Geschäftsgebahren der LTU
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Hallo Forum!
Gestern, Freitag, 21.12. bekamen wir um 17:30 Uhr für unseren am 8.1.07 gebuchten Flug von München nach Mombasa über unser Reisebüro folgende Mitteilung der LTU:
Wir müssen Sie leider über eine kurzfristige Flugplanänderung der LTU wegen Kontingentverkleinerung informieren. Zu unserem Bedauern kann der gebuchte Flug nicht stattfinden ........... folgende Alternative haben wir vorgemerkt und reserviert:
Neuer Flug: KL von München nach Amsterdam - Amsterdam nach Nairobi, Nairobi - Mombasa.
Flugzeit statt des gebuchten Direktfluges mit 8 Stunden nunmehr 16 Stunden!!!
Wer ist noch davon betroffen? Kann man sich so etwas gefallen lassen, zumal es fast keine Alternativen mehr gibt, weil alle Flüge im Januar ausgebucht sind?
Was haltet ihr von solchem Geschäftsgebahren der LTU, das m. E. schon an Betrug grenzt? Mitteilung am Freitag vor Weihnachten am Spätnachmittag - Frist bis 28. 12. zur Entscheidung und noch dazu ist die zuständige Bearbeiterin bis nach Neujahr in Urlaub!Man rechnet hier einfach mit der Machtlosigkeit der Kunden, sich über die Feiertage und innerhalb dieser kurzen Frist rechtlich wehren zu können.
Dieses Geschäftsgebahren ist einem renommierten Unternehmen wie der LTU (war zumindest bisher meine Meinung) nicht würdig und mangelt jeglicher Geschäftsethik!
Eine total verärgerte Yeiyo -
Tja, LTU ist nicht mehr LTU, sondern vielmehr Air Berlin.
Die Geschäftsführer von LTU sind ja eh nur noch Majonetten von Herrn Hunold.
Eine Möglichkeit wäre noch beim African Safari Club nachzufragen ob Plätze frei sind und diese dann LTU anzubieten. Die haben ein eigenes Flugzeug und fliegen u. a. ab München der Direktflug nach Mombassa.
LG
holzwurm . -
So ist da nun mal.......das Leben ist eines der härtesten....nehmen oder zu hause bleiben......auch die Bahn streikt....es klappt nicht immer alles so wie man es plant, ärgerlich aber kannst Du nix machen.....
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Schwierig, schwierig, ... ich neige aber in diesem Fall zur Ansicht, dass hier aufgrund einer ungebührlichen Verlängerung der Reisezeit (8 zu 16 Stunden ist eine Verdopplung der Reisezeit) ein kostenloser Rücktritt möglich sein könnte. Könnte, da ich ja nicht alle Bedingungen, die vereinbart wurden, kenne.
Allerdings ist grundsätzlich klar, wenn ein Direkt- oder Nonstop-Flug versprochen wurde, hier mit Flugzeitenänderungsklausel sicher nicht argumentiert werden kann vom Reiseveranstalter! Das ist eine klare Leistungsänderung, die man so nicht hinnehmen muss.
Nüchtern gesehen wird man aber nur die Möglichkeit haben, auf ein kostenloses Storno zu bestehen oder anzunehmen.
Nimmt man an, kann man dann aber aufgrund der langen Flugzeiten dies nicht mehr als Reisemangel annehmen.
Lehnt man ab, ist fraglich, ob man dann tatsächlich eine weitere Schadenersatzforderung durchsetzten wird können (50:50).
Meint
Peter -
Hallo,
die LTU hat hier die Flüge eingestellt. Gibt es denn auch die kostenlose Stornomöglichkeit, oder ist der Flug Bestandteil einer Pauschalreise. Hört sich zwar nicht so an, könnte aber doch sein. Dann wären im Übrigen die AGB's des Veranstalters maßgeblich.
Die LTU hat das, was sie in diesem Fall tun muß getan. Eine Alternative angeboten. Ob hieraus auch eine Stornomöglichkeit besteht kann auch ich nicht sagen, dürfte aber, so wie ich das verstanden habe, auch gar nicht gewünscht sein.
