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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • 50Dagmar5 50Dagmar

    @detlef-m sagte:

    Genau dieses hat mir meine Bank gestern auch mitgeteilt, nachdem ich den Chargeback Antrag letzte Woche eingereicht habe.

    Den Antrag kann man sich doch auch aus dem Internet holen,oder?

    Hans MeyerH Offline
    Hans MeyerH Offline
    Hans Meyer
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1461

    @50dagmar sagte:

    Den Antrag kann man sich doch auch aus dem Internet holen,oder?

    Bei meiner Bank nicht.

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    • 50Dagmar5 50Dagmar

      @detlef-m sagte:

      Genau dieses hat mir meine Bank gestern auch mitgeteilt, nachdem ich den Chargeback Antrag letzte Woche eingereicht habe.

      Den Antrag kann man sich doch auch aus dem Internet holen,oder?

      Detlef MD Offline
      Detlef MD Offline
      Detlef M
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1462

      @50dagmar sagte:

      Den Antrag kann man sich doch auch aus dem Internet holen,oder?

      Da TC vorletzte Woche schon den Restbetrag für unsere Reise (17.10.19) abgebucht hat, bin ich letzte Woche Montag, also noch vor der Insolvenz von NR, zu meiner Hausbank gefahren und habe den Antrag dort zusammen mit dem dortigen Mitarbeiter ausgefüllt.

      02-14 - Kroatien ✈ 15-Mallorca+Sri Lanka ✈ 16-Fuerte.+Zanzibar ✈ 17-Sri Lanka ✈ 18-Kos+Kuba ✈ 19-Kos+Rhodos ✈ 20-Kreta ✈ 21-Kos ✈ 22-Kreta+Kos ✈ 23-Kreta+Makadi Bay ✈ 24-Kreta+Makadi Bay ✈ 25-Kreta+Makadi Bay ✈ 26-Makadi Bay+Kreta

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      • meeresrauschM Offline
        meeresrauschM Offline
        meeresrausch
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1463

        Bei Kunden der Sparkasse Köln Bonn besteht die Möglichkeit nach 60 Tagen die Schadensmeldung zu tätigen, sollte die Versicherung sich nicht melden, wo von ich ausgehe. Die Bank schickt den Antrag als PDF Datei zu oder bei Wunsch per Post. Am besten Kontakt zu der Bank aufnehmen wo die Kreditkarte beantragt wurde
        GGood Luck😐

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        • Hans MeyerH Offline
          Hans MeyerH Offline
          Hans Meyer
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1464

          @mucmuli sagte:

          Lässt deine Bank jetzt den Antrag 60 Tage liegen und prüft dann nochmal oder wie seid ihr verblieben?

          Melde mich in ca. 90 Tagen noch einmal bei denen mit der Fall-ID. Von selbst unternehmen die allerdings nichts.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Sense82S Offline
            Sense82S Offline
            Sense82
            schrieb am zuletzt editiert von Sense82
            #1465

            Bezüglich Storno gibt es ein Update:

            UPDATE: Thomas Cook Deutschland hat nun Insolvenz angemeldet. Was bedeutet das für die Reise des Kunden? Das zuständige Insolvenzgericht wird nun einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen und dieser wird u.a. entscheiden was mit Ihrer Reise passiert. Von dieser Entscheidung wird es abhängen, ob Sie Ihre Reise antreten können, deren Durchführung dann der Insolvenzverwalter sicherstellt oder ob der Insolvenzverwalter die Reise absagt. Auf diese Entscheidung müssen Sie nun warten, weil im Moment möglicherweise, was umstritten ist ob dies möglich ist, alternativ nur die Möglichkeit bestünde, dass Sie selbst stornieren, aber dann die Stornokosten zahlen müssen, die im Reisevertrag vorgesehen sind.

            UPDATE: Kann ein Kunde aufgrund einer Insolvenz kündigen / stornieren? Im Falle der Insolvenz kann der Kunde nicht aufgrund der Insolvenz kündigen / stornieren oder zurücktreten. Wenn er "wegen der Insolvenz" storniert kann TOC bzw. der Insolvenzverwalter die vertraglich vereinbarten Stornokosten berechnen oder eventuell sogar Schadensersatz verlangen.
            Sollte z.B. eine "Leistungsverweigerung" vorliegen, dann könnte der Kunde kündigen, wobei im Einzelfall zu prüfen ist ob vorher eine Fristsetzung mit Ablehnungs-/Kündigungsandrohung erfolgen muss.
            Aber die Insolvenz alleine ist kein Grund aus dem man eine kostenlose Kündigung herleiten kann.
            Anzumerken ist noch das Thomas Cook der Auffassung ist, dass zur Zeit eine Stornierung durch den Kunden nicht möglich ist.

            Ist das hier auch NEU? das wäre aber ein starkes Stück. Es hieß doch man soll nichts zahlen??????

            Die Restzahlung der Pauschalreise steht noch aus. Soll mein Kunde diese nicht zahlen bzw. die Lastschrift zurückgehen lassen?

