Wer kann helfen, Resort mit 5 Anlagen, wobei 2 geschlossen waren!
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Sachverhalt:
Hatten am 02.10.2006 im Lastminute über FTI Dom. Rep. Barcelo Bavaro Casino gebucht, 09.10. bis 22.10.2006. Am Ankunftstag stellten wir fest, das 2 Anlagen, Golf und Caribe wegen Renovierung geschlossen sind, was uns vor Reiseantritt nicht mitgeteilt wurde. Somit ergab sich, daß unser AI nur für unser gebuchtes und das Beachhotel möglich war.
Ergo, das Untehaltungsangebot, Pools sowie die Gastronomieangebote über Bars, Buffet und a la Carte der 2 geschlossenen Hotels war nicht möglich.
Nächsten Tag zur Begrüßung den Reiseleiter darauf angesprochen meinte er, "Hat man ihnen das nicht mitgeteilt?", wir haben verneint er sah sich unsere Reisebestätigung an und es wurde eine Mängelanzeige gefertigt.
Was müssen wir nun anstellen, daß FTI für die entgangenen Urlaubsfreuden etwas locker macht und wenn ja, in welcher Höhe.Vielleicht hat ja jemand so etwas schon erlebt und kann da ein paar Tips geben.
Danke......
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Hallo,
ich denke mal, da wird nicht sehr viel drinsein. Warum auch? Welche Urlaubsfreuden sind dir denn konkret entgangen? Gab´s in den beiden geschlossenen Hotels laut Katalog irgendwelche Besonderheiten, die in den drei offenen nicht vorhanden waren? Musstest du Hunger leiden oder dürsten? Waren die pools nicht mit Wasser gefüllt, etc......
Ich habe für so eine Beschwerde kein Verständnis, das sieht mir mehr danach aus, mal schaun, was wir finden, damit hinterher der Urlaub noch ein paar Euros günstiger wird.chepri
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Das ist ein bloße Unanehmlichkeit, Euer Hotel war ja voll funktionsfähig in sofern glaube ich nicht das da viel rumkommt.....
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Es handelt sich hier ja um eine riesige Anlage, ein regelrechtes Feriendorf, bestehend aus verschiedenen und vollkommen unabhängig voneinander funktionierenden Hotels. Solange die Leistungen im gebuchten Hotel uneingeschränkt zur Verfügung standen, sehe ich da keinen Reisemangel, sondern eher einen Vorteil. Es ist nämlich schon ein Unterschied, ob sich die Gäste aus 5 oder aus 3 Hotels am Hotelstrand liegen bzw. sich um die Liegen prügeln

Natürlich kannst Du die Reklamation innerhalb der gesetzlichen Frist (Vorgehensweise wurde hier ja schon oft und detailliert beschrieben, ich mag das jetzt nicht schon wieder herunterbeten) beim Veranstalter einreichen. Aber bitte nicht enttäuscht sein, wenn es keine Erstattung geben sollte.
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Hallo.
Ich denke schon das der RV was zurückzahlen muß.
Wenn im Katalog ausdrücklich mit der Nutzung der ganzen Anlage geworben wird, so steht Dir das auch zu.
Auf die Schließung hätte der RV vorher hinweisen müssen.
Du zahlst den gleichen Betrag, hast aber weniger Leistung.
Ich würd zwar nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen, aber mal höflich und bestimmt beim RV um Erklärung und Entschädigung bitten.
Gruß, Steffi