LMX Teil II
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Hallo!
Ich habe im Februar über LMX 4 Tage Barcelona gebucht. Aufrund der Covid Situation habe ich ich mich dazu entschlosse, die Reise zu stornieren,. Abreise wäre am 10. August, Stornoanforderung habe ich am 03. Juli gestellt, also rechtzeitig 37 Tage vor Reiseantritt. Dass ich die 30% Stornogebühr bezahlen muss ist mir klar und auch in Ordnung. Nun will LMX aber 90% Stornokosten (€ 1.970 Stornokosten, Reisepreis €2.079). Auf Nachfrage bei Holidaycheck dass das ja nur ein Irrtum sein kann wurde mir mitgeteilt :
" Bei der Berechnung der Höhe der Stornokosten sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt und mit den Stornopauschalen verglichen worden.Nach den wirksam vereinbarten AGB müssen wir, wenn die Höhe der Stornokosten nach der Berechnung der tatsächlich angefallenen Kosten die pauschalisierten Stornostaffeln übersteigt, die Höhe der Stornokosten nach den tatsächlich angefallenen Kosten berechnen. Sollten dies bei Ihnen der Fall sein, so sind in die Berechnung der Stornokosten die voraussichtlich tatsächlich anfallenden Kosten für z.B. vorausbezahlte Flüge und/oder Hotels außerdem Stornokosten für Flüge und/oder Hotels enthalten, die auch bei nicht Nutzung geleistet werden müssen sowie pauschalisierte Vermittlungsentgelte und Bearbeitungsgebühren"
Wie kann ich dagegen vorgehen? Nach Rechersche Hotelkosten € 480,00, Flugkosten € 360,00. Es kann mir doch keiner erzählen, dass erstens LMX nicht billiger einkauft und zweitens LMX an unserer Reise lediglich € 120,00 verdient.
Danke -
Hallo!
Ich habe im Februar über LMX 4 Tage Barcelona gebucht. Aufrund der Covid Situation habe ich ich mich dazu entschlosse, die Reise zu stornieren,. Abreise wäre am 10. August, Stornoanforderung habe ich am 03. Juli gestellt, also rechtzeitig 37 Tage vor Reiseantritt. Dass ich die 30% Stornogebühr bezahlen muss ist mir klar und auch in Ordnung. Nun will LMX aber 90% Stornokosten (€ 1.970 Stornokosten, Reisepreis €2.079). Auf Nachfrage bei Holidaycheck dass das ja nur ein Irrtum sein kann wurde mir mitgeteilt :
" Bei der Berechnung der Höhe der Stornokosten sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt und mit den Stornopauschalen verglichen worden.Nach den wirksam vereinbarten AGB müssen wir, wenn die Höhe der Stornokosten nach der Berechnung der tatsächlich angefallenen Kosten die pauschalisierten Stornostaffeln übersteigt, die Höhe der Stornokosten nach den tatsächlich angefallenen Kosten berechnen. Sollten dies bei Ihnen der Fall sein, so sind in die Berechnung der Stornokosten die voraussichtlich tatsächlich anfallenden Kosten für z.B. vorausbezahlte Flüge und/oder Hotels außerdem Stornokosten für Flüge und/oder Hotels enthalten, die auch bei nicht Nutzung geleistet werden müssen sowie pauschalisierte Vermittlungsentgelte und Bearbeitungsgebühren"
Wie kann ich dagegen vorgehen? Nach Rechersche Hotelkosten € 480,00, Flugkosten € 360,00. Es kann mir doch keiner erzählen, dass erstens LMX nicht billiger einkauft und zweitens LMX an unserer Reise lediglich € 120,00 verdient.
Danke@Chryssi221: meine Frage von letzthin ging ja in dieselbe Richtung; zwischenzeitlich habe ich denn doch mal juristische Hilfe gesucht.
