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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • Ahotep2A Offline
    Ahotep2A Offline
    Ahotep2
    Admin Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
    schrieb am zuletzt editiert von
    #841

    Könnte man die Unterhaltungen die diesen Thread nicht betreffen, mal bitte in einstellen @SonneStrand75, danke.

    SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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    • Ahotep2A Ahotep2

      Könnte man die Unterhaltungen die diesen Thread nicht betreffen, mal bitte in einstellen @SonneStrand75, danke.

      SonneStrand75S Offline
      SonneStrand75S Offline
      SonneStrand75
      schrieb am zuletzt editiert von
      #842

      @ahotep sagte:

      Könnte man die Unterhaltungen die diesen Thread nicht betreffen, mal bitte in einstellen @SonneStrand75, danke.

      Würde ich gerne, wenn ich verstanden habe, was genau das Thema Insolvenz von Thomas Cook betrifft und was nicht.
      Ich antworte auf Beiträge, die das Thema betreffen.

      Mittlerweile weiß ich gar nicht, was noch erlaubt ist (für mich).

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Ahotep2A Offline
        Ahotep2A Offline
        Ahotep2
        Admin Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
        schrieb am zuletzt editiert von
        #843

        @SonneStrand75
        Das ist ein Austauschthread für Fragen und Antworten zum Thema Insolvenz der Thomas Cook Gruppe, keine eigene Unterhaltung oder Chat, wo man andere User auffordert, sich nicht einzumischen.
        Das hier bläht aber komplett das Thema auf und ist OT.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • greugenG greugen

          Hallo zusammen,

          ich habe den Antrag auf Schadenersatz am 26.09. bei Kaera gestellt, aber noch keine Eingangsbestätigung erhalten. Auf der Kaera-Seite in FAQs steht, dass eine Bestätigung automatisch generiert wird.
          Hat jemand schon sofort eine Bestätigung bekommen?

          alfi20A Offline
          alfi20A Offline
          alfi20
          schrieb am zuletzt editiert von
          #844

          Ja das kann ich bestätigen, ca 10 Minuten nach vVersendung meiner Mail war die Empfangsbestätigung von Kaera schon da.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • danyschwD danyschw

            @joulb sagte:

            Hat eigentlich irgendeiner heut seine Daten an Kaerna übergeben können?
            Also wir hatten bei 10 Versuchen (ab 16:00) kein Glück!
            Eine Mitarbeiterin an der Hotline teilte uns dann mit "Server down" vielleicht am Montag wieder!

            Da gab es doch nur 1 Blatt zum ausdrucken oder? Ich habe es per einschreiben hingeschickt

            S.D.1974S Offline
            S.D.1974S Offline
            S.D.1974
            schrieb am zuletzt editiert von
            #845

            @danyschw sagte:

            Da gab es doch nur 1 Blatt zum ausdrucken oder? Ich habe es per einschreiben hingeschickt

            Nein, danach konntest du die Schadensmeldung ausfüllen und auch alle belege einfügen und alles zusammen einreichen.

            Wenn man sich hier wirklich mal auf die WICHTIGEN dinge konzentrieren würde, würden solche fragen auch nicht untergehen!!

            KourionK danyschwD 2 Antworten Letzte Antwort
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            • S.D.1974S S.D.1974

              @danyschw sagte:

              Da gab es doch nur 1 Blatt zum ausdrucken oder? Ich habe es per einschreiben hingeschickt

              Nein, danach konntest du die Schadensmeldung ausfüllen und auch alle belege einfügen und alles zusammen einreichen.

              Wenn man sich hier wirklich mal auf die WICHTIGEN dinge konzentrieren würde, würden solche fragen auch nicht untergehen!!

              KourionK Nicht stören
              KourionK Nicht stören
              Kourion
              schrieb am zuletzt editiert von Kourion
              #846

              @sd1974 sagte:

              Wenn man sich hier wirklich mal auf die WICHTIGEN dinge konzentrieren würde, würden solche fragen auch nicht untergehen!!

