Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Und hier mal eine interessante Info für alle, die wissen wollen, was so eine Insolvenzversicherung üblicherweise für den Veranstalter kostet, passenderweise direkt bei Kaera einzusehen:
Insolvenzschutz ReiseveranstalterSicherlich kann man noch davon ausgehen, dass Großkunden wie TUI und TC pauschale Sonderpreise erhalten. Denkbar wäre es, wenn die Versicherungen demnächst dieses Angebot auch direkt an Endkunden machen und somit jeder Reisende selbst dafür sorgen kann, dass seine Reise gegen Insolvenz versichert ist, genau wie jetzt schon bei Reiserücktritt- und Reisekrankenversicherung.
@cliffideo sagte:
was so eine Insolvenzversicherung üblicherweise für den Veranstalter kostet, passenderweise direkt bei Kaera einzusehen:
....Die Bedeutung der Bonitätsprüfung auf die Prämienhöhe nicht vergessen:-).
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Thomas Cook muss sich insofern jetzt bald festlegen, da eine Entscheidung über den Fortgang des Insolvenzverfahrens ansteht.
Die Mitarbeiter bekommen seit September Insolvenzgeld. Dieses ist auf 3 Monate maximal beschränkt und endet daher mit Ablauf des Monats November.Dies bedeutet im Ergebnis, dass ab diesen Zeitpunkt die Mitarbeitergehälter entweder wieder aus eigenen Mitteln bestritten werden können müssten, oder die Mitarbeiter kein Gehalt (und auch keine Sozialabgabenanteile des Arbeitgebers) mehr erhalten und das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden muss.
Bislang handelt es sich ja noch immer um ein VORLÄUFIGES Insolvenzverfahren. Über die Eröffnung eines regulären Verfahren muss noch entschieden werden. Genaus dies geht auch aus der Pressemitteilung vom 04.11. der Insolvenzverwalter hervor. Die dort benannte "Einstellung des operativen Geschäftes zum 01.12.2019" bedeutet nichts anderes als den Übergang in die Abwicklungsphase des Unternehmens und damit letztlich in das reguläre Insolvenzverfahren.
Daher wird eine Entscheidung in Laufe des Monats November erfolgen müssen - betreffend aller noch offenen Reisen der Gesellschaft.
Die Gläubiger können später neben der Versicherung ihre Ansprüche auch zur Insolvenztabelle anmelden - ob da bei der Quote was rauskommen wird, ist aber ungewiss.
Der nächste Schritt der Versicherung wird sein, dass eine Deadline gesetzt werden wird, bis zu welcher die Ansprüche angemeldet worden sein müssen.
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Hallo,
auch wir sind mit einer Reise 2020 betroffen.
Das Reisebüro wurde bereits Anfang der Woche informiert, dass in den nächsten Tage eine Entscheidung über die Reise fallen soll. Auf Nachfrage wurde bis spätestens Mitte November 2019 als Entscheidungstermin dem Reisebüro mitgeteilt. Auch wurde ziemlich deutlich gesagt, dass höchstwahrscheinlich mit Ausnahme von ganz wenigen Besondernheiten alle Reisen abgesagt werden dürften (unser Reisebüro hat ganz gute Kontakt zu entsprechenden Mitarbeitern bei Thomas Cook).
Dazu passt auch, dass die Versicherung eine Auszahlung ab Dezember angekündigt hat. Die genaue Schadenssumme und Haftungsqoute steht erst dann fest, wenn alle Reisen abgesagt worden sind. Wenn ab Dezember ausgezahlt wird, dann muss vorher über ALLE Reisen Klarheit herrschen.
Was NICHT stimmt ist, dass man bei Karea für Reisen ab 2020 noch keine Schadensmeldung machen kann. Wir haben sie bereits vor Wochen gemacht und eine ensprechende Bestätigung des Anspruches dem Grunde nach bei Reiseabsage bekommmen - eine weitere Anzeige der Reiseabsage müssen wird nicht machen, wurde uns mitgeteilt, da alles weitere automatisch über unserer Vertragsnummer geregelt werde und Karea über die Reiseabsage eigenständig informiert werden würde.
Kleiner Tipp nochmal an alle Kreditkartenkunden... Chargeback ist möglich. Haben wird bereits eingeleitet und die Zusage dem Grunde nach erhalten. Die genaue Chargback Summe hängt davon ab, wieviel die Insolvenzversicherung übernimmt.... Aber der Anspruch dem Grunde nach wurde nach wenigen Tagen bereits bestätigt!
Das Geschäftsjahr für die Versicherung läuft übrigens nicht vom 01.01. für ein Jahr an, sondern vom 01.11. bis 31.10. - das könnte für Schäden, die nächstes Jahr noch entstehen, noch ggf. relevant seien. Jedoch ist es unter Juristen streitig, wann der Schaden entstanden ist. Die wohl bislang herrschende Meinung ist wohl das Datum der Einstellung des regulären Geschäftsbetriebes - das würde bedeuten, dass alle Schäden im September 2019 dem Grunde nach entstanden sind. Dann wäre es egal, wann die Reise eigentlich stattfinden sollte.