Fazit: die Staffelung in den AGB ist pauschal, d.h. diesen Prozentsatz erhält LMX in jedem Fall bei einem Storno (ohne Corona).
Alle höheren Forderungen müssen durch Rechnungen, die bereits in der Vergangenheit durch LMX beglichen wurden, oder durch vertragliche Vereinbarungen über nicht mögliche Stornos seitens LMX bspw. mit dem Hotel, belegbar sein.
Kann LMX diese Ausgaben tatsächlich belegen, müsst ihr lt. AGB leider zahlen ...
Und leider gibt es keinen Rechtsanspruch darauf vor dem Storno zu erfahren, wie hoch die Entschädigung tatsächlich sein wird. -
Und auf die Frage was LMX an der Reise verdient: Keine 120 Euro, das ist sicher. Noch nicht einmal die Hälfte.
Gehe von 2% des Gesamtpreises aus, oder wenn dann dürftest Du richtig liegen, mehr hat ein dynamisch produzierender RV nicht an einer Reise an Rendite-
Leider immer wieder ein völlig falsch eingeschätzter Punkt.
Eigene Recherchen über Hotelpreise wie auch Flugkosten bringen da nicht viel, es hat sich seit Buchungszeitraum Februar zuviel geändert--
Zudem sind in der Kalkulation nicht nur Hotel und Flug drin-- denke mal an Provisionen, Versicherungen, Incoming -Leistungen vor Ort-- das alles muss bezahlt und somit einkalkuliert werded, und so funktioniert die Produktion einer Pauschalreise. -
@Chryssi221: meine Frage von letzthin ging ja in dieselbe Richtung; zwischenzeitlich habe ich denn doch mal juristische Hilfe gesucht.
Fazit: die Staffelung in den AGB ist pauschal, d.h. diesen Prozentsatz erhält LMX in jedem Fall bei einem Storno (ohne Corona).
Alle höheren Forderungen müssen durch Rechnungen, die bereits in der Vergangenheit durch LMX beglichen wurden, oder durch vertragliche Vereinbarungen über nicht mögliche Stornos seitens LMX bspw. mit dem Hotel, belegbar sein.
Kann LMX diese Ausgaben tatsächlich belegen, müsst ihr lt. AGB leider zahlen ...
Und leider gibt es keinen Rechtsanspruch darauf vor dem Storno zu erfahren, wie hoch die Entschädigung tatsächlich sein wird.@karibiktigra sagte:
Fazit: die Staffelung in den AGB ist pauschal, d.h. diesen Prozentsatz erhält LMX in jedem Fall bei einem Storno (ohne Corona).
Ob mit oder ohne Corona: Es kommt darauf an, ob der Reisende den Vertrag kündigt oder der Veranstalter.
Kann LMX diese Ausgaben tatsächlich belegen, müsst ihr lt. AGB leider zahlen ...
Gemäß BGB wäre korrekt.
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Falls falsch hier bitte verschieben, danke.
Wir haben eine Pauschalreise Gran Canaria für Septemberüber LMX Leipzig mit Condor gebucht.
Leider habe ich (oder mein Autofill im Handy) beim zweitem Reisenden den gleichen Vornamen eingetragen.
Mir ist es kurz nach Buchung aufgefallen und ich habe telefonisch alle versucht zu erreichen.
Corona-bedingt habe ich niemanden erreicht und per email und facebook mein Problem bei LMX und holidacheck gemeldet.
Selbst laut email heute, bekommt holidaycheck von LMX keine Bestätigung.
Flüge der Pauschalreise gehen mit Condor und dort konnte ich mich mit Buchungsnummer und Name schon einloggen und Sitzplätze reservieren.
Muss ich jetzt wirklich noch die 200 € Namensänderung bezahlen? Eigentlich habe ich das bei Condor doch schon alleine gemacht?Zumindest wird mir angezeigt das eine Namensänderung über den Veranstalter laufen muss, obwohl dort jetzt die richtigen Vornamen eingetragen sind -
@Chryssi221: meine Frage von letzthin ging ja in dieselbe Richtung; zwischenzeitlich habe ich denn doch mal juristische Hilfe gesucht.
