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Reise gebucht bei Neckermann, Umbuchung möglich?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Julian2006J Offline
    Julian2006J Offline
    Julian2006
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Wäre eine Umbuchung möglich? Wie hoch wären die Umbuchungskosten? Kann man dann auch auf Thomas Cook oder Bucher umbuchen oder ist das nicht möglich?

    Wer kennt sich hier damit aus?

    Danke!

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    • Sina1S Offline
      Sina1S Offline
      Sina1
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ein Blick in die AGBs des Veranstalters, die bei Buchung als Vertragsbestandteil akzeptiert wurden, hilft....:

      5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
      5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Reiseauftragsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei TC Touristik GmbH
      5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit den vorstehenden Pauschalen oder den Stornoregelungen im Katalog ausgewiesen.
      5.3. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person bzw. Wohneinheit in Prozent vom Reisepreis:

      5.3.1. bei Flugreisen (und allen Reisen aus dem Katalog City & Events)
      bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%
      ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%
      ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 35%
      ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 55%
      ab 06. Tag vor Reisebeginn 65%
      am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90%
      5.3.2. bei eigener Anreise, Bahn- und Busreisen (außer Ferienwohnungen)
      bis 22. Tag vor Reisebeginn 20%
      ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%
      ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 45%
      ab 6. Tag vor Reisebeginn 55%
      außer Care, hier berechnen wir 70 %
      am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 75%
      außer Care, hier berechnen wir 90 %

      5.3.3. bei Schiffsreisen
      bis 91 Tage vor Reisebeginn EURO 60,-
      vom 90. bis 50. Tage vor Reisebeginn 15%
      vom 49. bis 30. Tag vor Reisebeginn 20%
      vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%
      vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%
      vom 14. bis 1. Tag vor Reisebeginn 75%
      am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 80%
      5.3.4. bei Ferienwohnungen pro Wohnung
      bis 45 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn 20%
      vom 44. bis 35. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 50%
      ab 34. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
      sowie bei Nichterscheinen 80%
      5.3.5. bei Reisebuchungen aus dem Katalog TOC Lebensart Urlaub für Alleinreisende
      a) bei Flugpauschalreisen, Busrundreisen, Schiffsreisen sowie Hotelbuchungen gelten die unter 5.3.1 bis 5.3.4 genannten Regelungen.
      b) bei Skisafaris
      bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 25%
      vom 45. bis 31. Tag vor Reiseantritt 80%
      ab 30. Tag vor Reiseantritt 90%
      5.3.6. bei Nur-Flügen im Linienverkehr 80%
      sofern der Flug nicht Bestandteil einer Pauschal- oder kombinierten Reise nach 5.3.1, 5.3.3. oder 5.3.7 ist; in diesem Fall gelten die dort
      vereinbarten Pauschalen
      5.3.7. bei Reisebuchungen aus dem Katalog Nordamerika
      a) bei Flugpauschalreisen, Bus- oder Autorundreisen sowie Hotelbuchungen gelten die unter 5.3.1 bis 5.3.4 genannten Regelungen.
      b) bei Wohnmobilen und Motorrädern
      bis 31 Tage vor Reisebeginn 20%
      ab 30. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%
      ab 21. bis 8. Tag vor Reisebeginn 50%
      ab 7. bis 3. Tag vor Reisebeginn 65%
      ab 2. Tag oder bei Nichterscheinen 80%
      c) bei Mietwagen
      bis 1. Tag vor Reiseantritt/Mietbeginn EURO 25
      je Mietwagen-Gutschein (Voucher).
      Eine Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe des Mietwagens ist nicht möglich.
      d) Stornopauschalen für Nur-Flüge, (Zusatz-)Ausflüge, Veranstaltungskarten sind bei den Angeboten genannt.
      e) Wurden mehrere Leistungen mit Einzelpreisen aus dem Nordamerika-Katalog gebucht und kombiniert (z.B. Flugpauschalreise und Wohnmobil), so werden die Stornogebühren einzeln ermittelt und addiert.
      5.3.8. Die Pauschalen beziehen sich auf den Reise- oder Mietpreis und sind jeweils aufgerundet auf volle EURO.
      5.3.9. Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor.
      5.4. Wir bitten Sie, Änderungswünsche erst nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung/Rechnung und unter Angabe der Reiseauftragsnummer Ihrem Reisebüro mitzuteilen.
      Werden nach Buchung der Reise Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Abflughäfen oder Zustiegsbahnhöfe vorgenommen, erheben wir bei Flug- sowie Auto-, Bahn- und Busreisen bis 30 Tage vor Reiseantritt € 33,- je Person, bei Ferienwohnungen bis 45 Tage vor Reiseantritt € 33,- je Wohnung, bei Zubuchung weiterer Mitreisender in Ferienwohnungen € 33 je Änderungsvorgang, bei Schiffsreisen bis 91 Tage vor Reiseantritt € 60.
      Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise möglich. Eine Umbuchung von einer Festbuchung auf eine Vorausbuchung ist nicht möglich.
      5.5. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von € 33,- je Person, bei Ferienwohnungen je Änderungsvorgang, bei Schiffsreisen € 45,- je Person zu verlangen (bei City- & Events gemäß jeweiliger Berechnung). Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Bei Linienflügen, auf die im Katalog hingewiesen wird, erheben wir für Änderungen/Stornierungen € 120,- pro ausgestelltem Ticket. Änderungen sind nur auf Anfrage möglich, da es sich um vermittelte Flugleistungen handelt.
      Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
      5.6. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Schiffskabine oder ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
      5.7. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.

