Buchungsstornierung wegen Corona
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Er muss die Quarantänepflicht auf alle Fälle berücksichtigen, auch unbeachtlich deiner besonderen Situation.
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@Harder1907
Es gibt mehrere Länder die statt Rückerstattung nur Gutscheine ausgeben-ohne sich zuvor eine Genehmigung der EU geholt zu haben:
Darunter sind Italien, Frankreich, Belgien und die Niederlande
Auch Griechenland hat sich inzwischen dafür entschieden Details zur griechischen Lösung ann man im Kreta-Forum nachlesen.
Ebenfalls ohne EU Genehmigung.Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Habe mich jetzt nochmal durch die EU-Seiten gewühlt und irgendwann auch eine ins deutsche übersetzte Richtlinie gefunden. Hier geht es aber aus meiner Sicht nur um Pauschalreisen (EU 2015/2302).
Erstmal ist ja ohnehin das nationale niederländische Recht relevant.
Auch auf der Seite des ECC finde ich für die Niederlande keine Regelungen für Individualreisen. Hier sind Ferienhäuser (müssen demnach erstatten) erwähnt, nicht aber Hotels bzw. Ferienparks. Jetzt stellt sich die Frage was mit diesen ist.Habe aber auf der Seite des ADAC gelesen, dass es in manchen Ländern möglich ist, dass jedes Hotel das Stornorecht selbst über die AGBs regeln darf. Da gehe ich jetzt mal von aus. In den Bedingungen des Parks ist nur der Storno durch den Buchenden geregelt.
Mal sehen was passiert, im Zweifel bleibt nur der Gang zum Rechtsanwalt. Das wird dann einer sein müssen, der nach niederländischem Recht zugelassen ist (und vermutlich nicht von meiner Rechtsschutz gedeckt ist).
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@Harder1907
Wenn deine Chancen zu obsiegen hoch gehandelt werden brauchen dich die Prozesskosten nicht um den Schlaf zu bringen.
Leider sehe ich das soweit nicht. -
Hallo zusammen.
Wir haben für die Zeit vom 10.04.-14.04. eine Buchung bei CenterParcs im Allgäu getätigt.
Durch Aktionsangebot für 998,-€.
Der Betrag wurde schon bezahlt.
Nun hat CenterParcs die Buchung wegen Coronaschließung abgesagt und bietet statt Rückzahlung des bezahlten Betrages einen Gutschein in Höhe von 998,-€ an, für eine Buchung bis 10.04.2021.
Leider werden wir für 2020 keinen Urlaub mehr zur Verfügung haben, da dieser durch Corona komplett aufgebraucht ist.
Und für 2021 haben wir auch schon anderweitig gebucht.
Im Klartext: Wir wollen unser Geld zurück!Aber CenterParcs weigert sich auch nach etlichen eMails den Betrag zurück zu erstatten und verweisen immer wieder auf den Gutschein mit Verfallsdatum.
Wie sieht es hier rechtlich aus?
muss ich einen Anwalt einschalten?Über hilfreiche Antworten von Euch würde ich mich sehr freuen
Der Beitrag ist zwar etwas älter, aber auch für viele andere gilt: Man muss den Gutschein gem. EU Recht nicht annehmen! Jeder Reisende muss sein Geld erstattet bekommen. Auch wenn die Bundesregierung dies vergeblich so handhaben wollte, um die Reiseveranstalter zu entlasten.
Dafür benötigt man auch nicht zwingend einen Anwalt. -
Hallo wenn mit Paypal bezahlt kann das Geld ohne Probleme über Paypal zurück geholt werden.
Ansonsten bleibt nur der Anwalt was für Centerparc Teuer wird.Warum wird es für Center Park teuer?
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Weil Goddy1 irrtümlich davon ausgeht, dass 1) eine gerichtliche Entscheidung totsicher zu Gunsten des Klägers ausfallen wird und 2) die kosten der Streitbeilegung (hier des Anwalts) mit schlafwandlerischer Sicherheit dem Antragsgegner aufgebrummt würden.
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Weil Goddy1 irrtümlich davon ausgeht, dass 1) eine gerichtliche Entscheidung totsicher zu Gunsten des Klägers ausfallen wird und 2) die kosten der Streitbeilegung (hier des Anwalts) mit schlafwandlerischer Sicherheit dem Antragsgegner aufgebrummt würden.
Eben

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... und eben deshalb ist so eine Aussage ohne Kenntnis der genauen Vertragsbedingungen höflich formuliert ... Mumpitz!

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Bei mir das gleiche Thema bei Centerparcs: Gebucht; noch am 6.3. die letzte Rate eingezogen bekommen, am 16.3. dann die Absage "wegen Corona". Seitdem mehrfache Schriftwechsel und klare Fristsetzung zweimal per Einschreiben sowie Hinweis auf den Rechtsweg - keine Reaktion seitens Centerparcs außer "Regelung der Bundesregierung". Eine Frechheit, weil diese gar nicht existiert.
Inzwischen Sache des Anwalts; ich bin rechtsschutzversichert und kann die das erste Mal brauchen. Wird halt teuer für Centerparcs, aber wenn die es so wollen.
Ich hatte Centerparcs auch versprochen, in den sozialen Medien aktiv zu werden - voilà, Versprechen gehalten
In jedem Fall hat sich Centerparcs keinen Gefallen getan, denn ich wäre das erste Mal Kunde gewesen und das wars natürlich für alle Zeiten. -
Hallo @JEF - bei mir läuft/lief es genauso. Letzter Schriftverkehr mit Fristsetzung am 20.04.2020 - keine Rückerstattung, alle Post über Einschreiben - Rückschein.
