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Tuifly (X3)

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  • HABERLINGH Offline
    HABERLINGH Offline
    HABERLING
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2521

    Wenn sich beim Rechnungsbetrag eine Änderung ergibt muss Tuifly das Rechnungsdatum / Änderungsdatum mitteilen.😉

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2522

      @Rintzewind
      Einmal hätte auch gereicht ... dann hoffe mal, dass das kein Boomerang wird.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • HC-Mitglied831590H HC-Mitglied831590

        Nur: Wenn Du den Gutschein ablehnst, dann schicken sie ihn Dir trotzdem. Habe gestern umgehend einen Anwalt beauftragt und Strafantrag wegen Betrug gestellt. TUI behandelt seine Kunden, wie unmündige Kinder. Wenn sie nicht ganz und gar ignoriert werden. Ein fürchterlicher Laden!

        vonGallensteinV Offline
        vonGallensteinV Offline
        vonGallenstein
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2523

        @rintzewind sagte:

        Habe gestern umgehend einen Anwalt beauftragt und Strafantrag wegen Betrug gestellt.

        Wer's glaubt 😆
        Was ist das denn für ein Anwalt, der dich mit einem solch peinlich-ahnungslosen Vorhaben nicht freundlich, aber bestimmt nach Hause schickt?

        Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.

        HC-Mitglied831590H 1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonGallensteinV vonGallenstein

          @rintzewind sagte:

          Habe gestern umgehend einen Anwalt beauftragt und Strafantrag wegen Betrug gestellt.

          Wer's glaubt 😆
          Was ist das denn für ein Anwalt, der dich mit einem solch peinlich-ahnungslosen Vorhaben nicht freundlich, aber bestimmt nach Hause schickt?

          HC-Mitglied831590H Offline
          HC-Mitglied831590H Offline
          HC-Mitglied831590
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2524

          Ganz einfach: Der Anwalt wurde beauftragt, meine zivilrechtlichen Forderungen gemäß EU-Verordnung 261/2004 geltend zu machen. Und den Strafantrag habe ich online gestellt. Dazu braucht es keinen Anwalt.

          bzipsB 1 Antwort Letzte Antwort
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          • HC-Mitglied831590H HC-Mitglied831590

            Ganz einfach: Der Anwalt wurde beauftragt, meine zivilrechtlichen Forderungen gemäß EU-Verordnung 261/2004 geltend zu machen. Und den Strafantrag habe ich online gestellt. Dazu braucht es keinen Anwalt.

            bzipsB Offline
            bzipsB Offline
            bzips
            Verwarnt Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2525

            @Rintzewind

            Auf Deine Strafanzeige will ich nicht näher eingehen, aber eine direkte Beauftragung des Anwalts ist taktisch unklug, oder hattest Du Tuifly bereits schriflich eine Frist zur Rückerstattung gesetzt?

            Ansonsten läufst Du Gefahr, dass Du die Kosten des Anwalts trägst, wenn Tuifly das Gerichtsurteil akzeptiert. Das sollte Dir ein serlöser Anwalt eigentlich auch mitteilen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Rhodos-PeterR Offline
              Rhodos-PeterR Offline
              Rhodos-Peter
              Verwarnt Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von Rhodos-Peter
              #2526

              ... kurzes Update:
              TUIfly reagiert (in meinem Fall) weiterhin nicht auf berechtigte Beschwerden und Forderungen. Mir reicht das jetzt, heute ist das Einschreiben mit Mahnung und Fristsetzung zur Rückzahlung rausgegangen und dem entsprechenden Hinweis, dass ich nach Ablauf der Frist Zahlungsklage erheben werde. Damit ist ab dann TUIfly in Verzug gesetzt und mein Rechtsbeistand übernimmt ab hier gerne.
              edit: schon erstaunlich, das bei TUIfly auch noch teure Rechtsstreitigkeiten Inkauf genommen werden, wobei dann die Kosten des Verfahrens, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, noch hinzukommen, anstatt ganz einfach nicht erbrachte Leistungen zu erstatten.

