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Air Berlin Storno

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • annimausA Offline
    annimausA Offline
    annimaus
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo alle miteinander,

    ich habe mal eine Frage. Einem Bekannten von mir ist folgendes passiert:

    Er hat´für den 01.11.2007 einen Flug von München nach Hamburg mit der Air Berlin gebucht.

    AB6296 ab München 06:15 an Hamburg 07:35

    Er muss dort zu einem Seminar und hat sich extra deswegen diesen frühen Flug ausgesucht. Das Seminar beginnt um 9:30 Uhr.

    Nun hat er eine Email von Air Berlin bekommen, dass sich bedauerlicherweise die Flugzeiten geändert haben und zwar so:

    AB6298 ab München 08:05 an Hamburg 09:25

    Also würde er den Beginn seines Seminars versäumen. Es wird an diesem Tag außerdem eine Prüfung dort geschrieben und es wäre halt nicht so super, wenn er dort zu spät kommt.

    Gibt es eine Möglichkeit diesen Flug aufgrund dessen kostenlos zu stornieren?
    Ich habe in den AGBs von AB nicht wirklich etwas finden können.

    Vielen Dank schonmal für eure Antworten

    ...up up and away...

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    • ADEgiA Offline
      ADEgiA Offline
      ADEgi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,

      das kommt sicher darauf an, wie gebucht wurde. Als Linien oder Billigflug dürfte eine Chance auf kostenlose Stornierung bestehen. Ist der Flug als Charterflug mit unverbindlichen Flugzeiten gebucht worden, dann nicht.

      Mal schauen, was unsere Experten dazu sagen.

      Gruß

      Berthold

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • chriwiC Offline
        chriwiC Offline
        chriwi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ich würde sagen: Ja! ("Pauschalreise" mal abgesehen). Ist eine "unzumutbare Änderung". Ich hatte einmal einen ähnlichen Fall. Auch bei Air Berlin.

        Mein Rückflug von London Stansted wäre von Mittags auf 07:30 Uhr verlegt worden. Ich hätte also in einem kleinen Kuhdorf in Norfolk um drei Uhr früh aufstehen müssen um noch rechtzeitig den Flug zu bekommen.

        Ging problemlos (über die telefonische Hotline). Kostenlos aber erst, als ich drauf hinwies, dass die Änderung für mich "unzumutbar" bzw. die Änderung des Flugplanes "wesentlich" ist. Im Härtefall müsste man das wahrscheinlich beweisen, aber ich würde zuerst mal anrufen.

        Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!!
        Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • privacyP Offline
          privacyP Offline
          privacy
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Und wieso kostenlos zurücktreten?

          Die Airline hat einen Vertrag und der ist zu erfüllen.

          Bedeutet "Ersatzbeförderung" mit anderer Airline wie z.B. Lufthansa.
          Schaut in den Flugplan, welche Flüge an dem Morgen passend sind.
          Der Flug um diese Uhrzeit ist, wie geschildert, unabdingbar.

          Es gibt 2 Möglichkeiten:

          Die einfachere: Air Berlin akzeptiert und bucht selbst für Euch um.
          Die schwierigere: Air Berlin verweigert zunächst, ihr weist darauf
          hin, daß Ersatzflug von Euch selbst wegen der Dringlichkeit und
          Terminvorgabe gebucht wird und die Mehrkosten
          weiterbelastet werden.

          Meistens sind die Mitarbeiter im Callcenter mit solchen Problemen
          überfordert. Besser direkt den Kundenservice verlangen.
          Oder besser schriftlich, per Email an serviceteam@airberlin.com

          PS: Lufthansa fliegt um 06:30 an Hamburg 07:50

          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
          Bertrand Russell (1872-1970)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • chriwiC Offline
            chriwiC Offline
            chriwi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @privacy: Klar! An die Möglichkeit hab ich wieder mal nicht gedacht. Ich bin zu gut und zu gutmütig für diese Welt. :?

            Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!!
            Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • annimausA Offline
              annimausA Offline
              annimaus
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo,

              das ist natürlich die Idee mit der Lufthansa .... ich hab meinem Bekannten gerade eure Ideen gemailt. Mal gucken was jetzt dabei rauskommt. Bzw wie die Air Berlin reagiert.

              Werd euch aufm laufenden halten!

