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Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • hbe.beckerH Offline
    hbe.beckerH Offline
    hbe.becker
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Wir haben über Holiday & More ein Wochenende in Amsterdam gebucht. Das Hotel sah in keiner Weise so aus, wie auf den Bildern im Internett. Es war eine verschimmelte Baustelle. Wir haben uns dann ein anderes Hotel genommen. Wer hat Erfahrung damit, wieder an das Geld zu kommen, da Holiday&More nur als Vermittler gilt.

    Gruß Heike

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    • ramses121R Offline
      ramses121R Offline
      ramses121
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      schöne Werbung von dir

      ein tipp gehe zum anwalt 😉

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      • mosaikM Offline
        mosaikM Offline
        mosaik
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Wenn eine Leistung nicht wie versprochen erbracht wird, muss man die örtliche Reiseleitung informieren, Abhilfe verlangen und nur wenn keine Abhilfe geschaffen werden kann, auf eigene Faust eine Ersatzunterkunft suchen. Dabei trifft einem jedoch eine Schadenminderungspflicht. Das heißt, man muss versuchen gleichwertiges um gleiches Geld zu bekommen. Nur wenn dies nicht möglich ist, kann man höherwertig buchen.

        Ist keine Reiseleitung vorhanden, muss man die Notrufnummer des Veranstalters im Heimatland anrufen.

        Geht auch das nicht und man kann das beweisen (Zeugen usw.), kann man wie oben beschrieben umziehen.

        Und man kann es natürlich auch einfach mit einem Schreiben an den Veranstalter versuchen, sein Geld zurück zu bekommen.

        Und man kann natürlich auch noch weiteres Geld ausgeben und einen Anwalt aufsuchen.

        Das scheinen mir die vielfältigen Möglichkeiten in diesem Fall zu sein.

        Gruß
        Peter

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • hbe.beckerH Offline
          hbe.beckerH Offline
          hbe.becker
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          "ramses121" wrote:
          schöne Werbung von dir

          ein tipp gehe zum anwalt 😉

          der verdient sich dann dumm und dusselig

          Gruß Heike

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • hbe.beckerH Offline
            hbe.beckerH Offline
            hbe.becker
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            "mosaik" wrote:
            Wenn eine Leistung nicht wie versprochen erbracht wird, muss man die örtliche Reiseleitung informieren, Abhilfe verlangen und nur wenn keine Abhilfe geschaffen werden kann, auf eigene Faust eine Ersatzunterkunft suchen. Dabei trifft einem jedoch eine Schadenminderungspflicht. Das heißt, man muss versuchen gleichwertiges um gleiches Geld zu bekommen. Nur wenn dies nicht möglich ist, kann man höherwertig buchen.

            Ist keine Reiseleitung vorhanden, muss man die Notrufnummer des Veranstalters im Heimatland anrufen.

            Geht auch das nicht und man kann das beweisen (Zeugen usw.), kann man wie oben beschrieben umziehen.

            Und man kann es natürlich auch einfach mit einem Schreiben an den Veranstalter versuchen, sein Geld zurück zu bekommen.

            Und man kann natürlich auch noch weiteres Geld ausgeben und einen Anwalt aufsuchen.

            Das scheinen mir die vielfältigen Möglichkeiten in diesem Fall zu sein.

            Gruß
            Peter

            Es gab keine Reiseleitung, da selbst gebucht. Unterschrift vom Hotel wegen nicht in Anspruchnahme der Leistung liegt vor. Fotos ebnfalls. Bericht an Holiday & More und Reisebüro ist getan. Der eine ist nur Vermittler, der andere wußte nichts davon und bedauert. Sie haben beide nichts erricht bzw. tun können. Also Vorsicht. Es ist nicht alles Gold was glänzt. Dafür können wir jetzt die NH-Hotels sehr empfehlen.

            Gruß Heike

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            • hbe.beckerH Offline
              hbe.beckerH Offline
              hbe.becker
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Jetzt läuft es über einen Anwalt.

              Gruß Heike

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • MarcellM Offline
                MarcellM Offline
                Marcell
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo,

                darf ich mal fragen, was dem Vermittler vorgeworfen wird??? War die Hotelbeschreibung falsch oder irreführend? Das hatte ich bei einem Hotel in München auch schon mal.

                Was mich in dem Zusammenhang besonders interessiert, hat der Vermittler die Pflicht, sich vor Ort über das Hotel ausreichend zu informieren???

                LG Marcell

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • hbe.beckerH Offline
                  hbe.beckerH Offline
                  hbe.becker
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  dem Vermittler wird gar nichts vorgeworfen. Holiday & More vermittelt blind ohne Prüfung. Scheint so eine Art Börse zu sein. Hier kann ja auch jeder schreiben, das das Essen im Hotel gut ist.
                  Das Reisebüro wuste von Holiday & More gar nichts. Das gebuchte Hotel war eine Baustelle, Dreckloch, feuchter Teppich im Flur, Schimmel an den Wänden, Raum vergilbt und Möbel wie vom Sperrmüll. jenseits von 3 Sternen. Die Hotelbeschreibung entsprach in keiner Weise der Wirklichkeit. Ich stelle mich nicht an, wenn es sauber ist, aber das war unglaublich.

                  Gruß Heike

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                  • hbe.beckerH Offline
                    hbe.beckerH Offline
                    hbe.becker
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Mit Hilfe eines Anwalts gab es jetzt tatsächlich das Geld zurück. Oh Wunder.

                    Gruß Heike

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