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Stornierung wegen Herzinfarkt

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • schnuffel0409S Offline
    schnuffel0409S Offline
    schnuffel0409
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo an alle

    Hätte mal eine dringende Frage:

    Mein Lebensgefährte hatte vor 4 Wochen einen Herzinfarkt und ist jetzt auf Reha....
    Wir hatten ursprünglich für den 17. August 07 eine Woche Tunesien gebucht, aber leider bekommt er vom Arzt kein "grünes" Licht!
    (Tunesien keine ausgebildeten Ärzte....zu heiss dort....usw)
    Allerdings hätte ich dort auch keine Ruhe.....denn wenn was ist, dann sind wir echt verloren!

    Wir haben zum Glück im Januar eine RRV dazu abgeschlossen!

    Wie muss ich jetzt vorgehen?
    Machen die im Reisebüro das für mich?

    Kann es passieren, dass die RRV sagt, dass ich und das Kind fliegen müssen und mein Lebensgefährte nur die Anzahlung zurück kriegt??

    Brauche ich ein Attest vom behandelnden Arzt?

    Wäre super lieb, wenn mir jemand ein paar Antworten geben könnte!

    Vielen Dank schon mal an alle

    lg
    schnuffel

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    • birsteB Offline
      birsteB Offline
      birste
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo Schnuffel,

      nein Ihr müßt nicht fliegen. Frag in Deinem Reisebüro wie Du genau vorgehen mußt. Du brauchst auf jeden Fall ein ärztliches Attest und dann dürfte es mit der RRV keine Probleme geben. Alle die die Reise mitgebucht haben können die Reise stornieren auch wenn "nur" einer erkrankt ist.

      LG und alles Gute (kann mitfühlen, mein Mann hatte auch schon einen Herzinfarkt)
      Birgit

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      • schnuffel0409S Offline
        schnuffel0409S Offline
        schnuffel0409
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo Birgit

        Danke erstmal für deine schnelle Antwort... 😄

        Hätte aber doch noch ne Frage:
        Krieg ich komplett meine Anzahlung zurück oder wird da was einbehalten? :?

        lg
        schnuffel

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • holzwurmH Offline
          holzwurmH Offline
          holzwurm
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          "schnuffel0409" wrote:
          Krieg ich komplett meine Anzahlung zurück oder wird da was einbehalten? :?

          lg
          schnuffel

          Du bekommst von der Reiseversicherung alles erstattet was Du bisher bezahlt hast. Nur einen Eigenanteil von bis zu 20 Prozent der Stornokosten wird einbehalten.

          Gruß
          holzwurm

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • wiener-michlW Offline
            wiener-michlW Offline
            wiener-michl
            Verwarnt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            "schnuffel0409" wrote:
            Krieg ich komplett meine Anzahlung zurück oder wird da was einbehalten? :?

            Die Kosten für RRV werden auch nicht erstattet.
            Beispiel: Wenn im Reisepreis von 1000,- eine RRV für 50,- includiert war bekommst du 950,- retour.

            lg MIchl

            Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Thorben-HendrikT Offline
              Thorben-HendrikT Offline
              Thorben-Hendrik
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Aber nicht vergessen, die Sache gleich anzugehen, denn wenn Du den Versicherungsfall verschleppst könnte es bei der Regulierung Probleme geben...

              [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

              [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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              • mosaikM Offline
                mosaikM Offline
                mosaik
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                ... denn die Versicherung ist nur verpflichtet, jenen Stornosatz zu ersetzten, der zum Zeitpunkt zu bezahlen gewesen wäre, an dem das Ereignis eingetreten ist, dass die Reise verhindert oder der Zeitpunkt ab dem klar war, dass die Reise nicht angetreten werden kann.

                Gruß
                peter

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • JulieL.J Offline
                  JulieL.J Offline
                  JulieL.
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Man kann pauschal nicht sagen, wie hoch die Selbstbeteiligung ist. Das ist bei jeder Versicherung anders, die einen haben 20%, die anderen haben gar keine Selbstbeteiligung.
                  Auf alle Fälle würde ich den Fall schon einmal telefonisch den "Schaden" melden. Dort wird Dir dann auch erzählt, wie es weitergeht. In der Regel mußt Du dort dann ein Attest vom Arzt einreichen, manchmal haben die Versicherungen auch Vordrucke, die der Arzt ausfüllen muß.

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                  • gutenmorgenG Offline
                    gutenmorgenG Offline
                    gutenmorgen
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @ schnuffel,

                    du benötigst die Reisebestätigung und Rechnung des RV,
                    die Storno-Rechnung des RV,
                    das Attest (Diagnose ist für die Versicherung sehr wichtig!),
                    alles im Original und ab damit ins Reisebüro. Die erledigen das für dich
                    LG

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • schnuffel0409S Offline
                      schnuffel0409S Offline
                      schnuffel0409
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Erst mal danke an alle!!

                      Also, nochmal zum Sachverhalt.....der Urlaub sollte ja erst im August stattfinden, also sind ja bis jetzt noch keine Kosten entstanden für RVV...ausser der Anzahlung!

                      Wir haben gestern abend erst erfahren, dass der Arzt auf der Reha keine Zustimmung zu diesem Urlaub gibt!
                      Wenn ich also jetzt dann mit den Buchuungsunterlagen und dem Attest ins Reisebüro gehe, dann denke ich, dass alles klar gehen wird!

                      Wir haben ja die RVV zusammen mit der Buchung im RB abgeschlossen.....dan dürfen die sich auch drum kümmern und werden das auch ganz bestimmt!

                      Finde es aber klasse, dass so viele Antworten gekommen sind,
                      man ist da einfach schon mal beruhigter!

                      Viele liebe Grüsse an alle

                      schnuffel

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • DelfoD Offline
                        DelfoD Offline
                        Delfo
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Der Reha Arzt soll in dem Attest aber auf jeden Fall vermerken, wann genau die ärztliche entscheidung gefallen ist, die Reise nicht zu erlauben. Denn zwischen uns in der Notaufnahme und der Reha können Wochen liegen. das kann, wie Mosaik schon erwähnte, Probleme bei der Regulierung geben.

                        Ansonsten wünsche ich euch alles Gute und noch viele schöne gemeinsame Jahre.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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