              Vielen Dank für die hilfreichen Tipps! 😄

              Anni

              ...up up and away...

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • privacyP Offline
                privacyP Offline
                privacy
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo Annimaus,

                weiß nicht, wie das mit dem Rückflug gedacht ist.

                Lufthansaflug zur Zeit für etwa 50 Euro oneway inkl. allem buchbar.
                Dann würde auch eine kostenfreie Stornierung durch AB passen.

                Gruß privacy

                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                Bertrand Russell (1872-1970)

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                • annimausA Offline
                  annimausA Offline
                  annimaus
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo zusammen,

                  also er hat mit AirBerlin telefoniert und dort sagte man dass er nur kostenlos umbuchen kann auf einen Tag vorher. Das bringt ihm aber nix da das Hotel wo er übernachten wird komplett ausgebucht ist. Die Stornierung des Flugs würde er zu 100% zahlen müssen. Das ist doch nicht akzeptabel oder da er mit diesem Flug so nichts mehr anfangen kann.

                  Was nun am besten tun???

                  ...up up and away...

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                  • privacyP Offline
                    privacyP Offline
                    privacy
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Die Änderung ist einzig durch Air Berlin verursacht.
                    Also müssen sie das auch geradebiegen.

                    Entweder Flug am Vortag + Kostenübernahme Hotel, evtl. auch
                    ein anderes in der Nähe, durch Air Berlin.

                    Wie gesagt, möglichst schriftlich vorgehen.

                    Keine Telefondiskussion, die AB Callcentermitarbeiter können das
                    normalerweise nicht entscheiden.Wenn doch telefonisch
                    weiterverbinden lassen zum Kundenservice.
                    Auf keinen Fall irgendwelche Rücktrittskosten akzeptieren,
                    da der Fehler einzig bei AB liegt.

                    Die Schlichtungsstelle Mobilität schreibt dazu:

                    "Luftbeförderung ist ein Werkvertrag gemäß §§ 635 ff. BGB, so dass auch das werkvertragliche Gewährleistungsrecht zum Tragen kommt. Geschuldet ist nicht nur die Beförderung an sich, sondern auch die Beförderung zur vereinbarten Zeit. Bei einer Verspätung liegt eine Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit vor. Die sich daraus ergebenden Rechte sind in § 634 BGB genannt. (...) Obwohl keine Haftung oder Sanktionierung normiert ist, kann der Fluggast für einen Schaden, der ihm aus einer Pflichtverletzung entstanden ist, Ersatz nach § 280 BGB verlangen."

                    Ersatzfähig ist daher auch der etwaige Mehrpreis einer Ersatzbeförderung, z. B. wenn ich jetzt einen Lufthansaflug buchen muss, um möglichst zeitnah zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt auch in Hamburg anzukommen.

                    Würde aber, um das schnell abzuhandeln, selbst umbuchen auf Lufthansa.
                    Die Preise steigen täglich, noch sind sie günstig zu bekommen.
                    Soweit vorher klar ist, daß kostenloser Rücktritt von AB akzeptiert wird.

                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                    Bertrand Russell (1872-1970)

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                    • Sina1S Offline
                      Sina1S Offline
                      Sina1
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      annimaus wrote:
                      Er hat´für den 01.11.2007 einen Flug von München nach Hamburg mit der Air Berlin gebucht.

                      AB6296 ab München 06:15 an Hamburg 07:35

                      Er muss dort zu einem Seminar und hat sich extra deswegen diesen frühen Flug ausgesucht. Das Seminar beginnt um 9:30 Uhr.

                      Nun hat er eine Email von Air Berlin bekommen, dass sich bedauerlicherweise die Flugzeiten geändert haben und zwar so:

                      AB6298 ab München 08:05 an Hamburg 09:25

                      Sicherlich ist die Änderung der Flugzeiten in diesem speziellen Fall sehr ungünstig.
                      Andererseits erfolgt die Landung "nur" knappe 2 Stunden später und stellt somit grundsätzlich keine gravierende Flugzeitenänderung dar - das Risiko hätte auch bei unveränderten Flugzeiten bestanden. Flugverspätungen kommen ja durchaus mal vor... Sicherer wäre es (auch aufgrund der an dem Tag stattfindenden Prüfung) gewesen, schon am Abend des Vortages anzureisen.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • privacyP Offline
                        privacyP Offline
                        privacy
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @Sina1

                        Wie steht es da so schön

                        "auch die Beförderung zur vereinbarten Zeit ..."

