Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Verschwitzt im Flugzeug :-) Neues Urteil
  6. Verschwitzt im Flugzeug :-) Neues Urteil

Verschwitzt im Flugzeug :-) Neues Urteil

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
42 Beiträge 24 Kommentatoren 10.0k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • veboeV Offline
    veboeV Offline
    veboe
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Zu verschwitzt
    Mann muss Flugzeug verlassen

    Ein Passagier, der wegen seines Körpergeruchs am Flughafen von Honolulu (Hawaii) aus der Maschine gewiesen wurde, verlangt nun in Düsseldorf Schadenersatz von der Fluggesellschaft. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht beschäftigt sich am nächsten Mittwoch mit dem "anrüchigen" Fall.

    Eine Sitznachbarin hatte sich über die Ausdünstungen des Mannes beschwert, als dieser für den Rückflug von Hawaii nach Düsseldorf seinen Platz eingenommen hatte. Auch ein Flugbegleiter rümpfte die Nase und bat den verschwitzten Mann, sich ein frisches Hemd anzuziehen. Doch die Koffer waren bereits im Rumpf des Flugzeugs verstaut. Daraufhin musste der Kläger den Flieger verlassen und "verschwitzte" dadurch auch einen Anschlussflug.
    Nun verlangt der Mann bereits in zweiter Instanz 2.200 Euro Schadenersatz plus Verdienstausfall. Er sei ins Schwitzen geraten, weil er sich bei tropischen Temperaturen mit drei Koffern im nicht klimatisierten Airport herumplagen musste. Er habe aber nicht mehr gestunken als andere Reisende auch. Da die Airline in ihren Geschäftsbedingungen die Beförderung von Menschen mit "extremem Körpergeruch" ausdrücklich ausgeschlossen hatte, war der Kläger vor dem Amtsgericht abgeblitzt.

    Quelle: www.n-tv.de

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • Thorben-HendrikT Offline
      Thorben-HendrikT Offline
      Thorben-Hendrik
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Frau drehte Mann durch den Fleischwolf, BILD sprach zuerst mit der Frikadelle 😄

      [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

      [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • emdeboE Offline
        emdeboE Offline
        emdebo
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        ... von Hawaii nach Düsseldorf / NonStop? .... 😉

        @Vreni
        Auch wenn die Quelle angegeben wird, dürfen sämtliche nicht selbst erstellten Texte weder komplett noch auszugsweise kopiert werden.
        Gerade Nachrichtentexte verstoßen dann gegen das Urheberrecht.

        Wenn Du dagegen einen Link (obwohl die leider seit geraumer Zeit nicht mehr hier im Forum direkt möglich sind) zum Thema angibst, ist das
        rechtlich kein Problem.

        ( Würde der Einfachheit und der Lesbarkeit wegen auch gerne manche Texte hier herein kopieren, aber ist zumindest kritisch. Man möge mich korregieren, falls das von HC anders gewertet wird )

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • veboeV Offline
          veboeV Offline
          veboe
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo Emdebo,
          leider wußte ich das bisher nicht, aber Danke für den Hinweis.

          @Thorben-Hendrik:
          Schade, wie Du auf sehr viele User reagierst, bzw. deren Einstellungen. Am besten Deine Kommentare links liegen lassen-ist sowieso bloß "schmarrn"!!

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • caribiangirlC Offline
            caribiangirlC Offline
            caribiangirl
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Das ist ja der Hammer. Dass die Airline sogar noch Recht bekam, ist schon die Krönung.

            Es gibt ja tatsächlich Menschen, die trotz häufiger Körperhygiene eine sehr starke Ausdünstung haben. Vielleicht gehörte dieser Mann dazu :?. Dann noch die Hitze und ruck zuck riecht man nicht mehr nach Veilchen.
            Vielleicht hatte er aber tatsächlich vergessen, das letzte halbe Jahr zu duschen. Kann ja mal vorkommen 😱

            Die Lüge ist wie ein Schneeball: Je länger man ihn wälzt, desto größer wird er.

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • Sina1S Offline
              Sina1S Offline
              Sina1
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ich finde diese Entscheidung sehr gut. Ich könnte auch nicht stundenlange nebem jemandem sitzen, der stinkt wie ein osmanischer Berbullenführer (ohne jetzt irgendwelchen Berbullenführern zu nahe treten zu wollen). Jeder "Stinker" kann etwas gegen Körpergeruch tun - und wer nicht bereit dazu ist, muß eben mit den Konsequenzen leben.

