Zimmer wg. Krankheit storniert - teilweise weitervermietet - Restkosten fällig???
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Hmmmm, wenn sich sogar schon holzwurm über die Sache erbost, dann will das schon was heißen.
Katrina, ich gehe davon aus, daß deine Schwester/Schwager die Zimmer selber und direkt beim Vermieter/Hotelier/Inhaber angemietet haben (nicht etwa ein Reisebüro) und ferner, dass das Thema einer Option für Storno nie angesprochen wurde in den Anmiet-Verhandlungen und es auch keine Vermieter AGB s gibt in denen die Option Storno enthalten wäre.
Ja, da bin ich auch mit Erika1 einer Meinung, dass es ein unmöglicher Fall in unserem Rechtswesen ist, aber ich hab jetzt viel nachgeschaut trotzdem richtig nach Recht und Gesetz, vom Gefühl will ich hier nicht schreiben.
Tatsache scheint zu sein, dass von diesem "Vertrag" keiner der Partner ein Rücktrittsrecht hat. Der Vermieter/Hotelier muss bereitstellen, der Mieter muss bezahlen. Von diesen Gesamtkosten muss sich der Vermieter nur die ersparten Aufwendungen abziehen lassen - wenn nicht vermietet: haben sich bei Ü/F wohl ./. 20 % eingebürgert bei HP oder VP entsprechend höhere Abzüge.
Wenn vermietet, dann sind auch diese Einkünfte komplett abzuziehen, also bestenfalls bleibt 0 übrig. Das ganze ist wohl so ein Gemisch aus Mietvertrag, Dienstleistungsvertrag usw., es ist eigentlich verglichen mit den ganzen Regelungen für Pauschalreisen völlig unzufriedenstellend.Und als Zuckerl obendrauf darf der Gast/Mieter dann auch noch selber die Beweise führen dass evtl.doch vermietet wurde. Also darüber hab ich nichts gefunden welche Rechte der Gast/Mieter hat ob er u.U. das Recht auf Einsicht in gewisse Unterlagen hat/Meldeamt?? Aber ich würde fleissig alle Details und Anhaltspunkte für Vermietung gleich sammeln, evtl. doch noch Kurverwaltung kontakten (gibt es Kurtaxi-dann ggf. Anzahl der Personen in dieser Miet-Anstalt ermittelbar). Hat deine Schwester schon angezahlt, schon alles gezahlt?
Jedenfalls für mich eine gute Lehre. Da werde ich in Zukunft noch vorsichtiger sein. Deine Schwester wird dies bestimmt auch tun. Und für euch alle hoffe ich einfach, dass doch noch 0 dabei rauskommt.
Hier noch ein Link zu dem Urteilssspruch aus "kostenlose-Urteile"
hier bitteLG Ginus
PS: Wenn noch ein Rest zu zahlen für euch bleibt, Rechnung incl. Umsatzsteuerausweis verlangen, da es sich hierbei nicht um Schadenersatz handelt. -
Hallo Ginus,
sie haben damals nach der Buchung eine kurze Buchungsbestätigung erhalten mit Hinweis darauf, daß bei Stornierung die Regeln der Deutschen Hotelordnung gelten.
Aber genau in der finde ich nichts über Stornierungszeiträume.
Die müssten doch irgendwo detailliert aufgeführt sein, oder nicht?
Es ist ja doch ein großer Unterschied, ob ich 33 Tage oder 7 Tage vorher storniere?Kann man das denn nirgendwo nachlesen???
Immer noch fragende Grüße von
Katrina -
...., habe gerade eine Ferienwohnung angemietet:
Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittversicherung, denn
Rücktritt bis 30 Tage vor Reiseantritt 10%
ab 29. Tag 75%
ab dem 7. Tag " 95%
des Gesamtmietpreises. Hinzu kommt die Buchungsgebühr. -
Hallo,
man müßte doch auch mal klären, welchen Rechtscharakter diese ominöse "Deutsche Hotelordnung" eigentlich hat. In netz finden sich da ja zahlreiche Varianten, in einer davon habe ich gelesen: "Eine Aufhebung des Gastvertrages,also die Abbestellung von Zimmern kann nur in beiderseitigem Einvernehmen erfolgen.." und halte dies schlichtweg für Unsinn. Auf der Buchungsbestätigung ein bloßer Hinweis auf die "Deutsche Hotelordnung" genügt meiner Meinung nach auch nicht, wenn ich als Verbraucher überhaupt nicht weiß, was damit gemeint ist, bzw. wo ich dies finde. Es genügt ja sonst auch nicht, einen bloßen Hinweis auf die AGB zu geben.