Fazit: die Staffelung in den AGB ist pauschal, d.h. diesen Prozentsatz erhält LMX in jedem Fall bei einem Storno (ohne Corona).
Alle höheren Forderungen müssen durch Rechnungen, die bereits in der Vergangenheit durch LMX beglichen wurden, oder durch vertragliche Vereinbarungen über nicht mögliche Stornos seitens LMX bspw. mit dem Hotel, belegbar sein.
Kann LMX diese Ausgaben tatsächlich belegen, müsst ihr lt. AGB leider zahlen ...
Und leider gibt es keinen Rechtsanspruch darauf vor dem Storno zu erfahren, wie hoch die Entschädigung tatsächlich sein wird.@karibiktigra sagte:XXXEditiert, ein @ User reicht völlig ausXXX
Ich muss hier nochmal einhaken.in meinen AGB zur Buchung steht:
unter 8.3 a)
Flugpauschalreisen
Aufgrund des unter 7.1. dargelegten Buchungsprinzips „Dynamic-Packaging“, gelten folgende Stornopauschalen:
• bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30 %
• ab dem 29. bis zum 23. Tag vor Reiseantritt 65 %,
• ab dem 22. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 70 %,
• ab dem 14. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 85 %,(Hervorhebung von mir).
Das "Aufgrund" hier heißt für mich das WEIL es Dynamic-Packaging gibt, ist die Stornopauschale 30%. Da kann die doch nicht noch höher werden DURCH Dynamic-Packaging. Sonst ist hier doch ein völlig falsches Wort gewählt worden? Das Wort "Pauschale" sagt ja eigentlich auch genau das aus: Pauschal ohne Berechnung des eigentlichen Gegenwerts...
Außerdem liegt hier ein Formfehler vor weil auf 7.1 und nicht auf 8.1 verwiesen wird. Keine Ahnung ob das rechtlich was bewirken würde...?
Danke euch!
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Es ist ein Schreibfehler und kein Formfehler, der natürlich keinerlei rechtliche Auswirkung entfaltet.
Wenn der Veranstalter höhere Kosten als die in der Stornopauschale genannten nachweisen kann kann er sie auch fordern. -
Ich habe im Januar eine Reise nach Mallorca für 4 Personen gebucht. Die Reise soll vom 23. Bis 27. September 2020 stattfinden. Wir sollen mit Ryanair von Düsseldorf nach Palma fliegen.
Nun haben wir gestern durch Zufall gesehen das die Flüge vom 23.09 auf den 25.09 umgebucht worden sind, durch die Airline selbst! Vom Reiseveranstalter (LMX) haben wir bisher keine Nachricht erhalten.
Die Restzahlung ist am 25.08 fällig. Ich habe die Befürchtung das die Reise storniert wird, allerdings wahrscheinlich erst wenn wir die Restzahlung geleistet haben.
Nun meine Frage, soll ich die Zahlung vorerst nicht vornehmen?
Hat jemand Erfahrung damit? -
Ich sehe keinerlei Veranlassung dahingehend gegen die Vertragsbedingungen zu verstoßen indem die vereinbarte Zahlung nicht fristgerecht vornimmst. Du hast einen Vertrag mit einer Beförderung von A nach B abgeschlossen - welchen Carrier der Veranstalter dazu beauftragt liegt in seinem Ermessen . Befürchtungen zu haben entbindet dich nicht von den Vertragspflichten. Im Übrigen - freu dich das es (vermutlich) nicht Ryanair sein wird.
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Ich habe im Januar eine Reise nach Mallorca für 4 Personen gebucht. Die Reise soll vom 23. Bis 27. September 2020 stattfinden. Wir sollen mit Ryanair von Düsseldorf nach Palma fliegen.