              Danke. 👍

              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • S.D.1974S Offline
                S.D.1974S Offline
                S.D.1974
                schrieb am zuletzt editiert von
                #847

                @mucmuli sagte:

                Ganz ehrlich. Das steht auf der Website auch alles ganz genau bis ins kleinste Detail beschrieben. Ausserdem kann man sich ja auch denken, dass ein Formular nur mit Name und Anschrift nicht ausreichend ist, da die Versicherung ja gar nicht wissen kann wie hoch der Schaden ist. Bitte denken und lesen ist eine Grundvoraussetzung

                Im Prinzip hast du auch recht und ich möchte jetzt auch keine Diskusion anfangen die wieder 20 Seiten in anspruch nimmt. Es wurde aber einige frgen gestellt die schon mehrfach beantwortet wurde. Ausserdem haben die Admins extra einen neuen Bereich geöffnet weil beim alten der überblick verlohren gegangen ist. Hier sind wir auch wieder auf einen guten weg.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • tdwzbT Offline
                  tdwzbT Offline
                  tdwzb
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #848

                  @mucmuli sagte:

                  Es wäre ja schön, wenn der Experte von Touristik aktuell Recht behalten würde, aber ich glaube eher nicht daran. Allerdings wurde eine Entschädigung wenigstens das Vertrauen wieder herstellen. Wenn keine komplette Entschädigung erfolgen sollte, denke ich dass es kein Weiter so geben wird und die Leute keine pauschalen Urlaube mehr buchen bzw ein extremer Rückgang zu verzeichnen ist, wer will schon das Risiko keines Urlaub plus Geldverlust in Kauf nehmen.

                  Exakt meine Meinung mucmuli!

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • S.D.1974S S.D.1974

                    @danyschw sagte:

                    Da gab es doch nur 1 Blatt zum ausdrucken oder? Ich habe es per einschreiben hingeschickt

                    Nein, danach konntest du die Schadensmeldung ausfüllen und auch alle belege einfügen und alles zusammen einreichen.

                    Wenn man sich hier wirklich mal auf die WICHTIGEN dinge konzentrieren würde, würden solche fragen auch nicht untergehen!!

                    danyschwD Offline
                    danyschwD Offline
                    danyschw
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #849

                    @sd1974 sagte:

                    Nein, danach konntest du die Schadensmeldung ausfüllen und auch alle belege einfügen und alles zusammen einreichen.

                    Wenn man sich hier wirklich mal auf die WICHTIGEN dinge konzentrieren würde, würden solche fragen auch nicht untergehen!!

                    Ich habe meine Papiere und diesen Zettel wo ich mein Name drauf schreiben musste und die Unterschrift von allen Beteiligten... Per einschreiben geschickt.
                    Was habe ich übersehen.
                    Welcher Zettel fehlt noch?

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • danyschwD Offline
                      danyschwD Offline
                      danyschw
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #850

                      @mucmuli sagte:

                      Ganz ehrlich. Das steht auf der Website auch alles ganz genau bis ins kleinste Detail beschrieben. Ausserdem kann man sich ja auch denken, dass ein Formular nur mit Name und Anschrift nicht ausreichend ist, da die Versicherung ja gar nicht wissen kann wie hoch der Schaden ist. Bitte denken und lesen ist eine Grundvoraussetzung

                      Meine Papiere. Unterlagen Konto Überweisung habe ich mit diesem Zettel ja abgeschickt... Aber gab es noch ein Zettel. Den ich übersehen habe ? Ich finde den nicht

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • KourionK Nicht stören
                        KourionK Nicht stören
                        Kourion
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #851

                        @mucmuli sagte:

                        Wenn keine komplette Entschädigung erfolgen sollte, denke ich dass es kein Weiter so geben wird und die Leute keine pauschalen Urlaube mehr buchen bzw ein extremer Rückgang zu verzeichnen ist, wer will schon das Risiko keines Urlaub plus Geldverlust in Kauf nehmen.

                        Wird in diesem Thread diskutiert: Fazit einer künftigen Reisebuchung wg der Thomas Cook Insolvenz

                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Bodrum84B Offline
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                          Bodrum84
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #852

                          Wir wollten am Freitag, 27.09. nach Griechenland fliegen, mit Neckermann. Am Donnerstag circa 14:00 Uhr haben wir dann eine verbindliche Absage erhalten. Wir sind sofort zur Sparkasse gegangen und haben die Restzahlung von 1400 Euro zurückbuchen lassen, weil mit Lastschrift bezahlt. Es stand auch am Donnerstag in der Zeitung das man das versuchen solle. Wir haben heute Kontoauszüge geholt und das Gekd ist auf unserem Konto. Die Anzahlungssumme würde ich der Versicherung melden. Habe ich noch zu befürchten, das der Insolvenzverwalter eine Rechnung schickt und die 1400 Euro zurückforderd, weil Insolvenzmasse?