              SokratesS 1 Antwort Letzte Antwort
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              • Rhodos-PeterR Rhodos-Peter

                ... kurzes Update:
                TUIfly reagiert (in meinem Fall) weiterhin nicht auf berechtigte Beschwerden und Forderungen. Mir reicht das jetzt, heute ist das Einschreiben mit Mahnung und Fristsetzung zur Rückzahlung rausgegangen und dem entsprechenden Hinweis, dass ich nach Ablauf der Frist Zahlungsklage erheben werde. Damit ist ab dann TUIfly in Verzug gesetzt und mein Rechtsbeistand übernimmt ab hier gerne.
                edit: schon erstaunlich, das bei TUIfly auch noch teure Rechtsstreitigkeiten Inkauf genommen werden, wobei dann die Kosten des Verfahrens, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, noch hinzukommen, anstatt ganz einfach nicht erbrachte Leistungen zu erstatten.

                SokratesS Offline
                SokratesS Offline
                Sokrates
                Admin Experte Istanbul
                schrieb am zuletzt editiert von Sokrates
                #2527

                Die vollen Kosten kommen nur auf die Beklagten zu, wenn es zu einem Urteil kommt. Da die aber bevor es Ernst wird die Forderung begleichen werden, bleibt der Kläger auf seinen Kosten sitzen.

                LG

                Sokrates

                @vonschmeling
                Korrigiere mich, wenn ich was falsch in Erinnerung habe.

                Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • DerSven87D Offline
                  DerSven87D Offline
                  DerSven87
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2528

                  Die Kosten kann man trotzdem als Verzugsschaden geltend machen, wie es jede Firma im Gegenzug genau so machen würde. Man muss es dann am Ende aber halt bis zum Ende Durchziehen. Aber da sollte man sich besser direkt richtig beraten lassen da gibt es einige Dinge zu beachten.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Rhodos-PeterR Offline
                    Rhodos-PeterR Offline
                    Rhodos-Peter
                    Verwarnt Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2529

                    👆 ...alles richtig und auch von mir wohlbedacht 👍
                    doch wie schon einst Erich Kästner sagte; "Es gibt nichts Gutes, außer man tut es"
                    Und Angst oder Furcht vor irgendwelchen "Großkoperften" habe ich sowieso nicht, passt auch nicht zu meinem Leben, entweder man zieht sein Ding durch oder geht in den Streichelzoo, kuschelt lieber ein wenig und hofft auf Sonnenschein 🌞
                    Nicht Worte, sondern Taten zeichnen jemanden aus, ich melde mich dann hier gerne nochmal, wenn ich meine berechtigten Forderungen erhalten habe, Recht haben und Recht bekommen sind ja zweierlei, doch wie ist das Motto des SAS: "Who dares wins"
                    Und nach all den Phrasen, haue ich auch jetzt gerne noch 5€ in das Phrasenschwein... 🐷
                    Gute Nacht zusammen 🌔✨💫

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2530

                      @Rhodos-Peter
                      Auch an dich der Rat die Lösung über die SÖP anzustreben - X3 ist Mitglied.
                      Keinerlei Kosten und eine recht hohe Erfolgsquote ... 😏
                      (Dann braucht man sich nicht um evtl. Verzugsschaden zu scheren - zumal ein Verfahren das letzte ist was dir dient!)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • metamuckM Offline
                        metamuckM Offline
                        metamuck
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2531

                        Hat jemand schon mal probiert den Corona-Gutschein einzulösen? Bei mir funktionieren die Codes nicht (wir haben mittlerweile zwei)

                        LG

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • fire-and-iceF Offline
                          fire-and-iceF Offline
                          fire-and-ice
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2532