Nun haben wir gestern durch Zufall gesehen das die Flüge vom 23.09 auf den 25.09 umgebucht worden sind, durch die Airline selbst! Vom Reiseveranstalter (LMX) haben wir bisher keine Nachricht erhalten.
Die Restzahlung ist am 25.08 fällig. Ich habe die Befürchtung das die Reise storniert wird, allerdings wahrscheinlich erst wenn wir die Restzahlung geleistet haben.
Nun meine Frage, soll ich die Zahlung vorerst nicht vornehmen?
Hat jemand Erfahrung damit?@uschi1977 sagte:
Die Restzahlung ist am 25.08 fällig. Ich habe die Befürchtung das die Reise storniert wird, allerdings wahrscheinlich erst wenn wir die Restzahlung geleistet haben.
Wie begründest du diese abenteuerliche Interpretation deiner Erkenntnisse?
Glaubst du da sitzt ein Männlein (m/w/d) am Trigger und haut deine Buchung raus sobald die Flocken angekommen sind?
A-bend-teuer-lich ... wie geschrieben. -
@uschi1977 sagte:
Die Restzahlung ist am 25.08 fällig. Ich habe die Befürchtung das die Reise storniert wird, allerdings wahrscheinlich erst wenn wir die Restzahlung geleistet haben.
Wie begründest du diese abenteuerliche Interpretation deiner Erkenntnisse?
Glaubst du da sitzt ein Männlein (m/w/d) am Trigger und haut deine Buchung raus sobald die Flocken angekommen sind?
A-bend-teuer-lich ... wie geschrieben.xxx vollkommen überflüssiges Zitat entfernt - benutze den Button Antworten!"
@vonschmeling
Ja das glaube ich. -
... na dann ...

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Ich habe im Januar eine Reise nach Mallorca für 4 Personen gebucht. Die Reise soll vom 23. Bis 27. September 2020 stattfinden. Wir sollen mit Ryanair von Düsseldorf nach Palma fliegen.
Nun haben wir gestern durch Zufall gesehen das die Flüge vom 23.09 auf den 25.09 umgebucht worden sind, durch die Airline selbst! Vom Reiseveranstalter (LMX) haben wir bisher keine Nachricht erhalten.
Die Restzahlung ist am 25.08 fällig. Ich habe die Befürchtung das die Reise storniert wird, allerdings wahrscheinlich erst wenn wir die Restzahlung geleistet haben.
Nun meine Frage, soll ich die Zahlung vorerst nicht vornehmen?
Hat jemand Erfahrung damit?Bei LMX muss man sehr vorsichtig sein! Ich hatte eine Reise gebucht (ebenfalls im Januar) und angezahlt, als sich Anfang April bereits abzeichnete, dass die Reise nach Teneriffa Anfang Mai nicht stattfinden kann und die Restzahlung fällig war, habe ich Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB erhoben (dh ich war bereit, den Restbetrag zu zahlen, wenn die Reise sicher durchgeführt wird). Nach mehreren Mahnungen seitens LMX wurde die Reise zu meinen Lasten storniert (da wollte LMX dann bereits 80 % des Reisepreises) und am nächsten Tag wurden offiziell alle Reisen auf die Kanaren bis Ende Mai abgesagt. Habe die Stornorechnungen natürlich beeinsprucht und nicht bezahlt, dann von LMX nichts mehr gehört, aber natürlich die Anzahlung auch nicht zurück bekommen (trotz Unterstützung durch meine Rechtsschutzversicherung, die zwar coronabedingt keine Deckung für ein Verfahren übernehmen konnte, aber auch versucht hat, mit LMX zu korrespondieren und meine Anzahlung rückzufordern. Sollte Ihre Reise wirklich abgesagt werden und Sie den gesamten Betrag bezahlt haben, werden Sie vermutlich monatelang (wenn nicht überhaupt ewig) auf die Rückzahlung warten (mein Fall ist kein Einzelfall, habe in diversen Bewertungen von LMX Hunderte solcher Fälle der letzten Monate gesehen). Ich würde daher an Ihrer Stelle bis zum 25.8. warten, evtl. Reisewarnungen beachten und im Zweifelsfall eben nicht zahlen und Unsicherheitseinrede erheben (da gewinnen Sie zumindest mal zwei Wochen Zeit). Aber Achtung, wenn Sie Einzug von der Kreditkarte vereinbart haben, müssen Sie das auch bei der Kreditkartenfirma melden und eventuell verrechnet Ihnen LMX dann auch Kosten für die Rückbuchung. Wünsche Ihnen alles Gute!
