Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Allgemeine Fragen
  5. Was ist ein Meerblickzimmer?
  6. Was ist ein Meerblickzimmer?

Was ist ein Meerblickzimmer?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
17 Beiträge 13 Kommentatoren 8.7k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • reisegernR Offline
    reisegernR Offline
    reisegern
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Wir hatten ein Zimmer mit Meerblick gebucht.( Dafür zahlten wir auch einen Aufpreis) Leider war direkt vor unserem ebenerdigen Zimmer auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine hohe Mauer zu sehen. Wenn man sich auf der Terasse sitzend oder stehend befand, war kein Meer zu sehen. Ging man jedoch in das Zimmer hinein, sah man auf den Zehenspitzen stehend, einen winzigen Teil des Meeres über der hohen Mauer. Damit waren wir natürlich nicht zufrieden. Auf Nachfrage bei der Neckermann-Reiseleiterin ob das tatsächlich ein Meerblickzimmer sei, war deren Antwort: " Sehen sie das Meer von irgendeinem Teil des Zimmers oder der Terasse, dann ist es ein Meerblickzimmer!"
    Was haltet ihr davon? Ist das tatsächlich noch ein Meerblickzimmer? ❓

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • NadkimN Offline
      NadkimN Offline
      Nadkim
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ich weiss es zwar nicht 100% aber ich würde sagen nein.

      Wir hatten ein Zimmer mit seitlichem Meerblick, konnten dann zu einer Seite das Meer sehen, zB. rechts.
      Ich finde Meerblickzimmer ist ein Zimmer mit dem direkten Blick zum Meer.
      Sonst hättest du auch kein Aufpreis zahlen müssen. Hast du dir das vor Ort bestätigen lassen oder vielleicht Bolder gemacht?

      Nadkim

      Kellenhusen

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • curiosusC Offline
        curiosusC Offline
        curiosus
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        ...was ist, wenn man nur 150cm groß ist, helfen einem dann die Zehenspitzen um das Meer zu sehen, ist so etwas überhaupt notwendig? Nein!
        Es ist für mich kein Meerblickzimmer und dem entsprechend reine Geldschneiderei, so daß ich mich in diesem Fall beim RV beschweren und den gezahlten Mehrpreis zurückfordern würde...

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • tosca4711T Offline
          tosca4711T Offline
          tosca4711
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo,
          ist mir auch schon passiert aber nicht ganz so krass. Hatte auch einiges mehr bezahlt und bakam ein Zimmer ganz unten mit Blick auf kaputte Liegestühle die repariert werden mussten. Von Meer war nur wenig zu sehen. Habe mich beschwert und konnte dann tauschen. Das neue Zimmer ganz oben war dann mit einem wunderschönen Ausblick. Man muß nur hartnäckig bleiben und manchmal hilft auch ein Trinkgeld.
          Gruß

          23.11-27.11 Dublin

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • yuccapalmeY Offline
            yuccapalmeY Offline
            yuccapalme
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo,

            die Erfahrung habe ich vor etlichen Jahren auch mal gemacht: gebucht war Zimmer mit seitlichem Meerblick, bekommen haben wir Zimmer mit Blick auf eine ca. 1,5 m entfernte Betonwand und seitlich dicht bewachsener Garten, vom Meer keine Spur. Wir haben höflich an der Rezeption nachgefragt. Ein sofortiger Zimmerwechsel war nicht möglich, was für uns nicht weiter schlimm war, da wir erst eine 3-tägige Rundreise gemacht haben. Als wir zurückkamen erhielten wir ein anders Zimmer, und es war die perfekte Lage: direkter Meerblick!

            Gruß, Barbara

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • mawotaM Offline
              mawotaM Offline
              mawota
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Nein würde ich sagen. Ein Zimmer mit Meersicht definiert sich mit einem seitlichen oder frontalen Blick aufs Meer. Je nach Vegetation können manchmal Palmen den Blick etwas beeinträchtigen, aber Meerblick muss es haben.
              Anders bei Zimmer zur Meerseite. Da ist nur die Seite des Hotels, auf welcher das Zimmer liegt, gemeint. Hier kann nicht davon ausgegangen werden, dass man das Meer sieht.