Hier gibt es nur einen kleinen Trost. Für die Längere Flugzeit bekommt Ihr wenigstens noch einen etwas besseren Sitzabstand. Der Weiterflug ab Nairobi könnte übrigens mit Kenya Airways stattfinden. Sollte der Flug ab Amsterdam mit der Martinair sein, dann versucht doch wenigstens, in die etwas bessere Economy gebucht zu werden.
Gruß
Berthold
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Hallo Forum,
mir geht es nicht um Schadensersatz, sondern um den Flug! Wir haben 9 Wochen Kenia gebucht - zu einem stattlichen Reisepreis von über 5000 Euro p. P. einschließlich Safari. Ich bestehe auf eben diesen gebuchten Flug, denn ich sehe in der Änderung eine positive Vertragsverletzung der LTU. In meinem Vertrag steht nur, dass sich "im Rahmen liegende kurzfristige Änderungen von Flugzeiten und Fluggesellschaften" ergeben können.
Im Januar ist kein Direktflug (jeglicher anderer Fluggesellschaften) nach Mombasa mehr erhältlich!
Ärgerlich ist zudem, dass andere Fluggäste, die Monate später als wir gebucht haben, diesen Flug antreten können.
Es geht doch nicht an, dass man einfach wahllos Gäste umbucht aus fadenscheinigen Gründen - wo bleibt hier die Rechtssicherheit?
Yeiyo -
Hallo,
ich habe ja schon Verständnis für Dein Anliegen. Aber wenn die LTU nicht fliegt und es keine anderen Möglichkeiten gibt, was willst Du dann machen?
Fängst Du an mit den Händen zu flattern?Ich denke nicht, daß Du es schaffen wirst die LTU zu zwingen diese Strecke zu fliegen. Allerhöchstens könntest Du eine zusätzliche Entschädigung erreichen.
Ich gehe davon aus, daß Deine Termine so fest stehen und ebenfalls nicht mehr geändert werden können. Somit habe ich hierfür keine Lösung, außer nachzuhaken, was eventuell als Entschädigung für Dich drin ist.
Gruß
Berthold
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Kann man der Safari entnehmen, dass Du eine Pauschalreise gebucht hast? Falls ja, dann ist eh dein Reiseveranstalter Dein Ansprechpartner und nicht die LTU.
Falls Du Dein eigener Veranstalter bist und alles individuell aus Bausteinen gebucht hast, dann hast Du Pech und mußt mit jedem Leistungsträger selbst verhandeln, aber ...
Yeiyo wrote:
Ich bestehe auf eben diesen gebuchten Flug, denn ich sehe in der Änderung eine positive Vertragsverletzung der LTU. In meinem Vertrag steht nur, dass sich "im Rahmen liegende kurzfristige Änderungen von Flugzeiten und Fluggesellschaften" ergeben können.... ich bin zwar nur juristischer Laie, aber mit pVV und altem Schuldrecht kommst Du hier nicht weiter. Das Rechtinstrument der positiven Vertragsverletzunggibt´s nämlich seit einigen Jahren nicht mehr!

Wenn schon Schuldrecht, dann wohl eher §280 BGB.
Viel Erfolg und trotzdem einen schönen Urlaub.
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Laut LTU-Homepage gibt es diesen Flug noch, jedoch als ausgebucht.
Jezt kommt die Frage:
Ist die gesamte Reise über einen Reiseveranstalter gebucht gewesen oder alles selbst zusammen gestellt.
Wenn es über einen RV war ist dieser Anprechspartner und dann besteht ein kostenloses Rücktrittrecht für die gesamte Reise.
Ist es eine selbst zusammengestellte Reise dann sind die einzelnen Bausteinlieferanten der entsprechende Ansprechpartner. In dem Falle LTU. Wenn bekannt ist daß Fluggäste nach Euch noch befördert werden, dann würde ich notfalls über einen Rechtsanwalt ebenso auf Beförderung bestehen.