                          S.D.1974S HC-Mitglied2683260H FalconwingF 3 Antworten Letzte Antwort
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                          • asolskijA Offline
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                            asolskij
                            Verwarnt Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #853

                            Frage an Jura-Experten: HolidayCheck hat 300 Euro Gutschein im Preis mit einkalkuliert (Buchungsbestätigung). Die Reise ist nicht stattgefunden weil Geschäftspartner von pleite ist - es war doch nicht mein Schuld. Mir wurde aber die Reise verkauft mit Gutschein, sonst würde ich die gar nicht kaufen. Muss HC Gutschein auszahlen, bzw kann man HC dafür verklagen und zwingen die Gutscheine doch auszuzahlen?

                            HC-Mitglied2683260H Marc/HolidayCheckM 2 Antworten Letzte Antwort
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                            • Bodrum84B Bodrum84

                              Wir wollten am Freitag, 27.09. nach Griechenland fliegen, mit Neckermann. Am Donnerstag circa 14:00 Uhr haben wir dann eine verbindliche Absage erhalten. Wir sind sofort zur Sparkasse gegangen und haben die Restzahlung von 1400 Euro zurückbuchen lassen, weil mit Lastschrift bezahlt. Es stand auch am Donnerstag in der Zeitung das man das versuchen solle. Wir haben heute Kontoauszüge geholt und das Gekd ist auf unserem Konto. Die Anzahlungssumme würde ich der Versicherung melden. Habe ich noch zu befürchten, das der Insolvenzverwalter eine Rechnung schickt und die 1400 Euro zurückforderd, weil Insolvenzmasse?

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                              S.D.1974
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #854

                              @bodrum84 sagte:

                              Wir wollten am Freitag, 27.09. nach Griechenland fliegen, mit Neckermann. Am Donnerstag circa 14:00 Uhr haben wir dann eine verbindliche Absage erhalten. Wir sind sofort zur Sparkasse gegangen und haben die Restzahlung von 1400 Euro zurückbuchen lassen, weil mit Lastschrift bezahlt. Es stand auch am Donnerstag in der Zeitung das man das versuchen solle. Wir haben heute Kontoauszüge geholt und das Gekd ist auf unserem Konto. Die Anzahlungssumme würde ich der Versicherung melden. Habe ich noch zu befürchten, das der Insolvenzverwalter eine Rechnung schickt und die 1400 Euro zurückforderd, weil Insolvenzmasse?

                              das kann möglich sein aber genau wissen wird es hier bestimmt nur jemad der genau das mal hatte. Hätte es aber wenn ich die Möglichkeit gehabt hätte auch gemacht.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • asolskijA asolskij

                                Frage an Jura-Experten: HolidayCheck hat 300 Euro Gutschein im Preis mit einkalkuliert (Buchungsbestätigung). Die Reise ist nicht stattgefunden weil Geschäftspartner von pleite ist - es war doch nicht mein Schuld. Mir wurde aber die Reise verkauft mit Gutschein, sonst würde ich die gar nicht kaufen. Muss HC Gutschein auszahlen, bzw kann man HC dafür verklagen und zwingen die Gutscheine doch auszuzahlen?

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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #855

                                @asolskij sagte:

                                Frage an Jura-Experten: HolidayCheck hat 300 Euro Gutschein im Preis mit einkalkuliert (Buchungsbestätigung). Die Reise ist nicht stattgefunden weil Geschäftspartner von pleite ist - es war doch nicht mein Schuld. Mir wurde aber die Reise verkauft mit Gutschein, sonst würde ich die gar nicht kaufen. Muss HC Gutschein auszahlen, bzw kann man HC dafür verklagen und zwingen die Gutscheine doch auszuzahlen?

                                Du hast Probleme !!!! Unfassbar 🙈

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Bodrum84B Bodrum84

                                  Wir wollten am Freitag, 27.09. nach Griechenland fliegen, mit Neckermann. Am Donnerstag circa 14:00 Uhr haben wir dann eine verbindliche Absage erhalten. Wir sind sofort zur Sparkasse gegangen und haben die Restzahlung von 1400 Euro zurückbuchen lassen, weil mit Lastschrift bezahlt. Es stand auch am Donnerstag in der Zeitung das man das versuchen solle. Wir haben heute Kontoauszüge geholt und das Gekd ist auf unserem Konto. Die Anzahlungssumme würde ich der Versicherung melden. Habe ich noch zu befürchten, das der Insolvenzverwalter eine Rechnung schickt und die 1400 Euro zurückforderd, weil Insolvenzmasse?

