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Zigarettenpreis für West light u.a.

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  • friesleinF Offline
    friesleinF Offline
    frieslein
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    @holuwurm

    ich glaube nicht, dass hier User andere Forenuser dazu animieren, Zigaretten nach Deutschland zu schmuggeln. Ich finde es super, dass sich andere Leute vielleicht besser auskennen als ich und darüber berichten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Zoll Lust hat einen "Touristenbomber" aus Mallorca am Flughafen zu kontrollieren. Wir fliegen von einem Flughafen, da kommen ganz andere Flieger aus Asien etc. Ich kanns mir eben echt nicht vorstellen. Und nochmal zum Verständnis: ich nehme zwar 15 Stangen mit, diese sind aber auf 2 Personen "verteilt", aber nur ich rauche.

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    • TeohaT Offline
      TeohaT Offline
      Teoha
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Animieren ist auch das falsche Wort. Es soll nur verhindert werden, das "risikofreudige" Reisende wie Du, nachher sagen: "Im Forum wurde das aber so gesagt....."

      Und ich habe schon oft Kontrollen bei Touribombern gesehen...

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      • holzwurmH Offline
        holzwurmH Offline
        holzwurm
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        frieslein wrote:
        @holuwurm

        ich glaube nicht, dass hier User andere Forenuser dazu animieren, Zigaretten nach Deutschland zu schmuggeln. Ich finde es super, dass sich andere Leute vielleicht besser auskennen als ich und darüber berichten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Zoll Lust hat einen "Touristenbomber" aus Mallorca am Flughafen zu kontrollieren. Wir fliegen von einem Flughafen, da kommen ganz andere Flieger aus Asien etc. Ich kanns mir eben echt nicht vorstellen.

        Ich kanns mir sehr wohl vorstellen.

        frieslein wrote:
        Und nochmal zum Verständnis: ich nehme zwar 15 Stangen mit, diese sind aber auf 2 Personen "verteilt", aber nur ich rauche.

        Und selbst auf 2 Personen verteilt kann es noch Probleme geben, da immer noch 7 Stangen zuviel.

        Wenn dann solltest Du Dir noch zwei weitere mitreisende Nichtraucher suchen , die im falle einer Kontrolle die Zigaretten für Dich durch den Zoll nehmen.

        Hatte ich auf der Costa Serena so gemacht als wir in Maroko bzw. Kanaren waren.

        Hatte vier Stangen gekauft und auf 4 Personen der Busgruppe verteilt bis wir wieder in D waren.

        LG
        holzwurm

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        • Erika1E Offline
          Erika1E Offline
          Erika1
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Das ist der Originaltext, den man unter zoll.de nachlesen kann, ist also amtlich. Das kann man meinem Beitrag unschwer entnehmen - so man ihn denn genau liest.

          Ich glaube nicht, dass der deutsche Zoll Urlauber animieren will, mehr Zigaretten/Waren nach Deutschland einzuführen, als es diese Richtmengen vorschlagen.

          Dieser von mir einkopierte Text bezieht sich auf EU-Mitgliedsländer mit Hinweis auf den besonderen Freihandels-Status der Kanaren. Dass Marokko nicht zur EU gehört, dürfte hinlänglich bekannt sein, auch schreiben wir hier im Mallorca-Forum.

          Reisende, die EU-Grenzen überschreiten, können die betreffenden Zollvorschriften ebenfalls unter zoll.de nachlesen. Da sind es dann keine "Richtlinien", sondern feste Einfuhrgrenzen, wie übrigens auch auf den Kanaren.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • holzwurmH Offline
            holzwurmH Offline
            holzwurm
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Erika1 wrote:
            edit:

            frieslein, Du kannst ein "bisschen" mehr mitnehmen...

            Ich glaube Du weist selber nicht mal mehr was Du alles in dem Beitrag geschrieben hattest.

            LG

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Erika1E Offline
              Erika1E Offline
              Erika1
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              @ holzwurm

              Mit "ein bisschen" ist nicht das doppelte gemeint.

              Hast Du den Zoll-Text genau durchgelesen? Und verstanden? Und ggf. mit den Vorschriften verglichen, die bei der Wiedereinreise aus Nicht-EU-Ländern gelten? Denn dann wird der Unterschied ganz besonders deutlich.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • holzwurmH Offline
                holzwurmH Offline
                holzwurm
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                @ Erika

                Ich kenne den Unterschied:

                • Aus NICHT-EU-Staaten sind es 200 Zigaretten (1 Stange)
                • innerhalb der EU sind es 800 Zigaretten (4 Stangen)

                Aber trotzdem sollte man nicht animieren diese Werte auch nur ein "bißchen"zu überschreiten. Wenn dann nur wenn auch gewährleistet ist, daß genügend Personen vorhanden sind die die Differenz auch durch den Zoll schaffen können.