                        Von gravierender Flugzeitenänderung ist nicht die Rede.

                        Bisher sind mir keine Fälle bekannt, daß Fluggesellschaften über
                        eine Klage für eine Klärung gesorgt hätten. Das Risiko scheint
                        zu hoch zu sein, einen Musterprozess zu verlieren.

                        Also bietet man zunächst in der Regel eine kostenfreie Stornierung an.
                        Wer sich darauf nicht einläßt und auf die relativ eindeutige Rechtslage
                        verweist, erreicht auch eine Umbuchung oder Kostenübernahme
                        durch die Airline.

                        Man möge mir gegenteilige Erfahrungen schildern 😉
                        Und wie immer der Hinweis: Gilt nicht für pauschal gebuchte Flüge ...

                        PS: Wenn Dummheit weh täte - Auch im letzten Jahr ist es mir passiert,
                        daß die damalige dbA wohl festgestellt hatte, daß der 1. November in
                        großen Teilen der Republik ein Feiertag ist und auch da Frühflüge
                        kurzfristig storniert hat, weil das Buchungsaufkommen entsprechend
                        schwach war. Gab auch eine kostenfreie Umbuchung bei mir auf
                        einen anderen Flugtag und einen anderen, für mich noch günstigeren
                        Abflughafen ...

                        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                        Bertrand Russell (1872-1970)

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • annimausA Offline
                          annimausA Offline
                          annimaus
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hallo Kollegen,

                          also der Fall hat sich nun erledigt. Er hat nach dem Telefonat eine bitterböse Email an den Vorstand geschrieben so von wegen er habe einen wichtigen Termin da und organisiert keinen Kindergeburtstag und hat auch gedroht seine AirBerlin Aktien in großem Masse zu verkaufen.

                          Heute hat er Mail bekommen in dem ihm die komplette Rechnung erstattet wird und wieder aufs Konto gutgeschrieben wird. Das ist doch ******* oder? Den normalen Kunden erstmal versuchen abzuzocken und wenn man sich wehrt dann doch die Konditionen ändern. Das ist doch nicht in Orndung oder?

                          Vielen Dank aber nochmals auch von ihm... vor allem der rechtliche Hinweis wäre noch ein Ass im Ärmel gewesen.

                          Gruß

                          ...up up and away...

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • LexilexiL Offline
                            LexilexiL Offline
                            Lexilexi
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            annimaus wrote:
                            Hallo Kollegen,

                            also der Fall hat sich nun erledigt. Er hat nach dem Telefonat eine bitterböse Email an den Vorstand geschrieben so von wegen er habe einen wichtigen Termin da und organisiert keinen Kindergeburtstag und hat auch gedroht seine AirBerlin Aktien in großem Masse zu verkaufen.

                            Heute hat er Mail bekommen in dem ihm die komplette Rechnung erstattet wird und wieder aufs Konto gutgeschrieben wird. Das ist doch ******* oder? Den normalen Kunden erstmal versuchen abzuzocken und wenn man sich wehrt dann doch die Konditionen ändern. Das ist doch nicht in Orndung oder?

                            Vielen Dank aber nochmals auch von ihm... vor allem der rechtliche Hinweis wäre noch ein Ass im Ärmel gewesen.

                            Gruß

                            welche komplette rechnung wurde erstattet? die de ab fluges und des ersatz fluges?
                            wenn nicht, dann haben die nur gemacht, was sie eh machen mußten: nämlich den flug kostenlos stornieren.
                            was hat er nun dabei gewonnen?

                            Das "F" in Montag steht für Freude.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • dillenD Offline
                              dillenD Offline
                              dillen
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              annimaus wrote:
                              ......und hat auch gedroht seine AirBerlin Aktien in großem Masse zu verkaufen.

                              Ist dies dein Ernst???
                              Meinst du so eine Kinderkacke interessiert jemanden bei AirBerlin?
                              Sorry... 😱

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • annimausA Offline
                                annimausA Offline
                                annimaus
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Hallo,

                                er hat seinen kompletten Flugpreis zurückbekommen ... das ist das, was er wollte. Jetzt fliegt er mit der Lufthansa und für ihn passt das. Sonst hätte er, laut Aussage von Air Berlin eine Storno Gebühr tragen müsse ....

