HC verlinkt falschen Reiseanbieter
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Wir haben 3 Reisen in einen Hotel bei Tui gebucht eine davon war zu GOBucher verlinkt .Also bei Tui auf den Buchungslink gegangen und die Reise gebucht. Ist nicht HC für eine ordnungsgemäße Vermittlung von Reisen zuständig ? Wie gesagt zu dem Zeitpunkt der Buchung gab es kein Angebot von GOBucher zu der Reise auf HC worauf man hätte klicken können. HC meinte das sie nicht wissen welche Reisen von welchen Anbieter zu diesen Zeitpunkt angeboten wurden. Die Stonierung kostet angeblich 30% des Reisepreises "angeblich" weil wir zwei widerspüchliche Emails zur dazu von HC bekamen..
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Wir haben 3 Reisen in einen Hotel bei Tui gebucht eine davon war zu GOBucher verlinkt .Also bei Tui auf den Buchungslink gegangen und die Reise gebucht. Ist nicht HC für eine ordnungsgemäße Vermittlung von Reisen zuständig ? Wie gesagt zu dem Zeitpunkt der Buchung gab es kein Angebot von GOBucher zu der Reise auf HC worauf man hätte klicken können. HC meinte das sie nicht wissen welche Reisen von welchen Anbieter zu diesen Zeitpunkt angeboten wurden. Die Stonierung kostet angeblich 30% des Reisepreises "angeblich" weil wir zwei widerspüchliche Emails zur dazu von HC bekamen..
So jetzt sind es 50% Storno (knapp 1000 euro )für die Fehlbuchung , da hat wohl HC voher Bucher mit GOBucher verwechselt.
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Habt ihr nun die drei Reisen zum identischen Ziel bekommen, egal ob von TUI, Bucher oder GoBucher, oder nicht?
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Habt ihr nun die drei Reisen zum identischen Ziel bekommen, egal ob von TUI, Bucher oder GoBucher, oder nicht?
Ja wir haben die 3 Reisen für ein Hotel in Portugal ( fünf Personen) bei Tui bekommen,und mittlerweile bei HC gebucht. Wie sie aus meinen vorherigen Text entehmen können gab es eine Reise die falsch verlinkt war statt zu Tui ging die Buchung an GOBucher einen Reiseanbieter bei dem wir um nichts in der Welt eine Reise buchen würden. Dieser verlangt nun knapp 1000 Euro für die Stonierung (bereits erfogt) der Reise.
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Muss ich das so verstehen, dass bei HC der Veranstalter TUI zwar angegeben war, die Buchung jedoch tatsächlich bei GO-Bucher vorgenommen wurde?
Unbeachtlich der Verwunderung, weshalb dieser Veranstalter von euch nicht optiert ist betrachte ich das soweit als eine mit HC zu klärende technische Frage (= lag ein Fehler vor, der absolut irrtümlich die Buchung einer augenscheinlich von TUI angebotenen Reise auf einen anderen Veranstalter gelenkt hat?) und nicht für eine reiserechtlich relevante.
Sofern tatsächlich falsche Angaben zum Anbieter/den Konditionen gemacht wurden, ist der Rücktritt vom Reisevertrag kostenneutral zu stellen.
Dazu ist jedoch die Ursache zweifelsfrei zu klären - und zwar über die entsprechenden Stellen beim Vermittler HolidayCheck. -
Noch mal sortiert: Ihr habt eigentlich bekommen, was ihr wolltet, und das gebucht. Nur habt ihr festgestellt, dass eure Wunschbuchung von GoBucher und nicht von TUI bearbeitet wird, und warum auch immer mögt ihr GoBucher nicht. Anstatt erst einmal den gesamten Sachverhalt wegen möglicher Abweichungen zum Originalangebot zu untersuchen, haut ihr ein Stornierung raus. Warum? Und jetzt wollt ihr bestimmt die durch diese Voreiligkeit entstandenen Stornokosten ersetzt haben. Von wem und warum? Wo ist euer realer Nachteil//Schaden?
