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Vtours Teil II

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  • SummerdaysS Offline
    SummerdaysS Offline
    Summerdays
    schrieb am zuletzt editiert von
    #261

    @Melina98
    da ich direkt aus dem Nähkästchen plaudern kann, hier ein paar Punkte Also auch ohne Rechtsschutzversicherung habt ihr sicherlich recht gute Aussichten zur Klage. D.h. aber Zeit und evtl im Vorfeld anfallende Kosten. Diese werden mit Rechtsschutzversicherung bis auf den vorab zu zahlenden Eigenanteil von 100 Euro voll übernommen.
    In unserem Fall dauerte das ganze Verfahren, mit erstmaligem Briefverkehr durch den Anwalt und anschließender Klage vor Gericht um die 8 Monate. Hätte wir uns auf keinen Vergleich eingelassen, hätten wir vor Ort ( Gerichtsstand beim Veranstalter) erscheinen müssen und es wäre wohl weiter gegangen. Dies war uns aber einfach zu aufwändig.
    Vergleich heißt, der Kläger erhält prozentual die Entschädigung ( also nicht 100% ), auch die Gerichts und Anwaltskosten werden im diesem prozentualen Größenverhältnissen aufgeteilt. Aber unterm Strich bleibt noch etwas übrig.
    Uns selbst hatte man auf ein eigenes Anschreiben erst mal einen Gutschein von 150 Euro angeboten.Unserem Anwalt hat es mit einem nochmaligem Schreiben und Fristsetzung versucht und nur müdes Lächeln geerntet. Das Gebot lag da bei 300 Euro ( diesmal bar) nach nochmaligen Anschreiben. Auf Fristen haben die gepfiffen. Erst nach einreichen der Klage wurde man etwas wach. Mir kam es so vor als ob der Beklagte abwartet, wie weit der Kläger gehen wird. Also eine Kostenfrage.
    Aber unter diesen ( euren) Umständen würde ich auf vorerst anfallende Kosten pfeifen und tatsächlich erst mal einen Anwalt ansprechen. Ein Infogespräch kostet noch !!! nicht die Welt.
    Falls einer mit juristischen Erfahrungen mitliest, ich habe es aus der Sicht des totalem Laien geschildert und hoffe es irgendwie verständlich ausgedrückt zu haben.

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    • jlechtenboehmerJ Offline
      jlechtenboehmerJ Offline
      jlechtenboehmer
      schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
      #262

      Ich bin auch juristischer Laie, kann aber lesen, mit meinem Rechner und Google umgehen.
      Gelesen habe ich , dass keine Rechtsschutzversicherung besteht . Gegooglet habe ich einen Prozessrisikorechner. Und da kommen ich zu dem Ergebnis , das bei einem Streitwert von 1000 € die Kosten für einen außergerichtlichen Vergleich bei ca. 290 €, bei einem gerichtlichen Vergleich jedoch schon bei 1069 € liegen. Würde ein Urteil zu Gunsten des Gegners gesprochen , wären die Kosten ca. 984 €.... Bei veränderten Streitwerten natürlich auch andere Kosten.
      Kann man alles über einen Prozessrisikorechner nachrechnen , der leicht zu googlen ist, hier aber vermutlich nicht verlinkt werden darf.

      Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

      SummerdaysS 1 Antwort Letzte Antwort
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      • jlechtenboehmerJ jlechtenboehmer

        Ich bin auch juristischer Laie, kann aber lesen, mit meinem Rechner und Google umgehen.
        Gelesen habe ich , dass keine Rechtsschutzversicherung besteht . Gegooglet habe ich einen Prozessrisikorechner. Und da kommen ich zu dem Ergebnis , das bei einem Streitwert von 1000 € die Kosten für einen außergerichtlichen Vergleich bei ca. 290 €, bei einem gerichtlichen Vergleich jedoch schon bei 1069 € liegen. Würde ein Urteil zu Gunsten des Gegners gesprochen , wären die Kosten ca. 984 €.... Bei veränderten Streitwerten natürlich auch andere Kosten.
        Kann man alles über einen Prozessrisikorechner nachrechnen , der leicht zu googlen ist, hier aber vermutlich nicht verlinkt werden darf.

        SummerdaysS Offline
        SummerdaysS Offline
        Summerdays
        schrieb am zuletzt editiert von Summerdays
        #263

        Aber unter diesen ( euren) Umständen würde ich auf vorerst anfallende Kosten pfeifen und tatsächlich erst mal einen Anwalt ansprechen. Ein Infogespräch kostet noch nicht die Welt.
        Meine Zeile, dazu
        Ein Beratungsgespräch würde ich mal in Erwägung ziehen. Vielleicht hilft auch die Verbraucherzentrale weiter. Übrigens werden diese von Dir genannten Kosten anteilig verrechnet. Sprich die Kosten für den Kläger entsprechen dem prozentualen Anteil.

        Aber darauf hoffen doch die RV, man zieht den Schwanz ein und lässt aus Kostengründen die Finger vom Recht. Man speist denjenigen mit ein Paar Kröten ab, obwohl er einen miesen Urlaub hatte, weil eine Baustelle schon seit mehreren Wochen besteht. Da ist man nicht in der Lage darauf hinzuweisen ? Unsägliche Situation.

