vielleicht nicht so interessant sind.
Niemand konnte mir diese Frage bisher beantworten. Weiß hier jemand Rat?
Fragende Grüße von
Katrina -
Der Vermieter hat das Recht Stornokosten für die Buchung zu verlangen.
Gleichzeitig hat aber auch der Kunde das Recht die Stornokosten zu mindern, wenn er nachweisen kann, daß der Schaden geringer ausgefallen ist.
In eurem Fall sieht es derzeit so aus, daß der Vermieter eigentlich nur für die 3 Tage Stornokosten verlangen kann, weil er für diese 3 Tage noch keine Gäste hat.
Ich hoffe ihr habt eine Reiserücktrittsversicherung. Dann übernimmt diese die Kosten - je nach Vertragsart - entweder komplett oder mit 20 Prozent Eigenbeteiligung.
LG
holzwurm -
Hallo Holzwurm,
nein, eine Versicherung haben sie leider nicht abgeschlossen.
Was wäre denn wenn der jetzige Mieter auch storniert, kann der Vermieter dann wieder auf meine Schwester zurückgreifen?Verzwickte Sache das alles. Ich habe die heutigen Daten aus der Vermieterdatenbank per "screenshot" festgehalten, vielleicht hilft das ja.
Blöd das alles

LG
Katrina -
Hallo,
also zuerst einmal würde ich mich nicht auf den Screenshot verlassen, sondern direkt beim Fremdenvekehrsamt dort anfragen. Sollten diese bestätigen, daß nur noch drei Tage frei sind, dann könnt Ihr zumindest für vier Tage mit einem sehr niedrigen Sotrnosatz rechnen. Eventuell ja auch gar keinen Stornokosten, da der Vermieter nicht unbedingt zusätzliche Aufwendungen hat.
Ob er allerdings dann für vier Tage vermietet ist seinen Sache. Vor allem, wenn er es nicht täte würde er ja den Anspruch auf die anderen fehelnden Tage auch verlieren, da er ja zur Schadensminderung verpflichtet ist.
Also bleibt Euch folgendes: Prüfen und möglichst von eine so neutalen, als möglichen Stelle die Weitervermietung hieb und Stichfest belegen lassen. Wenn übrigens der neue Mieter storniert, muß dieser halt die Stornokostn zahlen. Mit Euch hat das dann nichts mehr zu tun.
Wie sieht es denn überhaupt mit der Forderung aus. Was verlangt der Vermieter?
Gruß
Berthold
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Hallo Berthold,
der Vermieter beruft sich auf die Deutsche Hotelordnung und da kann er angeblich 80% vom Reisepreis verlangen.
Storniert wurde die Reise am 5.7.08 und Reisebeginn wäre der 7.8.08
sind also mehr als 4 Wochen vorher.
Sind da 80% überhaupt legitim???Gruß
Katrina -
Hallo,
bezüglcih von Hotelrecht kenne ich mich nciht besonders aus. Meine Tendenz ist aber, daß er dies nicht darf, zumal er ja einen Teil (deutlich mehr als 80%) erfolgreich weitervermietet hat. Au´ßerdem läßt sich eine deutsche Hotelordnung sicher mal ergoogeln.
Bei meinem Versuch fand ich nur eine Stornogebühr von bis zu 80%, jedoch keine genauen Erläuterungen.
Denke kaum, daß so etwas durchgehen kann.
Frage doch mal unseren Reiserecht Experten per PN.
Gruß
Berthold
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Der Hotelier hat ein Anrecht auf den vollen vereinbarten Preis fuer den gesamten gebuchten Zeitraum. Davon abzuziehen sind eingesparte Eigenaufwaendungen des Hotelies (bei Uebernachtung mit Fruehstueck sind hier 20% ueblich und wohl auch gerichtsfest). Weiterhin sind durch anderweitige Vermietung des Zimmers erzielte Einnahmen abzuziehen. Hierfuer ist der Kunde beweispflichtig.