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      • ADEgiA Offline
        ADEgiA Offline
        ADEgi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo Julian,

        eine Umbuchung auf andere Veranstalter, auch aus dem gleichen Konzern, wird nur bedingt möglich sein. Dazu sollte sich am besten der Reisepreis erhöhen, damit die Chancen steigen. Einen Anspruch hierauf hast Du aber auf keinen Fall. Dies kann auch nur über den Veranstalter nachgefragt werden.

        Wichtig ist hierbei auch, daß Du, so die Reise nicht direkt beim Veranstalter gebucht wurde, die Buchungsstelle nicht übergehst. (Reisebüro, online Büro)
        Sonst kann es zu Problemen und Verwechslungen kommen. In jedem Fall würdest Du zusätzliche Arbeit produzieren.

        Einen Einfluss hat auch natürlich was Du gebucht hast, warum Du die Buchung ändern willst, und wie lange die Buchung schon besteht. Beispielsweise eine Umbuchung von einer "normalen" Pauschalreise auf ein Kurzfristangebot wird in keinem Fall funktionieren.

        Hier solltest Du mal weitere Informationen mitteilen, damit Dir geholfen werden kann.

        Gruß

        Berthold

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • JeslaJ Offline
          JeslaJ Offline
          Jesla
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo Julian!

          Du kannst problemlos auch auf Bucher oder Thomas Cook umbuchen, da es derselbe Konzern ist. Die Umbuchungsgebühren liegen bei 33,-€ p. P., wenn der Reisepreis höher ist, wird in der Regel aus Kulanz kostenlos umgebucht. Hast Du im Reisebüro gebucht, müssten die das alles für dich machen, sprich telefonisch umbuchen, damit die Gebühren entfallen.
          Auf andere Veranstalter (nicht aus dem Thomas Cook Konzern) kannst Du so nicht umbuchen, dafür müsstest Du stornieren und neu buchen!

          LG, Jenny

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • ConnymonnyC Offline
            ConnymonnyC Offline
            Connymonny
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Die Umbuchungsgebühren muss er aber trotzdem selbst bezahlen, auch wenn er über das Reisebüro die Umbuchung abwickelt. Da können die im Reisebüro ja nichts für, wenn sie umbuchen wollen, und warum sollten sie dann die Gebühren bezahlen?

