Wozu dann Reiserücktritt Versicherung ?
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Liebe Gemeinde; folgender Fall:
Der Bruder meiner Arbeitskollegin ist leider unverhofft vergangene Woche verstorben.
Sie wollte nächste Woche mit ihrem Mann für 2 Wochen auf die Kanaren fliegen.
Natürlich hat Sie letztes Jahr bei Buchung der Reise eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen.Nach telefonischer Auskunft Ihrer Versicherung soll Sie jetzt 20% Selbstbehalt und 65% der Gesamtkosten selber tragen!
Gesamt Preis der Reise = 2125 € - 20% = 425 €
2125 € - 65% = 1381 €
= 1806 €
D.H. Sie bekommt dann 319€ zurück erstattet.Das kann ich gar nicht glauben.
Wozu braucht man dann solch eine Versicherung?Gerade bei solchen schrecklichen Ereignissen, die man leider nicht vorher sagen kann, sollte die Versicherung doch die Kosten abdecken, auch wenn sie so kurz vor der Reise liegen.
Gegen die 20% ist ja nichts einzuwenden, das hat sie mit der Anmeldung ja unterschrieben.
Aber man kann im Sicherungsschein nix erkennen über die sonstigen Erstattungen.Gibt es bei solchen Reise Rücktritts Versicherungen auch so eine Art „Frankfurter Tabelle“ ?
LG
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Es handelt sich um die EUROPÄISCHE
Tarif RW 305LG
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Ich denke auch, dass es ein Verstädigungsproblem war. Denn die RRKV übernimmt diese 65% abzüglich 20% Selbstbehalt. Es gibt auch Versicherungen ohne Selbstbehalt, aber die kosten einiges mehr....Meine Erfahrungen mit RRKV sind schlecht, ich bin seit einem Jahr mit meiner vor Gericht, weil ich laut denen gar keinen Urlaub hätte buchen dürfen, weil mein Vater seit 4 Jahren an Krebs erkrankt war.....
Sandra
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Hallo,
also ich habe seit 15 Jahren beruflich (Reisebüro) mit der ERV zu tun. Wenn bei mir so ein Fall eintritt, übernehme ich immer für den Kunden den ganzen Schriftwechsel. Es gab bei mir noch nie den Fall, das die RRV nicht gezahlt hat. Im Normalfall hat man nach 14 Tagen sein Geld.
Und die rechnung ist immer die gleiche:
Reisepreis 2125,00
Stornokosten z.B. 65 % = 1.381,00
davon 20% SB = 276,00
Ich denke. damit lohnt sich eine RRV immer.
Und wenn ich den letzten Fall lese, könnte ich mit vorstellen, das der Vater seit 4 Jahren an Krebs schwer erkrankt ist. Demnach kann ich das Ereignis "schwere Erkrankung" nicht mehr als Grund angeben. D.h. aber nicht, das ich keinen Urlaub buchen kann. Wenn mein Vater lange krank ist, muß man sich grundsätzlich überlegen, ob man in den urlaub fährt und wenn ja, dann kann die gleiche Krankheit ja kein Rücktrittsgrund sein, weil sie ja vorher schon bestand.
Wenn aber z.B. der Vater einen Unfall hat, oder jemand in die Wohnung einbricht oder der Todesfall eintritt, dann ist das sehr wohl versichert trotz der seit langem bestehenden Krankheit.
Also wie gesagt, ich habe schon viele, auch schwere, Fälle gehabt, wo die Versicherung anstandslos gezahlt hat - und es ging dabei oft auch um große Summen.
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der folgende Text steht in der Leistungsbeschreibung der Reiserücktrittkostenvers. der europäischen

"""erstattet die vertraglichen Stornokosten oder die Mehrkosten
der Hinreise bei verspätetem Reiseantritt z. B. wegen
• schwerer Unfallverletzung und unerwarteter schwerer
Erkrankung
• Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit
Der Selbstbehalt beträgt je Versicherungsfall 20 % des
erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,– je Person.""""

Was mich allerdings wundert , normalerweise nennen sich die Tarife bei der Europäischen nicht "RW" sondern "RC" und die die Zahl dahinter steht für die höhe des Reisepreises in deinem fall "305" was einen Reisepreis von 750 Euro abdeckt.
A Reiserücktritts-Versicherung
§ 1 Gegenstand der Versicherung
Die EUROPÄISCHE leistet Entschädigung bis insgesamt zur Höhe
der jeweils vereinbarten Versicherungssumme
a) bei Stornierung der Reise;
b) bei verspätetem Reiseantritt;
c) für Reisevermittlungsentgelte.