Nun habe ich alles meinem Anwalt übergeben. Absolute Ignoranz von Centerparks. Für mich steht fest, nie wieder!!
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Hatte wegen der Stornierung i.V. mit verbindlichen Gutschein (Dunirell) Kontakt mit der Europ. Verbraucherzentrale aufgenommen. Die bestätigen, dass wir keinen Gutschein nehmen müssen. Allerdings wird die Vorgehensweise der Gutscheinverteilung in den NL wohl derzeit geduldet. Insolvenzfest ist ein Gutschein aber nur, wenn der Park eine entsprechende Versicherung hat (da ja keine Pauschalreise).
Die Gutscheinlösung sieht die EVZ als neue Vertragsverhandlung.
In meinem Fall hat Dunirell die Reise wegen der verlängerten Reisewarnung der (deutschen) Bundesregierung einseitig beendet, so dass aus meiner Sicht auch hier erst Recht eine Reisepreiserstattung angemessen ist. Ich habe Dunirell daher gestern letztmalig aufgefordert den Betrag zu erstatten.
Heute habe ich dann eine neue Mail von denen bekommen (keine Antwort auf meine Mail). Da die jetzt wieder geöffnet haben, können wir planmäßig -wenn auch mit Einschränkungen, kommen (wenn wir nach der Absage durch Dunirell unsere Urlaubstage nicht gecancelt hätten).
Soll das mal einer verstehen: Erst den Vertrag kündigen, dann feststellen, dass der Urlaub doch klappt.
Werde die Sache daher an einen Anwalt abgeben. -
Hallo zusammen.
Wir haben selbst bei center parcs in den Niederlanden am 25.mai eine Woche gebucht und heute die Absage erhalten. Nachdem die gutscheinsache ja schon mehrere Wochen geht habe ich die 2.rate zunächst gar nicht überwiesen und bis heute auch nichts gehört. Dann kam heute die Mail mit der Absage und das man einen gutschein bekommt. Wenn ich jetzt richtig liege kann ich eine Rückzahlung des Reisepreises rechtens anfordern?Lieben gruss
Patrick -
Hallo an alle Geschädigten,
mir wurde auch meine Reise ab dem 18.05.2020 am 13.05.2020 (Park Allgäu) von CenterParcs storniert. Mir wurde lediglich ein Gutschein angeboten. Ich habe das sofort reklamiert auf der Homepage und die Reisekostenerstattung binnen 10 Tagen gefordert. Wenige Stunden später habe ich eine "Antwort" erhalten und zwar nur eine pauschale Antwort, ohne dassauf mein Anliegen eingegangen wurde. Es wurde mir gesagt, dass ich den Gutschein erhalte und sonst nichts.
Daraufhin habe ich jetzt schriftlich per Einschreiben mit Rückschein unter Fristsetzung bsi 31.05.2020 die Rückzahlung ein zweites Mal gefordert.
Gleichzeitig habe ich American Express gebeten, die beiden Buchungen (Anzahlung und Restzahlung) zu reklamieren. Amex wird sich mit CenterParcs in Verbindung setzen und hat mir gute Chancen ausgemalt, das bereits bezahlte Geld wieder vollständig von Amex erstattet zu bekommen.
Ich fahre jetzt quasi zweigleisig und bin guter Dinge, an mein Geld wieder zu kommen. Nach Fristabaluf werde ich mich online an das Mahngericht Coburg wenden. So viel kostet das ja auch nicht, wenn man das selbst macht. Einen Rechtsanwalt werde ich zu gegebener Zeit erst beauftragen, wenn alles nichts hilft. Ich bleibe hartnäckig und wenn ich dem guten Geld nochmal das Gleiche schlechte Geld hinterherschmeiße. Egal, mir gehts ums Prinzip.Viel Erfolg allen!
Ludwig
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Hallo
Ich habe heute von center parcs erfahren, dass mein Urlaub im Park Hochsauerland stattfindet. Anreise ist der 25.05. Genau an dem Tag öffnet der Park wieder.
Allerdings mit Einschränkungen. Das Schwimmbad bleibt geschlossen.
Mir wurde auch nur eine Verschiebung oder ein Gutschein angeboten.
Muss ich den Gutschein in diesem Fall annehmen oder kann ich auf eine Rückzahlung bestehen? -
Du kannst auf eine Rückzahlung bestehen, musst dich aber wohl auf eine streitige Einigung einlassen.
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Ich hab eine Frage zur Stornierung. Kann ich eine Pauschalreisein die Türkei auch kostenfrei stornieren wenn der Urlaub zwar durchgeführt werden kann, aber mit Einschränkungen. zB. kein Buffet, Maskenpflicht in Waschräumen usw. Also wenn es nicht so ist wie beschrieben zum Zeitpunkt der Buchung. danke
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Habe ich mich heute auch gefragt. Ich weiss es nicht, denke aber, dass Du dann trotzdem zahlen musst. Sind ja gesetzliche oder behördliche Vorgaben.
Habe heute mit TUI gesprochen, die bieten kostenlose Umbuchungen (innerhalb Deutschland?) an. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann auch für einen anderen Reisezeitpunkt, allerdings zum dann gültigen Preis. Problemlos konnte ich auch die für den 30.05.2020 anstehende Restzahlung nach hinten schieben. Muss im Zweifel erst 7 Tage vorher zahlen.
Also am besten mal mit dem Veranstalter sprechen. -
@ichbines11
Diese Frage hast du schon im Türkei-Thread gestellt und du wurdest auf den Corona-Sammelthread verwiesen.
Dort findest du die Antwort z. B. auf der Seite 517 ( hier klicken ). Dort stellt Su1 diese Frage und eine ausführliche Antwort gibt es von vonschmeling von "gestern / 19.06 Uhr" (etwas runterscrollen).