            Im Moment muss der Kunde noch zahlen, weil ein gültiger Reisevertrag (noch) besteht. Sollte er nicht zahlen und der Veranstalter kündigt/storniert wegen der Nichtzahlung die Reise, dann muss der Kunde die Stornokosten zahlen, die er nicht zurück bekommt. Zahlt der Kunde und die Reise findet nicht statt, dann kann er seine Rückzahlungsansprüche gegenüber der Insolvenzversicherung (Sicherungsscheingeber) geltend machen.

            https://confluence.rtrtg.de/display/THOM/ThomasCook+-+aktuelle+Lage#expand-2709UpdateSindVertrgederKundenaufgrundderInsolvenzanmeldungnunhinflligundknnendieseneubuchen

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • tdwzbT Offline
              tdwzbT Offline
              tdwzb
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1466

              @mucmuli sagte:

              TC will Schadenersatz einklagen. Wahrscheinlich bekommen sie sogar noch Recht. Unglaublich. Der kunde wird nicht entschädigt, und der Veranstalter klagt Schadenersatz ein ...

              Ohne Worte. Es wird Zeit dass der Verbraucherschutz aktiv wird. Denn nicht jeder kann sich sicherlich einen Anwalt leisten respektive ist Rechtschutz versichert.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • AlleexxA Offline
                AlleexxA Offline
                Alleexx
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1467

                Hallo,

                wir wären eigtl. am 19.10. in den Urlaub geflogen - die Reise ist ja nun abgesagt.

                1. Der Restreisepreis steht immer noch als "rote Zahl" bei meiner Kreditkarte in meinem Bankbackend. Frage: Weiß jemand, ob das noch abgebucht wird, ob man dies Stoppen kann oder ob die Bank einem das Geld ggf. zurückerstattet?

                2. Eigtl. haben wir auch eine Reiserücktrittsversicherung mit gebucht. Ich KANN aus privaten Gründen die Reise tatsächlich gar nicht antreten und könnte so die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen, WENN ich die Reise stornieren könnte, dies ist allerdings nicht möglich. Kennt jemand eine Option, wie ich die Reise stornieren kann, somit eine Stornierungsnummer erhalten und den Antrag bei der Reiserücktrittsversicherung einreichen könnte?

                DANKE schon mal!

                vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                • janina2102J Offline
                  janina2102J Offline
                  janina2102
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1468

                  Hallo zusammen,
                  habe jetzt viele Seiten gelesen, jedoch meine Situation nicht gefunden.
                  wir haben eine Pauschalreise über Bucher gebucht. Jedoch war es wohl so, dass innerhalb der Buchung die Flüge mit VTours gebucht wurden. Demnach gelten wir bei Eurowings als VTours Kunden. Würden die Flüge gerne nutzen. Jedoch kann mir niemand versichern, dass ich die auch am 12.10. nutzen kann.

                  Hat noch jemand eine solche ‚Kombibuchung‘?
                  LG

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                    #1469

                    @mucmuli sagte:

                    TC will Schadenersatz einklagen. Wahrscheinlich bekommen sie sogar noch Recht. Unglaublich. Der kunde wird nicht entschädigt, und der Veranstalter klagt Schadenersatz ein ...

                    "Wenn er (Kunde) mit der Begründung "Insolvenz" kündigt, kann TC die Stornogebühren (=Schadenersatz) verlangen.
                    Darauf hatte ich schon direkt nach der Insolvenzanmeldung hingewiesen.
                    Der Hinweis zur Zahlungsverpflichtung ist überholt.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    Joschua100J 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • AlleexxA Alleexx

                      Hallo,

                      wir wären eigtl. am 19.10. in den Urlaub geflogen - die Reise ist ja nun abgesagt.

                      1. Der Restreisepreis steht immer noch als "rote Zahl" bei meiner Kreditkarte in meinem Bankbackend. Frage: Weiß jemand, ob das noch abgebucht wird, ob man dies Stoppen kann oder ob die Bank einem das Geld ggf. zurückerstattet?

                      2. Eigtl. haben wir auch eine Reiserücktrittsversicherung mit gebucht. Ich KANN aus privaten Gründen die Reise tatsächlich gar nicht antreten und könnte so die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen, WENN ich die Reise stornieren könnte, dies ist allerdings nicht möglich. Kennt jemand eine Option, wie ich die Reise stornieren kann, somit eine Stornierungsnummer erhalten und den Antrag bei der Reiserücktrittsversicherung einreichen könnte?

                      DANKE schon mal!

                      vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1470

                      @alleexx sagte:

                      Kennt jemand eine Option, wie ich die Reise stornieren kann, somit eine Stornierungsnummer erhalten und den Antrag bei der Reiserücktrittsversicherung einreichen könnte?