Ich würde dem Vermieter mitteilen, er möge eine detaillierte Forderung stellen, wobei natürlich seine Ersparnisse durch Weitervermietung etc. berücksichtigt sein müssen, und diese dann prüfen ggf. mit Hilfe des Verbraucherschutzes. Korrekterweise kann er diese Abrechnung erst machen, wenn der von deiner Schwester gebuchte Zeitraum vorbei ist, denn es gibt ja auch mal Spätentschlossene. Laßt euch von diesem unfreundlichem Menschen nichts gefallen, sondern macht eurerseits Vorschläge.
LG chepri
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ginus wrote:
Hmmmm, wenn sich sogar schon holzwurm über die Sache erbost, dann will das schon was heißen.Ich kenne es nicht anders, wie mit dem kostenlosen Storno am Anreisetag.
Und anders würde ich auch nicht buchen. Bei einer Anfrage wird bei mir auch gleich nach den Stornobedingungungen gefragt.
In die engere Auswahl kommen dann nur die Hotels mit den von mir erwähnten Stornomöglichkeiten. Alles andere fällt durch. Das sage ich denen aber gleich am Telefon bei Angebotsabgabe.
Bei größeren Gruppen sieht es anders aus. Da ist meist ein ein kostenloses Storno bis 4 Wochen vor Anreise möglich.
LG
holzwurm -
DerCaveman wrote:
Holzwurm, nicht jeder Hotelier ist auch in rechtlichen Fragen wirklich gut bewandert. Deiner ist offensichtlich voellig falsch informiert.Er lässt aber ein kostenloses Storno bis zum Anreisetag 18 Uhr zu.
Das ist schon mal ein sehr kundenfreundlicher Punkt und in den meisten Fällen ist das Zimmer nach dem Storno trotzdem wieder ohne Verlust belegt, denn diese Stadt hat nur zwei Hotels mit je ca. 20 Zimmern.
LG
holzwurm -
Katrina24 wrote:
Hallo Ginus,sie haben damals nach der Buchung eine kurze Buchungsbestätigung erhalten mit Hinweis darauf, daß bei Stornierung die Regeln der Deutschen Hotelordnung gelten.
Aber genau in der finde ich nichts über Stornierungszeiträume.
Die müssten doch irgendwo detailliert aufgeführt sein, oder nicht?
Es ist ja doch ein großer Unterschied, ob ich 33 Tage oder 7 Tage vorher storniere?Kann man das denn nirgendwo nachlesen???
Immer noch fragende Grüße von
KatrinaSetzt Euch doch einfach mal mit dem Deutschten Hotel- und Gastättenverband (DEHOGA) in Verbindung.
Die können Euch sicherlich auch weiter helfen.
LG
holzwurm -
hallo gutenmorgen,
das ist ja dann eine dezidiert vereinbarte Stornierungsregelung und passt ja auch wunderbar. Aber vom Grund her, und ohne dass eine Regelung vereinbart wurde also wenn halt ohne wenn und aber von privat gebucht wird, dann gibt es anscheinend kein Storno.
Glaubst du ich mache das anders? Aber gut, dass ich das jetzt weiß, dann werde ich auch in Zukunft peinlichst darauf achten. Im übrigen zahle ich auch im Regelfall mit CC dort habe ich zusätzlich noch eine RRV mit 25 € Selbstbeteilung die ich im Notfall locker verschmerzen kann.
Aber, so denken halt die wenigsten. Wenige denken was passiert wenn.@ chepri,
ja ich habe auch einiges jetzt darüber gelesen und scheint ein äußerst schwieriges Konstrukt an Vertragsartenverflechtungen zu sein. Seltsam, hatte bisher keine Ahnung davon. Und natürlich zahlt Katrinas Schwester erst am Schluss wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft und bereinigt sind. Wenn sie es denn nicht schon getan hat. Deshalb fragte ich ja, hat sie angezahlt oder ganz gezahlt.
@ Katrina24,
ja ich hatte etwas gefunden sozusagen ein Vorschlag der Hoteliersvereinigung an seine Mitglieder wie das zu handeln sei. Aber ich muss es erst wiederfinden. Wenn ich Erfolg habe werde ich das noch nachreichen.