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Muss ich das so verstehen, dass bei HC der Veranstalter TUI zwar angegeben war, die Buchung jedoch tatsächlich bei GO-Bucher vorgenommen wurde?
Unbeachtlich der Verwunderung, weshalb dieser Veranstalter von euch nicht optiert ist betrachte ich das soweit als eine mit HC zu klärende technische Frage (= lag ein Fehler vor, der absolut irrtümlich die Buchung einer augenscheinlich von TUI angebotenen Reise auf einen anderen Veranstalter gelenkt hat?) und nicht für eine reiserechtlich relevante.
Sofern tatsächlich falsche Angaben zum Anbieter/den Konditionen gemacht wurden, ist der Rücktritt vom Reisevertrag kostenneutral zu stellen.
Dazu ist jedoch die Ursache zweifelsfrei zu klären - und zwar über die entsprechenden Stellen beim Vermittler HolidayCheck.Wie ich bereits schrieb ist die Reise (Anbieter Tui) in der Angebote Liste oberste Position aufgefürt worden . Der grüne Buchungslink wurde angeklickt und das Formular ausgefüllt. Nach der Buchung kam auch gleich die Bestädigung per mail von HC wo die Buchung bei GOBucher stand. Die Reise hatte die gleichen Bedingungen wie von Tui (war ein paar Euro billiger) Wir haben den Vorgang von HC sofort überprüfen lassen mit dem Ergebniss das die Buchung korrekt bei GoBucher eingegangen sei.Des weiteren wurde kontakt mit GoBucher von HC aufgenommen der nicht bereit für eine kostenlose Stornierung war. Das alles geschah inerhalb von ca. einer halben Stunde. Warum nicht GoBucher ?1000 Euro zu verlangen für eine Reise die problemlos weiterverkauft werden kann spricht für sich. Der Punkt ist HC meinte sie wissen nicht wann welcher Reiseanbieter eine Reise anbietet. Es wäre nicht im nachhinein zu ermitteln.
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Noch mal sortiert: Ihr habt eigentlich bekommen, was ihr wolltet, und das gebucht. Nur habt ihr festgestellt, dass eure Wunschbuchung von GoBucher und nicht von TUI bearbeitet wird, und warum auch immer mögt ihr GoBucher nicht. Anstatt erst einmal den gesamten Sachverhalt wegen möglicher Abweichungen zum Originalangebot zu untersuchen, haut ihr ein Stornierung raus. Warum? Und jetzt wollt ihr bestimmt die durch diese Voreiligkeit entstandenen Stornokosten ersetzt haben. Von wem und warum? Wo ist euer realer Nachteil//Schaden?
@Florian80w sagte:
Noch mal sortiert: Ihr habt eigentlich bekommen, was ihr wolltet, und das gebucht. Nur habt ihr festgestellt, dass eure Wunschbuchung von GoBucher und nicht von TUI bearbeitet wird, und warum auch immer mögt ihr GoBucher nicht. Anstatt erst einmal den gesamten Sachverhalt wegen möglicher Abweichungen zum Originalangebot zu untersuchen, haut ihr ein Stornierung raus. Warum? Und jetzt wollt ihr bestimmt die durch diese Voreiligkeit entstandenen Stornokosten ersetzt haben. Von wem und warum? Wo ist euer realer Nachteil//Schaden?
Ganz einfach Tui ist ein seriöser Anbieter (3 Tage kostenfrei Stornierung) . Das Angebot haben wir geprüft war das gleiche und voreilig storniert haben wir nicht erst einen Tag danach. Wie gesagt wir wolten keinen Abenteuerurlaub bei GOBucher sondern eine erholsame Reise bei Tui. Des weitern hat HC zu niedrige Stornokosten uns übermittelt. Zum realen Schaden null Service durch GB ist garantiert. Ansonsten bin ich kein Hellseher weil der "reale Schaden" erst in einen halben Jahr vor der Tür gestanden hätte.