                      Bei einer Insolvenz kann die Reiserücktrittsversicherung nicht in Anspruch genommen werden, ganz gleich aus welchem Grund gekündigt wird.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Sense82S Sense82

                        Touristen büßen für deutsche Ausnahme

                        Anfang vergangener Woche waren 140 000 Urlauber, die bei Thomas Cook gebucht hatten, gestrandet. Am Montag waren es nur noch 17 000. Für die Rückholung geht allerdings der Großteil der 110 Millionen Euro drauf. Die Folge: Kunden, die künftige Reisen ganz oder teilweise bezahlt und noch nicht angetreten haben, werden weitgehend leer ausgehen. Branchenexperten gehen davon aus, dass sie höchstens noch zehn Prozent ihres Geldes vom Versicherer erhalten werden. Grund dafür ist eine gesetzliche Regelung: Die Leistungen, die ein Versicherer pro Jahr aus der Absicherung von Pauschalreisenden zahlt, kann er auf 110 Millionen Euro beschränken. Das reicht im Fall Thomas Cook bei Weitem nicht aus.

                        Das Bundesjustizministerium sieht das Problem auch - glaubt aber nicht, dass die Lage für die Thomas Cook-Opfer so düster ist wie befürchtet. "Die 110 Millionen Euro beziehen sich nur auf die Entschädigung von Urlaubern, die noch nicht gefahren sind, nicht auf die Rückholung", sagt ein Sprecher. Die Rückholung sei unabhängig von der Entschädigung für Voraus- und Anzahlungen versichert. Die Zurich sieht das anders. "Das Gesetz sieht eine Beschränkung der gesamten Zahlungen vor."

                        https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/thomas-cook-versicherung-1.4622090

                        Das wird wohl noch eine interessante Geschichte werden. Ich habe die 1200 Euro Anzahlung auch schon abgeschrieben....

                        HC-Mitglied2685054H Offline
                        HC-Mitglied2685054H Offline
                        HC-Mitglied2685054
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1471

                        @sense82 zitierte die Süddeutsche:

                        Das Bundesjustizministerium sieht das Problem auch - glaubt aber nicht, dass die Lage für die Thomas Cook-Opfer so düster ist wie befürchtet. "Die 110 Millionen Euro beziehen sich nur auf die Entschädigung von Urlaubern, die noch nicht gefahren sind, nicht auf die Rückholung", sagt ein Sprecher. Die Rückholung sei unabhängig von der Entschädigung für Voraus- und Anzahlungen versichert. Die Zurich sieht das anders. "Das Gesetz sieht eine Beschränkung der gesamten Zahlungen vor."

                        Danke für den Artikel, @sense82. Daran wird doch schon die ganze Idiotie der Entschädigung deutlich. Bundesregierung und Zurich gehen von völlig unterschiedlichen Grundlagen bei der 110-Mio.-Absicherung aus. Da sieht man mal, wie gründlich die sich alle im Vorfeld mit dem Fall X beschäftigt haben. Zu dem ganzen Unsinn wurde den Reisenden vor Buchung auch noch vorgegaukelt, dass ihre im voraus gezahlten Gelder mit dem Sicherungsschein komplett abgesichert sind (selbst kurz nach Insolvenz meldeten sich dazu noch zahlreiche sog. Rechtsexperten auf allen Kanälen, dass Pauschalreisende sich – im Gegensatz zu Flug-Hotel-getrennt-Buchenden – aufgrund des Sicherungsscheines keine Sorgen machen müssten).
                        Nun stellt sich raus, der Sicherungsschein ist eine wundervolle Mogelpackung. Jetzt sagen hier so ein paar Oberschlaumeier, 'Wieso, steht doch drin, dass Reisen nur bis 110 Mio. abgesichert sind.' Zum einen aber weiß jeder, dass man den Sicherungsschein und seine Vertragsgrundlagen erst mit verbindlicher Buchungsbestätigung (also nach Vertragsabschluss) erhält. Zum anderen kann man ohnehin nicht von einem Reisenden erwarten, dass er vor Buchung wirtschaftliche Analysen anstellt, wieviele Reisende von wieviel Reiseveranstaltern innerhalb eines Geschäftsjahres reisen buchen müssen, damit 110 Mio. ausreichen, den Schaden zu decken (zumal der Reisende noch nicht mal weiß, wieviele Reiseveranstalter bei der Versicherung in einem Geschäftsjahr überhaupt versichert sind).
                        Andere Oberschlaumeier fügen hinzu, dass man als Reisender schön doof sein muss, überhaupt mit TC gefahren zu sein, da schon Anfang des Jahres durchgesickert sei, dass TC in Schwierigkeiten ist. Mit anderen Worten, in den Vorjahren hätte man fahren können, aber seit Anfang des Jahres buchen diese Oberschlaumeier nicht mehr bei TC, weil sie ja so unendlich schlau sind. Diesen Oberschlaumeiern sei gesagt, das TC offenbar – wenn man sich im nachhinein eingehender mit dem Unternehmen beschäftigt – bereits seit 2012 Milliarden Schulden vor sich herschiebt und bereits 2012 kurz vor der Insolvenz stand. Ihr hättet also eigentlich, weil Ihr ja so unendlich schlau seid, bereits seit 2012 keine Reisen mehr bei TC buchen dürfen.
                        Aber muss das ein normal gestrickter Reisender wirklich alles wissen? Oder stellt sich nicht vielmehr die Frage, warum ein so hochgradig pleiteverdächtiges Unternehmen überhaupt noch auf den einfachen Reisenden losgelassen worden ist? Und der Bundesregierung sei – in Anspielung auf oben zitierten Artikel der Süddeutschen – zusätzlich gesagt: In Großbritannien hat der Staat die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt, um die Rückholaktion seiner in finanzielle Not geratenen Staatsbürger durchzuführen. Was gedenkt denn unsere Bundesregierung an finanziellen Mitteln zur Verfügung zu stellen, um den finanziellen Schaden Hundertetausender Staatsbürger auszugleichen, die sich auf ihren Sicherungsschein verlassen haben, der aber aufgrund der gesetzlichen Grundlagen (110 Mio. Euro, von denen Bundesregierung und Zurich Versicherung lt. Süddeutscher noch nicht mal einig sind, wie diese 110 Mio. gem. Gesetzeslage einzusetzen sind), die die Bundesregierung für diesen Sicherungsschein geschaffen hat, offensichtlich nicht annähernd ausreicht, um den finanziellen Schaden seiner Hundertetausender Staatsbürger auszugleichen.