Wurde nun fuer 7 Tage gebucht und es wurden (nachweisbar!) 4 Tage weitervermietet, fallen 3/7 des vereinbarten Gesamtpreises abzueglich 20% eingesparte Aufwaendungen des Hoteliers an. Dies allerdings nur, wenn das Zimmer fuer die 4 Tage zum gleichen Preis wie mit dem abgesprungenen Kunden vereinbart weitervermietet werden konnte. Wurde es teurer vermietet, sind die damit erzielten Mehreinnahmen ebenfalls abzugsfaehig (eventuelle fuer die Weitervermietung erbrachte Mehraufwaendungen - z.B. erforderliche Anzeigenkosten - waeren wieder aufzuschlagen). Wurde das Zimmer hingegen zu einem guenstigeren Preis weitervermietet, ist hier auch die Differenz zu dem urspruenglich vereinbarten Preis zu erstatten.
Noch einmal: Fuer die durch ersatzweise Weitervermietung erzielten abzugsfaehigen Einnahmen ist der abgesprungene Kunde beweispflichtig. Ein Screenshot aus der Vermieterdatenbank duerfte hierfuer allerdings kaum ausreichen, da dieser ja nur besagt, dass das Zimmer zum fraglichen Zeitpunkt dort als "nicht verfuegbar" eingetragen war. Fuer einen Anscheinsbeweis duerfte es jedoch ausreichen. Dadurch waere dann der Hotelier am Zug, der darstellen muesste, was den nun mit dem Zimmer im fraglichen Zeitraum genau gewesen ist und warum es bei Bestreiten einer ersatzweisen Vermietung dort als "nicht verfuegbar" gemeldet war.
Gruss
Caveman -
Den Beweis kannst du ganz gut erbringen, indem du für den fraglichen Zeitpunkt eine unverbindliche Buchungsanfrage stellst.
Ist das Hotel zu diesem Zeitpunkt ausgebucht, wird wohl auch das Zimmer deiner Schwester vermietet sein.
Wenn du die Information erhältst das der gesamte Zeitraum nicht zur Verfügung steht, würde ich die Anfrage auf einen 3Tages Zeitraum reduzieren.
Ist auch hier nichts möglich, dann ist deine Schwester aus dem Schneider.P.S: Ich gehe mal davon aus, das ihr unterschiedliche Nachnamen habt, sonst fällts auf.
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Noe, das ist noch lange kein Beweis dafuer, dass das Zimmer auch wirklich vermietet wurde. Schon ueberhaupt nicht wuerde dies beweisen, dass das Zimmer auch zum mindestens gleichen Preis vermietet wurde. Aus dem Schneider waere die Schwester damit also noch lange nicht, allerdings muesste der Vermieter dann wohl einiges erklaeren.
Gruss
Caveman -
Ich habe mich mit einem befreundeten Hotelier über diesen Fall unterhalten.
Es sagte ganz klar, wenn bei einer unverbindlichen Anfrage über eine dritte Person raus kommt, daß das Hotel ausgebucht ist, kann er gegenüber der stornierenden Person keinerlei Ansprüche mehr geltend machen. Zumal die dritte Person dann der Zeuge wäre, daß ausgebucht war.
Dann gibt es nicht mal die 80 Prozent , selbst wenn das Zimmer zu einem günstigeren Preis her gegeben wurde.
LG
holzwurm -
Holzwurm, nicht jeder Hotelier ist auch in rechtlichen Fragen wirklich gut bewandert. Deiner ist offensichtlich voellig falsch informiert.