Und als Trost für deine Schwester kann ich nur sagen froh sein, dass man diesen Tropf von Vermieter nicht seinen Urlaub lang ertragen muss. Hilft nicht viel, ich weiß es.
Ginus
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Ich hab nochmal mein Büchlein rausgekramt...
Die Internationale und daraus abgeleitete Deutsche Hotelordnung wurde erstmals vor mehr als 85 Jahren veröffentlicht vom internationalen Hotelgewerbe.
Sie soll die internationalen Handelsbräuche in bezug auf den Beherbergungsvertrag niederlegen und die nationalen Vertragsvorschriften ergänzen. Sie findet Anwendung, wenn die nationale Gesetzgebung keine spezifischen Bestimmungen bezüglich des Beherbergungsvertrages enthält.@cepri: Ein Vertrag ist eine beidseitige Willenserklärung, und der selben beiden Seiten bedarf es auch zur Stornierung. Also kein Blödsinn...
Weiterhin gibt es es kein gesetzliches Recht zum Rücktritt/ Stornierung. Selbst Krankheit, Todesfall, Autopanne usw. entbindet nicht von der Verpflichtung, den Übernachtungspreis zu bezahlen. Ausnahmen sehen einige Gerichte für Reiseveranstalter (z.B. OLG Frankfurt - 17 U 155/84 - 5 U 177/85)
Ich kann dich sehr gut verstehen, dass du extrem sauer auf den Wirt bist, und einen Nachweis wirst du nur sehr schwer erbringen können, dass er zu diesem Zeitpunkt wirklich ausgebucht war.
Wenn in der Buchungsbestätigung etwas von der Deutschen Hotelordnung steht, und der Vertrag vom Kunden so angenommen wurde, kannst du dagegen im Grunde nichts machen. Vertragsfreiheit.Ich glaube, das schlimmste ist das bösartige Verhalten des Gastwirtes...
In der Hotelordnung stehen keine Stornierungsfristen, diese kann jeder Hotelier für jede Buchung einzeln festlegen, sofern Vertragsgrundlage nicht seine AGBs sind, in den meistens Stornofristen stehen.
Ein 18:00 Uhr Storno ist ein Entgegenkommen des Gastwirtes, denn verpflichtet ist dazu niemand. Wer aber seine Gäste nicht vergraulen will, gibt diese Möglichkeit, wenn möglich.
Sobald es um mehrere Nächte, Hochsaison oder Arrangements mit Nebenleistungen oder Eintritten geht, wird das kaum jemand machen.Edit: der DEHOGA Baden- Württemberg empfahl seinen Mitglieder vor nicht allzu langer Zeit, keine kostenfreien Sornierungen zuzulassen, es sei denn es handelt sich beim Kunden um Stammkunden, Reiseveranstalter, Reisemittler etc.
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Guten Abend Freunde,
grundsätzlich:
Ein Vertrag sind 2 Willenserklärungen gleichen Inhaltes.
Der eine bietet an, der andere sagt ja.
Dann ist der Vertrag geschlossen. Änderungen sind ein
neues Angebot und bedürfen wieder der Zustimmung
des Vertragspartners zum Vertragsabschluß.
Wir haben Vertragsfreiheit. Es kann jeder vereinbaren,
was er will, es sei denn es verstößt gegen Gesetze oder
ist sittenwidrig. Dann ist ein Vertrag nichtig.
Soweit nichts weiter geregelt ist, gilt das Bürgerliche
Gesetzbuch.
Geschäftsbedingen müssen gelesen sein. Die
Geschäftsbedingunen sind nicht immer gültig.
Sie müssen bei Unterschrift vorgelegen haben.
So gibt es eine Menge Sondervereinbarungen, die
aber immer ausdrücklich mit unterschrieben werden
müssen.
Besser vorher alles durchlesen und nicht gleich unterschreiben.Anderseits mancher ist einfach nur frech. Viele lassen
sich einschüchtern.
Nicht jede energisch vorgetragene Forderung ist berechtigt.
Es klagen auch die meisten nicht wegen Bagatellen, dann das
sind Stornogebühren eben.Einen schönen Abend noch
Kurt -
Hallo Katrina24,
nachstehend noch ein Link zu einer Seite der ARAG vom 31.10.2002. Auch nicht mehr ganz taufrisch, ich weiß, aber immer noch neueren Datums als jene Gerichtsentscheidung von 1991, eine neuere als 1991 habe ich ebenfalls nicht gefunden.
