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Alkohol- Bitte um schnelle Antwort

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • MaTe1992M Offline
    MaTe1992M Offline
    MaTe1992
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo ich bin 15 und fliege am freitag nach England jetzt möchte ich meiner Gastfamilie einen Schnaps mitbringen der von unserem dorf stammt darf ich den mit dem Flugzeug mitnehmen oder gibt es da Probleme mit dem Zoll? Ich hab ihn im Hauptgepäck!

    Sagt der Stein zum Brett:
    "Ich bin ein Stein."
    Da sagt das Brett zum Stein:
    "Wenn du Einstein bist,
    bin ich Brett Pit."

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    • BulgarienfanB Offline
      BulgarienfanB Offline
      Bulgarienfan
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo MaTe,

      mit England kenne ich mich nicht aus. Aber schick doch mal unserem Experten für London, chriwi, eine PN. Vielleicht kann der dir weiterhelfen.
      Den "findest" du hier: >klick mich!<

      Oder schau beim Auswärtigen Amt nach: >hier<

      Grundsätzlich kann man von D nach GB Spirituosen abgabenfrei einführen, ich weiß aber nicht, inwieweit dein Alter da eine Rolle spielt.

      Edit:

      Ich befürchte, du darfst nicht, weil du noch keine 17 bist. Klick >hier<

      Da steht:

      Personen unter 17 Jahren ist es nicht gestattet, Tabak oder Alkohol einzuführen.
      Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des HM Revenue & Customs (in englischer Sprache).

      Gruß

      Manfred

      Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
      Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
      Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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      • DylanD Offline
        DylanD Offline
        Dylan
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo MaTe,

        bitte beachte auch noch folgendes:

        Jugendschutzgesetz

        § 9
        Alkoholische Getränke

        (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

        1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,

        2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

        weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

        (2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.

        Gruß

        Dylan

        Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

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        • MaTe1992M Offline
          MaTe1992M Offline
          MaTe1992
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          ok danke ihr habt mir schon sehr geolfen!

          Sagt der Stein zum Brett:
          "Ich bin ein Stein."
          Da sagt das Brett zum Stein:
          "Wenn du Einstein bist,
          bin ich Brett Pit."

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          • AussteigerA Offline
            AussteigerA Offline
            Aussteiger
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo,

            Das Jugendschutzgesetz sagt, keine Abgabe und kein Verzehr.

            Den Schnaps hat er ja schon und trinken will er ihn ja nicht.

            Wo wäre das Problem, wenn er diesen im Koffer mitnimmt?

            Flüssigkeiten dürfen ja im Koffer mitgenommen werden. Und ob bei der "Durchleuchtung" der Koffer die Flasche als Alkohol festgestellt wird?

            Und wenn, es weiß ja dann keiner, dass der Koffer einem 15 jährigen gehört.

            Und in der EU gibt es ja keine Zollkontrollen mehr.

            Oder sehe ich das jetzt ganz falsch??

            Wer seine Träume verwirklichen will, muss erst einmal aufwachen

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            • BulgarienfanB Offline
              BulgarienfanB Offline
              Bulgarienfan
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @Aussteiger

              Es muss ja jeder selbst wissen, welches Risiko er eingeht. Aber auch ein Fünzehnjähriger muss mit seinem Koffer durch die Kontrolle. Und Stichproben werden halt gemacht.

              Gruß

              Manfred

              Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
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              • AussteigerA Offline
                AussteigerA Offline
                Aussteiger
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @Bulgarienfan

                Bei Reisen in der EU gibt es keinerlei Kontrollen bei der Einreise, also auch keine Stichproben.

                Wer seine Träume verwirklichen will, muss erst einmal aufwachen

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                • juanitoJ Offline
                  juanitoJ Offline
                  juanito
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Quatsch!

                  Bei der Einreise nach England werden sogar die Pässe kontrolliert.

                  Kein Schengenland
                  >schengen<

                  Und in D. dürfen Jugendliche unter 18 Jahren keinen Schnaps (hochprozentiges) KAUFEN und nicht trinken.

                  @dilan und andere
                  2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

                  Damit ist z.B. Bier gemeint.

                  En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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                  • webyveW Offline
                    webyveW Offline
                    webyve
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo...

                    zudem dürfen auch keine Flüssigkeiten im Handgepäck mitgeführt werden, welche mehr als 100ml umfassen! Oder ist das bei England anders? Glaube nicht oder?

                    LG

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • juanitoJ Offline
                      juanitoJ Offline
                      juanito
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      lesen, lesen, lesen 😆

                      Dies war nicht gefragt!

                      Sondern:

                      Ich hab ihn im Hauptgepäck!

                      Und beim Handgepäck ist der ABflughafen maßgebend!

                      En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • webyveW Offline
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                        webyve
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Ach Hauptgepäck....sorry hab Handgepäck gelesen...mein Fehler 😆 Ok dann ist das auch geklärt gg

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • MaTe1992M Offline
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                          MaTe1992
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          ich denke das ich es riskieren werde! und hoffe das beste er ist ja nicht für meinen eigenen verzehr gedacht^^

                          Sagt der Stein zum Brett:
                          "Ich bin ein Stein."
                          Da sagt das Brett zum Stein:
                          "Wenn du Einstein bist,
                          bin ich Brett Pit."