Wenn er das stornierte Zimmer nicht mehr zum urspruenglichen Preis los wird, sehr wohl aber zu einem geringeren, dann muss er es aufgrund seiner Schadensminderungspflicht natuerlich billiger vermieten. Die Differenz zum mit dem Abgesprungenen vereinbarten Preis kann er bei diesem dann aber selbstverstaendlich geltend machen. Die 80% spielen hierbei dann aber natuerlich keine Rolle mehr, es wird der volle Preis als Grundlage genommen. Schliesslich hat der Hotelier ja auch keine eigenen Aufwaendungen eingespart.
Grundannahme: 7 Tage Uebernachtung mit Fruehstueck gebucht gebucht fuer insgesamt 700 Euro (7 Tage a 100 Euro), dann vom Kunden storniert.
Beispiel 1.: Zimmer konnte ohne zusaetzliche Kosten fuer den gesamten Zeitraum anderweitig zum gleichen Preis vermietet werden > keine Ersatzansprueche.
Beispiel 2: Zimmer konnte ohne zusaetzlichen Aufwand fuer den gesamten Zeitraum anderweitig vermietet werden, allerdings nur fuer insgesamt 560 Euro (7 Tage a 80 Euro) > Differenz von 140 Euro ist vom abgesprungenen Kunden zu erstatten.
Beispiel 3: Zimmer konnte ohne weiteren Aufwand fuer 3 der 7 gebuchten Tage fuer insgesamt 300 Euro (3 Tage a 100 Euro) vermietet werden, die restlichen 4 Tage jedoch nicht. Fuer die 3 Tage der Weitervermietung ist kein Schaden entstanden, fuer die 4 Tage de4s Leerstands hingegen sehr wohl > Ersatzanspruch 400 Euro (4 x 100) abzuegl. 20% fuer eingesparte Eigenaufwaendungen = 320 Euro.
Beispiel 4: Zimmer konnte ohne weiteren Aufwand fuer 3 der 7 gebuchten Tage fuer insgesamt 240 Euro (3 Tage a 80 Euro) vermietet werden, die restlichen 4 Tage jedoch nicht. In den 3 Tagen der Weitervermietung ist durch die Differenz zum urspruenglich vereinbarten Preis ist ein Schaden von insgesamt 60 Euro entstanden (3 x 20 Euro), in den 4 Tagen des Leerstands wie in Beispiel 3 ein Schaden von 320 Euro (4 x 100 abzueglich 20% fuer in diesen 4 Tagen eingesparte Eigenaufwaendungen). Zu ersetzen waeren als 60 Euro plus 320 Euro = 380 Euro.
Grundsdatz: Der Hotelier ist so zu stellen, als waere der Vertrag von beiden Seiten erfuellt worden. Er darf aber nicht besser gestellt werden.
Gruss
Caveman -
Hallo nochmal,
sich sehe schon, das könnte noch schwierig werden. Zumal es sich ja auch schwerlich nachweisen lassen wird, für welchen Preis er die Zimmer weitervermietet hat. Vielleicht ja sogar teurer?
Ich denke halt auch, daß es insgesamt schwierig sein wird, die restlichen 3 Tage zu vermieten. Das ganze Paket (1 komplette Woche) wäre sicher noch leichter weggegangen.
Aber das Kernproblem war ja eigentlich die mehr als garstige Art und Weise des Vermieters.
Mal schauen wie's noch weitergeht, vielleicht regelt sich ja doch noch alles.Schöne Grüsse und danke für eure Antworten
Katrina -
hallo Katrina,
an Stelle Deiner Schwester würde ich mich mal an das Fremdenverkehrsamt von Spiekeroog wenden und denen den Fall schildern, vor allen Dingen auch den unfreundlichen Ton des Vermieters. Ich glaube nicht das das Verhalten des Vermieters in deren Interesse ist. Und die wissen sicher auch ob die Zimmer weitervermietet sind und welche Stornokosten der Vermieter verlangen darf.
Viele Grüße Silvia -
Hallo Silvia,
das habe ich bereits gemacht und mit der Chefin persönlich telefoniert.