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Falls ihr nicht zwingend auf die Anzahlung angewiesen seid, gibt es Möglichkeiten bereits jetzt zu buchen. Wir haben zb über die AIDA gebucht und können dort kostenlos stornieren, wenn unsere Reise doch stattfindet.
So wissen wir nun wenigstens dass es in den Urlaub geht
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@Cliffdeo: Falls Zurich tatsächlich das gleiche Preismodell hatte (die Information konnte ich bislang nirgendwo finden), müsste die Prämie (ausgehend vom Reisepreis pro Person) Jahr für Jahr gesunken sein, je mehr Veranstalter und versichertes Volumen dazu kamen, denn die Haftungsgrenze und damit das Risiko der Versicherung blieb ja stets gleich. Meine Vermutung von Anfang an: Das war nicht so und die Versicherung hat sich unbotmäßig bereichert. Das wäre ein schöner Ansatzpunkt für die Regierung, eine Übernahme der Rückholkosten zusätzlich zu den 110 Mille rauszuverhandeln... . Ist aber alles Spekulatius, da ich nicht weiß, wie sich die Prämien tatsächlich entwickelt haben. Nur scheint die Versicherung für mich noch nicht ganz so raus zu sein, wie sie vorgibt...
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So haben wir es auch gemacht bei Meyers Reisen. Ebenfalls mit kostenloser Stornierung.
Ich hoffe es folgt bald Klarheit und dann auch ob und wie die Entschädigung für Reisen ab Januar ausfallen wird. In meinem Fall Neckermann, wo es wohl noch keinen Übernahmekandidaten gibt.

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@Sam70
Vielleicht langweilt dich ja das Nachlesen?
Jedenfalls wurden sämtliche von dir berührten Aspekte bereits längst hier berücksichtigt und trägst du keinerlei "Neuigkeiten" bei.
Ferner kannst du selbstverständlich neu buchen ... ein gewisses Risiko musst du dafür evtl. inkauf nehmen. -
@Sam70
Vielleicht langweilt dich ja das Nachlesen?
Jedenfalls wurden sämtliche von dir berührten Aspekte bereits längst hier berücksichtigt und trägst du keinerlei "Neuigkeiten" bei.
Ferner kannst du selbstverständlich neu buchen ... ein gewisses Risiko musst du dafür evtl. inkauf nehmen.xxx überflüssiges Zitat entfernt! xxx
Ich muss da vorsichtig widersprechen. Die Sache mit der bereits aktuell möglichen Insolvenzversicherung für Endkunden war mir neu. Ich warte aber noch auf Nachricht von Sam ...
..., wo es die zu kaufen gibt.
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Ich hab schon darüber berichtet - der Verband der Versicherer hat bereits eine Arbeitsgruppe gebildet und evaluiert Verbesserungen auf der Basis der jüngsten Erfahrungen.
Eines scheint vorab schon klar zu sein: Eine pauschale Erhöhung der Gesamthaftungssumme (wie jetzt eilig von BMJV herbeigedacht!) kann aus Sicht der Fachleute nur wieder unzureichend sein.
Zum einen würden - wie schon mehrfach auch von mir vorgetragen! - Nischenversanstalter mit geringen Umsätzen eklatant benachteiligt, ferner hätte ja die bereits zur Rede gestellten 300 Mio ebenfalls nicht ausgereicht.
Der Verband will die Ergebnisse des Arbeitskreises rasch auswerten und den betreffenden Stellen Vorschläge zur Verbesserung unterbreiten.Wie rasch übrigens Gesetzesänderungen durchgebracht werden können hat sich ja jüngst mehrfach gezeigt - ich bin dahingehend ergo nicht so pessimistisch wie der NeckarSchwabe.
Natürlich nützt das den Betroffenen der TC Insolvenz nichts mehr, könnte aber das Vertrauen in das Modell Pauschalreise ggf. wiederherstellen. -
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Das Vertrauen in Pauschalreisen kann wieder hergestellt werden. Für uns als Grossfamilie gibt es preislich nix Besseres, das sagen mir die jeweiligen Web-Seiten der Veranstalter. Und wenn wir nicht nur mit dem Auto Bauernhof oder Camping in Norditalien machen möchten bleibt uns nix anderes übrig. Aber in den Sicherungsschein hab ich kein Vertrauen mehr. Daher nur noch Lastschrift oder kurzfristig bezahlen, um bei erneuter Insollvenz nicht wieder die A...karte zu ziehen.
Was www..touristik anbelangt gibt's nix Neues.