                        towi1802T tdwzbT altlöwin63A 3 Antworten Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV vonschmeling

                          @mucmuli sagte:

                          TC will Schadenersatz einklagen. Wahrscheinlich bekommen sie sogar noch Recht. Unglaublich. Der kunde wird nicht entschädigt, und der Veranstalter klagt Schadenersatz ein ...

                          "Wenn er (Kunde) mit der Begründung "Insolvenz" kündigt, kann TC die Stornogebühren (=Schadenersatz) verlangen.
                          Darauf hatte ich schon direkt nach der Insolvenzanmeldung hingewiesen.
                          Der Hinweis zur Zahlungsverpflichtung ist überholt.

                          Joschua100J Offline
                          Joschua100J Offline
                          Joschua100
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1472

                          @vonschmeling sagte:

                          "Wenn er (Kunde) mit der Begründung "Insolvenz" kündigt, kann TC die Stornogebühren (=Schadenersatz) verlangen.
                          Darauf hatte ich schon direkt nach der Insolvenzanmeldung hingewiesen.
                          Der Hinweis zur Zahlungsverpflichtung ist überholt.

                          Aber Reisen ab 1.11. kann man im Moment doch gar nicht stornieren oder kündigen. Würde ein Lastschriftwiderruf eine Stornierung nach sich ziehen und TC kann nur die Stornogebühren von 25% verlangen oder die Einhaltung des Vertrages?

                          vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                            #1473

                            Nachdem die Kundengeldabsicherung aufgrund eines Veranstalterkonkurses mit zig gestrandeten Urlaubern "erdacht" wurde, gehe ich an für sich auch davon aus, dass die 110 Mio diese Leistung (Rückholung) ebenfalls abdecken müssen.
                            Ferner nehme ich an, dass der Versuch Vermittler wegen "Falschberatung" in Regress zu nehmen aussichtslos ist.
                            Meine Haltung zum Eintreten der Regierung im Falle einer Unterdeckung habe ich bereits ausführlich dargelegt, daran wird sich auch nichts ändern.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Joschua100J Joschua100

                              @vonschmeling sagte:

                              "Wenn er (Kunde) mit der Begründung "Insolvenz" kündigt, kann TC die Stornogebühren (=Schadenersatz) verlangen.
                              Darauf hatte ich schon direkt nach der Insolvenzanmeldung hingewiesen.
                              Der Hinweis zur Zahlungsverpflichtung ist überholt.

                              Aber Reisen ab 1.11. kann man im Moment doch gar nicht stornieren oder kündigen. Würde ein Lastschriftwiderruf eine Stornierung nach sich ziehen und TC kann nur die Stornogebühren von 25% verlangen oder die Einhaltung des Vertrages?

                              vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1474

                              @joschua100 sagte:

                              Aber Reisen ab 1.11. kann man im Moment doch gar nicht stornieren oder kündigen. Würde ein Lastschriftwiderruf eine Stornierung nach sich ziehen und TC kann nur die Stornogebühren von 25% verlangen oder die Einhaltung des Vertrages?