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Wie ich bereits schrieb ist die Reise (Anbieter Tui) in der Angebote Liste oberste Position aufgefürt worden . Der grüne Buchungslink wurde angeklickt und das Formular ausgefüllt. Nach der Buchung kam auch gleich die Bestädigung per mail von HC wo die Buchung bei GOBucher stand. Die Reise hatte die gleichen Bedingungen wie von Tui (war ein paar Euro billiger) Wir haben den Vorgang von HC sofort überprüfen lassen mit dem Ergebniss das die Buchung korrekt bei GoBucher eingegangen sei.Des weiteren wurde kontakt mit GoBucher von HC aufgenommen der nicht bereit für eine kostenlose Stornierung war. Das alles geschah inerhalb von ca. einer halben Stunde. Warum nicht GoBucher ?1000 Euro zu verlangen für eine Reise die problemlos weiterverkauft werden kann spricht für sich. Der Punkt ist HC meinte sie wissen nicht wann welcher Reiseanbieter eine Reise anbietet. Es wäre nicht im nachhinein zu ermitteln.
@Max-Power222 sagte:
...Warum nicht GoBucher ?1000 Euro zu verlangen für eine Reise...
Bevor du online eine Reise verbindlich buchen kannst ist erforderlich bei 'AGB des Reiseveranstalters gelesen und akzeptiert!' ein Häkchen zu setzen, in den jeweiligen AGB sind sowohl der Veranstalter als auch die Stornobedingungen genannt.
Solltest du etwa versäumt haben dir die AGB durchzulesen bevor du das Häkchen gesetzt hast ...?! -
@Max-Power222 sagte:
...Warum nicht GoBucher ?1000 Euro zu verlangen für eine Reise...
Bevor du online eine Reise verbindlich buchen kannst ist erforderlich bei 'AGB des Reiseveranstalters gelesen und akzeptiert!' ein Häkchen zu setzen, in den jeweiligen AGB sind sowohl der Veranstalter als auch die Stornobedingungen genannt.
Solltest du etwa versäumt haben dir die AGB durchzulesen bevor du das Häkchen gesetzt hast ...?!Dieser Beitrag wurde gelöscht! -
Hast du oder hast du nicht?
Unkonfortabel ist nicht gleichbedeutend mit geistlos!
Falls vor Abgabe der endgültigen Willenserklärung unmissverständlich die vertraglichen Bedingungen erkennbar waren (wovon auszugehen ist!) liegt kein Verstoß des Vermittlers vor. Es untersteht allein deiner Obliegenheit, dies zu prüfen und kannst du dich danach keineswegs auf eine "irrtümliche Verlinkung" berufen.
Insgesamt ist dein Vortrag hier uneindeutig und entbehrt jeglicher Nachweise eines "Fehlers" auf der Seite des Vermittlers.
Eigene Versäumnisse als mangelnde Seriosität darzustellen ist übrigens höchst unseriös. -
Losgelöst von deiner offenbar mangelhaften Überprüfung der vertraglichen Bedingungen steht es dir frei, die Forderung von Stornokosten in ihrer Höhe zu bestreiten mit dem Vorhalt der problemlosen Weiterverkaufsoption des Angebots. Durch substantiiertes Bestreiten wird der Veranstalter nämlich gezwungen, im Wege seiner sekundären Beweislast konkret die ersparten Aufwendungen infolge des Nichtantritts der Reise durch den Kunden einerseits und andererseits seine konkret erzielten Erlöse durch die anderweitige Verwendung (Verkauf) der Reise (in Teilen oder insgesamt) ggf. dem Gericht darzulegen und nachzuweisen.
