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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • ReimAniR ReimAni

    Können wir unsere Forderungen schon anmelden oder müssen wir auf die finale Quote von Kaera warten?

    vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #5301

    @reimani sagte:

    Können wir unsere Forderungen schon anmelden ...

    Sofern du sie schon genau beziffern kannst ja.
    Das ändert nur leider nichts an dem Umstand, dass du vermutlich mindestens 5 Jahre warten musst auf diesen Anteil.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • Sense82S Offline
      Sense82S Offline
      Sense82
      schrieb am zuletzt editiert von
      #5302

      Die Webseiten wie www.thomascook.de und auch www.bucher-reisen.de wurden abgeschaltet. Ebenfalls www.neckermann-reisen.de, die bis gestern noch Reisen vermittelt haben.

      Bei Bucher Reisen wundert es mich. Aber der Deal ist bedarf ja noch der Zustimmung der Kartellbehörde.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Günter/HolidayCheckG Offline
        Günter/HolidayCheckG Offline
        Günter/HolidayCheck
        Admin Experte Fuerteventura
        schrieb am zuletzt editiert von
        #5303

        Wenn Du Bucher und Öger meinst, dann: Der Verkauf steht noch unter Gremienvorbehalt des vorläufigen Gläubigerausschusses und der Freigabe der Kartellbehörde.
        Es wird aber angestrebt, das dies bis Ende des Monats erfolgt.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Olli+NickyO Offline
          Olli+NickyO Offline
          Olli+Nicky
          schrieb am zuletzt editiert von
          #5304

          Kennt sich jemand mit Insolvenzrecht aus?

          Auf der Seite des IV ist scheinbar für jede Gesellschaft ein eigenes Verfahren gestartet.

          Das würde doch bedeuten, es gibt dort mehrere Töpfe und die Gesellschaft mit dem geringsten Wert hätte den kleinsten. Neckermann z. B. hat vermutlich die größten Verbindlichkeiten und kaum Vermögenswerte......

          Weiß jemand mehr dazu?

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • jlechtenboehmerJ Offline
            jlechtenboehmerJ Offline
            jlechtenboehmer
            schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
            #5305

            Da ist die Genehmigung der Kartellbehörden für den Verkauf von Öger und Bucher an Anex Tour und der 106 Reisebüros an Galeria Karstadt Kaufhof dann durch ....

            https://www.tah.de/welt/afp-news-single/bundeskartellamt-genehmigt-verkauf-von-thomas-cook-teilen.html

            Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #5306

              @Olli&Nicky
              Hattest du dich nicht mal bei einem "befreundeten Insolvenzverwalter" erkundigt mit Erfolg?
              Der kennt sich sicher aus ... 😏

              Natürlich wird für alle Gesellschaften ein eigenes Verfahren eröffnet, trotzdem brauchst du nicht schon wieder irgendwelche mehr oder weniger vollen "Töpfe" zu imaginieren.
              Die Insolvenzgläubiger haben alle dieselben Aussichten - auf eine vermutlich einstellige prozentuale Erstattung in frühestens 5 Jahren.

              Ich sehe daher wenig Sinn darin, die Regeln eines Insolvenzverfahrens hier für den Betroffenen bis ins kleinste Detail auszuführen, dem Grunde nach sitzen nämlich alle in derselben 💩!

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Olli+NickyO Offline
                Olli+NickyO Offline
                Olli+Nicky
                schrieb am zuletzt editiert von
                #5307

                OK. Ich frage ihn bei nächster Gelegenheit.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • MagghyM Offline
                  MagghyM Offline
                  Magghy
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #5308

                  Hallo, gestern las ich in der n-tv, dass Thomas Cook Frankreich 11 Käufer übernehmen. Da ich nichts dazu gefunden habe weiß vielleicht jemand, ob es für uns auch relevant ist?

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • jlechtenboehmerJ Offline
                    jlechtenboehmerJ Offline
                    jlechtenboehmer
                    schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
                    #5309

                    https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/handelsgericht-thomas-cook-frankreich-geht-an-elf-kaeufer-8272252

                    Vermutlich ist die Übernahme einiger französischer Reisebüros in Deutschland für niemanden relevant, außer er will künftig dort buchen.

                    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Günter/HolidayCheckG Offline
                      Günter/HolidayCheckG Offline
                      Günter/HolidayCheck
                      Admin Experte Fuerteventura
                      schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                      #5310

                      Das war ein Arm der britischen Cook Pleite-Mutter, wie die Cook Deutschland.
                      Für die insolvente Cook Deutschland hat das keine Auswirkungen und keine Bedeutung--die 11 Käufer teilen sich die meisten der 170 französischen Reisebüros auf.