                              Da man zur Zeit weder Lastschriften einzieht noch stornieren kann wies ich eben darauf hin, dass der Text entweder überholt oder in Teilen schlicht irrtümlich ist.
                              Aus den Verträgen ist ja nicht nur eine Zahlung geschuldet sondern auch eine Leistung. Kann die nicht erbracht werden (abgesagte Reisen) wäre eine Vereinnahmung von Zahlung dafür betrügerisch.
                              Sollten hingegen die Reisen ab dem 1.11. wieder aufgenommen werden (TC D in Insolvenz) und die Leistung wird garantiert, kann der Kunde nicht sagen "Nu hab ich aber keinen Bock mehr mit dem Laden zu reisen" sondern schuldet die Zahlung für die Leistung - bzw. kann nur kündigen im Rahmen der Stornierungsbedingungen.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1475

                                Übrigens habe ich hier noch keinen einzigen Kommentar gelesen, in dem Betroffene als "schön doof" bezeichnet wurden (auch nicht in verblümter Form).
                                Hinweise, dass TC schon länger und auch immer mal wieder dramatisch angezählt ist, bezogen sich stets auf die Vorhalte gegenüber Vermittlern, sie hätten es ja wissen müssen.
                                Die halte ich in der Tat für schön doof, denn die Vermittler wären kaum so doof gewesen, bei einem wahrscheinlichen Risiko ein solches "Geschäft" machen zu wollen.
                                Wenn hier irgendwas an den Pranger zu stellen ist dann die Hedgefonds (imho die einzigen Profiteure dieser Malaise!) - irgendwie kommen die in den Schimpftiraden aber so gut wie gar nicht vor.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

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                                  @alleexx sagte:

                                  Kennt jemand eine Option, wie ich die Reise stornieren kann, somit eine Stornierungsnummer erhalten und den Antrag bei der Reiserücktrittsversicherung einreichen könnte?

                                  Bei einer Insolvenz kann die Reiserücktrittsversicherung nicht in Anspruch genommen werden, ganz gleich aus welchem Grund gekündigt wird.

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                                  #1476

                                  @vonschmeling sagte:

                                  Bei einer Insolvenz kann die Reiserücktrittsversicherung nicht in Anspruch genommen werden, ganz gleich aus welchem Grund gekündigt wird.

                                  Mal beim NDR nachfragen.
                                  https://forum.airliners.de/topic/38579-aktuelles-zu-condor/?do=findComment&comment=835619

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

                                    @sense82 zitierte die Süddeutsche:

                                    Das Bundesjustizministerium sieht das Problem auch - glaubt aber nicht, dass die Lage für die Thomas Cook-Opfer so düster ist wie befürchtet. "Die 110 Millionen Euro beziehen sich nur auf die Entschädigung von Urlaubern, die noch nicht gefahren sind, nicht auf die Rückholung", sagt ein Sprecher. Die Rückholung sei unabhängig von der Entschädigung für Voraus- und Anzahlungen versichert. Die Zurich sieht das anders. "Das Gesetz sieht eine Beschränkung der gesamten Zahlungen vor."

                                    Danke für den Artikel, @sense82. Daran wird doch schon die ganze Idiotie der Entschädigung deutlich. Bundesregierung und Zurich gehen von völlig unterschiedlichen Grundlagen bei der 110-Mio.-Absicherung aus. Da sieht man mal, wie gründlich die sich alle im Vorfeld mit dem Fall X beschäftigt haben. Zu dem ganzen Unsinn wurde den Reisenden vor Buchung auch noch vorgegaukelt, dass ihre im voraus gezahlten Gelder mit dem Sicherungsschein komplett abgesichert sind (selbst kurz nach Insolvenz meldeten sich dazu noch zahlreiche sog. Rechtsexperten auf allen Kanälen, dass Pauschalreisende sich – im Gegensatz zu Flug-Hotel-getrennt-Buchenden – aufgrund des Sicherungsscheines keine Sorgen machen müssten).
                                    Nun stellt sich raus, der Sicherungsschein ist eine wundervolle Mogelpackung. Jetzt sagen hier so ein paar Oberschlaumeier, 'Wieso, steht doch drin, dass Reisen nur bis 110 Mio. abgesichert sind.' Zum einen aber weiß jeder, dass man den Sicherungsschein und seine Vertragsgrundlagen erst mit verbindlicher Buchungsbestätigung (also nach Vertragsabschluss) erhält. Zum anderen kann man ohnehin nicht von einem Reisenden erwarten, dass er vor Buchung wirtschaftliche Analysen anstellt, wieviele Reisende von wieviel Reiseveranstaltern innerhalb eines Geschäftsjahres reisen buchen müssen, damit 110 Mio. ausreichen, den Schaden zu decken (zumal der Reisende noch nicht mal weiß, wieviele Reiseveranstalter bei der Versicherung in einem Geschäftsjahr überhaupt versichert sind).
                                    Andere Oberschlaumeier fügen hinzu, dass man als Reisender schön doof sein muss, überhaupt mit TC gefahren zu sein, da schon Anfang des Jahres durchgesickert sei, dass TC in Schwierigkeiten ist. Mit anderen Worten, in den Vorjahren hätte man fahren können, aber seit Anfang des Jahres buchen diese Oberschlaumeier nicht mehr bei TC, weil sie ja so unendlich schlau sind. Diesen Oberschlaumeiern sei gesagt, das TC offenbar – wenn man sich im nachhinein eingehender mit dem Unternehmen beschäftigt – bereits seit 2012 Milliarden Schulden vor sich herschiebt und bereits 2012 kurz vor der Insolvenz stand. Ihr hättet also eigentlich, weil Ihr ja so unendlich schlau seid, bereits seit 2012 keine Reisen mehr bei TC buchen dürfen.
                                    Aber muss das ein normal gestrickter Reisender wirklich alles wissen? Oder stellt sich nicht vielmehr die Frage, warum ein so hochgradig pleiteverdächtiges Unternehmen überhaupt noch auf den einfachen Reisenden losgelassen worden ist? Und der Bundesregierung sei – in Anspielung auf oben zitierten Artikel der Süddeutschen – zusätzlich gesagt: In Großbritannien hat der Staat die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt, um die Rückholaktion seiner in finanzielle Not geratenen Staatsbürger durchzuführen. Was gedenkt denn unsere Bundesregierung an finanziellen Mitteln zur Verfügung zu stellen, um den finanziellen Schaden Hundertetausender Staatsbürger auszugleichen, die sich auf ihren Sicherungsschein verlassen haben, der aber aufgrund der gesetzlichen Grundlagen (110 Mio. Euro, von denen Bundesregierung und Zurich Versicherung lt. Süddeutscher noch nicht mal einig sind, wie diese 110 Mio. gem. Gesetzeslage einzusetzen sind), die die Bundesregierung für diesen Sicherungsschein geschaffen hat, offensichtlich nicht annähernd ausreicht, um den finanziellen Schaden seiner Hundertetausender Staatsbürger auszugleichen.

