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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • SonneStrand75S SonneStrand75

    @mauseknatschi sagte:

    Sehr interessant, dass gerade du von einer präzisen Leseart der Informationen seitens TC sprichst. Denn du warst doch diejenige, die gestern aus der Info von TC ein Flugverbot abgeleitet hat.

    Zu dem Punkt, dass TC/IV darauf hingewiesen haben, dass ein Flug innerhalb einer Pauschalreise nicht in Anspruch genommen werden kann, auch wenn die Airlines abweichende Angaben machen, dient eventuell nur zur Verdeutlichung, dass die Airline den Geschädigten nicht aufgrund seines Pauschalreisevertrages!!! mit TC befördert.
    Fakt ist doch, dass die meisten Geschädigten ein nicht stornierbares Flugticket haben und somit, Insolvenz hin oder her, gültig ist. Das heißt, aufgrund des Tickets habe ich einen Beförderungsanspruch gegenüber der Fluggesellschaft.

    Nun kann man sich die Frage stellen, warum äußern sich Airlines wie Ryanair und easyJet dergestalt, dass sie bekannt geben, die TC-Reisenden zu befördern. Dazu fällt mir eigentlich nur die EU-Fluggastrechteverordnung ein. Dabei handelt es sich um die Verordnung, bei der Flugreisenden bei Verspätungen von Flügen (richtet sich nach der Stundenanzahl) Schadenersatz direkt von der Airline gewährt werden muss. Jedoch regelt diese Verordnung nicht nur die Verspätungen, sondern auch im Hinblick auf Schadenersatz die Nichtmitnahme von Passagieren.
    Dass gewisse Airlines die Geschädigten aus Mitgefühl und Menschenfreundlichkeit befördern, schließe ich mal aus. Es könnte jedoch sein, dass deren Juristen der Auffassung sind, dass die TC-Reisenden ein nicht stornierbares, und damit gültiges, Flugticket besitzen und deren Nichtbeförderung ein Schadenersatzanspruch gegen die Airline auslöst. Und welche Airline möchte schon gerne verklagt werden?

    Wie auch immer, auf der Seite von TC sind Juristen, genauso wie auf Seiten der Fluggesellschaften. Welche Juristen letztendlich Recht haben, wird nur durch ein Urteil entschieden werden, sofern es in dieser Sache Klagen gibt.

    Dazu wurde doch schon zig mal alles gesagt. Es gibt keine nicht stornierbaren Tickets und auch Entschädigungen greifen in diesem Fall nicht - die Reisen wurden abgesagt, inkl. Flüge.

    Es gibt nur einen Grund, Reisende trotzdem mitzunehmen, seitens Easyjet (ich weiß nichts davon, dass Ryanair es offiziell angekündigt hätte) - und zwar Werbung.

    Davon, dass du zig Mal Unwahrheiten wiederholst, werden sie nicht wahrer. Die Tickets gehören dem Buchenden, nicht dem Fluggast.

    etläuftE Offline
    etläuftE Offline
    etläuft
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2941

    @sonnestrand75 sagte:

    Dazu wurde doch schon zig mal alles gesagt. Es gibt keine nicht stornierbaren Tickets und auch Entschädigungen greifen in diesem Fall nicht - die Reisen wurden abgesagt, inkl. Flüge.

    Hallo Zusammen,
    habe hier schon oft gelesen, dass dann die Entschädigungen nicht greifen. Gerne wüsste ich, ob das hier eine eigene Logik ist, nach dem Motto “ist ja dann ein Teil der Pauschalreise geleistet worden und damit gilt der Sicherungsschein nicht” oder gibt es hier eine belastbare Quelle die das eindeutig sagt?
    Mir ist da nichts bekannt. Könnt ihr helfen?

    SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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    • Sandra HBCS Sandra HBC

      @sonnestrand75 sagte:

      Ja, so habe ich es auch verstanden. Was TC natürlich nicht daran hindern muss, die Buchungen trotzdem zu stornieren.

      Ja aber es bringt ihm keinen Cent und kostet Zeit. Da können die Mitarbeiter lieber flüge stornieren wo es Geld zurück gibt. Viele verstehen eben auch nicht dass es " nicht stornierbar" eigentlich nicht gibt. Ich bekomme halt nur den ticketpreis nicht zurück. Absagen und den Platz für jemand anderen frei machen, kann ich immer, oder? Jetzt mal ohne Insolvenz....

      gesche.stG Offline
      gesche.stG Offline
      gesche.st
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2942

      @sandra-hbc sagte:

      Ja aber es bringt ihm keinen Cent und kostet Zeit. Da können die Mitarbeiter lieber flüge stornieren wo es Geld zurück gibt. Viele verstehen eben auch nicht dass es " nicht stornierbar" eigentlich nicht gibt. Ich bekomme halt nur den ticketpreis nicht zurück. Absagen und den Platz für jemand anderen frei machen, kann ich immer, oder? Jetzt mal ohne Insolvenz....