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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #856

                                  @bodrum84 sagte:

                                  Wir wollten am Freitag, 27.09. nach Griechenland fliegen, mit Neckermann. Am Donnerstag circa 14:00 Uhr haben wir dann eine verbindliche Absage erhalten. Wir sind sofort zur Sparkasse gegangen und haben die Restzahlung von 1400 Euro zurückbuchen lassen, weil mit Lastschrift bezahlt. Es stand auch am Donnerstag in der Zeitung das man das versuchen solle. Wir haben heute Kontoauszüge geholt und das Gekd ist auf unserem Konto. Die Anzahlungssumme würde ich der Versicherung melden. Habe ich noch zu befürchten, das der Insolvenzverwalter eine Rechnung schickt und die 1400 Euro zurückforderd, weil Insolvenzmasse?

                                  Rechtlich möglich ! Insoweit besteht das Risiko natürlich - das IV war schon eröffnet ...

                                  Bodrum84B 1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • asolskijA asolskij

                                    Frage an Jura-Experten: HolidayCheck hat 300 Euro Gutschein im Preis mit einkalkuliert (Buchungsbestätigung). Die Reise ist nicht stattgefunden weil Geschäftspartner von pleite ist - es war doch nicht mein Schuld. Mir wurde aber die Reise verkauft mit Gutschein, sonst würde ich die gar nicht kaufen. Muss HC Gutschein auszahlen, bzw kann man HC dafür verklagen und zwingen die Gutscheine doch auszuzahlen?

                                    Marc/HolidayCheckM Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #857

                                    @asolskij sagte:

                                    Frage an Jura-Experten: HolidayCheck hat 300 Euro Gutschein im Preis mit einkalkuliert (Buchungsbestätigung). Die Reise ist nicht stattgefunden weil Geschäftspartner von pleite ist - es war doch nicht mein Schuld. Mir wurde aber die Reise verkauft mit Gutschein, sonst würde ich die gar nicht kaufen. Muss HC Gutschein auszahlen, bzw kann man HC dafür verklagen und zwingen die Gutscheine doch auszuzahlen?

                                    Nein, denn in den Gutscheinbedingungen steht, dass dieser nach Reiserückkehr ausgezahlt wird. Bist du also gereist, dann erhältst du nach Reiserückkehr den Gutscheinbetrag. Bist du nicht gereist, nicht.

                                    asolskijA 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Joschua100J Offline
                                      Joschua100J Offline
                                      Joschua100
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #858

                                      Hat jemand schon mal davon gehört, dass bei Insolvenzen überhaupt noch Reisen durchgeführt werden? Es gibt ältere Berichte in denen steht, dass man meistens von ausgehen kann, dass die vor der Insolvenz gebuchten Reisen auch wenn ein Investor einspringt, nicht mehr durchgeführt werden. Unsere Reise ist nach dem1.11. und meine Hoffnung ist jetzt, dass zumindest nächste Woche eine Entscheidung fällt. TC hat ja wohl auch schon alle Hotelbuchungen storniert und damit ist ja wohl schon nicht mehr sicher ob man sein Hotel dann noch wieder bekommen würde.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • Marc/HolidayCheckM Marc/HolidayCheck

                                        @asolskij sagte:

                                        Frage an Jura-Experten: HolidayCheck hat 300 Euro Gutschein im Preis mit einkalkuliert (Buchungsbestätigung). Die Reise ist nicht stattgefunden weil Geschäftspartner von pleite ist - es war doch nicht mein Schuld. Mir wurde aber die Reise verkauft mit Gutschein, sonst würde ich die gar nicht kaufen. Muss HC Gutschein auszahlen, bzw kann man HC dafür verklagen und zwingen die Gutscheine doch auszuzahlen?

                                        Nein, denn in den Gutscheinbedingungen steht, dass dieser nach Reiserückkehr ausgezahlt wird. Bist du also gereist, dann erhältst du nach Reiserückkehr den Gutscheinbetrag. Bist du nicht gereist, nicht.

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #859

                                        @marc-holidaycheck sagte:

                                        Nein, denn in den Gutscheinbedingungen steht, dass dieser nach Reiserückkehr ausgezahlt wird. Bist du also gereist, dann erhältst du nach Reiserückkehr den Gutscheinbetrag. Bist du nicht gereist, nicht.

                                        Die Reise konnte aber nicht stattfinden. Bei der Buchung stand Preis fest: minus Gutschein. Es war immerhin fast 10% von der Gesamtsumme.
                                        Wer kennt sich aus - kann HC zwingen, die Gutscheine auszuzahlen?

                                        HC-Mitglied2683260H Marc/HolidayCheckM 2 Antworten Letzte Antwort
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #860

                                          Die Gutscheine sind an Bedingungen geknüpft, sorry.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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