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                                    #1477

                                    @ballonflieger sagte:

                                    Danke für den Artikel, @sense82.

                                    Bundesregierung ... Bundesregierung ... unsere Bundesregierung ... Bundesregierung ... die Bundesregierung

                                    Ähm. Glaubtest Du ernsthaft an Kompetenzen im von Dir so häufig erwähnten Personenkreis? Bitte überdenke Deinen Glauben und ersetze ihn durch Wissen.

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                                    • HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

                                      @sense82 zitierte die Süddeutsche:

                                      Das Bundesjustizministerium sieht das Problem auch - glaubt aber nicht, dass die Lage für die Thomas Cook-Opfer so düster ist wie befürchtet. "Die 110 Millionen Euro beziehen sich nur auf die Entschädigung von Urlaubern, die noch nicht gefahren sind, nicht auf die Rückholung", sagt ein Sprecher. Die Rückholung sei unabhängig von der Entschädigung für Voraus- und Anzahlungen versichert. Die Zurich sieht das anders. "Das Gesetz sieht eine Beschränkung der gesamten Zahlungen vor."

                                      Danke für den Artikel, @sense82. Daran wird doch schon die ganze Idiotie der Entschädigung deutlich. Bundesregierung und Zurich gehen von völlig unterschiedlichen Grundlagen bei der 110-Mio.-Absicherung aus. Da sieht man mal, wie gründlich die sich alle im Vorfeld mit dem Fall X beschäftigt haben. Zu dem ganzen Unsinn wurde den Reisenden vor Buchung auch noch vorgegaukelt, dass ihre im voraus gezahlten Gelder mit dem Sicherungsschein komplett abgesichert sind (selbst kurz nach Insolvenz meldeten sich dazu noch zahlreiche sog. Rechtsexperten auf allen Kanälen, dass Pauschalreisende sich – im Gegensatz zu Flug-Hotel-getrennt-Buchenden – aufgrund des Sicherungsscheines keine Sorgen machen müssten).
                                      Nun stellt sich raus, der Sicherungsschein ist eine wundervolle Mogelpackung. Jetzt sagen hier so ein paar Oberschlaumeier, 'Wieso, steht doch drin, dass Reisen nur bis 110 Mio. abgesichert sind.' Zum einen aber weiß jeder, dass man den Sicherungsschein und seine Vertragsgrundlagen erst mit verbindlicher Buchungsbestätigung (also nach Vertragsabschluss) erhält. Zum anderen kann man ohnehin nicht von einem Reisenden erwarten, dass er vor Buchung wirtschaftliche Analysen anstellt, wieviele Reisende von wieviel Reiseveranstaltern innerhalb eines Geschäftsjahres reisen buchen müssen, damit 110 Mio. ausreichen, den Schaden zu decken (zumal der Reisende noch nicht mal weiß, wieviele Reiseveranstalter bei der Versicherung in einem Geschäftsjahr überhaupt versichert sind).
                                      Andere Oberschlaumeier fügen hinzu, dass man als Reisender schön doof sein muss, überhaupt mit TC gefahren zu sein, da schon Anfang des Jahres durchgesickert sei, dass TC in Schwierigkeiten ist. Mit anderen Worten, in den Vorjahren hätte man fahren können, aber seit Anfang des Jahres buchen diese Oberschlaumeier nicht mehr bei TC, weil sie ja so unendlich schlau sind. Diesen Oberschlaumeiern sei gesagt, das TC offenbar – wenn man sich im nachhinein eingehender mit dem Unternehmen beschäftigt – bereits seit 2012 Milliarden Schulden vor sich herschiebt und bereits 2012 kurz vor der Insolvenz stand. Ihr hättet also eigentlich, weil Ihr ja so unendlich schlau seid, bereits seit 2012 keine Reisen mehr bei TC buchen dürfen.
                                      Aber muss das ein normal gestrickter Reisender wirklich alles wissen? Oder stellt sich nicht vielmehr die Frage, warum ein so hochgradig pleiteverdächtiges Unternehmen überhaupt noch auf den einfachen Reisenden losgelassen worden ist? Und der Bundesregierung sei – in Anspielung auf oben zitierten Artikel der Süddeutschen – zusätzlich gesagt: In Großbritannien hat der Staat die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt, um die Rückholaktion seiner in finanzielle Not geratenen Staatsbürger durchzuführen. Was gedenkt denn unsere Bundesregierung an finanziellen Mitteln zur Verfügung zu stellen, um den finanziellen Schaden Hundertetausender Staatsbürger auszugleichen, die sich auf ihren Sicherungsschein verlassen haben, der aber aufgrund der gesetzlichen Grundlagen (110 Mio. Euro, von denen Bundesregierung und Zurich Versicherung lt. Süddeutscher noch nicht mal einig sind, wie diese 110 Mio. gem. Gesetzeslage einzusetzen sind), die die Bundesregierung für diesen Sicherungsschein geschaffen hat, offensichtlich nicht annähernd ausreicht, um den finanziellen Schaden seiner Hundertetausender Staatsbürger auszugleichen.