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                          • DylanD Offline
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                            Dylan
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            MaTe1992 wrote:
                            ich denke das ich es riskieren werde! und hoffe das beste
                            Naja...
                            ...mit fünfzehn darf man wohl noch so denken. ❓

                            Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

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                            • MaTe1992M Offline
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                              MaTe1992
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Warum nicht? Es ist die Spezialität aus unserem dorf es ist Brauch die zu verschenken! und ein versuch si wert mehr auls schiefgehen kanns nicht

                              Sagt der Stein zum Brett:
                              "Ich bin ein Stein."
                              Da sagt das Brett zum Stein:
                              "Wenn du Einstein bist,
                              bin ich Brett Pit."

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • AussteigerA Offline
                                AussteigerA Offline
                                Aussteiger
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Hi, ich würde es auch so machen. Was kann schon viel passieren.

                                Wenn wirklich kontrolliert wird (was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann, auch wenn kein Schengenland) dann wird die Flasche halt abgenommen.

                                Wegen einer Flasche gibt es bestimmt sonst keine Strafen.

                                Ich war noch nie in England, deshalb ist das nur meine Meinung, die nicht richtig sein muß.

                                Wer seine Träume verwirklichen will, muss erst einmal aufwachen

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • DylanD Offline
                                  DylanD Offline
                                  Dylan
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  MaTe1992 wrote:
                                  ...und ein versuch si wert mehr auls schiefgehen kanns nicht

                                  Aussteiger wrote:
                                  Was kann schon viel passieren.
                                  (...)
                                  Wegen einer Flasche gibt es bestimmt sonst keine Strafen.

                                  Denke nicht nur an englische Gesetzt – denke bitte auch an deutsche Gesetze!

                                  Dann lass Dir wenigstens eine Bescheinigung/Genehmigung Deiner Erziehungsberechtigten mitgeben. Der Grund sollte darinnen erklärt werden.

                                  Siehe hier:
                                  Jugendschutzgesetz

                                  § 28
                                  Bußgeldvorschriften

                                  (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Veranstalter oder Gewerbetreibender vorsätzlich oder fahrlässig
                                  1.
                                  2.
                                  .
                                  .
                                  .
                                  10. entgegen § 9 Abs. 1 ein alkoholisches Getränk an ein Kind oder eine jugendliche Person abgibt oder ihm oder ihr den Verzehr gestattet,
                                  .
                                  .
                                  .
                                  19.
                                  20.

                                  (2)

                                  (3)

                                  (4) Ordnungswidrig handelt, wer als Person über 18 Jahren ein Verhalten eines Kindes oder einer jugendlichen Person herbeiführt oder fördert, das durch ein in Absatz 1 Nr. 5 bis 8, 10, 12, 14 bis 16 oder 19 oder in § 27 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 bezeichnetes oder in § 12 Abs. 3 Nr. 1 enthaltenes Verbot oder durch eine vollziehbare Anordnung nach § 7 Satz 1 verhindert werden soll. Hinsichtlich des Verbots in § 12 Abs. 3 Nr. 1 gilt dies nicht für die personensorgeberechtigte Person und für eine Person, die im Einverständnis mit der personensorgeberechtigten Person handelt.

                                  (5) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

                                  Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • MaTe1992M Offline
                                    MaTe1992M Offline
                                    MaTe1992
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Was üassieren kann sit mir klar aber ich denke das das schon funktionieren wird ich versuche es einfach nd wenn se stressen dann sllen se den schanps halt behalten dann haeben die vom zoll au mal rechten schluck^^

                                    EDIT: Ich lasse meine Eltern unterschreiben das is ne gute Idee

                                    Sagt der Stein zum Brett:
                                    "Ich bin ein Stein."
                                    Da sagt das Brett zum Stein:
                                    "Wenn du Einstein bist,
                                    bin ich Brett Pit."

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Erika1E Offline
                                      Erika1E Offline
                                      Erika1
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      @MaTe1992
                                      Du hast aber jetzt nicht zufällig den Schnaps über Deine Tastatur gekippt??? :?

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                                      • Mina_DawnM Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Nimm nen Schreiben mit, von den Eltern unterschrieben, dass dies ein Gastgeschenk ist, dass deine Eltern das gekauft haben und du es nicht trinken wirst.
                                        Übersetz es halt auch.
                                        Leg's zu der Flasche, vielleicht wickeltste die auch in Geschenkpapier dann siehts noch logischer aus.

                                        Denke da gibt es keine Schwierigkeiten. Hab nur ein einziges Mal selbst dabeigestanden als wer den Koffer durchsucht hat, und das war in der Karibik.
                                        Ist mir weder in Deutschland noch in London Stansted je passiert.
                                        Und wie schon wer sagte, wenn der Koffer durch die Kontrollen geht, biste ja nicht dabei und keiner weiss wie alt du bist.

                                        Und Zoll Probleme gibt es bei ein zwei Flaschen Alkohol mit England nicht, da muss nix verzollt werden. (Hatte ich mich letztens erst erkundigt wieviel ich mitnehmen darf, da ich auch Alkohol als Geschenk mitgebracht habt - allerdings zu ner Freundin und wir sind beide über 18)

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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