              Die Umschreibung der Zimmer ist manchmal schon etwas der Fantasie der RV überlassen und treibt seltsame Blüten. Aber Meersicht ist Meersicht und das auch ohne auf die Zehenspitzen zu stehen.

              Im Leben wie auf Reisen:
              Qualtität ist wichtiger denn billig

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • privacyP Offline
                privacyP Offline
                privacy
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Und was sonst soll die (freie) Mitarbeiterin eines Reiseveranstalters auf die
                Frage wohl antworten, ohne in Konflikt mit ihrem Arbeitgeber
                zu kommen? Wobei sie ja gut vorbereitet die salomonische
                Variante für die Antwort gewählt hat. Die Frage wird
                vermutlich immer wieder neu gestellt. 😉

                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                Bertrand Russell (1872-1970)

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • holzwurmH Offline
                  holzwurmH Offline
                  holzwurm
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hier mal die Übersetzung der Katalogsprache:

                  Meerblick
                  Sie können von Ihrem Zimmer das Meer tatsächlich auch sehen, kann auch nur teilweise sein

                  Meerseite
                  Zimmer zur Meerseite, es liegt aber meist etwas dazwischen, also kein Meerblick

                  Lg
                  holzwurm

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • sge-WernerS Offline
                    sge-WernerS Offline
                    sge-Werner
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Wenn in einem gegenüberliegendem Haus, in einem Zimmer, sich eine weibliche Person entkleidet und man mehrere Bilcke auf dieses Zimmer werfen kann ohne dabei selbst gesehen zu werden, dann nennt man das ein Mehrblickzimmer.
                    Gruß Werner

                    <br />
                    <br />
                    Man muß das was man denkt auch sagen. Man muß das was man sagt auch tun. Man muß das was man tut auch sein. <br />
                    Dr. Alfred Herrhausen

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • curiosusC Offline
                      curiosusC Offline
                      curiosus
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      ❓ ich würde sagen, daß das schlechte Aussichten sind, denn ich möchte Meer und nicht weniger sehen...

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • carstenW.C Offline
                        carstenW.C Offline
                        carstenW.
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        wie Holzwurm schon sagte, reine Definitionssache.
                        So wie Ihr auch angegeben habt. Ich persönlich hätte mir dies nicht gefallen lassen.
                        LG

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • HHBenficaH Offline
                          HHBenficaH Offline
                          HHBenfica
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Das ist eine absolute Unverschämtheit, wegen dem Meerpreis 😉 . Ich hätte mir das nicht gefallen lassen. Versuch mal den Mehrpreis zurückzufordern. Wenn das tatsächlich so ist, wie Du schreibst, kann ich mir nicht vorstellen, dass Neckermann sich querstellt.

                          Allerdings ist eine Frage wichtig. Hast Du der Reiseleiterin das auch deutlich als Mangel aufgezeigt und z.B. ein Ersatzzimmer mit wirklichen Blick verlangt? Alleine die Frage, was ein Meerblickzimmer ist, würde ich als nicht ausreichend empfinden. Wenn nicht kann es natürlich doch sein, dass Neckermann Probleme macht.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • DiehartD Offline
                            DiehartD Offline
                            Diehart
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Ich gehe mal davon aus, dass kein uneinschränkter Meerblick zugesagt wurde.

                            So wie zu lesen war, war ein eingeschränkter Meerblick möglich.

                            Lag eingeschränkter Meerblick vor, dann hat man keine Chance vor Gericht.

                            Der vorliegende Fall ist zwar ärgerlich, aber im Weiteren nicht aussichtsreich zu verfolgen.

                            Außerdem beachten, dass man seine Ansprüche vor Ort geltend gemacht haben muss (es muss quasi ein Widerspruchsverfahren vor Ort stattgefunden haben. Ohne das Vorverfahren ist eine Klageandrohung hoffnungslos.)
                            http://www.finanztip.de/d/reiserecht/Reiseleiter.htm

                            und Kemptener Reisemägeltabelle:
                            http://reiserecht-fuehrich.de/PDFs/Kemptener Reisem�ngeltabelle-2006-November.pdf

                            P.S:
                            BGB § 651d Minderung

                            (1) Ist die Reise im Sinne des § 651c Abs. 1 mangelhaft, so mindert sich für die Dauer des Mangels der Reisepreis nach Maßgabe des § 638 Abs. 3. § 638 Abs. 4 findet entsprechende Anwendung.