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                                      #1478

                                      @ballonflieger sagte:

                                      Danke für den Artikel, @sense82. Daran wird doch schon die ganze Idiotie der Entschädigung deutlich. Bundesregierung und Zurich gehen von völlig unterschiedlichen Grundlagen bei der 110-Mio.-Absicherung aus. Da sieht man mal, wie gründlich die sich alle im Vorfeld mit dem Fall X beschäftigt haben. Zu dem ganzen Unsinn wurde den Reisenden vor Buchung auch noch vorgegaukelt, dass ihre im voraus gezahlten Gelder mit dem Sicherungsschein komplett abgesichert sind (selbst kurz nach Insolvenz meldeten sich dazu noch zahlreiche sog. Rechtsexperten auf allen Kanälen, dass Pauschalreisende sich – im Gegensatz zu Flug-Hotel-getrennt-Buchenden – aufgrund des Sicherungsscheines keine Sorgen machen müssten).
                                      Nun stellt sich raus, der Sicherungsschein ist eine wundervolle Mogelpackung. Jetzt sagen hier so ein paar Oberschlaumeier, 'Wieso, steht doch drin, dass Reisen nur bis 110 Mio. abgesichert sind.' Zum einen aber weiß jeder, dass man den Sicherungsschein und seine Vertragsgrundlagen erst mit verbindlicher Buchungsbestätigung (also nach Vertragsabschluss) erhält. Zum anderen kann man ohnehin nicht von einem Reisenden erwarten, dass er vor Buchung wirtschaftliche Analysen anstellt, wieviele Reisende von wieviel Reiseveranstaltern innerhalb eines Geschäftsjahres reisen buchen müssen, damit 110 Mio. ausreichen, den Schaden zu decken (zumal der Reisende noch nicht mal weiß, wieviele Reiseveranstalter bei der Versicherung in einem Geschäftsjahr überhaupt versichert sind).
                                      Andere Oberschlaumeier fügen hinzu, dass man als Reisender schön doof sein muss, überhaupt mit TC gefahren zu sein, da schon Anfang des Jahres durchgesickert sei, dass TC in Schwierigkeiten ist. Mit anderen Worten, in den Vorjahren hätte man fahren können, aber seit Anfang des Jahres buchen diese Oberschlaumeier nicht mehr bei TC, weil sie ja so unendlich schlau sind. Diesen Oberschlaumeiern sei gesagt, das TC offenbar – wenn man sich im nachhinein eingehender mit dem Unternehmen beschäftigt – bereits seit 2012 Milliarden Schulden vor sich herschiebt und bereits 2012 kurz vor der Insolvenz stand. Ihr hättet also eigentlich, weil Ihr ja so unendlich schlau seid, bereits seit 2012 keine Reisen mehr bei TC buchen dürfen.
                                      Aber muss das ein normal gestrickter Reisender wirklich alles wissen? Oder stellt sich nicht vielmehr die Frage, warum ein so hochgradig pleiteverdächtiges Unternehmen überhaupt noch auf den einfachen Reisenden losgelassen worden ist? Und der Bundesregierung sei – in Anspielung auf oben zitierten Artikel der Süddeutschen – zusätzlich gesagt: In Großbritannien hat der Staat die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt, um die Rückholaktion seiner in finanzielle Not geratenen Staatsbürger durchzuführen. Was gedenkt denn unsere Bundesregierung an finanziellen Mitteln zur Verfügung zu stellen, um den finanziellen Schaden Hundertetausender Staatsbürger auszugleichen, die sich auf ihren Sicherungsschein verlassen haben, der aber aufgrund der gesetzlichen Grundlagen (110 Mio. Euro, von denen Bundesregierung und Zurich Versicherung lt. Süddeutscher noch nicht mal einig sind, wie diese 110 Mio. gem. Gesetzeslage einzusetzen sind), die die Bundesregierung für diesen Sicherungsschein geschaffen hat, offensichtlich nicht annähernd ausreicht, um den finanziellen Schaden seiner Hundertetausender Staatsbürger auszugleichen.