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • Der_GastD Offline
                Der_GastD Offline
                Der_Gast
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Da errinere ich mich doch "gerne" an unseren Flug in die Dom Rep.
                Vor uns eine Dame, die offensichtlich in Parfüm gebadet hat (wäre das auch ein Grund für eine Nichtbeförderung gewesen?) und hinter uns ein Herr mit stinkenden Füßen.

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • unbekannterU Offline
                  unbekannterU Offline
                  unbekannter
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo Der_Gast,

                  da habt ihr daoch ein gutes Beispiel von ausgleichender Gerechtigkeit erlebt.

                  Im theoretischen Mittel hätte es bei Euch doch neutral riechen müssen. 😄

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • BrigitteB Offline
                    BrigitteB Offline
                    Brigitte
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    "Der_Gast" wrote:
                    Da errinere ich mich doch "gerne" an unseren Flug in die Dom Rep.
                    Vor uns eine Dame, die offensichtlich in Parfüm gebadet hat (wäre das auch ein Grund für eine Nichtbeförderung gewesen?) und hinter uns ein Herr mit stinkenden Füßen.

                    lol

                    auf der anderen Seite ist man dann total "benebelt" und kann vielleicht sogar auf "Tavor" verzichten.

                    Naja so max 4-5 Stunden könnte ich´s aushalten, aber dieser Flug dauert schon seeeeeeehr lange.

                    Nicht auf das, was geistreich, sondern auf das, was wahr ist, kommt es an.

                    Albert Schweitzer

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • SokratesS Offline
                      SokratesS Offline
                      Sokrates
                      Experte Istanbul
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      "emdebo" wrote:
                      ... von Hawaii nach Düsseldorf / NonStop? .... 😉

                      Nein, Zwischenlandung in LA.

                      Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • carstenW.C Offline
                        carstenW.C Offline
                        carstenW.
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @Brigitte
                        Sehr gute Idee, vieleicht reichts ja auch für 2. grins

                        @Sina1
                        Finde die Enscheidung schon heftig. Dann dürften einige Leute nicht mitfliegen wie 4711 Passagiere, Knoblauchfetischisten usw.

                        LG

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • caribiangirlC Offline
                          caribiangirlC Offline
                          caribiangirl
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Also ich kann diese Entscheidung auch nicht so ganz nachvollziehen.
                          Es gibt ja wirklich Leute, bei denen die Schweißproduktion krankhaft ist. Natürlich ist es für das Umfeld nicht gerade anziehend, wenn jemand nach Schweiß riecht / stinkt. Trotzdem empfindet ja jeder gewisse Gerüche anders. Die einen finden es schon ekelhaft, die anderen empfinden es noch als erträglich.
                          Ob es da wirklich gerechtfertigt ist, jemanden aus einem Flieger zu verweisen, ich weiß nicht.
                          Ich bin da auch der Meinung von carsten. Leute, die in diverse Parfümflaschen gefallen sind, empfindet meine Nase auch als sehr unangenehm.
                          Bei Leuten, die äußerlich schon schmuddelig aussehen und dazu noch stinken wie wenn sie einer Kloake entsprungen wären, könnte ich es noch verstehen. Wenn man aber normal aussieht eben nicht.

                          Wenn jemand trotz vielem waschen sehr ausgeprägte Schweißfüsse hat, darf man dem doch auch nicht verwehren, in nen Zug zu steigen.

                          Die Lüge ist wie ein Schneeball: Je länger man ihn wälzt, desto größer wird er.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • coalaC Offline
                            coalaC Offline
                            coala
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            "emdebo" wrote:
                            Auch wenn die Quelle angegeben wird, dürfen sämtliche nicht selbst erstellten Texte weder komplett noch auszugsweise kopiert werden.
                            Gerade Nachrichtentexte verstoßen dann gegen das Urheberrecht.

                            Es stimmt nicht, dass das Urheberrecht das Zitieren ganz verbietet.

                            Gruß
                            Cornelia

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • LexilexiL Offline
                              LexilexiL Offline
                              Lexilexi
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              also ganz ehrlich gesagt kann ich diese info nicht ganz deuten.
                              wo gibt es denn sowas, dass menschen, die nach schweiß stinken, raus geschmissen werde.
                              wäre ich derjenige gewesen, ich hätte mich nicht rausschmeißen lassen. wer bestimmt denn, wann ein solcher geruch noch zumutbar ist und wann nicht?
                              und wenn jemand eine solche unterträgliche parfumwolke hinter sich her zieht, dann soll das o.k. sein? von der belästigung her finde ich da keinen unterschied.
                              wenn es danach ginge, da hätten meines erachtens schon so manche passagiere rausfliegen müssen.