      Ja, absagen kannst du. Das heißt auch eigentlich nicht “nicht stornierbar“, sondern nicht erstattbar (nonrefundable). Das bezieht sich dann auf den reinen Ticketpreis. Die erstattbaten Steuern kannst du dann wiederholen mit einem Refund.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • SonneStrand75S SonneStrand75

        @sandra-hbc sagte:

        Ja aber es bringt ihm keinen Cent und kostet Zeit. Da können die Mitarbeiter lieber flüge stornieren wo es Geld zurück gibt. Viele verstehen eben auch nicht dass es " nicht stornierbar" eigentlich nicht gibt. Ich bekomme halt nur den ticketpreis nicht zurück. Absagen und den Platz für jemand anderen frei machen, kann ich immer, oder? Jetzt mal ohne Insolvenz....

        Effizienter wäre es, aber seit wann handeln die Menschen effizient?
        Abgesehen davon geht es häufig ums Prinzip...

        Und ja, natürlich kann man jederzeit den Flug absagen. Auch ohne Insolvenz.

        Sandra HBCS Offline
        Sandra HBCS Offline
        Sandra HBC
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2943

        @sonnestrand75 sagte:

        Effizienter wäre es, aber seit wann handeln die Menschen effizient?
        Abgesehen davon geht es häufig ums Prinzip...

        Und ja, natürlich kann man jederzeit den Flug absagen. Auch ohne Insolvenz.

        In der Insolvenz werden die Mitarbeiter oft rar...da muss man sich auf das Wesentliche konzentrieren.

        vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
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          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2944

          @etläuft
          Leider gehört auch das zu den bisher nicht eindeutig geklärten Sachverhalten, soweit es mich betrifft habe ich nur zu bedenken gegeben.
          Die Besonderheiten eines Vertragsverhältnisses innerhalb einer Pauschalreise werden hier permanent wenig bis gar nicht berücksichtigt, ich spekuliere generell nicht gerne, noch weniger in dieser Sache.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          Kathina44K 1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
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            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
            #2945

            Nochmal (ganz leise ...) es geht hier nicht um die Rentabilität von Stornierungen sondern um die Pflichten im Rahmen von gekündigten Reiseverträgen.
            Falls es noch nicht oft genug erwähnt wurde:
            Ein Pauschalreisender schließt einen Vertrag mit dem Veranstalter ab, dieser wiederum vereinbart vertraglich mit den einzelnen Leistungserbringern.
            Daher ist auch der Hinweis auf die AGB der Airline von eher geringer Relevanz, da die Vertragsgrundlage die Vereinbarung zwischen Reiseveranstalter und Airline sind und nicht die zwischen Pax und Airline.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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            • vonschmelingV vonschmeling

              @etläuft
              Leider gehört auch das zu den bisher nicht eindeutig geklärten Sachverhalten, soweit es mich betrifft habe ich nur zu bedenken gegeben.
              Die Besonderheiten eines Vertragsverhältnisses innerhalb einer Pauschalreise werden hier permanent wenig bis gar nicht berücksichtigt, ich spekuliere generell nicht gerne, noch weniger in dieser Sache.

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              Kathina44
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2946

              @vonschmeling sagte:

              @etläuft
              Leider gehört auch das zu den bisher nicht eindeutig geklärten Sachverhalten, soweit es mich betrifft habe ich nur zu bedenken gegeben.

              Hier wurde es aber die ganze Zeit so dargestellt, als ob es eine Tatsache ist. Offenbar ist es nicht so.

              etläuftE vonschmelingV Nannett 26N 3 Antworten Letzte Antwort
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              • Sandra HBCS Sandra HBC

                @sonnestrand75 sagte:

                Effizienter wäre es, aber seit wann handeln die Menschen effizient?
                Abgesehen davon geht es häufig ums Prinzip...

                Und ja, natürlich kann man jederzeit den Flug absagen. Auch ohne Insolvenz.

                In der Insolvenz werden die Mitarbeiter oft rar...da muss man sich auf das Wesentliche konzentrieren.

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                schrieb am zuletzt editiert von
                #2947

                @sandra-hbc sagte:

                ... da muss man sich auf das Wesentliche konzentrieren.