            Wir haben unseren diesjährigen Urlaub 2 mal umgebucht, allerdings ausschließlich alles bei Neckermann. Für die erste Umbuchung brauchten wir nichts bezahlen, weil sich der Reisepreis erhöht hat. Bei der 2. Umbuchung haben wir 30 € bezahlt, weil der Preis wieder geringer geworden ist. Haben jetzt wieder unser ursprünglich gebuchtes Hotel.

            Conny

            LadyFL 1 Antwort Letzte Antwort
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            • JeslaJ Offline
              JeslaJ Offline
              Jesla
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Der Veranstalter soll auch die Gebühren erlassen, nicht das Reisebüro. Aber damit die das machen, muss das Reisebüro telefonisch anrufen, denn wenn man selbst über das System umbucht, werden automatisch Gebühren berechnet, egal ob sich der RP erhöht oder nicht.
              Im Übrigen ist ein Veranstalter auch nicht verpflichtet, keine Umbuchungsgebühren zu nehmen, wenn sich der Reisepreis erhöht. Das ist alles Kulanz, er müsste es nicht tun!

              Jenny

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • pinkpassionP Offline
                pinkpassionP Offline
                pinkpassion
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ich muß meine Reise nun schon zum zweiten Mal umbuchen. beim Ersten mal mußte ich keine Umbuchungsgebühren zahlen da wie schon gesagt, der Reisepreis höher wurde. Nun wird er wieder geringer und ich werde die 33,00 € p.P wohl zahlen müssen

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • tobkahT Offline
                  tobkahT Offline
                  tobkah
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo, ich habe eine Frage.
                  Wir haben bei NEC eine Reise gebucht und wollten gerne wissen ob wir auch auf XNEC umbuchen können?

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • KourionK Offline
                    KourionK Offline
                    Kourion
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hi,
                    ich könnte mir vorstellen, dass dies nicht unter Umbuchen, sondern über Stornieren und Neu-Buchen läuft - wäre dann kostspieliger als eine reine Umbuchung.
                     
                    Es gab zwar mal dieses:
                    "Neckermann / Thomas Cook: Die Thomas Cook Veranstaltermarken werden vorerst bis einschließlich 28.02.2011 keine neuen Gäste nach Ägypten bringen. Alle Gäste mit Reisetermin bis einschließlich 12.04. können gebührenfrei auf ein anderes Reiseziel oder ein späteres Datum umbuchen. Auch eine kostenlose Umbuchung auf die Sparangebote von XNeckermann, XThomas Cook sowie Neckermann Lastminute ist möglich."

                    Das war allerdings ein Sonderfall... auf jeden Fall was das "kostenlos" betrifft.
                     
                    Aber da ich es nicht weiß 😉 ... es kommt gewiss noch jmd. vorbei, der dir eine konkrete Antwort geben kann.

                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • tobkahT Offline
                      tobkahT Offline
                      tobkah
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Ok, danke schon mal für deine Antwort.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Bimber19B Offline
                        Bimber19B Offline
                        Bimber19
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo,

                        bin bei meinen Suche auf diesen Forum gekommen.

                        Vielleicht kann mir ja jemand helfen, eure Lösungen zu den Problemen sehen ja sehr vielversprechend aus.

                        Wir haben auch eine Reise bei Neckermann nach Kreta gebucht, unser Problembesteht ist das meine Freundin in der Zwischenzeit schwanger geworden ist und der Arzt hat uns gesagt wir sollten auf keinen Fall fliegen. Daraufhin wollten wir die Reise zu einem Deutschlandurlaub umbuchen, doch Neckermann lässt sich nicht darauf ein. Zu unserem Pech tritt auch die Reiseversicherung nicht dafür auf da Schwangerschaft keine Krankheit ist. Gibt es einen Möglichkeit damit uns die ca. 450€ Anzahlung nicht verloren gehen?