                      Wenn die Zahl stimmt, dann bleiben 25 Reisebüros ohne Hoffnung auf Übernahme zurück.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • MagghyM Offline
                        MagghyM Offline
                        Magghy
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #5311

                        @Günter und Jlichtenböhmer

                        Danke !

                        Und allen eine besinnliche Adventszeit trotz dem Ungemach. Es gibt auch noch viel Schönes im Leben.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • UlliboyU Offline
                          UlliboyU Offline
                          Ulliboy
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #5312

                          Hallo,

                          Info: Chargeback Verfahren bei Mastecard funktioniert.

                          Wir haben heute den vollen Betrag (An- und Restzahlung), für unseren im Mai gebuchten mehrwöchigen Hotelaufenthalt im Oktober in Pattaya zurückgebucht bekommen.

                          War keine Pauschalreise, nur Hotel.

                          Gruß Ulli

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • TMPT Offline
                            TMPT Offline
                            TMP
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #5313

                            Nur als kurze Info, falls es anderen ggf. auch so geht.

                            Soeben habe ich von KAERA ein Schreiben per Post bekommen. Darin werden die Buchungsbelege zur Zahlung (Kontoauszüge oder KK-Abrechnung) verlangt. Diese habe ich jedoch bereits bei der Schadensanzeige (Webmaske) eingereicht und danach auch eine Bestätigung samt Schadensnummer vo KAERA erhalten.

                            Verstehen kann ich das nicht.
                            Sollte das nochmal vorkommen, lasse ich das Ganze am Besten über meinen Anwalt rechtssicher abwickeln, denn auch keine der beiden Faxnummern sind lt. SIP aktuell geschaltet (SIP Code 480 - also nicht BUSY, sondern ABSEND). Somit ist eine rechtssichere Faxübermittlung unmöglich gemacht.

                            Bleibt nur Mail und/oder Post. Letzteres müsste ich über einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen, damit dies rechtssicher wäre. Dann kann es auch gleich der Anwalt machen. Ob nun einfache Schlamperei oder Taktik, lasse ich mal dahingestellt.

                            towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                              #5314

                              @TMP
                              Kirche -> Dorf ...
                              Ein Einwurfeinschreiben ist zur Nachreichung der Belege vollkommen ausreichend.

                              @Ulliboy
                              Natürlich funktioniert es, deiner Rückforderung steht ja auch keine Zahlung der Versicherung entgegen. 😏

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • TMPT Offline
                                TMPT Offline
                                TMP
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #5315

                                @vS
                                Die Kirche ist im Dorf.

                                Nein, eben nicht. Das belegt lediglich eine Sendung aber nichts über den Inhalt aber ich benötige darüber auch keine Belehrung. Mein Posting stellt, wie im ersten Satz, lediglich eine Info dar. Mir pers. geht es aber um die Wahrung der Rechtssicherheit.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Günter/HolidayCheckG Offline
                                  Günter/HolidayCheckG Offline
                                  Günter/HolidayCheck
                                  Admin Experte Fuerteventura
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #5316

                                  Also ich hatte dies nicht als Belehrung sondern als freundlichen Hinweis von vs. bewertet---

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • TMPT Offline
                                    TMPT Offline
                                    TMP
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #5317

                                    ...dann danke für den freundlichen Hinweis @vS

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                      #5318

                                      @TMP
                                      Gerne ... 😌
                                      Mein freudlicher Hinweis zielte auch eher in Richtung der stillen Mitleser, die nach deinem Beitrag womöglich glauben, sie müssten ihre Unterlagen vom Gerichtsvollzieher zustellen lassen um ihre Ansprüche berücksichtigt zu wissen. Dem ist nicht so.
                                      Rechtssicher wäre im Übrigen auch ein Email Einschreiben einschließlich des Nachweises der übersendeten Dokumente.
                                      Ferner ist Kaera ein gut beleumundeter Dienstleister und steht nicht gerade in dem Ruf, mittels Nachforderung von Belegen Versicherungsnehmer mutwillig zu beduppen ...

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Augsburger64A Offline
                                        Augsburger64A Offline
                                        Augsburger64
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #5319
                                        Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                                        • Werner EwesW Offline
                                          Werner EwesW Offline
                                          Werner Ewes
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #5320

                                          Ab morgen wartet Kaera ja mit einer Statusanzeige

                                          https://www.kaera-ag.de/

                                          auf. Mal sehen, was da so an Konkretem drin steht. Übrigens fiel mir folgende Info

                                          https://www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/leistungstraegerthomascook/

                                          auf deren Homepage ins Auge. Hoteliers bekommen offenbar komplett die Kosten der gestrandeten TC-Kunden (Pauschalreisende) erstattet, also über die ersten 50% hinaus. Wer mir jetzt noch erklären will, das geht alles von den 110 Mio. runter und der Rest an die Daheimgebliebenen wird quotiert und das sei in 651r BGB definiert......

                                          vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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