                Ja, und "das Wesentliche" sind in diesem Fall die kompletten Maßnahmen bei einer Absage einer Reise.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • Kathina44K Kathina44

                  @vonschmeling sagte:

                  @etläuft
                  Leider gehört auch das zu den bisher nicht eindeutig geklärten Sachverhalten, soweit es mich betrifft habe ich nur zu bedenken gegeben.

                  Hier wurde es aber die ganze Zeit so dargestellt, als ob es eine Tatsache ist. Offenbar ist es nicht so.

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                  etläuft
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2948

                  @kathina44 sagte:

                  Hier wurde es aber die ganze Zeit so dargestellt, als ob es eine Tatsache ist. Offenbar ist es nicht so.

                  Daher auch meine Frage, denn durch Wiederholungen wird es halt nicht richtiger ohne belastbare Quelle ... vielleicht gibt es die ja auch aber dann her damit 😉

                  etläuftE 1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Kathina44K Kathina44

                    @vonschmeling sagte:

                    @etläuft
                    Leider gehört auch das zu den bisher nicht eindeutig geklärten Sachverhalten, soweit es mich betrifft habe ich nur zu bedenken gegeben.

                    Hier wurde es aber die ganze Zeit so dargestellt, als ob es eine Tatsache ist. Offenbar ist es nicht so.

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                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2949

                    @kathina44 sagte:

                    Hier wurde es aber die ganze Zeit so dargestellt, als ob es eine Tatsache ist. Offenbar ist es nicht so.

                    Wurde es nicht. Hier hat nur User teili konstatiert und wollte ewig irgendwelche screenshots als Nachweis erbringen.
                    Ich gehe allerdings davon aus, dass der Anspruch erlischt (ich ging allerdings auch davon aus, dass die Deckelung von 110 Mio ab einem erheblich höheren Umsatz nachzujustieren sei - so kann man sich irren!?).
                    Versichert ist das Konvolut Pauschalreise. Diese Verträge sind nun bis einschl. 31.12. gekündigt.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    teiliT 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • etläuftE etläuft

                      @kathina44 sagte:

                      Hier wurde es aber die ganze Zeit so dargestellt, als ob es eine Tatsache ist. Offenbar ist es nicht so.

                      Daher auch meine Frage, denn durch Wiederholungen wird es halt nicht richtiger ohne belastbare Quelle ... vielleicht gibt es die ja auch aber dann her damit 😉

                      etläuftE Offline
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                      etläuft
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2950

                      @etlaeuft sagte:

                      Daher auch meine Frage, denn durch Wiederholungen wird es halt nicht richtiger ohne belastbare Quelle ... vielleicht gibt es die ja auch aber dann her damit 😉

                      meine Idee ist da eher ➡️ der RV hat ja auch zum Teil für die Hotels der Urlauber bezahlt, die unterwegs waren. Da ist auch das Hotel ausgefallen und die Flüge nicht.... d.h. der Sicherungsschein war da ja auch “gültig”

                      towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
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                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2951

                        Verstehe die Bezugnahme nicht, etläuft.
                        Ich möchte jetzt nicht irgendwelche Fenstereinbaubeispiele herbeiquälen ... soweit mir bekannt gibt´s dazu keine verbindliche Verlautbarung von der Versicherer- oder Veranstalterseite.
                        Meine Schlüsse sind reine Mutmaßungen auf der Ebene gewöhnlicher vertragsrechtlicher Aspekte.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        etläuftE 1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV vonschmeling

                          Verstehe die Bezugnahme nicht, etläuft.
                          Ich möchte jetzt nicht irgendwelche Fenstereinbaubeispiele herbeiquälen ... soweit mir bekannt gibt´s dazu keine verbindliche Verlautbarung von der Versicherer- oder Veranstalterseite.
                          Meine Schlüsse sind reine Mutmaßungen auf der Ebene gewöhnlicher vertragsrechtlicher Aspekte.

                          etläuftE Offline
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                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2952

                          @vonschmeling sagte:

                          Verstehe die Bezugnahme nicht, etläuft.
                          Ich möchte jetzt nicht irgendwelche Fenstereinbaubeispiele herbeiquälen ... soweit mir bekannt gibt´s dazu keine verbindliche Verlautbarung von der Versicherer- oder Veranstalterseite.
                          Meine Schlüsse sind reine Mutmaßungen auf der Ebene gewöhnlicher vertragsrechtlicher Aspekte.