LG
holzwurm -
Jambo Yeiyo
Ist ja echt schei... was Euch passiert ist. Wie ich Deinem bericht ersehen kann findet der Flug aber statt, nur sieht es so aus, das der Flug überbucht ist, oder???
Besteht denn die Möglichkeit das Ihr eine Woche später fliegt?
Hoffe nicht das unseren bekannten, die fliegen am 18.03. ab München nach Mombasa, oder und wir fliegen am 15.03. ab Düsseldorf, das gleich passiert.
Habt Ihr nur den Flug direkt über LTU-jetzt Air berlin gebucht??
Kann Dir leider auch weiter keinen Rat geben. Würde mich aber brennend interessieren wie Ihr aus dieser Sache herraus kommt.
LG joa1951
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Hallo Forum,
natürlich findet der Flug statt (*ADEgi)! Natürlich würden wir auch später fliegen (aus Kostengründen aber höchstens eine Woche), es sind jedoch alle Flüge aller Fluglinien (außer KLM) von MUC nach MBA im Januar 2008
ausgebucht!Wir haben den Flug über ein Reisebüro direkt bei LTU gebucht, das Hotel und die Safari wiederum über das Reisebüro als Reisebaustein.
Der Grund für die Umbuchungen ist eine Kontingentverkleinerung der LTU, weil sie die Sitzplätze (bis Reihe 10) in der Business-Class zugunsten der Economy-Class erweitert. Wir haben das Pech, dass wir schon seit Monaten einen Sitzplatz in der Reihe 9 reserviert haben. Ich sehe nicht ein, dass wir Opfer einer Geschäftspolitik der LTU bzw. Air Berlin sind, die zugunsten von lukrativeren Verkaufserlösen einfach Verträge bricht.
Unsere Flugbestätigung ist vom 20. August 2007 und es mutet schon etwas befremdlich an, wenn Bekannte, die erst Ende November gebucht haben, den Direktflug MUC - MBA bekommen haben. Ihnen liegt das Ticket bereits vor.
Ich würde zur Not noch den doppelt langen Ersatzflug mit der KLM akzeptieren, wenn nicht meine Tochter exakt diesen Flug im März/April dieses Jahres hatte und ihn als reinsten "Horrortrip" ansah. Das Umsteigen in Nairobi hat damals in keinster Weise geklappt, es gab keinerlei Hilfestellung vom Personal wie und wohin sie sich wegen des Anschlussfluges nach Mombasa wenden sollten. Das Gepäck wurde nicht durchgecheckt, man musste damit auf einen anderen Flugsteig, den man sich mühsam selbst suchen musste. Letztlich sind sie dann wiederum nochmals drei Stunden nach der geplanten Ankunft in Mombasa angekommen. Die Rückreise dauerte über 20 Stunden.
Wir werden mit Sicherheit einen Anwalt einschalten - aber was nützt dies. Die LTU rechnet damit, dass ihre Kunden auf einen langwierigen Rechtstreit verzichten werden und letztlich wäre uns auch nur geholfen, wenn wir unseren ursprünglich gebuchten Flug bekommen könnten.
Gruß Yeiyo
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Keine Chance !
Flugänderungen sind normal, dass Flüge überbucht werden auch, steht auch so in den AGB und auf jedem Flugticket, Ihr habt Anspruch auf einen Ersatzflug und ggf. Mehraufwendungen so Ihr diese denn nachweisen könnt. Alternativ könnt Ihr vom Flug zurück treten...das wars dann aber auch schon, da hilft kein Heulen oder Zähneklappern....geschweige denn ein Anwalt, der kostet nur Geld....Eine Begründung warum Ihr nicht umgebucht werden solltet, wäre wenn eine nachgewiesene Behinderung vorliegt....ansonsten spricht alles FÜREure Umbuchung, weil Ihr sowieso Monate dort seid, so das 8 stunden Verspätung zu vernachlässigen sind!
Nun macht nicht so einen Elefanten aus der Mücke Ihr seid 9 Wochen da....da ist die Änderung doch Peanuts!