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Das Vertrauen in Pauschalreisen kann wieder hergestellt werden. Für uns als Grossfamilie gibt es preislich nix Besseres, das sagen mir die jeweiligen Web-Seiten der Veranstalter. Und wenn wir nicht nur mit dem Auto Bauernhof oder Camping in Norditalien machen möchten bleibt uns nix anderes übrig. Aber in den Sicherungsschein hab ich kein Vertrauen mehr. Daher nur noch Lastschrift oder kurzfristig bezahlen, um bei erneuter Insollvenz nicht wieder die A...karte zu ziehen.
Was www..touristik anbelangt gibt's nix Neues.
@magghy sagte:
Das Vertrauen in Pauschalreisen kann wieder hergestellt werden.
Das war m.E. nie erschüttert. Denn letztendlich geht es wohl nicht um die Reise an sich, sondern „lediglich“ um deren Absicherung. Und selbst die scheint trotz der zu niedrigen Versicherungssummen bei anderen Reiseformen doch wohl auch nicht besser zu sein.
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@CJ
Das Problem, welches ich mit der These habe, ist (wiederholt!) dieser "neue Topf", der angeblich für die Reisen 2020 zur Verfügung stehen soll von der Versicherung.
Hingegen ist es so:
Werden die Reise durchgeführt müssen sie erneut abgesichert werden (§§ 651 BGB)
Werden sie abgesagt, unterfallen die Rückführungen an die Kunden der Summe von 110 Mio.
Das sind Fakten, dazu kann man sich die Meinung "gut / schlecht" bilden, mehr aber auch nicht.Ferner nützt es nichts, jetzt diese maximale Summe hektisch anzuheben, das bestehende System muss komplett infrage gestellt werden, so auch die Haltung der Versicherer selbst.
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Gut, dass das Modell der Insolvenzversicherung neu diskutiert wird.
Hier sollte statt irgendwelchen Pauschalsummen (Bei einer TUI-Pleite könnte auch 1 Milliarde EUR als "Versicherungstopf" evt. nicht reichen) flexibel berechnet werden, so als Beispiel pro 1000 EUR Reisepreis 5 EUR für die Insolvenzversicherung. Dann ist auch der kleine Veranstalter, der nur 100.000 EUR Umsatz im Jahr hat, mit einer Prämie von 500 EUR gut bedient und die besagte TUI mit 3.000.000.000 EUR Umsatz muss eben 15 Mio hinblättern für die Absicherung der Gelder und evt. für Rückholungen.
Oder der Reiseveranstalter wird komplett rausgenommen und die Versicherung auf den Kunden abgewälzt, der sie buchen, aber auch weglassen kann. Ähnlich wie bei der Auslandskrankenversicherung, die keine Pflicht ist, auf die Risiken bei Nichtabschluß das Reisebüro aber verpflichtend hinweisen und sich dies vom Kunden per Unterschrift quittieren lassen muss.Wer dann trotzdem ohne Absicherung reist und im Ausland "liegenbleibt", muss sich dann eben bei fehlenden Barmitteln über die dortige Botschaft ein Darlehen erbitten, damit er die Rückreise aus eigener Tasche bezahlen kann. Und diejenigen, deren Reise gar nicht stattfindet, gucken weiterhin mit dem Ofenrohr ins Gebirge.
Ob allerdings die EU-Richtlinie diese Wahlmöglichkeit hergibt, bezweifele ich aktuell. Alle obigen Zahlen sind übrigens Beispielszahlen aus der hohlen Hand ohne jede Relevanz.
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Da Holyday Check seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt hat und die Kunden nicht auf die finanzielle Schieflage das Thomas Cook Konzerns hingewiesen hat, werde ich Holyday Check verklagen. Gerade dieser Reiseanbieter hätte darauf hinweisen müssen.
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Na dann mal viel Spaß dabei - auf die glorreiche Idee kamen auch schon andere.
Ich empfehle dir allerdings vorher ein wenig Lektüre hinsichtlich der Begründung, es sei denn, du hast Geld für eine anwaltliche Erstberatung zu verschenken. -
Da Holyday Check seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt hat und die Kunden nicht auf die finanzielle Schieflage das Thomas Cook Konzerns hingewiesen hat, werde ich Holyday Check verklagen. Gerade dieser Reiseanbieter hätte darauf hinweisen müssen.
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Solltest Du es wahr machen und Deine Ankündigung nicht nur heiße Luft sein, bin ich gespannt auf den weiteren Verauf
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Solltest Du es wahr machen und Deine Ankündigung nicht nur heiße Luft sein, bin ich gespannt auf den weiteren Verauf
Keine heiße Luft ... habe eben mit meiner Rechtsschutzversicherung gesprochen. Es ist gedeckelt.
HOLIDAYCHECK ... BERICHTIGUNG DER SCHREIBWEISE....