Hierzu muss allerdings beim Veranstalter vorgetragen werden und ist nicht etwa der Vermittler mit dem streitgegenständlichen Sachverhalt zu befassen. -
Hast du oder hast du nicht?
Unkonfortabel ist nicht gleichbedeutend mit geistlos!
Falls vor Abgabe der endgültigen Willenserklärung unmissverständlich die vertraglichen Bedingungen erkennbar waren (wovon auszugehen ist!) liegt kein Verstoß des Vermittlers vor. Es untersteht allein deiner Obliegenheit, dies zu prüfen und kannst du dich danach keineswegs auf eine "irrtümliche Verlinkung" berufen.
Insgesamt ist dein Vortrag hier uneindeutig und entbehrt jeglicher Nachweise eines "Fehlers" auf der Seite des Vermittlers.
Eigene Versäumnisse als mangelnde Seriosität darzustellen ist übrigens höchst unseriös.@vonschmeling sagte:
Hast du oder hast du nicht?
Unkonfortabel ist nicht gleichbedeutend mit geistlos!
Falls vor Abgabe der endgültigen Willenserklärung unmissverständlich die vertraglichen Bedingungen erkennbar waren (wovon auszugehen ist!) liegt kein Verstoß des Vermittlers vor. Es untersteht allein deiner Obliegenheit, dies zu prüfen und kannst du dich danach keineswegs auf eine "irrtümliche Verlinkung" berufen.
Insgesamt ist dein Vortrag hier uneindeutig und entbehrt jeglicher Nachweise eines "Fehlers" auf der Seite des Vermittlers.
Eigene Versäumnisse als mangelnde Seriosität darzustellen ist übrigens höchst unseriös.Vielen Dank für ihren Kommentar ! Wie ich schon schrieb buchten wir 3 mal jeweils eine Reise bei dem selben Reiseanbieter wo 2 mal alles normal lief und einmal nicht. Ich halte es für höchst unrealistisch sich 3 mal die gleiche standartisierte Agb durchzulesen. Ihnen müsste es klar sein das aufgrund meiner Schilderung es mir unmöglich ist den "Nachweise" eines Fehlers vom Reisevermittler zu erbringen. Dies kann laut eigener Aussage nicht mal HC selbst. Die mangelte Seriosität (Kundenunfreundlich) bezog ich auf den Reiseanbieter nicht auf den Vermittler. Wenn ich GOBucher für einen fairen Reiseanbieter halten würde hätte ich natürlich alle 3 Reisen bei ihm gebucht. Das wäre mir zu dem Zeitpunkt ohnehin nicht möglich gewesen weil kein einziges Angebot vom besagten Anbieterzu zu den 3 Reisen bei HC verfügbar war. Und da schließt sich der Kreis !
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@vonschmeling sagte:
Hast du oder hast du nicht?
Unkonfortabel ist nicht gleichbedeutend mit geistlos!
Falls vor Abgabe der endgültigen Willenserklärung unmissverständlich die vertraglichen Bedingungen erkennbar waren (wovon auszugehen ist!) liegt kein Verstoß des Vermittlers vor. Es untersteht allein deiner Obliegenheit, dies zu prüfen und kannst du dich danach keineswegs auf eine "irrtümliche Verlinkung" berufen.
Insgesamt ist dein Vortrag hier uneindeutig und entbehrt jeglicher Nachweise eines "Fehlers" auf der Seite des Vermittlers.