ARAG klick
Die hier in 2002 vorgeschlagene Regelung mit Anruf stammt natürlich noch aus Zeiten als die Net Kommunikationsmöglichkeiten noch nicht so gegeben waren wie heute. Würde dies aber trotzdem vll. per Fax anfragen. Habt ihr online gebucht?Katrina24 wrote:
sie haben damals nach der Buchung eine kurze Buchungsbestätigung erhalten mit Hinweis darauf, daß bei Stornierung die Regeln der Deutschen Hotelordnung gelten.
Aber genau in der finde ich nichts über Stornierungszeiträume.
Immer noch fragende Grüße von
KatrinaVerstehe ich jetzt richtig, du hast diese "deutsche Hotelordnung" schon online gefunden, aber du suchst jetzt noch nach den Angaben zur Stornierung? Ich finde jetzt das, was ich beschrieben hatte nicht mehr, aber:
hattest du diese "Hotelordnung" gemeint,
Klick AGBH 2003-Seite 8
die nennt sich allerdings Allgemeine GeschäftsBedingungen Hotelaufnahmevertrag 2003? Die dort unter Punkt 4 erwähnten 10% Ersparnis sind vll. nicht so ernst zu nehmen. Der Verband schlägt den Hoteliers eben eine für diese günstige Lösung vor, lässt aber Raum für anderweitige Zahlen. Es gibt ja dieses 1991 er Urteil mit 20 % Ersparnis für ÜF (ich nehme doch an das ist die gebuchte Leistung). Selbst 20 % dürften nicht mehr zeitgerecht sein bei den heutigen Frühstücksbuffets, in 1991 war das wohl noch anders (damals vielfach nur Kaffee, Brötchen, Butter, Marmelade).
Ja, Katrina, da stehts auch drin -
es gibt keine automatische Regelung zum Storno in der Hotelordnung. Entweder der Hotelier lässt eine Stornierung zu, dann muss das aber explizit in (seinen) AGB s so aufgeführt sein mit Ausschlussdatum/ggf. Uhrzeit und ggf. % Anteile die noch zu zahlen sind gestaffelt, nach Abstand zum Anmiettermin!
Oder wenn nichts geschrieben steht, dann lässt er Storno nicht zu!!!!!!!Eins schonmal vorweg, dieser Vermieter könnte vll. von Verträgen nicht allzuviel Ahnung haben, er hat ja auch keine eigenen AGBs.
Eine ganz wichtige Frage glaube ich:
wurde das Thema Storno überhaupt von deiner Schwester und/oder dem Vermieter irgendwann einmal angesprochen bevor sie diese Buchungsbestätigung erhielt in der auf die "Regeln der Deutschen Hotelordnung" als vermeintliche Vertragsgrundlage Bezug genommen wird????Pfhhhhh, das hängt dir jetzt bestimmt alles zum Halse raus?
Ich wollte dir noch einen weiteren Link senden, aber dieser lässt sich nicht einlesen, schade.LG Ginus
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Guten Morgen Ginus,
ja du hast recht mir hängt das mittlerweile total zum Hals heraus. Soviel unnötiger Ärger

Die "Buchungsbestätigung" war ein lapidares kurzes Fax mit den Zimmerangaben und dem Satz
"Stornobedingungen gemäß Deutscher Hotelordnung".Nun denkt sich ja der Laie, da wäre alles klar ausformuliert, aber nix is.
Ich denke vielleicht sind wir ja rechtlich eh schon raus aus der Nummer, da ich die Vermieter ja freundlichst gebeten hatte, mir die genauen Zimmerdaten durchzugeben, da ich mich selbst auch um Weitervermietung bemühen möchte.
Hatte aber KEINE Antwort erhalten.
Somit hat er seine Auflagen auch nicht erfüllt, eben alles zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.Denn für eine komplette Woche wäre im Internet sicher bald jemand gefunden worden, aber nicht für die verbleibenden 2 bzw. 3 Tage.
Es ist ja wie gesagt kein Durchgangshotel, sondern eine Ferienpension auf einer Ferieninsel und da bleiben die Leute in der Regel eben eine Woche und nicht 3 Tage.Nun ja, ich bin sooooooo froh, wenn dieses Geschiss endlich vorbei ist, zumal es ja eigentlich noch nicht mal mein "Geschiss" ist.
Einen schönen Sonntag wünscht
Katrina -
Die Hotelordnung ist noch etwas anderes als die AGBs der IHA, wesentlich allgemeiner gehalten.