Sie war sehr freundlich und verständnisvoll. Die Zimmermeldung hat sie an ihre Mitarbeiter weitergegeben und meine Beschwerde liegt ganz oben auf in ihrem Beschwerdeordner. Zum Saisonende wird das dann wohl nochmal zur Sprache kommen. Sie findet solch ein Verhalten seitens des Vermieters auch ziemlich ohne Worte
Mehr könne sie leider nicht machen.
Von den Vermietern haben wir bis jetzt nichts mehr gehört.
Ich hatte ja höflichst bei denen angefragt, mir die genauen Buchungsdaten nochmals mitzuteilen (z.B. ob die Zimmer auch getrennt vermietet werden können, ob es 2 Badezimmer gibt etc.)
Damit ich mich selbst um Ersatz bemühen könnte.
Aber sie haben nur bei meiner Schwester angerufen und sie beschimpft,
ich habe keine Antwort erhalten!Ich schaue jetzt jeden Tag mehrmals in die Vermieterdatenbank, ob sich da was tut. Hoffentlich sind sie bald ausgebucht, dann ist wenigstens dieses Problem vom Tisch.
Lg
Katrin -
Der Caveman hat das ja sehr hübsch vorgerechnet, und da das alles so ist, könnte es für deine Schwester ein teures Unvergnügen werden.
Aber auf dieses Vermieterdatenbank würde ich mich in keinem Fall verlassen, oder ist der Vermieter irgendwie verpflichtet, dort seine Zimmer anzubieten? Dasselbe gilt für das Fremdenverkehrsamt..."das Hotel ist bei Abbestellungen des Zimmers nicht verpflichtet, das frei gewordene Zimmer sofort zu belegen. Die Mitarbeiter vermieten erst die noch freien Vermietungseinheiten und dann erst das abgemeldete Zimmer"
Quelle: Walter Schwarz, Der Hotelempfang Matthaes Verlag, S. 33Urteil des OLG Düsseldorf v. 2.5.91 - 10 U 191/90 --> Nur für den Zeitraum, in dem das Hotel in dieser Zimmerkategorie ausgebucht ist, entfällt die Verpflichtung des GAstes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum. Der Gastwirt ist jedoch nicht verpflichtet, Anstregungen zur Weitervermietung an andere Gäste zu unternehmen. §254 BGB Mitverschulden findet im mietvertraglichen Erfüllungsanspruch keine Anwendung, sondern ist dem Schadenersatzrecht zugeordnet.
Quelle: Walter Schwarz, Der Hotelempfang Matthaes Verlag, S. 218im selben Buch, S. 219: das OLG Frankfurt & das OLG Köln haben sogar nur eine ersparte Auwendung von 10% bei Übernachtung/ Frühstück anerkennt, aber 20% ist gerichtssicher.
Ich verschicke gerne auf Anfrage per PM das Merkblatt des Hotel- und Gaststättenverbandes Baden- Württemberg und die Internationale Hotelordnung
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DerCaveman wrote:
Beispiel 4: Zimmer konnte ohne weiteren Aufwand fuer 3 der 7 gebuchten Tage fuer insgesamt 240 Euro (3 Tage a 80 Euro) vermietet werden, die restlichen 4 Tage jedoch nicht. In den 3 Tagen der Weitervermietung ist durch die Differenz zum urspruenglich vereinbarten Preis ist ein Schaden von insgesamt 60 Euro entstanden (3 x 20 Euro), in den 4 Tagen des Leerstands wie in Beispiel 3 ein Schaden von 320 Euro (4 x 100 abzueglich 20% fuer in diesen 4 Tagen eingesparte Eigenaufwaendungen). Zu ersetzen waeren als 60 Euro plus 320 Euro = 380 Euro.Grundsdatz: Der Hotelier ist so zu stellen, als waere der Vertrag von beiden Seiten erfuellt worden. Er darf aber nicht besser gestellt werden.