                Ist Dir die Höhe des Strafzolls bekannt?

                Das macht 2 mal 26 Euro pro Stange. Und die zuviel mit gebrachten Zigaretten werden zusätzlich ersatzlos eingezogen und vernichtet.

                Also man zahlt 52 Euro pro Stange Strafe die nicht erlaubt war und ist sie auch noch zugleich los.

                Ihr nehmt das alles auf die leichte Schulter.

                LG
                holzwurm

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • TeohaT Offline
                  TeohaT Offline
                  Teoha
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Hallo,

                  also die Zollregeleungen sind sicher nicht als Interpretationsbasis gedacht. Und überhaupt machen mir Zollbeamte im Normalfall nicht den Eindruck "verhandeln" zu wollen oder sehr flexibel zu sein.

                  Und das Wort "ein bisschen" kennen die sicher nicht.

                  Ich halte es auch für grob fahrlässig, hier zu schreiben, das man ruhig ein bisschen mehr mit nehmen könnte... 😞

                  Der Zolltext exakt, das man dann selber nachweisen muss, das man keine gewerbliche Nutzung vornimmt, und das ist schlichtweg unmöglich !

                  Zitat:"Ich denke, ich kann den Zollbeamten glaubhaft machen, dass ich zwei Schachteln am Tag rauche und die Zigaretten nur für meinen privaten Gebrauch bestimmt sind."

                  Ich denke auch was,...und zwar das das totaler Schw....sinn ist. Die einziger Chance bei dieser Begründung ist, das der Zollbeamte sich totlacht.

                  Aber wie gesagt, wer Zockermentalität hat, nur zu !

                  Gute Nacht

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Erika1E Offline
                    Erika1E Offline
                    Erika1
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Ich probiers nochmal:

                    zoll.de

                    Zur Abgrenzung des gewerblichen Warenverkehrs vom privaten Reiseverkehr gelten in diesen Fällen im innergemeinschaftlichen Reiseverkehr folgende Richtmengen:

                    Tabakwaren*:
                    Zigaretten 800 Stück
                    Zigarillos 400 Stück
                    Zigarren 200 Stück
                    Rauchtabak 1 kg

                    Richtmengen für EU.

                    Weiteres im einkopierten Text.


                    zoll.de

                    Nicht-EU.... so gelten die folgenden Mengen- und Wertgrenzen:

                    Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
                    200 Zigaretten oder
                    100 Zigarillos oder
                    50 Zigarren oder
                    250 g Rauchtabak oder
                    eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.

                    Klare Begrenzungen für Nicht-EU.


                    Möge jeder interessierte User selbst urteilen oder - noch besser - auf der Zollseite nachlesen.

                    Eine interessante Website, die sich natürlich auch mit der Überschreitung der Mengen- und Wertgrenzen = Nicht-EUbeschäftigt.

                    Sie beschäftigt sich allerdings nichtmit den Richtmengen = EU.

                    Ich hätte nicht gedacht, dass das sooo schwer zu verstehen ist...

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • holzwurmH Offline
                      holzwurmH Offline
                      holzwurm
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Ob Richtmenge oder Mengengrenze speilt keine Rolle bei gravierender Überschreitung derselben.

                      Der Reisende muß dem Zollbeamten beweisen daß die der Richtmenge überschreitende Menge zum Eigenbedarf ist und nicht umgekehrt.

                      Sollte der Nachweis nicht glaubhaft sein, dann werden auch hier die 52 Euro für jede Stange die die Richtmenge überschritten wird fällig. Ebenso können diese Stangen dann eingezogen und vernichtet werden.

                      Bei Überschreitung der Mengengrenze werden grundsätzlich alle Stangen die diese Grenze überschreiten mit 52 Euro pro Stange belegt und zugleich eingezogen.

                      LG
                      holzwurm

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • gastwirtG Offline
                        gastwirtG Offline
                        gastwirt
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        du sagst doch nichts anderes als erika!

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • holzwurmH Offline
                          holzwurmH Offline
                          holzwurm
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Der Auslöser war dieser Beitrag:

                          frieslein wrote:
                          Na supi! Letztes Jahr waren es noch 21 Euro pro Stange West. Dann heißt es Geld sparen. Ich nehm mir auch immer 15 Stangen mit nach Hause.

                          In in Bezug auf diesen Beitrag habe ich einen etwas anderen Standpunkt als Erika.

                          LG
                          holzwurm

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • gastwirtG Offline
                            gastwirtG Offline
                            gastwirt
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            sorry, hab mich zu wenig eingelesen, dann du mehr als 50% recht

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Erika1E Offline
                              Erika1E Offline
                              Erika1
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              holzwurm wrote:
                              Wenn dann solltest Du Dir noch zwei weitere mitreisende Nichtraucher suchen , die im falle einer Kontrolle die Zigaretten für Dich durch den Zoll nehmen.