§ 2 Stornierung der Reise- Die EUROPÄISCHE erstattet die vertraglich geschuldeten
Stornokosten, sofern
a) die versicherte Person oder eine Risikoperson von einem
der nachstehenden versicherten Ereignisse betroffen wird,
b) bei Buchung der versicherten Reise mit Eintritt dieses
Ereignisses nicht zu rechnen war,
c) die Stornierung aufgrund dieses Ereignisses erfolgte und
d) der versicherten Person die planmäßige Durchführung
der Reise deshalb nicht zumutbar ist. - Versicherte Ereignisse sind
a) Tod;
b) schwere Unfallverletzung;
c) unerwartete schwere Erkrankung;
d) Schwangerschaft;
e) Impfunverträglichkeit;
f) Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten
Gelenken;
g) Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm,
Hagel, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung,
Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdrutsch oder
Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich oder
die Anwesenheit der versicherten Person zur Schadensfeststellung
erforderlich ist;
h) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten
betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den
Arbeitgeber;
i) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person
bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war;
j) Schulprüfungen, die abgelegt werden müssen, um eine
Versetzung in die nächsthöhere Klasse oder den Schulabschluss
zu erreichen (sog. Nachprüfung), sofern der
Termin für die Schulprüfung unerwartet in die versicherte
Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem
Reiseende stattfinden soll. - Risikopersonen sind
a) die Angehörigen der versicherten Person;
b) Betreuungspersonen;
c) die Mitreisenden sowie deren Angehörige und Betreuungspersonen,
sofern nicht mehr als vier Personen und
ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder die
Reise gemeinsam gebucht haben. Mitreisende Angehörige
gelten immer als Risikopersonen.
- Die EUROPÄISCHE erstattet die vertraglich geschuldeten
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Hallo Michael,
Ich schließe mich den Aussagen von Plackerer und den anderen Vorrednern an. Als ehemalige Mitarbeiterin der ERV ist mir die von Dir geschilderte Vorgehensweise, noch nie unterkommen
!Es handelt sich wohl nur um ein Verständigungsproblem zwischen Deiner Kollegin und der ERV! Das Verstehen von Versicherungsdeutsch (Juristendeutsch) ist nun einmal nicht jedermanns Sache
!

Gruß -
Hallo Reisende,
hier ein Hinweis zur Reiseversicherung.
Es handelt sich hier um die VersicherungERV Reiseversicherung München.
Bitte das Kleingedruckte am Ende des Vertrages lesen. Der Abschluss der Versicherung geht in der Regel über ein Jahr. Diese Information ist auch auf der ersten Seite groß dargestellt, leider steht auf der letzten Seite, natürlich nicht so groß, dass sich die Versicherung um ein Jahr verlängert, wenn man nicht 4 Wochen vor regulärem Ablauf kündigt. Zudem erhöhen sich die Beiträge um meh als 100%.
Für die Versicherung gut gemacht, für den Kunden ärgerlich.
Ich hoffe diese Information wird publik.
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Ich bin kein Experte, aber soviel ich weiss, kann man bei Beitragserhöhungen kündigen.
LG
Sokrates
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@Versicherer
Hi,
nun ja, man sollte abgeschlossene Verträge schon gründlichst lesen
... wobei Versicherungen, die sich bei nicht erfolgter Kündigung automatisch verlängern, nicht wirklich etwas Besonderes sind.Im übrigen gehe ich davon aus (bitte berichtigen, falls ich falsch liege), dass der Beitrag fürs 1. Jahr eine Art "Vorzugspreis" war, der mit Ablauf des 1. Jahres auf den "normalen" Preis zurückfällt.
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@Versicherer, es ist durchaus mehr als löblich, dass du den am eigenen Laib erfahrenen Weltschmerz, den du durch das Unvermögen des korrekten und vor allem vollständigen Lesens deines Versicherungsvertrages nebst der Versicherungsbedingungen erfahren hast, zum Anlass nimmst, deine Mitmenschen nochmals vor den Heimtücken des Vertragsrechts zu warnen, auch wenn du wahrscheinlich dadurch nicht wirklich mehr Gerechtigkeit erfährst, aber hoffentlich zumindest durch das Verinnerlichen deiner Botschaft irgendwie an Weisheit gewonnen hast. Dazu gratuliere ich erstmal herzlich. Um bei der ERV die Erkenntnis zu erlangen, dass sich Verträge stillschweigend um ein Jahr verlängern, wenn sie nicht spätestens vier Wochen vor Vertragsende gekündigt werden, muss man sich nicht mal bis zur Weisheit letztem Schluss auf Seite 8 durchpflügen, denn da reicht ein Blick in die allgemeinen Hinweise gleich ganz oben auf Seite 2 der Vertragsbedingungen. Aber diese Erkenntnis hat dich sicherlich inzwischen nach der Abbuchung des Folgebeitrags selbst ereilt.