                                @ Dillen: Das hat ER gemacht ...also bluff mich nicht so an. Ist doch sein PRoblem was er denen da androht. Ist mir auch ziemlich Latte .... aber bleib ruhig okay?!
                                OB die das interessiert oder nicht, er hat ja das bekommen was er wollte ...also is ja jetzt auch gut!

                                ...up up and away...

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • LexilexiL Offline
                                  LexilexiL Offline
                                  Lexilexi
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  annimaus wrote:
                                  Hallo,

                                  er hat seinen kompletten Flugpreis zurückbekommen ... das ist das, was er wollte. Jetzt fliegt er mit der Lufthansa und für ihn passt das. Sonst hätte er, laut Aussage von Air Berlin eine Storno Gebühr tragen müsse ....

                                  nein, hätte er nicht, wie dir die anderen auch bereits geschrieben haben.
                                  die hätten sowieso kostenlos stornieren müssen.
                                  ob dein freund nun droht, alle seine aktien zu verkaufen oder nicht.

                                  Das "F" in Montag steht für Freude.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • privacyP Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @lexilexi
                                    Das 1. Angebot der AirBerlin lautete Umbuchung auf Vortag und keine
                                    Hotelkostenübernahme. Die kostenfreie Stornierung wurde erst jetzt
                                    im Nachhinein angeboten. Und diese Vorgehensweise ist typisch
                                    und häufig erst auf Druck hin zeigt man sich "kulanter".

                                    Es ist nun mal Zufall, daß Lufthansa zu dem Zeitpunkt noch so
                                    kostengünstige Flüge anbietet und dadurch kein "Schaden"
                                    in zusätzlicher Form entsteht.

                                    Der entscheidende Punkt ist doch, daß eine Airline (Linienflug) sich
                                    a) nicht aus der Verantwortung stehlen kann
                                    b) im Fall des Falles auch Kosten zu übernehmen hat,
                                    die gegebenenfalls auch über die reine Stornierung
                                    und Erstattung des Reisepreises hinausgehen können.

                                    Schönen Abend dann noch, Gruß privacy

                                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                    Bertrand Russell (1872-1970)

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                                      Lexilexi
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      @privacy
                                      aber im endeffekt freut man sich über die äußerst kulante vorgehensweise und vergisst dabei, dass die airline es sowieso so hätte machen müssen.

                                      Das "F" in Montag steht für Freude.

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                                      • privacyP Offline
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                                        privacy
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Leider liegen zwischen "hätte machen müssen" und der üblichen Praxis,
                                        wie dieses Beispiel zeigte, Welten.

                                        Und daß die Airline immer versucht, für sich das Beste aus der Situation zu machen ( logisch 😉 ) und darauf setzt, daß der Kunde uninformiert ist
                                        und sich mit dem Erst-Angebot der Airline zufriedengibt.
                                        Oder auch noch für den Planungsfehler der Flug-
                                        gesellschaft Rücktrittsgebühren verlangt.

                                        Leider kein Einzelfall.
                                        Und darum ist es gut, alle Varianten zu kennen,
                                        um das Beste aus solchen Situationen zu machen.

                                        Grüße privacy

                                        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                        Bertrand Russell (1872-1970)

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                                        • Tif002T Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          hi, haben denke ich mal, in die sch.... gegriffen.
                                          haben für anfang januar 08 einen flug mit mahan air (wurde von der eu gesperrt, sprich schwarze liste) nach bangkok gebucht.
                                          hat jemand erfahrung mit der rückerstattung unserer euros ?
                                          unser flugvermittler schreibt uns, das wir erst das geld wieder bekommen, wenn mahan air es zurück erstattet. hat das so seine richtigkeit?
                                          keine ahnung.
                                          so etwas ist uns noch nie passiert. hatte aber beim buchen irgendwie schon ein abenteuerliches gefühl. was sich nun bestätigt. möchten definitiv nicht mehr mit mahan air fliegen auch wenn sie bis dahin wieder in den eu flugverkehr aufgenommen werden. ist mir jetzt schon schlecht, wenn ich überlege, das wir auch unsere unterkunft schon seperat gebucht haben. vielleicht kann mir ja jemand eine auskunft über die rückzahlung geben.
                                          danke. gruß

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