                          OK dann warten wir mal ab ob es da noch etwas gibt .... denke einige, die den Flug nutzen konnten wissen noch nicht, wie die Beantragung beim RV technisch abläuft

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • etläuftE etläuft

                            @etlaeuft sagte:

                            Daher auch meine Frage, denn durch Wiederholungen wird es halt nicht richtiger ohne belastbare Quelle ... vielleicht gibt es die ja auch aber dann her damit 😉

                            meine Idee ist da eher ➡️ der RV hat ja auch zum Teil für die Hotels der Urlauber bezahlt, die unterwegs waren. Da ist auch das Hotel ausgefallen und die Flüge nicht.... d.h. der Sicherungsschein war da ja auch “gültig”

                            towi1802T Offline
                            towi1802T Offline
                            towi1802
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2953

                            @etlaeuft sagte:

                            meine Idee ist da eher ➡️ der RV hat ja auch zum Teil für die Hotels der Urlauber bezahlt, die unterwegs waren. Da ist auch das Hotel ausgefallen und die Flüge nicht.... d.h. der Sicherungsschein war da ja auch “gültig”

                            Die Rück(!)flüge sind nicht ausgefallen. Gründe: Es waren zumeist auch Gäste anderer RV an Bord, die Flugzeuge sind sowieso geflogen. Es wäre wenig werbewirksam gewesen, Flugreisende zurück zu lassen (und halbleer zurück zu fliegen). Die Reisenden hatte gültige Tickets. Ob die bezahlt waren steht auf einem anderen Blatt, doch dank Beförderung haben die Fluggesellschaften nun wenigstens einen Anpruch auf Bezahlung ihrer Leistung (Versicherung, Insolvenzverwalter).

                            etläuftE 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Kathina44K Kathina44

                              @vonschmeling sagte:

                              @etläuft
                              Leider gehört auch das zu den bisher nicht eindeutig geklärten Sachverhalten, soweit es mich betrifft habe ich nur zu bedenken gegeben.

                              Hier wurde es aber die ganze Zeit so dargestellt, als ob es eine Tatsache ist. Offenbar ist es nicht so.

                              Nannett 26N Offline
                              Nannett 26N Offline
                              Nannett 26
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2954

                              Hat jemand das Angebot von Tui gebucht und für wann? Nachdem alle Reise fuer 2019 abgesagt wurden, ist es fuer dieses Jahr nicht so attraktiv.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • towi1802T towi1802

                                @etlaeuft sagte:

                                meine Idee ist da eher ➡️ der RV hat ja auch zum Teil für die Hotels der Urlauber bezahlt, die unterwegs waren. Da ist auch das Hotel ausgefallen und die Flüge nicht.... d.h. der Sicherungsschein war da ja auch “gültig”

                                Die Rück(!)flüge sind nicht ausgefallen. Gründe: Es waren zumeist auch Gäste anderer RV an Bord, die Flugzeuge sind sowieso geflogen. Es wäre wenig werbewirksam gewesen, Flugreisende zurück zu lassen (und halbleer zurück zu fliegen). Die Reisenden hatte gültige Tickets. Ob die bezahlt waren steht auf einem anderen Blatt, doch dank Beförderung haben die Fluggesellschaften nun wenigstens einen Anpruch auf Bezahlung ihrer Leistung (Versicherung, Insolvenzverwalter).

                                etläuftE Offline
                                etläuftE Offline
                                etläuft
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2955

                                @towi1802 sagte:

                                Die Rück(!)flüge sind nicht ausgefallen. Gründe: Es waren zumeist auch Gäste anderer RV an Bord, die Flugzeuge sind sowieso geflogen. Es wäre wenig werbewirksam gewesen, Flugreisende zurück zu lassen (und halbleer zurück zu fliegen). Die Reisenden hatte gültige Tickets. Ob die bezahlt waren steht auf einem anderen Blatt, doch dank Beförderung haben die Fluggesellschaften nun wenigstens einen Anpruch auf Bezahlung ihrer Leistung (Versicherung, Insolvenzverwalter).

                                Es ging um die Hotels.

                                vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • DL36277D DL36277

                                  Hallo haben für 2020 im September bei Neckermann Mallorca gebucht 8 Personen, denke mal die Anzahlung ist weg. Meine Frage wäre aber da wir den Cooks Club Palma gebucht haben und dieses Hotel auch zu TC gehört ob es überhaupt was gibt. Es ist schade das man hier einfach sitzengelassen wird ohne Info. Könnten bei TUI billiger Buchen ebenfalls gutes Hotel dann wäre der Verlust nbicht so groß, aber man darf ja nicht stornieren man muß warten, warten bis das Angebot auch weg ist.

