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Verlängerter Urlaub aufgrund von Krankheit

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  • holgi-worldH Offline
    holgi-worldH Offline
    holgi-world
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    wir (2 Erwachsene, 2 Kinder) waren insgesamt 17 Tage in der Türkei. Eigentlich hatten wir nur 10 Tage gebucht, aber am vorletzten Tag mußte mein Sohn (7 Jahre) mit "Verdacht auf Blinddarmentzündung" ins Krankenhaus. Die notwendige Operation wurde sofort durchgeführt und alles lief einwandfrei.

    Ich blieb 3 Tage bei meinem Sohn im Krankenhaus, meine Frau ist mit unserer Tochter (4 Jahre) im Hotel geblieben. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus mußten wir weitere 4 Nächte im Hotel verbringen, weil die Flugtauglichkeitsbescheinigung vom Krankenhaus das so vorsah (frisch operierte dürfen nicht gleich fliegen).

    Unsere Versicherung (R+V) hat alle Krankenhauskosten meines Sohnes übernommen, allerdings bleiben die Kosten des verlängerten Hotelaufenthaltes bei uns (780,- EUR).

    Frage: Wer kennt sich aus, ob durch eine Auslandreise-Krankenversicherung nicht auch solche Folgekosten abgedeckt sind? Weder wollte ich meinen 7jährigen allein in der Türkei lassen, noch durfte er fliegen! Es blieb also gar nichts anderes übrig.

    Besten Dank vorab für Eure Ratschläge.

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    • katjanoackK Offline
      katjanoackK Offline
      katjanoack
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Das die RKV die Kosten für alle übernimmt glaube ich kaum. Versuchen kannst Du die Kosten für deinen Sohn und Dich wieder zu bekommen. Ich wünsche auf alle Fälle gute Besserung.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • icke2311I Offline
        icke2311I Offline
        icke2311
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo,
        ist schon was dabei rausgekommen? habe nen ähnlichen Fall...

        Vielen Dank

        Stefan

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • curiosusC Offline
          curiosusC Offline
          curiosus
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Vielleicht könnten wir beide Fälle in diesem Thread im Reiserecht diskutieren. Ich denke, daß das für alle betroffenen user übersichtlicher ist, da es ja vor allem um Rechte/Forderungen gegenüber einer Versicherung geht und die Krankheit einer Person hier nur auslösendes Element ist.

          Danke für das Verständnis 😉

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