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Hallo Leute,
ich weiß nicht mehr so recht was ich machen soll.
Unser Reise nach Nordzypern soll eigentlich am 17.09. starten. LMX zu erreichen verläuft natürlich erfolglos. Am 13.08 habe ich eine Mail mit einer "Flugdatenänderung" bekommen. Da ich für den neuen Flug auch gerne ein Sitzplatzreservierung vornehmen wollte habe ich LMX angeschrieben (und angerufen) natürlich ohne jede Reaktion.
Jetzt habe ich es direkt bei Turkish Airways versucht. Dort liegt auf meinen Namen nur eine Stornierung und keine Neubuchung für diesen Reisetag vor.
Außerdem hab ich heute auch direkt Kontakt mit dem Hotel aufgenommen. Auch dort gibt es keine Buchung mehr auf meinen Namen, und zwar schon seit März. Im März wurde die Buchung anscheinend storniert.
Den letzten Kontakt mit LMX war eine Antwort auf meine Bedenken zu Corona und den Einreisebestimmungen in Nordzypern; erhalten auch am 13.08
Ihre Reise findet nach aktuellem Kenntnisstand statt und kann durchgeführt werden.
Es besteht weiterhin Vertragsbindung. Somit sind Ihrerseits die mit uns vereinbarten Zahlungen auf den Reisepreis (Restzahlung) zu erbringen.Da uns die Leistungserbringung durch behördliche Anordnungen nicht untersagt ist und noch vorhandene Flugmöglichkeiten oder wieder geöffnete Hotels die Durchführbarkeit der Reise ermöglichen, gelten aktuell bei einem Rücktrittswunsch durch Sie unsere AGB. Wir dürfen in diesen Fällen die Reiseverträge nicht kündigen, da auch unsere Vertragspartner, wie Fluggesellschaften und Hotels sich weiter an den Vertrag gebunden halten und die Einhaltung zum aktuellen Zeitpunkt einfordern.
Sollte es bei Ihrer Reise zu einer Änderung kommen, werden wir Sie selbstverständlich informieren.
Ich bin total ratlos was ich jetzt machen soll. Unsere Reise nach Zypern ist mit einer medizinischen Behandlung vor Ort verbunden wofür die Vorbereitungen jetzt hier schon beginnen müssen.
Es ist so eine Frechheit das man keine Chance hat mit LMX zu sprechen.

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Guten Morgen,
wir hatten im Januar 2020 eine Pauschalreise nach Bulgarien gebucht für den 19.7.-29.7.2020.
Diese wurde am 13.7. vom Veranstalter LMX storniert, da zu dem Zeitpunkt kein Flieger von Hamburg aus nach Burgas fliegt.
Meine Kontodaten wurden unmittlebar übermittelt.Bis heute (18.9.2020) keine Rückerstattung des Guthabens von 3268 Euro.
Kontakt ist telefonisch nicht möglich, Mails werden nicht beantwortet. Eine schriftliche Fristsetzung bis zum 16.9.2020 ist ebenso erfolglos verstrichen.
Wenn man auf der Seite Reklamieren24 stöbert, ist es erschreckend wie viele LMX Reisende betroffen sind.Als Geschädigte der Neckermann Insolvenz 2019 steigt die Angst auch hier wieder einen massiven finanziellen Schaden zu erleiden.