Eigene Versäumnisse als mangelnde Seriosität darzustellen ist übrigens höchst unseriös.Vielen Dank für ihren Kommentar ! Wie ich schon schrieb buchten wir 3 mal jeweils eine Reise bei dem selben Reiseanbieter wo 2 mal alles normal lief und einmal nicht. Ich halte es für höchst unrealistisch sich 3 mal die gleiche standartisierte Agb durchzulesen. Ihnen müsste es klar sein das aufgrund meiner Schilderung es mir unmöglich ist den "Nachweise" eines Fehlers vom Reisevermittler zu erbringen. Dies kann laut eigener Aussage nicht mal HC selbst. Die mangelte Seriosität (Kundenunfreundlich) bezog ich auf den Reiseanbieter nicht auf den Vermittler. Wenn ich GOBucher für einen fairen Reiseanbieter halten würde hätte ich natürlich alle 3 Reisen bei ihm gebucht. Das wäre mir zu dem Zeitpunkt ohnehin nicht möglich gewesen weil kein einziges Angebot vom besagten Anbieterzu zu den 3 Reisen bei HC verfügbar war. Und da schließt sich der Kreis !
@Max-Power222 sagte:
Wie ich schon schrieb buchten wir 3 mal jeweils eine Reise bei dem selben Reiseanbieter wo 2 mal alles normal lief und einmal nicht. Ich halte es für höchst unrealistisch sich 3 mal die gleiche standartisierte Agb durchzulesen.
Wenn der Fehler erst bei der dritten Buchung auftrat und man sicher ist, beim gewünschten Veranstalter gelandet zu sein, wohl eher nicht.
Dass es ein Angebot des gewünschten Veranstalters ist, entnimmt man dem Buchungsformular, wo der Veranstaltername 2x erwähnt wird:- rechts unterhalb des blauen Kästchens "Mitteilung des Veranstalters": Reisepreis von Veranstalter XY / Gesamtpreis
- und ganz unten unter "Preisübersicht" / oberhalb von "Jetzt zahlungspflichtig buchen": Reisepreis von Veranstalter XY / Gesamtpreis
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Sie sind eben nicht "standardisiert", wie die Erfahrung nun zeigt gibt es vielmehr wesentliche Abweichungen in den Bedingungen, beispielsweise hinsichtlich der Rücktrittsoptionen.
Sofern also die AGB als akzeptiert bestätigt wurden brauchst du keinen Fehler nachzuweisen, da es keinen gab. Der Titel "falsch verlinkt" ist imho höchst missverständlich, weshalb auch diverse Fragen nach der Ursache aufkommen.
Selbstverständlich ist GoBucher ein seriöser Veranstalter, allerdings mit den besonderen Geschäftsbedingungen der dynamischen Paketierung von Reisen. Diese waren dir im Verlauf der verbindlichen Buchung zugänglich. Ein Fehler, wie durch die Formulierung "falsch verlinkt" impliziert, ist demnach nicht erkennbar.
Insofern schließt sich der Kreis bei der Logik, das gekaufte Produkt nicht genau geprüft zu haben und damit der Eigenverantwortlichkeit für die Folgen. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob nun 3 oder 23 Reisen gebucht wurden und die Berufung auf "ohnehin standardisierte AGB" geht vollkommen ins Leere. -
Hmmmm - wenn ich mehrere Zimmer im gleichen Hotel mit dem gleichen Flug haben will rufe ich bei der Hotline des Vermittlers oder des Reiseveranstalters an - haben wir viele male (wegen 3 dann schon großer Kinder gemacht) und haben immer den gleichen Veranstalter mit der gleichen Leistung bekommen. Voraussetzung natürlich die entsprechenden Doppelzimmer waren noch frei. Außerdem ist nur damit gesichert das man auch bei Flugumbuchungen in einem Flieger sitzt.
Von der Seite her finde ich es echt sportlich 3x eine Pauschalreise für ein Doppelzimmer zu buchen. Was hättet ihr gemacht wenn nach der 2. Buchung kein 3. Zimmer mehr verfügbar gewesen wäre bzw. bei TUI verfügbar ist? Laut geschrieen weil ihr jetzt ja 2 Reisen zu den entsprechenden Konditionen stornieren müsst? Sorry falls ich jetzt was falsch verstanden habe. Aber so wie es sich für mich liest war euch der Aspekt gar nicht bewußt.
