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Buchungsstornierung wegen Corona

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
128 Beiträge 43 Kommentatoren 58.1k Aufrufe
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #121

    Im Übrigen muss im Rahmen einer gerichtlichen Klärung der Veranstalter darlegen, dass ihm eben jene als Kompensation geforderten Kosten auch tatsächlich entstanden sind.
    Wir sprechen hier also von Recht und nicht von unmoralischer Vorteilsnahme.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • jlechtenboehmerJ Offline
      jlechtenboehmerJ Offline
      jlechtenboehmer
      schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
      #122

      Nur noch mal so zur Kenntnis an die Damen und Herren, die hier lautstark antworten auf einen Beitrag von dem ich auf Grund der Antworten nur vermuten kann dass sie ihn nicht mal gelesen haben : Hier hat jemand in Kenntnis der Stornokosten eine Reise storniert, um höhere Kosten zu vermeiden - ist mit seiner ureigensten Entscheidung aber ein paar Tage nicht zufrieden weilˋs dann kostenfrei gewesen wäre. Hier geht es nicht darum ob es 40 oder nur 37 % sind, hier geht es um ganz oder garnicht ! Und darin steckt die Moral !

      Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV vonschmeling

        Es geht aber nicht um einen "persönlichen Vorteil" sondern um einen Ausgleich für einen Schaden, der dem Veranstalter offenbar nicht entstanden ist, zumindest nicht in der Höhe der pauschalen Abstandsforderung.
        Mit mangeldem Rückgrat hat das nicht das Geringste zu tun, was für ein sozioromantischer Mumpitz!?!

        Die AGB weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Reisende die Höhe der Kompensation mit dem Nachweis eines geringeren Schadens bestreiten kann. Dazu hat man selten Gelegenheit, wenn sie sich bietet sollte man sie ergreifen.
        Genau das umfasst nämlich die vertragliche Übereinkunft.
        Ein Geschwafel über Entscheidungsausverkauf und Rückgratlosigkeit ist nicht nur überflüssig sondern ausgesprochen unpassend.

        (@flaggde Sorry, freshup vergurkt!)

        flaggdeF Offline
        flaggdeF Offline
        flaggde
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #123

        @vonschmeling sagte:

        (@flaggde Sorry, freshup vergurkt!)

        Manches kann man nicht oft genug sagen/schreiben... 😏

        @jlechtenboehmer

        Wie ich schon sagte: Weder Solidarität, noch Rückgrat oder die Moral, die du jetzt anführst (sehr vorhersagbar übrigens) sind hier relevant!

        Dir steht es dagegen frei, in einer ähnlichen Situation nicht entstandene Kosten zu begleichen. Rückgrat zeigst du damit allerdings nicht.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
          #124

          @jlechtenboehmer
          Ich wünschte, ich hätte den Beitrag nicht gelesen ... 😕 ... bin aber auch nicht weiter überrascht, dass du weiterhin ins selbe Horn tutest.
          Du kannst es drehen und wenden wie du willst:
          Trotz Kenntnis der Stornogebühren hat ein jeder Reisende das Recht, sie ggf. zu bestreiten.
          Und zwar ganz und gar ohne sich unrechtes oder unmoralisches Verhalten vorwerfen lassen zu müssen!

          Wie flaggde schon sehr treffend bemerkte pacta sunt servanda (§242 BGB) und wer den Vertrag bricht verhält sich rechtswidrig.
          In diesem Fall wäre das Verlangen höherer als der tatsächlich entstandenen Kosten vertragsbrüchig und nicht das des Betroffenen, der den Kosten in der Höhe substantiiert widerspricht.
          Bei der Aufforderung zur Solidarität durch Annahme eine Gutscheins war ich ja noch einigermaßen bei dir.
          In dieser Causa allerdings ist dein Widerspruch jedoch einfach nur Geschwafel.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Vive la FranceV Offline
            Vive la FranceV Offline
            Vive la France
            schrieb am zuletzt editiert von Vive la France
            #125

            Vielleicht ist es nicht der richtige Thread, wenn nicht dann bitte berichtigen.

            Offensichtlich werden heute Abend wieder Portugal noch Malta auf die Risikoliste des RKI sondern laut Focus online

            19.21 Uhr: Die Bundesregierung hat ganz Rumänien, Tunesien, Georgien und Jordanien sowie einzelne Regionen in sieben EU-Ländern zu Corona-Risikogebieten erklärt. Das Robert Koch-Institut aktualisierte seine Risikoliste am Mittwochabend entsprechend.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • mine77M Offline
              mine77M Offline
              mine77
              schrieb am zuletzt editiert von mine77
              #126

              Guten Abend,

              @Alex und Vacansolei

              Über das Unternehmen findet sich im WWW viele negative Bewertungen.