Gruss
CavemanDann ist das Beispiel 4 falsch gerechnet.
Die 60 Euro (3 x 20 Euro) sind sein Eigenanteil durch ersparte Aufwendungen. Durch eine Vermietung für 80 Euro pro Nacht hat er keine Ansprüche mehr.
Über die Kosten für den Leerstand brauchen wir nicht diskutieren.
LG
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holzwurm wrote:
Die 60 Euro (3 x 20 Euro) sind sein Eigenanteil durch ersparte Aufwendungen.Noe, wenn er das Zimmer weitervermietet hat, dann hat er ja nix eingespart. Er hat die gleiche Leistung erbracht, nur 20 Euro pro Tag billiger. Die 20 Euro/Tag stehen ihm also sehr wohl zu.
Eigenanteil wird nur abgezogen, wenn auch wirklich was eingespart wurde (Reinigung, Fruehstueck u.s.w.). Wurde jedoch nix eingespart, gibt's auch keinen Eigenanteil des Hoteliers.
Gruss
Caveman -
Hallo nochmal,
falls noch jemand liest, noch eine Frage:
Wo in der Deutschen Hotelordnung stehen den die genauen Stornokosten für welche Zeiträume?
In unserem Fall wurden die Zimmer 33 Tage vor Anreise storniert. Sind da wirklich 80% gerechtfertigt?
Und nochmal:
Auf einer Ferieninsel ist es in der Hochsaison wohl ein leichtes 1 oder 2 Doppelzimmer für eine Woche zu vermieten.Jetzt hat er allerdings die Zimmer aufgesplittet, eines für 5 Tage vermietet, das andere für 4 Tage.
Die restlichen 2 bzw. 3 Tage werden wohl nicht mehr so leicht zu vermieten sein.Muß man das auch einfach so hinnehmen? Es handelt sich hierbei nicht um ein großes Hotel, sondern um eine kleine Pension mit wenigen Zimmern.
Ach keine Ahnung, die ganze Angelegenheit ist so ärgerlich geworden, weil sich der Vermieter so schäbig verhalten hat.
Aber die Kurverwaltung der DTV haben prima reagiert (im Rahmen ihrer Möglichkeiten) und die Beschwerde ernstgenommen.
Allein das tut schon gut.Als dann, schöne und unbeschwerte Ferien wünscht euch
Katrina -
Käserinchen wrote:
"das Hotel ist bei Abbestellungen des Zimmers nicht verpflichtet, das frei gewordene Zimmer sofort zu belegen. Die Mitarbeiter vermieten erst die noch freien Vermietungseinheiten und dann erst das abgemeldete Zimmer"
Quelle: Walter Schwarz, Der Hotelempfang Matthaes Verlag, S. 33Dem Gast wird es ja nicht gerade einfach gemacht, einen Nachweis darüber zu führen, dass das Zimmer anderweitig vermietet hätte werden können.
Den Auszug oben verstehe ich so, dass der Hotelier Zimmer 32 reserviert hat... 20 weitere Zimmer sind frei... und er vermietet alle anderen, außer eben Zimmer 32. Denn dafür kann er Stornogebühren verlangen.
Der Gast erfährt seine Zimmernummer i.d.R. erst beim Check In - wie sollte er nachweisen, dass "seine" Zimmernummer 32 weiter vermietet wurde?
Ein wenig mehr Praxisnähe würde ich mir da schon wünschen.
Oder aber:
der Gast verlangt bei der Direkbuchung ein bestimmtes Zimmer. Funktioniert, wenn er das Haus bereits kennt.
Ansonsten Lageplan verlangen und anhand dessen ein bestimmtes Zimmer buchen.
Klappt aber nur bei Direktbuchung, über den Fremdenverkehrsverein/die Tourist-Info funktioniert das nicht.
Wäre mal Zeit für ´ne Demo
"Mehr Rechte für die Touristen!!!"