                          Leider haben das andere Reisende auch schon in einem anderen Forum geschrieben und genau die Möglichkeit der Nichteinlösung habe ich befürchtet. Von Schmeling rät die SÖP einzuschalten (siehe Corona-Forum), da müsstet ihr aber erst mal euere Ansprüche bei TUI fly anmelden und den Gutscheinlösungen nicht! zustimmen. Die Gutscheinlösungen sind z. Zt. noch kein Gesetz, aber ich würde meine Hände nicht dafür ins Feuer legen, dass es rückwirkend der TUI doch noch irgendwie gelingen könnte dafür zu sorgen, dass es Gesetz wird. Ich habe jedenfalls für mich beschlossen, der Gutscheinlösung nicht zuzustimmen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                            #2533

                            Und?
                            Natürlich muss man für eine weitere Beschwerdeführung die naheliegenden Möglichkeiten ausgeschöpft haben - was denn sonst?
                            Du brauchst keinem Gutscheinangebot zuzustimmen, irgendwie scheint mir deine Argumentation ziemlich wirr.
                            Die SÖP klärt bei Verzug (ein solcher ist auch für jegliche andere Maßnahmen billig!), kostenfrei und effizient - eben erst wieder erprobt.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • holidaytripguyH Offline
                              holidaytripguyH Offline
                              holidaytripguy
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2534

                              Servus,
                              ich habe endlich eine Rückmeldung von TUIfly erhalten. Für die Gutscheinlösung oder Rückerstattung könnt ihr mit den Codes dann dementsprechend unter diesem Link: klick ab dem 28.05.2020 beantragen.
                              Das ganze funktioniert, ganz ähnlich wie bei TUI mit den Buchungsnummern.

                              Viele Grüße,
                              holidaytripguy

                              Lernen besteht in einem Erinnern von Informationen, die bereits seit Generationen in der Seele des Menschen wohnen.
                              -Sokrates

                              Miss-JanetM 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • holidaytripguyH holidaytripguy

                                Servus,
                                ich habe endlich eine Rückmeldung von TUIfly erhalten. Für die Gutscheinlösung oder Rückerstattung könnt ihr mit den Codes dann dementsprechend unter diesem Link: klick ab dem 28.05.2020 beantragen.
                                Das ganze funktioniert, ganz ähnlich wie bei TUI mit den Buchungsnummern.

                                Viele Grüße,
                                holidaytripguy

                                Miss-JanetM Offline
                                Miss-JanetM Offline
                                Miss-Janet
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2535

                                @holidaytripguy sagte:

                                Servus,
                                ich habe endlich eine Rückmeldung von TUIfly erhalten. Für die Gutscheinlösung oder Rückerstattung könnt ihr mit den Codes dann dementsprechend unter diesem Link: klick ab dem 28.05.2020 beantragen.
                                Das ganze funktioniert, ganz ähnlich wie bei TUI mit den Buchungsnummern.

                                Gestern bereits für unsere ausgefallenen Flüge die Rückerstattung über den Link (von Tuifly) beantragt und sofort Bestätigung erhalten dass das Geld innerhalb von 10 Tage auf das Bankkonto zurücküberwiesen wird. Prima Service.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • holidaytripguyH Offline
                                  holidaytripguyH Offline
                                  holidaytripguy
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2536

                                  Servus nochmal,
                                  habe soeben auch die Beantragung gemacht und wie bei @Miss-Janet war ebenfalls die Info, dass das Geld innerhalb von 10 Tagen auf das IBAN-Konto zurück überwiesen wird.

                                  Bemängeln gibt es nur die schlechte Informationsverbreitung und Kontaktmöglichkeiten an TUI.

                                  "Gibt es das Geld zurück, ist es alles gut."

                                  Lernen besteht in einem Erinnern von Informationen, die bereits seit Generationen in der Seele des Menschen wohnen.
                                  -Sokrates

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
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                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2537
                                    Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                                    • Gonzo1969G Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2538
                                      Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2539
                                        Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2540

                                          Es mag euch anders ergehen - ich allerdings finde die gefühlt elwunneunzigste Mitteilung, dass eine Erstattung noch nicht erfolgt ist irgendwie laaaangweilig. 😉

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