                        Ich danke im Voraus für jede Hilfe.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • LuganskL Offline
                          LuganskL Offline
                          Lugansk
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hallo!
                           
                          Wenn der Arzt mit Attest bestätigt das Deine Freundin nicht flugfähig ist   M U S S   die Reiserücktrittsversicherung zahlen.
                           
                          Wenn der Arzt nur meint "fliegen sis besser nicht etc." muß die Versicherung nicht zahlen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • chepriC Offline
                            chepriC Offline
                            chepri
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Aus den AGB einer führenden RRV:

                            "§ 2 Unter welchen Voraussetzungen erbringt ...die Leistungen?

                            1. Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die versicherte Person selbst oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:·... Schwangerschaft, sofern der Reiseantritt infolgedessen nicht möglich oder nicht zumutbar ist"

                            Und das entscheidet, wie Lugansk schon schrieb, der Arzt.

                            Wer hat denn gesagt, dass die RRV nicht einspringt oder steht dies ausdrücklich so in deren AGB? Schlecht vorstellbar, aber unmöglich ist ja überhaupt nichts.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • KourionK Offline
                              KourionK Offline
                              Kourion
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @Bimber
                              Was heißt Rat ?  😉
                              Ich habe nur einen: Nie freundlich und nett anfragen.
                              Sich eine ärztliche Bescheinigung holen, Fluguntauglichkeit bescheinigen lassen, das notwendige Schreiben dazu und das Ganze einschicken.
                               
                              Natürlich ist Schwangerschaft an sich keine Krankheit.
                              Ich liiiiebe diese tollen Weisheiten, die insbesondere die niemals selbst direkt Betroffenen gern von sich geben (Männer 😉  .... sorry. liebe männliche User) - oder halt die weiblichen Exemplare, die selbst dran zu knabbern hatten und nun der Meinung sind: Da musse durch!
                               
                              Und warum umbuchen ? Wenn deine Freundin durch die Schwangerschaft nicht fliegen kann, stornierst du (mit Hilfe der RRV) und buchst anschließend was Neues.

                              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • larusabL Offline
                                larusabL Offline
                                larusab
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Hallo ihr Lieben,
                                Mal eine konkrete Frage:
                                Stimmt es, dass man bei dem Reiseveranstalter byebye keine Reise mehr umbuchen kann? byebye ist ein Tochterunternehmen von alltours. Man hatte mir gesagt, dass sog. "Tagesangebote" nicht rückgängig zu machen sind, weil es eben spezielle Angebote sind, die nur für einen Tag buchbar sind. Stimmt das denn so? Ich kann mir das schlecht vorstellen...
                                LG Bine

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • curiosusC Offline
                                  curiosusC Offline
                                  curiosus
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  ...warum fragst Du nicht im Thread zum RV nach? ❓

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • larusabL Offline
                                    larusabL Offline
                                    larusab
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.
                                    Ich dachte, da shab ich? ❓

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • BienekindB Offline
                                      BienekindB Offline
                                      Bienekind
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Du schreibst doch selbst: " byebye ist ein Tochterunternehmen von alltours." ❓

                                      ❓ Hier geht es aber um Neckermann....

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • omaliO Offline
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                                        omali
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        larusab ist schon im richtigen Thread angekommen.
                                         
                                        @Bienekind, deine Verlinkung führt mich aber nicht ans richtige Ziel. 😘

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • bernhard707B Offline
                                          bernhard707B Offline
                                          bernhard707
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Um es abzukürzen, für Byebye gibt es einen eigenen Thread in dem larusab bereits diese Frage gestellt hat und auch richtig beantwortet wurde.
                                          Die Antworten werden Bine nicht gefallen haben, also versucht sie woanders 😉  
                                           
                                          Dieser Thread zu Neckermann hat nun gar nichts mit der Sache zu tun!

                                          Life is too short to limit your vision ... indeed

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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