              Mir stellt sich nun die Frage,haben sie bei Vacansolei direkt gebucht,oder über den Reisevermittler(Veranstalter) mit Sitz in Deutschland.

              Die AGB mit den da enthaltenen Stornierungsgebühren sind erstmal davon abhängig,ob ein außergewöhnlicher Grund vorliegt.Aktuell reicht es,das das Reiseziel ein Hochrisikogebiet ist.Gefahr für Leib und Leben.

              BGB vor AGB

              Vacansolei kann in Ihrer BGB alles festhalten,bringt zu Coronazeit leider nicht viel.
              Die neue Regelung nach Paragraph 651 dürfte ihnen auch bekannt sein.

              Weiter müssen sie nicht nachweisen das Vacansolei tatsächlich kosten entstanden sind,sondern der Reiseveranstalter.

              Weiter kommt der Reiseveranstalter mit dem Argument,zu Coronazeiten hätten die Reisende davon ausgehen können,das ihr Reiseziel zum Hochrisikogebiet wird.Auch hier verdreht Vacansolei die Rechtslage die in Paragraph 651 (neue Fassung) steht.Der Veranstalter hat damit zurechnen,das zwecks Corona Reisen storniert werden.Sie müssen auch keine Gutscheine annehmen.

              Leider wird ihnen nichts übrig bleiben,als gerichtlich ihr Recht einzufordern.

              Ab Ende 2020 wurde der Paragraph 651 angepasst.Ein Hochrisikogebiet was vorher keins war,ist ein außergewöhnlich Grund für eine kostenlose Stornierung.

              KourionK 1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • mine77M mine77

                Guten Abend,

                @Alex und Vacansolei

                Über das Unternehmen findet sich im WWW viele negative Bewertungen.

                Mir stellt sich nun die Frage,haben sie bei Vacansolei direkt gebucht,oder über den Reisevermittler(Veranstalter) mit Sitz in Deutschland.

                Die AGB mit den da enthaltenen Stornierungsgebühren sind erstmal davon abhängig,ob ein außergewöhnlicher Grund vorliegt.Aktuell reicht es,das das Reiseziel ein Hochrisikogebiet ist.Gefahr für Leib und Leben.

                BGB vor AGB

                Vacansolei kann in Ihrer BGB alles festhalten,bringt zu Coronazeit leider nicht viel.
                Die neue Regelung nach Paragraph 651 dürfte ihnen auch bekannt sein.

                Weiter müssen sie nicht nachweisen das Vacansolei tatsächlich kosten entstanden sind,sondern der Reiseveranstalter.

                Weiter kommt der Reiseveranstalter mit dem Argument,zu Coronazeiten hätten die Reisende davon ausgehen können,das ihr Reiseziel zum Hochrisikogebiet wird.Auch hier verdreht Vacansolei die Rechtslage die in Paragraph 651 (neue Fassung) steht.Der Veranstalter hat damit zurechnen,das zwecks Corona Reisen storniert werden.Sie müssen auch keine Gutscheine annehmen.

                Leider wird ihnen nichts übrig bleiben,als gerichtlich ihr Recht einzufordern.

                Ab Ende 2020 wurde der Paragraph 651 angepasst.Ein Hochrisikogebiet was vorher keins war,ist ein außergewöhnlich Grund für eine kostenlose Stornierung.

                KourionK Offline
                KourionK Offline
                Kourion
                schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                #127

                @mine77
                Möglich, dass alex797 bereits gerichtlich vorgegangen ist. Oder auch nicht...
                Er hat sich seit Juli 20 nicht mehr gemeldet.

                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                  #128

                  Willkommen im Forum von HolidayCheck, mine77.
                  Die Forenansprache ist das Du.
                  Ferner habe ich mir die Beiträge von alex797 noch einmal durchgelesen und frage mich gerade, wieso du glaubst, dein Beitrag träfe irgendwie den Sachverhalt?
                  Vorliegend geht es um die Erstattung der Reisekosten ./. Aushändigung eines Gutscheins und nicht um die Höhe der Stornokosten. alex797 sprich außerdem von "unserer Kanzlei, die von solchen Fällen lebt", was ebenfalls nicht nahelegt, dass deine Hinweise dienlich sein könnten.
                  Über die Grenzen der Wirksamkeit der AGB und die Möglichkeit des Bestreitens wurde hier schon lange, häufig und sehr umfassend aufgeklärt.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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