Ich habe aber auf einigen Seiten von Ferienwohnungsanbietern und Ferienpensionen mittlerweile öfter gelesen, dass die Bestimmungen der Internationalen Hotelordnung gelten, keine speziellen AGBs.Ich wünsche euch, dass der Albtraum bald ein Ende hat, ich würde es wohl abhaken und als viel Lehrgeld verbuchen. Eine Beschwerde beim Fremdenverkehrsamt dort würde ich auch verfassen, aber nur aufgrund des imageschädigenden Umgangs des Wirtes mit Gästen.
Vielleicht wirklcih das Einzig positive: Deine Schwester muss den Piesepampel nicht eine ganze Woche ertragen...Viel Glück und trotzdem einen schönen Sommer!
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Hallo!
(Möchte mich zuerst mal vorstellen, da erstes Posting: Komme aus Österreich und bin Reisebürokaufmann)
Wenn ich mir hier so manche Postings durch lese hat es ja fast den Anschein der Vermieter sei der Bösewicht und an allem Schuld.
Krankheit kann natürlich passieren aber dafür gibt es spezielle Versicherungen. Wenn man eine solche nicht besitzt ist man eben der Dumme und muss einsehen dass man hier eben etwas nachlässig war, man spricht hier im allgemeinen von Selbstverantwortung.Jetzt dreht und wendet man sich auf der Suche nach irgend welchen Paragraphen und Absätzen um irgendwie aus der Sache heil und möglichst günstig rauszukommen bzw. anstatt eigene Versäumnisse einzusehen den schwarzen Peter einfach dem Vermieter zuzuschieben. Ich weiss auch nicht wieso hier geraten wird dass man sich beim dortigen Fremdenverkehrsamt beschweren soll. Worüber denn?
Der Vermieter pocht auf sein Recht und nach diesem stehen ihm (anscheinend) 80 oder 90% zu, es sei denn er kann das Zimmer weiter vermieten. Diese Tatsache muss man (vor Gericht) jedoch erst mal nachweisen und das ist nicht gerade einfach.
Ich würde das als Lehrgeld sehen und einfach künftig etwas klüger agieren.
Wolfgang
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Hallo Wolfgang,
da das erste Posting von mir war, möchte ich doch auf deine Vorwürfe reagieren:
Zu keiner Zeit hat jemand versucht, sich um die Zahlung der evtl. Stornokosten zu drücken.
Der Vermieter war extrem unfreundlich, ja fast schon beleidigend zu meiner Schwester, die aufgrund der schweren Erkrankung ihres Mannes derzeit wahrlich andere Sorgen hat.
Der Vermieter hat auf meine Bitte mir die genauen Buchungsdaten durchzugeben überhaupt nicht reagiert (dafür meine Schwester telefonisch beschimpft)
Die Deutsche Hotelordnung regelt Stornierungen wirklich recht wischi waschiIch habe mich bei der Kurverwaltung und beim Deutschen Tourismusverband über diese Leute beschwert und die Beschwerde wurde sehr ernst genommen.
Ich habe mich allerdings nicht über den Vermieter beschwert, weil er Stornokosten verlangen will, sondern über sein über die Maßen unverschämtes Verhalten.Alles andere habe ich schon mehrfach geschrieben.
Gruß
Katrina -
@wolvo
Ich würde dem Fremdenverkehrsamt durchaus mitteilen, wie unfreundlich und beleidigend sich der Wirt verhalten hat, denn das muss sich auch in der nächsten Saison niemand antun und es wirft ein schlechtes Licht auf sämtliche Vermieter und Gastwirte der Insel.
Wenn ein Gast sich im Hotel total daneben benimmt, warnt man auch die Kollegen und ein Zechpreller wird dem Hotelverband gemeldet, damit sich das keiner sonst antun muss.
just my 2 cents...Beim Rest gebe ich dir Recht. Deswegen ja auch: als Lehrgeld verbuchen und hinterher ist man immer schlauer.
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Katarina, ich habe nicht explizit dich angesprochen. Jedoch schreibst du ja auch weiter oben dass der Vermieter seine Auflagen nicht einhält und das ist m.E. leider falsch.
Ich verstehe natürlich die ganze Geschichte und meine auch dass die Reaktion des Vermieters nicht eben die glücklichste und kundenfreundlichste ist und die schwere Krankheit deines Schwagers natürlich tragisch ist. Glaube mir - ich persönlich würde an Stelle des Vermieters sicher völlig anders agieren.