Wie wären die nächsten rechtlichen Schritte?
Per Anwalt das Geld einfordern?
Wäre dieses Vorgehen durch Rechtschutzversicherungen oder der ADAC Premium Mitgliedschaft abgedeckt?Gruß Marco Sveda
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Guten Morgen,
wir hatten im Januar 2020 eine Pauschalreise nach Bulgarien gebucht für den 19.7.-29.7.2020.
Diese wurde am 13.7. vom Veranstalter LMX storniert, da zu dem Zeitpunkt kein Flieger von Hamburg aus nach Burgas fliegt.
Meine Kontodaten wurden unmittlebar übermittelt.Bis heute (18.9.2020) keine Rückerstattung des Guthabens von 3268 Euro.
Kontakt ist telefonisch nicht möglich, Mails werden nicht beantwortet. Eine schriftliche Fristsetzung bis zum 16.9.2020 ist ebenso erfolglos verstrichen.
Wenn man auf der Seite Reklamieren24 stöbert, ist es erschreckend wie viele LMX Reisende betroffen sind.Als Geschädigte der Neckermann Insolvenz 2019 steigt die Angst auch hier wieder einen massiven finanziellen Schaden zu erleiden.
Wie wären die nächsten rechtlichen Schritte?
Per Anwalt das Geld einfordern?
Wäre dieses Vorgehen durch Rechtschutzversicherungen oder der ADAC Premium Mitgliedschaft abgedeckt?Gruß Marco Sveda
Marco...
Wir haben auch 3 Monate auf unser Geld gewartet, bei einem anderen Veranstalter, hab noch ein wenig Geduld und dass telefonisch und per Mail niemand zu erreichen ist, das ist in der jetzigen Zeit leider Tagesgeschäft, bei fast allen Veranstaltern.....
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@Marco776
Die Bevollmächtigung eines Anwalts oder Erstellung eines gerichtlichen Mahnbescheides haben sich als vollkommen zwecklos erwiesen.
Das Zauberwort heißt tatsächlich Geduld.Die "erschreckend vielen Betroffenen" gibt es nicht allein bei LMX sondern über alle Veranstalter und Airlines - die staatlich gepamperte Lufthansa schuldet Mio Erstattungen!
Natürlich findet man in den einschlägigen Frustportalen bei gezielter Suche immer eine gefühlte Masse von Beschwerden; man sollte sich einfach klarmachen, dass eine Katastrophe unfassbaren Ausmaßes über die Branche (und nicht nur diese!) hereingebrochen ist und die Folgen bislang eigentlich erstaunlich moderat blieben.Da es auch immer wieder warndend erwähnt wird:
Selbstverständlich gibt es zig Fälle, bei welchen die Absage zeitlich sehr nah an die kostenpflichtige Stornierung fällt.
Das ist aber nicht wie immer wieder unterstellt eine "Masche" sondern liegt eben an den zumeist sehr plötzlich ergehenden Entscheidungen der Behörden. Reisewarnungen werden quasi im Minutentakt ausgegeben, es kann nicht ausbleiben, dass man sich schließlich mit einem Storno quasi verzockt hat.Nicca111 beschreibt ebenfalls ein vorhersehbares Szenario:
Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung storniert der Veranstalter kostenpflichtig - und zwar zuerst einmal zu Recht.
Daran kann häufig auch die viel besungene Sicherheitseinrede nichts richten - ggf. muss man das eigenmächtig bestreiten und die Kosten dafür auch noch vorstrecken - bei ungewissem Ausgang.In Fällen, bei denen man erhärten kann, dass das gebuchte Hotel nicht verfügbar sein wird verhält es sich etwas anders.
Solche Einreden dürften überwiegend erfolgreich sein, da die Info irgendwann ja auch beim Veranstalter anlandet.