Deinen weiteren wahrlich spärlichen Ausführungen zur Beitragserhöhung kann ich leider auch mit sehr viel Wohlwollen und dem redlichen Versuch, in deinem Beitrag auch zwischen den Zeilen zu lesen, nicht folgen. Sollte es wider Erwarten bei der ERV für denselben Vertrag im Folgejahr zu einer Beitragserhöhung gekommen sein und die liegt deiner Einschätzung zufolge bei immerhin mehr als 100% (wau!), dann hätte dich die ERV vor der Vertragsverlängerung schriftlich darauf hinweisen müssen und auch nach § 40 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag auf dein Kündigungsrecht, von dem du ja dann sicherlich Gebrauch gemacht hättest. Nun gibt es 2 Möglichkeiten: Entweder gab es tatsächlich durch die ERV einen schriftlich verfassten Begehr einer Beitragserhöhung und auch dieser Brief weckte in dir wenig den Wunsch, den Informationsgehalt des Briefes durch aktives Lesen zu erfassen und im Anschluss entsprechend durch Kündigung eine Reaktion herbeizuführen oder aber (und diese Variante scheint mir weitaus objektiver), es handelt sich, wie schon von Kourion vermutet, tatsächlich um einen Vertrag, bei dem du im 1. Jahr nur einen anteiligen Beitrag zu zahlen hattest und der sich im 2. Jahr dann aber am tatsächlichen Beitrag für den von dir gewählten Tarif orientierte. Denn Fakt ist doch auch, dass es tatsächlich bei der ERV im letzten Jahr zu leichten Beitragserhöhungen kam, die doch aber nur bei neuen Verträgen greifen und nicht bei bereits bestehenden, sich verlängernden Verträgen. Wäre dies nämlich der Fall, hättest du wieder von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können. Also wo ist nun bei deinem Vertrag der Haken? Vielleicht gewinnst du ja aus der Not heraus doch noch Freude am vollständigen Lesen deines Versicherungsvertrages und erhellst uns und vielleicht auch dich selbst mit ein paar neu gewonnenden Informationen, um dir vielleicht auch noch ein Stück weiterhelfen zu können. -
Prima @ katjaworld. besser hätte man es nicht formulieren können
nur ein kurzer nachtrag Kündigungsfrist ist in diesem fall 1 Monat und nicht 4 Wochen
ich kann mir diese ominöse Erhöhung nur dadurch erklären dass der User im vergangenen Jahr die Altersgrenze von 64 Jahren überschritten hat und sich dadurch der Beitrag erhöht hat. Dieser Umstand ist aber auch in den Vertrags Bedingungen verankert -
@Lexilexi, du hast natürlich sooo Recht
, 4 Wochen entprechen in den seltensten Fällen weder kalkulatorisch noch rechtlich einem Monat. Und diesem kleinen feinen Unterschied misst man natürlich gerade, wenn es um die Einhaltung von Fristen geht, eine große Bedeutung bei. Insofern ist deine Korrektur löblich, denn 2-3 Tage zu spätes Kündigen kann durchaus am Geldbeutel nagen, wenn die Frist zur Kündigung bereits verstrichen ist, weil man von 4 Wochen und nicht von einem Monat Kündigungsfrist ausgegangen ist. Und dann ist das Geschrei aber groß, weil die Katja da bei HC hat doch aber gesagt..... 
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Hallo Zusammen,
für mich ist die RRV völlig überflüssig. Meistens reise ich allein oder zu zweit so daß das Stornorisiko eh recht gering ist. Das für mich am ehesten denkbare Stornorisiko (Streichtung des Urlaubs wg. betrieblicher Gründe) ist sowieso NICHT abgesichert.
Seit 1983 reise ich unter anderem auch häufig pauschal vor allem im niedrigpreisigen Bereich, inzwischen dürfte sich die Anzahl meiner absolvierten Pauschalreisen im hohen zweistelligen Bereich bewegen. Wenn ich dafür die ersparten Beiträge für die RRV zusmmmenrechne könnte ich davon schon das 100% Storno für eine bzw. mehrere Reisen bestreiten. Insofern hätten sich an mir nur die Versicherungen bereichert.