                            (2) Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

                            Heute ist der 1. Tag vom Rest Deines Lebens. Und morgen wieder und übermorgen wieder und .....

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • reisegernR Offline
                              reisegernR Offline
                              reisegern
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Nun, natürlich haben wir uns nicht damit zufrieden gegeben. Zuerst sagte man uns, es sei kein anderes Zimmer mehr frei, die Anlage sei komplett ausgebucht.... Erst nach unserer Weigerung in dieses Zimmer zu ziehen, war dann doch noch ein Alternativzimmer frei, aber das sei tatsächlich das allerletzte. Diesmal ging der Blick auf einen Spielplatz, aber man konnte auf dem Balkon sitzend, doch wenigstens das Meer in weiter Ferne erblicken.
                              Eine Reisepreisminderung beabsichtige ich nicht, mir geht es nur darum zu klären, ob das überhaupt rechtens ist, solche Zimmer als Meerblickzimmer zu verkaufen.... ❓
                              Die Reiseleiterin von Neckermann wies mich übrigens auch auf das Kleingedruckte im Neckermannkatalog hin....
                              Die Hotelbewertung habe ich noch nicht geschrieben. Ich werde auf jeden Fall die zukünftigen Urlauber darüber in Kenntnis setzen, dass man sich den Aufpreis für den Meerblick eines DZ in dieser Anlage sparen kann. Dies habe ich übrigens auch an das Hotelmanagement im Kundenbewertungsbogen weitergegeben.
                              Bis auf das Zimmer, hat uns der Urlaub außerdem auch super gut gefallen. (Calimera Delfin Playa, Ibiza)
                              LG

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • KaGuK Offline
                                KaGuK Offline
                                KaGu
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                reisegern wrote:
                                Wir hatten ein Zimmer mit Meerblick gebucht.( Dafür zahlten wir auch einen Aufpreis) Leider war direkt vor unserem ebenerdigen Zimmer auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine hohe Mauer zu sehen. Wenn man sich auf der Terasse sitzend oder stehend befand, war kein Meer zu sehen. Ging man jedoch in das Zimmer hinein, sah man auf den Zehenspitzen stehend, einen winzigen Teil des Meeres über der hohen Mauer. Damit waren wir natürlich nicht zufrieden. Auf Nachfrage bei der Neckermann-Reiseleiterin ob das tatsächlich ein Meerblickzimmer sei, war deren Antwort: " Sehen sie das Meer von irgendeinem Teil des Zimmers oder der Terasse, dann ist es ein Meerblickzimmer!"
                                Was haltet ihr davon? Ist das tatsächlich noch ein Meerblickzimmer? ❓

                                Das dürfte Meerseite sein und nicht Meerblick.
                                Da gibt es Unterschiede.
                                Schaut mal nach ob es Meerblick oder Meerseite Buchung ist?

                                Es gibt noch viel zu sehen, lasst uns Reisen....

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • reisegernR Offline
                                  reisegernR Offline
                                  reisegern
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Nein, es handelt sich bei unserer Buchung um MB- Zimmer.
                                  In dieser Anlage werden keine Zimmer mit SMB angeboten.
                                  Siehe Neckermann/Family-Katalog Seite 177 und Preisteil Seite 161.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • KaGuK Offline
                                    KaGuK Offline
                                    KaGu
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Neckermann sehen wir uns sowieso nicht an.
                                    Neckermann kann man sowieso vergessen.

                                    Es gibt noch viel zu sehen, lasst uns Reisen....

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    Antworten
                                    • In einem neuen Thema antworten
                                    Einloggen
                                    • Sortiert nach
                                    • Älteste zuerst
                                    • Neuste zuerst
                                    • Meiste Stimmen

                                    • 1 von 1
                                    Reiseforum Service
                                    • RSS-Feed abonnieren
                                    • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                    • Reiseforum Hilfe
                                    • Forensuche
                                    • Aktuelle Themen

                                    • Inhalte melden
                                    • Veranstalter AGB
                                    • Nutzungsbedingungen
                                    • Datenschutz
                                    • Privatsphäre-Einstellungen
                                    • AGB
                                    • Impressum
                                    © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                    • Erster Beitrag
                                      Letzter Beitrag