Das ist die menschliche Seite.
Die rechtliche Seite spricht aber leider in diesem Fall eine andere Sprache. Es existiert ein Vertrag der von beiden Seiten eingehalten werden muss.Ich habe mir die deutsche Hotelordnung durchgelesen und bin wirklich erstaunt wie allgemein diese gehalten ist. Wie ich es verstehe kann der Vermieter lt. AGBH fristenneutral zwischen 0% und 100% verlangen was er will, je nachdem wie ihm beliebt. Finde das nicht sehr verbraucherfreundlich. Hier in Österreich sind Stornobedingungen samt Fristen vergleichsweise genau ausformuliert, aber das nützt deiner Schwester natürlich in diesem Fall wenig.
Der Vermieter hat im ürigen m.E. ohne schriftlicher Vollmacht deiner Schwester überhaupt kein Recht dir irgend welche Buchungsdaten zu nennen.
Das wichtigste an der Sache jedoch: Gute Besserung für den Mann deiner Schwester, damit er bald wieder gesund wird! Und beim nächsten Mal bitte: Reiserücktritts-Versicherung abschliessen - oder in Österreich Urlaub machen, hier wäre lt. Hotelordnung lediglich der Zimmerpreis für 3 Tage als Stornogebühr fällig

Alles Gute,
Wolfgang
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Hallo Wolfgang
mit Buchungsdaten meinte ich ja nur welche Zimmer genau gebucht wurden (sie hatten für sich und die Kinder 2 DZ mit Bad gebucht)
Ich wollte wissen, ob die DZ auch einzeln buchbar wären bzw. ob jedes DZ ein eigenes Bad hat.Da liegt wohl kein Geheimnis vor, das müßte er mir ja als Interessenten genauso mitteilen.
Aber schon daß er überhaupt nicht geantwortet hat, zeigt doch, wie der drauf ist - nämlich gar nicht gut.
Ich hatte nämlich schon jemanden an der Hand (übers Internet) der die Zimmer anbieten wollte. Aber ohne genauere Infos geht das natürlich schlecht.
Dieser ganze Ärger ist so nötig wie ein Kropf

Gruß
Katrina -
@ Käserinchen
Da hast völlig Recht dass das menschliche Verhalten des Vermieters nicht OK ist, das meine ich natürlich auch. Leider ist er aber im Recht, das ist nun mal die Tatsache.
Persönlich sehe ich die Sache so: In Zeiten des Internet kann es sich kein Vermieter mehr leisten Kunden zu vergraulen. Jedermann kann jederzeit einer Unterkunft eine negative oder positive Bewertung geben. Über kurz oder lang richtet sich die Sache dann ohnehin selbst ohne dass der Vermieter im Nachhinein einen direkten Einfluss darauf hat. Passiert sowas öfter macht dort keiner mehr Urlaub.
Menschlich gesehen kommt im Leben eben immer alles auf einen zurück,
denkt
Wolfgang

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Katerina,
denk mal darüber nach:Deine Schwester (und nicht du) soll sich nochmals direkt mit dem Vermieter in Verbindung setzen. An besten (auch wenns schwer fällt) FREUNDLICH per E-Mail und inhaltlich so dass man die Stornierung bedauert und man andererseits aber detailliert wissen möchte ob der Vermieter die Zimmer bereits weiter vermietet hat, andernfalls man sich ebenso darum kümmern könnte. (Lieber bei einem Online Auktionshaus einen Teil des Gesamtpreises erzielen anstatt 100% Stornokosten zu bezahlen.)
Zweifelsfrei ließe sich (vor Gericht) wahrscheinlich niemals nachweisen ob der Vermieter das Zimmer selbst weiter vermietet hat oder nicht, es bedürfe also für ihn keiner grossen Anstrengung hier doppelt abzucashen (wenn man sich ärgert fällt einem das oft leicht).
Des weiteren wäre es IMMER angebracht eine schriftliche Reaktion des Vermieters zu erhalten ob und wann das Zimmer bereits weiter vermietet ist. Telefongespräche - es sei denn sie sind aufgezeichnet - nützen einem im Streitfall meistens herzlich wenig.
Noch bleibt etwas Zeit, sind ja noch 3 Wochen bis dahin und es ist nicht unmöglich zumindest kostenneutral aus der Sache rauszukommen - wenn man es geschickt anstellt.
Wolfgang