                                  AnnabellaDonnaA Offline
                                  AnnabellaDonnaA Offline
                                  AnnabellaDonna
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2956

                                  @dl36277 sagte:

                                  Hallo haben für 2020 im September bei Neckermann Mallorca gebucht 8 Personen, denke mal die Anzahlung ist weg. Meine Frage wäre aber da wir den Cooks Club Palma gebucht haben und dieses Hotel auch zu TC gehört ob es überhaupt was gibt. Es ist schade das man hier einfach sitzengelassen wird ohne Info. Könnten bei TUI billiger Buchen ebenfalls gutes Hotel dann wäre der Verlust nbicht so groß, aber man darf ja nicht stornieren man muß warten, warten bis das Angebot auch weg ist.

                                  Man KANN warten, muss man aber nicht... wir haben als betroffene die Situation genau verfolgt, Anzahlung ca. 1000 Euro geleistet - die Reise war geplant im Dezember. Diese wurde offiziell gestern storniert. Doch schon einige Tage nach der Verkündung der Insolvenz haben wir ein unschlagbares Angebot von gebuchten Hotel bekommen (600 Euro günstiger als TC) und haben gleich direkt gebucht, per KK bezahlt. Also unter dem Strich max. 400 Euro Verlust - falls wir nichts bekommen. Wir haben also nicht gewartet und waren ziemlich zuversichtlich, dass TC alle Reisen (kostenfrei) storniert.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2957

                                    @Nanett26
                                    ❓😐 Was willst du wissen?
                                    Bitte schau doch mal in den T.UI Thread - ich denke dieses Thema alternatives Buchen trifft hier nicht so wirklich den Nerv ...
                                    Danke!

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                                      #2958

                                      Wir haben eine Pauschalreise am 08.12.19 nach Cancun gebucht. Abgesagt klar aber ich kann nicht bei einem anderen Reisunternehmen buchen weil meine Flüge,xxl Plätze, immer noch bei Condor reserviert sind. Laut Condor können sie es nicht ändern keiner konnte mir sagen warum nicht. Ich kann auch nicht einfach nocheinmal buchen weil Condor meine neue Buchung immer mit alten Buchungsnummer verknüpft. Weiß jemand Rat?

                                      SonneStrand75S AvG76A teiliT 3 Antworten Letzte Antwort
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                                      • etläuftE etläuft

                                        @towi1802 sagte:

                                        Die Rück(!)flüge sind nicht ausgefallen. Gründe: Es waren zumeist auch Gäste anderer RV an Bord, die Flugzeuge sind sowieso geflogen. Es wäre wenig werbewirksam gewesen, Flugreisende zurück zu lassen (und halbleer zurück zu fliegen). Die Reisenden hatte gültige Tickets. Ob die bezahlt waren steht auf einem anderen Blatt, doch dank Beförderung haben die Fluggesellschaften nun wenigstens einen Anpruch auf Bezahlung ihrer Leistung (Versicherung, Insolvenzverwalter).

                                        Es ging um die Hotels.

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                                        #2959

                                        @etlaeuft sagte:

                                        Es ging um die Hotels.

                                        Das erhellt zumindest mir nicht worüber du dich eigentlich erkundigen möchtest ... Sorry!

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                                        etläuftE 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV vonschmeling

                                          @etlaeuft sagte:

                                          Es ging um die Hotels.

                                          Das erhellt zumindest mir nicht worüber du dich eigentlich erkundigen möchtest ... Sorry!

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                                          #2960

                                          @vonschmeling sagte:

                                          Das erhellt zumindest mir nicht worüber du dich eigentlich erkundigen möchtest ... Sorry!

                                          1. Fall ➡️ Reisende nutzen Flug, sind unterwegs, Insolvenz tritt ein, Hotels werden nicht bezahlt von TC, sicherungsschein liegt vor, Rv zahlt Teile der Hotelkosten
                                          2. Fall ➡️ Reisende nutzen nach der Insolvenzanmeldung Flüge, Hotels sind nicht bezahlt, Sicherungsschein liegt vor, user schreiben hier, dass RV Schutz erlischt, weil Teil (Flug) in Anspruch genommen wurde

                                          Meine Meinung ➡️ Erster Fall und zweiter Fall sehr ähnlich und daher gibt es gute Argumente, warum Pauschalreisenurflugnutzer mE gute Chancen haben, die ausgefallene Hotelleitung beim RV anzumelden zu können

                                          gesche.stG vonschmelingV 2 Antworten Letzte Antwort
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