Und mit ich will, ich will, ich will, kommst Du sowieso nicht weiter.....

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Nix, brauche ich aber auch nicht....es ist ein juristische Sackgasse und wer für €5000.- 9 Wochen mit Safari nach Kenia fliegen kann brauch wegen eines Umstieges in Nairobi ja wohl nicht gleich ein Fass auf zu machen......
Ärgerlich ja, aber kein Weltuntergang......komm mal wieder runter......und sehe es als Flug-Safari

Die Fluggesellschaften sind 100% besser als LTU in Service und Sitzqualität Du hast also richtig dolle Glück so fliegen zu dürfen
Und die 8 stunden hauen so einen Safari-Kämpfer doch nicht um.......also die Kirche im Dorf lassen....take it easy...Dir bleibt sowieso keine andere Wahl!
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Hallo Thorben-Hendrik,
hier sehe ich das nicht so pessimistisch wie Du. Nachdem die ganze Geschichte jetzt bekannt ist, sehe ich sehrwohl, daß hier eine rechtliche Möglichkeit bestehen könnte, da in dem geschildeten Fall doch eventuell außer nach bestimmten Eigenschaften wei z.B.: Behinderung, Kinder u.s.w. als nächstes Änderungen nach der Reihenfolge des Buchungseingangs durchgeführt werden sollten.
Problem könnte hierbei sein, daß die anderen Plätze von Veranstaltern belegt werden und nur wenige im Freiverkauf waren. Trotzdem würde ich mich bei dieser Konstellation nicht mit der Alternative zufriedengeben.
Das heißt ich persönlich schon, da ich andere Prioritäten setze, aber nicht ich als Kunde, wenn mir der Direktflug wichtig ist. Letzten Endes bleibt aber dennoch das Problem, daß wo kein Platz mehr ist, auch keiner mehr einsteigen kann.
Ich denke in den AGB's der LTU steht vermutlich auch nur etwas von Direktflug. Ob damit dann auch Umsteigen inbegriffen sein darf, halte ich für fraglich.
Gruß
Berthold
p.s.@Yeiyo
Ich hatte das so verstanden, daß der Flug komplett ausfällt. Anderes war nach dem ersten Posting nicht unbedingt anzunehmen.p.s.p.s. Laßt Euch auch die Kosten der Sitzplatzreservierung ersetzen, denn die gibt es bei der KLM gratis!
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Rechtlich keine Chance, denn es werden wohl alle Direktbucher umgebucht worden sein, außerdem liegt die Beweislast BEIM KLÄGER, zu beweisen, daß das Auswahlverfahren für die nicht richtig war...außerdem gibt es KEIN vorgeschriebenes verfahren mit Ausnahme, dass behinderte und Kleinkinder zu bevorzugen sind.....
Die lange Reisedauer spricht zudem eindeutig FÜR eine Umbuchung.....werden nicht viele individuell 9 Wochen gebucht haben.....
Außerdem ist das Drama wegen dem bisschen Umbuchen meiner Meinung nach maßlos überzogen bei einer 9 Wochen Safari-Reise.......so werden es wohl auch viel Richter sehen....der Platz ist weg und der Kandidat ideal für eine Umbuchung....
Ein Direktflug ist KEIN Nonstopflug die Änderung also marginal und zu vernachlässigen.........aber das spielt sowieso hier keine Rolle, denn ein Rücktrittsrecht hat er auf jeden Fall.....will er aber nicht.....
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Thorben-Hendrik wrote:
Ein Direktflug ist KEIN Nonstopflug die Änderung also marginal und zu vernachlässigen........Das ist schon klar. Aber ich habe mal gelernt, daß ein Direktflug ein Flug mit einer oder sogar mehreren Zwischenlandungen sein kann. Nicht aber umbedingt mit Umsteigen. Hier ist mein Ansatz. Aber eigentlich können wir hier nur unseren Experten fragen.
Also Peter, Dein Kommentar zur Sachlage wird dringend benötigt.
Gruß
Peter