                              Das "F" in Montag steht für Freude.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • emdeboE Offline
                                emdeboE Offline
                                emdebo
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @coala
                                Sondern?

                                TERMIN VOR GERICHT VERSCHWITZT:

                                Die Fortsetzung hier:
                                http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/nachrichten/prozess/80867.asp

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • juanitoJ Offline
                                  juanitoJ Offline
                                  juanito
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Ist der Fluggast selbst Anwalt?

                                  Es ist etwas Missverständlich geschrieben.

                                  Da es sich dabei um ein so genanntes Versäumnisurteil handelt, hat der Anwalt allerdings noch die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.
                                  Er hatte den Prozess in Düsseldorf verpasst, weil er nach eigenen Angaben auf der Autobahn im Stau steckte.

                                  "Der Anwalt" sein Anwalt?
                                  Oder hat der Fluggast als Kläger und Zeuge den Termin verschwitzt?

                                  En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • emdeboE Offline
                                    emdeboE Offline
                                    emdebo
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Fragen über Fragen ... ( die die Welt bewegen ) 😉
                                    Interessant auch der Gerichtsstand Düsseldorf gegen BA.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Thorben-HendrikT Offline
                                      Thorben-HendrikT Offline
                                      Thorben-Hendrik
                                      Gesperrt
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Der Fluggast ist auch sein eigner Anwalt, in sofern war der Kläger nicht anwesend.....

                                      [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

                                      [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • HolginhoH Offline
                                        HolginhoH Offline
                                        Holginho
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Lexi,

                                        "rein threoretisch" kannst Du auch aufgrund einer unzumutbaren Parfumwolke aus dem Flieger verwiesen werden. Das ist Definitonssache und letztlich eine Abfolge von eventuellen Beschwerden und Handlung des Bordpersonals (diese entscheiden ggfs.!).

                                        So besagt z.B. die AGB von BA ganz klar, das "Personen mit extremem Körpergeruch nicht transportiert werden müssen!"

                                        Ergo, gibt es eine Beschwerde seitens Mitreisender und gibt es keine Abhilfemöglichkeit (waschen, umziehen, anderer (alleiniger) Sitzplatz) muß "gehandelt" werden...mit der Folge, das der betreffende Passagier die Maschine verlassen muß.

                                        Übrigens dürfen dabei ggfs. auch etwas "derbere" Maßnahmen seitens des Bordpersonals ergriffen werden - das nur als Anmerkung weil Du sagtest, die würden Dich keinesfalls aus dem Flieger bekommen wegen sowas. 😉

                                        Der Fall ist eigentlich klar - der Kläger hat keine Chance...er wird den Prozess (zum Glück!) verlieren.

                                        Zur weiteren Info lauten übrigens entsprechende AGBs bei der Lufthansa "Die Beförderung kann verweigert werden, wenn das Wohlbefinden anderer Passagiere in erheblichem Maße beeinträchtigt ist!" (das schließt z.B. auch Alkoholisierung ein!).

                                        “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • unbekannterU Offline
                                          unbekannterU Offline
                                          unbekannter
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Also ichglaube das ganze Problem ist die neutrale Feststellung, wann jemand "extrem riecht".

                                          Ich war am Montag morgen um 7:00 Uhr in einem Supermarkt einer großen deutschen Kette, um ein super Angebot als Weihnachtsgeschenk zu erwerben.
                                          Ich war der erste Kunde und wurde von einer netten Dame an der Kasse bedient.
                                          Leider roch sie widerwärtig nach Schweiß.
                                          Entweder sie hat das ganze Wochenende durch getanzt ohne mit Wasser und Seife in Berührung gekommen zu sein
                                          oder
                                          sie hat ihren Kittel seit Monaten nicht gewaschen.

                                          Wenn die Frau im Flieger neben mir sitzen würde, käme es einer Körperverletzuing gleich. 💡

                                          Dies war kein "frischer" Schweiß.
                                          Dies war alter, gammeliger Schweiß, eines unhygnienischen Menschen.
                                          Und so etwas ist eine Zumutung anderen gegenüber.

                                          Die Frage sollte deshalb nicht sein:
                                          Ist es erlaubt, dass eine Fluggesellschaft jemanden aufgrund seines Geruchs zurückweist?
                                          sondern
                                          Wie kann man es neutral feststellen, dass die Grenze des zumutbaren Gestanks überschritten ist?
                                          ....

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 3
                                          • 1 von 3
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag