Verschwitzt im Flugzeug :-) Neues Urteil
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Zu verschwitzt
Mann muss Flugzeug verlassen
Ein Passagier, der wegen seines Körpergeruchs am Flughafen von Honolulu (Hawaii) aus der Maschine gewiesen wurde, verlangt nun in Düsseldorf Schadenersatz von der Fluggesellschaft. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht beschäftigt sich am nächsten Mittwoch mit dem "anrüchigen" Fall.Eine Sitznachbarin hatte sich über die Ausdünstungen des Mannes beschwert, als dieser für den Rückflug von Hawaii nach Düsseldorf seinen Platz eingenommen hatte. Auch ein Flugbegleiter rümpfte die Nase und bat den verschwitzten Mann, sich ein frisches Hemd anzuziehen. Doch die Koffer waren bereits im Rumpf des Flugzeugs verstaut. Daraufhin musste der Kläger den Flieger verlassen und "verschwitzte" dadurch auch einen Anschlussflug.
Nun verlangt der Mann bereits in zweiter Instanz 2.200 Euro Schadenersatz plus Verdienstausfall. Er sei ins Schwitzen geraten, weil er sich bei tropischen Temperaturen mit drei Koffern im nicht klimatisierten Airport herumplagen musste. Er habe aber nicht mehr gestunken als andere Reisende auch. Da die Airline in ihren Geschäftsbedingungen die Beförderung von Menschen mit "extremem Körpergeruch" ausdrücklich ausgeschlossen hatte, war der Kläger vor dem Amtsgericht abgeblitzt.Quelle: www.n-tv.de
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Frau drehte Mann durch den Fleischwolf, BILD sprach zuerst mit der Frikadelle

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... von Hawaii nach Düsseldorf / NonStop? ....

@Vreni
Auch wenn die Quelle angegeben wird, dürfen sämtliche nicht selbst erstellten Texte weder komplett noch auszugsweise kopiert werden.
Gerade Nachrichtentexte verstoßen dann gegen das Urheberrecht.Wenn Du dagegen einen Link (obwohl die leider seit geraumer Zeit nicht mehr hier im Forum direkt möglich sind) zum Thema angibst, ist das
rechtlich kein Problem.( Würde der Einfachheit und der Lesbarkeit wegen auch gerne manche Texte hier herein kopieren, aber ist zumindest kritisch. Man möge mich korregieren, falls das von HC anders gewertet wird )
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Hallo Emdebo,
leider wußte ich das bisher nicht, aber Danke für den Hinweis.@Thorben-Hendrik:
Schade, wie Du auf sehr viele User reagierst, bzw. deren Einstellungen. Am besten Deine Kommentare links liegen lassen-ist sowieso bloß "schmarrn"!! -
Das ist ja der Hammer. Dass die Airline sogar noch Recht bekam, ist schon die Krönung.
Es gibt ja tatsächlich Menschen, die trotz häufiger Körperhygiene eine sehr starke Ausdünstung haben. Vielleicht gehörte dieser Mann dazu :?. Dann noch die Hitze und ruck zuck riecht man nicht mehr nach Veilchen.
Vielleicht hatte er aber tatsächlich vergessen, das letzte halbe Jahr zu duschen. Kann ja mal vorkommen
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Ich finde diese Entscheidung sehr gut. Ich könnte auch nicht stundenlange nebem jemandem sitzen, der stinkt wie ein osmanischer Berbullenführer (ohne jetzt irgendwelchen Berbullenführern zu nahe treten zu wollen). Jeder "Stinker" kann etwas gegen Körpergeruch tun - und wer nicht bereit dazu ist, muß eben mit den Konsequenzen leben.
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Hallo Der_Gast,
da habt ihr daoch ein gutes Beispiel von ausgleichender Gerechtigkeit erlebt.
Im theoretischen Mittel hätte es bei Euch doch neutral riechen müssen.

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"Der_Gast" wrote:
Da errinere ich mich doch "gerne" an unseren Flug in die Dom Rep.
Vor uns eine Dame, die offensichtlich in Parfüm gebadet hat (wäre das auch ein Grund für eine Nichtbeförderung gewesen?) und hinter uns ein Herr mit stinkenden Füßen.lol
auf der anderen Seite ist man dann total "benebelt" und kann vielleicht sogar auf "Tavor" verzichten.
Naja so max 4-5 Stunden könnte ich´s aushalten, aber dieser Flug dauert schon seeeeeeehr lange.
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"emdebo" wrote:
... von Hawaii nach Düsseldorf / NonStop? ....
Nein, Zwischenlandung in LA.
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Also ich kann diese Entscheidung auch nicht so ganz nachvollziehen.
Es gibt ja wirklich Leute, bei denen die Schweißproduktion krankhaft ist. Natürlich ist es für das Umfeld nicht gerade anziehend, wenn jemand nach Schweiß riecht / stinkt. Trotzdem empfindet ja jeder gewisse Gerüche anders. Die einen finden es schon ekelhaft, die anderen empfinden es noch als erträglich.
Ob es da wirklich gerechtfertigt ist, jemanden aus einem Flieger zu verweisen, ich weiß nicht.
Ich bin da auch der Meinung von carsten. Leute, die in diverse Parfümflaschen gefallen sind, empfindet meine Nase auch als sehr unangenehm.
Bei Leuten, die äußerlich schon schmuddelig aussehen und dazu noch stinken wie wenn sie einer Kloake entsprungen wären, könnte ich es noch verstehen. Wenn man aber normal aussieht eben nicht.Wenn jemand trotz vielem waschen sehr ausgeprägte Schweißfüsse hat, darf man dem doch auch nicht verwehren, in nen Zug zu steigen.
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"emdebo" wrote:
Auch wenn die Quelle angegeben wird, dürfen sämtliche nicht selbst erstellten Texte weder komplett noch auszugsweise kopiert werden.
Gerade Nachrichtentexte verstoßen dann gegen das Urheberrecht.Es stimmt nicht, dass das Urheberrecht das Zitieren ganz verbietet.
Gruß
Cornelia -
also ganz ehrlich gesagt kann ich diese info nicht ganz deuten.
wo gibt es denn sowas, dass menschen, die nach schweiß stinken, raus geschmissen werde.
wäre ich derjenige gewesen, ich hätte mich nicht rausschmeißen lassen. wer bestimmt denn, wann ein solcher geruch noch zumutbar ist und wann nicht?
und wenn jemand eine solche unterträgliche parfumwolke hinter sich her zieht, dann soll das o.k. sein? von der belästigung her finde ich da keinen unterschied.
wenn es danach ginge, da hätten meines erachtens schon so manche passagiere rausfliegen müssen. -
Ist der Fluggast selbst Anwalt?
Es ist etwas Missverständlich geschrieben.
Da es sich dabei um ein so genanntes Versäumnisurteil handelt, hat der Anwalt allerdings noch die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.
Er hatte den Prozess in Düsseldorf verpasst, weil er nach eigenen Angaben auf der Autobahn im Stau steckte."Der Anwalt" sein Anwalt?
Oder hat der Fluggast als Kläger und Zeuge den Termin verschwitzt? -
Der Fluggast ist auch sein eigner Anwalt, in sofern war der Kläger nicht anwesend.....
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Lexi,
"rein threoretisch" kannst Du auch aufgrund einer unzumutbaren Parfumwolke aus dem Flieger verwiesen werden. Das ist Definitonssache und letztlich eine Abfolge von eventuellen Beschwerden und Handlung des Bordpersonals (diese entscheiden ggfs.!).
So besagt z.B. die AGB von BA ganz klar, das "Personen mit extremem Körpergeruch nicht transportiert werden müssen!"
Ergo, gibt es eine Beschwerde seitens Mitreisender und gibt es keine Abhilfemöglichkeit (waschen, umziehen, anderer (alleiniger) Sitzplatz) muß "gehandelt" werden...mit der Folge, das der betreffende Passagier die Maschine verlassen muß.
Übrigens dürfen dabei ggfs. auch etwas "derbere" Maßnahmen seitens des Bordpersonals ergriffen werden - das nur als Anmerkung weil Du sagtest, die würden Dich keinesfalls aus dem Flieger bekommen wegen sowas.

Der Fall ist eigentlich klar - der Kläger hat keine Chance...er wird den Prozess (zum Glück!) verlieren.
Zur weiteren Info lauten übrigens entsprechende AGBs bei der Lufthansa "Die Beförderung kann verweigert werden, wenn das Wohlbefinden anderer Passagiere in erheblichem Maße beeinträchtigt ist!" (das schließt z.B. auch Alkoholisierung ein!).
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Also ichglaube das ganze Problem ist die neutrale Feststellung, wann jemand "extrem riecht".
Ich war am Montag morgen um 7:00 Uhr in einem Supermarkt einer großen deutschen Kette, um ein super Angebot als Weihnachtsgeschenk zu erwerben.
Ich war der erste Kunde und wurde von einer netten Dame an der Kasse bedient.
Leider roch sie widerwärtig nach Schweiß.
Entweder sie hat das ganze Wochenende durch getanzt ohne mit Wasser und Seife in Berührung gekommen zu sein
oder
sie hat ihren Kittel seit Monaten nicht gewaschen.Wenn die Frau im Flieger neben mir sitzen würde, käme es einer Körperverletzuing gleich.

Dies war kein "frischer" Schweiß.
Dies war alter, gammeliger Schweiß, eines unhygnienischen Menschen.
Und so etwas ist eine Zumutung anderen gegenüber.Die Frage sollte deshalb nicht sein:
Ist es erlaubt, dass eine Fluggesellschaft jemanden aufgrund seines Geruchs zurückweist?
sondern
Wie kann man es neutral feststellen, dass die Grenze des zumutbaren Gestanks überschritten ist?
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