                                      Exzellent geschrieben Ballonflieger!!
                                      Dem gibt es Nichts hinzuzufügen. Eine komplette Blendung war das!

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                                      • vonschmelingV vonschmeling

                                        Übrigens habe ich hier noch keinen einzigen Kommentar gelesen, in dem Betroffene als "schön doof" bezeichnet wurden (auch nicht in verblümter Form).
                                        Hinweise, dass TC schon länger und auch immer mal wieder dramatisch angezählt ist, bezogen sich stets auf die Vorhalte gegenüber Vermittlern, sie hätten es ja wissen müssen.
                                        Die halte ich in der Tat für schön doof, denn die Vermittler wären kaum so doof gewesen, bei einem wahrscheinlichen Risiko ein solches "Geschäft" machen zu wollen.
                                        Wenn hier irgendwas an den Pranger zu stellen ist dann die Hedgefonds (imho die einzigen Profiteure dieser Malaise!) - irgendwie kommen die in den Schimpftiraden aber so gut wie gar nicht vor.

                                        tdwzbT Offline
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                                        #1479

                                        @vonschmeling sagte:

                                        Übrigens habe ich hier noch keinen einzigen Kommentar gelesen, in dem Betroffene als "schön doof" bezeichnet wurden (auch nicht in verblümter Form).
                                        Hinweise, dass TC schon länger und auch immer mal wieder dramatisch angezählt ist, bezogen sich stets auf die Vorhalte gegenüber Vermittlern, sie hätten es ja wissen müssen.
                                        Die halte ich in der Tat für schön doof, denn die Vermittler wären kaum so doof gewesen, bei einem wahrscheinlichen Risiko ein solches "Geschäft" machen zu wollen.
                                        Wenn hier irgendwas an den Pranger zu stellen ist dann die Hedgefonds (imho die einzigen Profiteure dieser Malaise!) - irgendwie kommen die in den Schimpftiraden aber so gut wie gar nicht vor.

                                        vonschmeling nun äußerst du dich genauso spekulativ (über die Hedge Fonds) ohne Fakten nennen zu können, wie du es anderen Usern hier oft vorwirfst! Deine Quelle bitte die belegt, dass es final wirklich die HFs waren!?

                                        tdwzbT gesche.stG 2 Antworten Letzte Antwort
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                                        • tdwzbT tdwzb

                                          @vonschmeling sagte:

                                          Übrigens habe ich hier noch keinen einzigen Kommentar gelesen, in dem Betroffene als "schön doof" bezeichnet wurden (auch nicht in verblümter Form).
                                          Hinweise, dass TC schon länger und auch immer mal wieder dramatisch angezählt ist, bezogen sich stets auf die Vorhalte gegenüber Vermittlern, sie hätten es ja wissen müssen.
                                          Die halte ich in der Tat für schön doof, denn die Vermittler wären kaum so doof gewesen, bei einem wahrscheinlichen Risiko ein solches "Geschäft" machen zu wollen.
                                          Wenn hier irgendwas an den Pranger zu stellen ist dann die Hedgefonds (imho die einzigen Profiteure dieser Malaise!) - irgendwie kommen die in den Schimpftiraden aber so gut wie gar nicht vor.

                                          vonschmeling nun äußerst du dich genauso spekulativ (über die Hedge Fonds) ohne Fakten nennen zu können, wie du es anderen Usern hier oft vorwirfst! Deine Quelle bitte die belegt, dass es final wirklich die HFs waren!?

                                          tdwzbT Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1480

                                          @tdwzb sagte:

                                          vonschmeling nun äußerst du dich genauso spekulativ (über die Hedge Fonds) ohne Fakten nennen zu können, wie du es anderen Usern hier oft vorwirfst! Deine Quelle bitte die belegt, dass es final wirklich die HFs waren!?

                                          Und Ergänzungen: selbst wenn es wirklich die HFs waren, die letztlich die Lichter ausgeknipst haben - solange geltendes Aktienrecht eingehalten wurde ist es nun einmal erlaubt auf fallende Kurse zu setzen.

                                          Die betriebswirtschaftlichen Fehler hat wenn schon TC selbst geleistet. Klar, dann sind HFs oft alles andere als ein Segen und ggf wenig hilfreich. Aber schuld sind Sie ganz sicher nicht - meine Meinung...

                                          Ursache - Wirkung..

                                          tdwzbT vonschmelingV 2 Antworten Letzte Antwort
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