                              Hatte ich auf der Costa Serena so gemacht als wir in Maroko bzw. Kanaren waren.

                              Hatte vier Stangen gekauft und auf 4 Personen der Busgruppe verteilt bis wir wieder in D waren.

                              LG
                              holzwurm

                              Wer im Glashaus sitzt... wie war das noch?

                              Geschmuggelte Ware bleibt geschmuggelte Ware, auch wenn man sie auf fremde Personen verteilt, um den Zoll zu umgehen, und dann hinterher wieder einsammelt. Auch bei Dir hätte der Zoll weitab vom Flughafen zugreifen können - andere warnst Du davor.

                              Während ich den Zoll zitiere, was vorher auch schon ein anderer User tat, gibst Du konkrete Hinweise, wie man die Mengenbegrenzungen umgeht, die für Nicht-EU-Länder gelten.

                              Und: ja, ich bin noch immer der Ansicht, dass man die Richtmengen für EU für den eigenen Bedarf überschreiten kann.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • miriusM Offline
                                miriusM Offline
                                mirius
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                Das habe ich bei zoll.de gefunden

                                Bitte beachten Sie: Zigaretten und andere Tabakwaren dürfen nicht zu gewerblichen Zwecken aus einem EU-Mitgliedstaat nachDeutschland eingeführt werden. Tabakwaren ohne dasdeutsche Steuerzeichen sind in Deutschland nicht verkehrs-fähig. Sie werden deshalb sichergestellt und vernichtet. Die Tabaksteuer müssen Sie trotzdem entrichten.

                                Ausnahmen gelten ausschließlich für den privaten Verbrauch. Bei Tabakwaren aus EU-Mitgliedstaaten müssen Sie also immer die Mengengrenzen beachten oder einenNachweis für die private Verwendung vorlegen, da diese Tabakwaren ansonsten als zu gewerblichen Zwecken eingeführt gelten.

                                Wobei für die neuen EU Statten wie Ungarn etc eine Einfuhrgrenze von 200 Zigaretten besteht.

                                Wie man den privaten Verbrauch nachweisen kann?? Keine Ahnung. Steht nicht drin. Vielleicht die Lunge röntgen?? 😄

                                Gruß mirius

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • holzwurmH Offline
                                  holzwurmH Offline
                                  holzwurm
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  @ Erika

                                  Ich hatte die Zigaretten nicht in Marroko oder auf den Kanaren gekauft sondern an Bord der Costa Serena, welche ein italienisches Schiff ist.

                                  Und da die Schachteln in der Stange verpackt transportiert wurden war nicht nachvollziehbar welche Steuerbanderole angebracht war.

                                  Im Nachhinein hätte ich alle 4 Stangen selbst transportieren können, da sie mit italienischer Banderole ausgestattet waren.

                                  Von dem her nix mit Glashaus und nix mit Schmuggeln.

                                  LG

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • carsten79C Offline
                                    carsten79C Offline
                                    carsten79
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    @ Erika und Holzwurm:

                                    Wer von Euch beiden arbeitet jetzt eigentlich beim Zoll 😉 ?!

                                    LG, Carsten

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • holzwurmH Offline
                                      holzwurmH Offline
                                      holzwurm
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      ich jedenfalls nicht.

                                      LG

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • friesleinF Offline
                                        friesleinF Offline
                                        frieslein
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        mirius wrote:
                                        Das habe ich bei zoll.de gefunden

                                        Bitte beachten Sie: Zigaretten und andere Tabakwaren dürfen nicht zu gewerblichen Zwecken aus einem EU-Mitgliedstaat nachDeutschland eingeführt werden. Tabakwaren ohne dasdeutsche Steuerzeichen sind in Deutschland nicht verkehrs-fähig. Sie werden deshalb sichergestellt und vernichtet. Die Tabaksteuer müssen Sie trotzdem entrichten.

                                        Ausnahmen gelten ausschließlich für den privaten Verbrauch. Bei Tabakwaren aus EU-Mitgliedstaaten müssen Sie also immer die Mengengrenzen beachten oder einenNachweis für die private Verwendung vorlegen, da diese Tabakwaren ansonsten als zu gewerblichen Zwecken eingeführt gelten.

                                        Wobei für die neuen EU Statten wie Ungarn etc eine Einfuhrgrenze von 200 Zigaretten besteht.

                                        Wie man den privaten Verbrauch nachweisen kann?? Keine Ahnung. Steht nicht drin. Vielleicht die Lunge röntgen?? 😄

                                        Gruß mirius

                                        ich hab ja gesagt, ich schick dem Zoll jede einzelne leere Schachtel zurück. :-))

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          holzwurm
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #40

                                          Macht was ihr wollt.

                                          Jedoch braucht ihr nicht jammern wenn es bei einer Zollkontrolle Probleme gibt.

                                          LG
                                          holzwurm

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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