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P. S.:
Der Name des Veranstalters wird auf dem Buchungsformular nicht 2x sondern 3x erwähnt = zusätzlich zu dem o. E. rechts unter "Angebotsdetails" von Veranstalter XY.@Kourion sagte:
P. S.:
Der Name des Veranstalters wird auf dem Buchungsformular nicht 2x sondern 3x erwähnt = zusätzlich zu dem o. E. rechts unter "Angebotsdetails" von Veranstalter XY.Vielen dank für ihren Kommentar !
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Nur für´s Protokoll: Die Anrede in der community ist das "Du", nachzulesen in den Forenregeln, die man vor der Teilnahme hier als akzeptiert bestätigen muss.
Wie gesagt - aus meiner Sicht liegt kein Fehler in der Ausschreibung vor, weshalb die Bedingungen des Rücktritts mit dem Veranstalter zu klären wären.
Der Threadtitel ist demnach völlig unzutreffend und sollte m.E. editiert werden.
Übrigens sind Zitate bei direkten Anworten entbehrlich, benutze bitte einfach den button "Anworten". -
Hmmmm - wenn ich mehrere Zimmer im gleichen Hotel mit dem gleichen Flug haben will rufe ich bei der Hotline des Vermittlers oder des Reiseveranstalters an - haben wir viele male (wegen 3 dann schon großer Kinder gemacht) und haben immer den gleichen Veranstalter mit der gleichen Leistung bekommen. Voraussetzung natürlich die entsprechenden Doppelzimmer waren noch frei. Außerdem ist nur damit gesichert das man auch bei Flugumbuchungen in einem Flieger sitzt.
Von der Seite her finde ich es echt sportlich 3x eine Pauschalreise für ein Doppelzimmer zu buchen. Was hättet ihr gemacht wenn nach der 2. Buchung kein 3. Zimmer mehr verfügbar gewesen wäre bzw. bei TUI verfügbar ist? Laut geschrieen weil ihr jetzt ja 2 Reisen zu den entsprechenden Konditionen stornieren müsst? Sorry falls ich jetzt was falsch verstanden habe. Aber so wie es sich für mich liest war euch der Aspekt gar nicht bewußt.
@Mühlengeist sagte:
Hmmmm - wenn ich mehrere Zimmer im gleichen Hotel mit dem gleichen Flug haben will rufe ich bei der Hotline des Vermittlers oder des Reiseveranstalters an - haben wir viele male (wegen 3 dann schon großer Kinder gemacht) und haben immer den gleichen Veranstalter mit der gleichen Leistung bekommen. Voraussetzung natürlich die entsprechenden Doppelzimmer waren noch frei. Außerdem ist nur damit gesichert das man auch bei Flugumbuchungen in einem Flieger sitzt.
Von der Seite her finde ich es echt sportlich 3x eine Pauschalreise für ein Doppelzimmer zu buchen. Was hättet ihr gemacht wenn nach der 2. Buchung kein 3. Zimmer mehr verfügbar gewesen wäre bzw. bei TUI verfügbar ist? Laut geschrieen weil ihr jetzt ja 2 Reisen zu den entsprechenden Konditionen stornieren müsst? Sorry falls ich jetzt was falsch verstanden habe. Aber so wie es sich für mich liest war euch der Aspekt gar nicht bewußt.
Ja 2 Reisen wurden korrekt vermittelt nur eine wurde stoniert. Das wir im selben Flieger sitzen war uns auch wichtig deshalb wollten wir unbedingt den gleichen Reiseanbieter (Tui) .In dem Hotel gibt es leider keine Möglichkeit die 5 Personen auf eine Reise zu buchen Der Aspekt des Risiko das eine der Reisen nicht mehr verfügbar sein könnte war uns bewußt ,deshalb wurden die Buchungen direkt hintereinander ausgeführt. Leider verließen wir uns darauf das dies 3 mal korrekt geschied und wurden verlassen.