Das ist aber nur MEIN spezieller Fall, ganz anders sieht es natürlich aus wenn man z.B. mit Kindern reist, da ist das Kosten- bzw. Rücktrittsrisiko viel höher so daß hier die RRV eher sinnvoll ist.
Gruß Armin
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Ich hab ne Jahresversicherung für Reiserücktritt und -abbruch und die hab ich in den letzten drei Jahren leider zwei Mal und das jeweils wenige Tage vor Abflug gebraucht. Einmal wegen des Schlaganfalls meines Vaters und das andere Mal weil ich selbst krank wurde.
Beides zusammengerechnet wären ca. 3200 weg gewesen. Davon kann ich die Versicherung viele Jahre bezahlen!
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@Armin
Ja, ähnlich war / ist mein Gedankengang, was die RRV betrifft.Ich habe dann dennoch
vor rund 4 Jahren eine entsprechende Versicherung abgeschlossen, da ich mit 3 € p. Monat m. E. diesbezüglich nichts falsch machen konnte.Ach ja, und bei einer Umbuchung vor einigen Wochen empfand ich diese Versicherung als recht angenehm, da mir jegliche Kosten erspart blieben.
Und da die Versicherung über eine KK läuft - die Kosten wurden bisher 100%ig amortiert.
OK, wäre nicht der Fall, hätte ich über das Einzugsverfahren gezahlt.
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hallo @armin.
selbstverständlich bleibt es jedem selbst überlassen zu entscheiden, welche versicherungen man benötigt. und man muß nicht wirklich jeden pups absichern. es sei denn man ist ein typ mensch, der sich damit wohler fühlt.
trotzdem erlaube mir bitte folgenden einwand zu deinem beitrag:
die betriebsbedingte streichung eines urlaubs ist sehr wohl abgesichert. und zwar durch deinen arbeitgeber, wenn er dir den zuvor genehmigten urlaub canceln möchte. da das dann betriebsbedingt geschieht, hat der abreitgeber auch die kosten zu tragen.
plötzliche arbeitslosigkeit ist im übrigen auch in vielen produkten abgesichert.über deine aufrechnung mußte ich ein bißchen schmunzeln.
aus jetziger sicht weißt du, dass du die versicherung in den letzten jahre nicht benötigt hast. da kann man sich süffisant zurück lehnen und über die vergangenheit schwadronieren. aber nur mit dem heutigen wissen.
es sei dir wirklich von herzen gegönnt, dass du keine schicksalsschläge zu erleiden hattest, die dir den urlaub vermiest haben. bitte versteh das nicht falsch.
aber das hätte auch anders kommen können.
zudem rechnest du dir deine mutmaßlichen ersparnisse schon ein bißchen schön.
bei einem durchschnittlichen beitrag von 20 € per anno: da haben die versicherer doch satte 600 € in den letzten 30!!!!!! jahren an dir "verloren."
wie viele bunga bunga feiern sich der vorstand damit hätte finanzieren können, ist wirklich unglaublich.
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..ein paar Anmerkungen dazu..natürlich ist der betriebsbedingte Rücktritt abgesichert..aber nicht durch die RRV

..in den 80-iger und 90-iger Jahren gab es diese Jahresversicherungen in der Form noch nicht, da mußte jede Reise einzeln abgesichert werden...ich habe da sowas von ca. 30DM pro Reise im Kopf...
..hab grad mal in den Versicherungsvergleich geschaut..die günstigste Jahres-RRV passend auf mich liegt bei knapp 30 Euro. Aber ich muß zugeben das ist schon ganz schön günstig. Ich werde dennoch auch zunächst darauf verzichten, es ist für mich gut nachzuvollziehen daß es der Versicherung in erster Linie darum geht Geld zu verdienen was ja auch vollig legitim ist. Für die Zukunft ganz ausschließen werde ich es natürlich nicht..man weiß ja nie...hätte ich größere Risiken abzusichern würde meine Entscheidung auf jeden Fall anders ausfallen.
Gruß Armin
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Das Risiko wird schon alleine durch Dein zunehmendes Alter(und das der nächsten Angehörigen) größer und auch möglicherweise, weil die Ansprüche an Komfort etc. steigen und Reisen dadurch teurer werden.
Und weil man manche Flüge und Reisen heutzutage meist früher buchen muss, um an gute Preise und das Wunschhotel zu kommen, ist das Risiko durch den längeren Zeitraum zwischen Buchung und Abflug auch gestiegen.