        Melina98M 1 Antwort Letzte Antwort
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        • SummerdaysS Summerdays

          Aber unter diesen ( euren) Umständen würde ich auf vorerst anfallende Kosten pfeifen und tatsächlich erst mal einen Anwalt ansprechen. Ein Infogespräch kostet noch nicht die Welt.
          Meine Zeile, dazu
          Ein Beratungsgespräch würde ich mal in Erwägung ziehen. Vielleicht hilft auch die Verbraucherzentrale weiter. Übrigens werden diese von Dir genannten Kosten anteilig verrechnet. Sprich die Kosten für den Kläger entsprechen dem prozentualen Anteil.

          Aber darauf hoffen doch die RV, man zieht den Schwanz ein und lässt aus Kostengründen die Finger vom Recht. Man speist denjenigen mit ein Paar Kröten ab, obwohl er einen miesen Urlaub hatte, weil eine Baustelle schon seit mehreren Wochen besteht. Da ist man nicht in der Lage darauf hinzuweisen ? Unsägliche Situation.

          Melina98M Offline
          Melina98M Offline
          Melina98
          schrieb am zuletzt editiert von
          #264

          So nochmal ein Update, wir sind zu dritt geflogen, hatten aber 2 Buchungen die beide auf eine Person liefen. Diese Person hat eine Rechtsschutzversicherung und wir haben gestern nochmal gesprochen und es wäre auch in seinem Interesse dann mit einem Anwalt zu reden. Also erst nochmal schreiben mit Anwalt usw oder direkt diesen einschalten und von ihm einen Brief verfassen lassen? 🤔

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • SummerdaysS Offline
            SummerdaysS Offline
            Summerdays
            schrieb am zuletzt editiert von
            #265

            Hallo Melina,
            das Beratungsgespräch würde ich auf alle Fälle in Betracht ziehen. Kostet den Eigenanteil der Rechtsschutzversicherung. Je nachdem welcherBetrag bei der Versicherung abgeschlossen ist. In der momentanen Situation dürfte so ein nettes Schreiben von Euch sicherlich erst mal von V-Tours ignoriert, oder endet vielleicht in einem Gutschein für 100 Euro p. Nase
            Allerdings ob dieser Reiseanbieter die jetzige Krise überlebt, bleibt abzuwarten. Bei Zahlungsunfähigkeit ist sicherlich nichts mehr zu holen, wäre meine persönliche Meinung. Ob sich überhaupt noch lohnt Ansprüche geltend zu machen, puuuhhhh ganz schwer zu sagen. Allerdings gibt es Fristen die einzuhalten sind.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Günter/HolidayCheckG Offline
              Günter/HolidayCheckG Offline
              Günter/HolidayCheck
              Admin Experte Fuerteventura
              schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
              #266

              Oh--oh--Summerdays....:

              Also der letzte Teil Deines Beitrags ( (....überlebt...) passt sicher nicht in die Beteiligungswelt von Vtours:

              Seit Oktober 2019 gehört Vtours zur schweizerischen Hotelplan Gruppe - die wiederum eine 100ige Tochter der Migros/Schweiz ist(sofern Dir das was sagt, ansonsten ....mal googeln...und gleich mal beide Begriffe....
              Zarter Hinweis:
              Einfach mal vorsichtig sein , bevor man irgendwas so locker- und offensichtlich ohne Sachkenntnis in die Tasten klopft.
              Sowas verstehe ich absolut nicht!
              Zudem kann das alles sehr leicht gegen Dich ausgehen**.. das Web ist kein rechtsfreier Raum!**

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Melina98M Offline
                Melina98M Offline
                Melina98
                schrieb am zuletzt editiert von
                #267

                Vielen Dank, also am besten erstmal mit einem Anwalt sprechen. Ok danke 👍🏻

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • SummerdaysS Offline
                  SummerdaysS Offline
                  Summerdays
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #268

                  @ Günter/ Holiday Check

                  Ok, ok, ok, habe ich nicht gewusst, das mittlerweile ein starker Partner hinter dem Reiseanbieter steht. Wir sind zuletzt im Juni 19 mit V-Tours unterwegs gewesen, zu diesem Zeitpunkt mein aktueller Stand. Asche über mein Haupt, sorry. Mein Kommentar zur Krise habe ich allerdings als persönliche Meinung extra betont. Ansonsten lösche einfach meinen Kommentar und fertig.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Günter/HolidayCheckG Offline
                    Günter/HolidayCheckG Offline
                    Günter/HolidayCheck
                    Admin Experte Fuerteventura
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #269

                    Dann schreib das einfach nicht in ein Forum mit dieser Reichweite, sondern behalte es für Dich im stillen Kämmerlein..
                    Deinen Beitrag lasse ich mal stehen, weil meine Antwort -auch für andere - die Dinge klarstellt-

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • mama mariaM Offline
                      mama mariaM Offline
                      mama maria
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #270

                      Hat schon jemand Rückerstattung des Reisepreises von vtours bekommen? (vtours schrieb uns am 24.03:" aufgrund von höherer Gewalt treten wir vom am 18.07.2019 geschlossenen Reisevertrag zurück" )

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • KourionK Offline
                        KourionK Offline
                        Kourion
                        schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                        #271

                        @mama mia
                        Schon zu normalen Zeiten kann eine Rückerstattung 14 Tage (und auch schon mal etwas länger) dauern. Du hast den Bescheid vor 6 Tagen bekommen.
                        Das wird noch etwas dauern. Hab Geduld.

                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • mama mariaM Offline
                          mama mariaM Offline
                          mama maria
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #272

                          @Kourion -danke für deine Antwort,ich wollte aber nur wissen ob überchaupt irgendjemand s c h o n sein Rückerstatung von vtours bekommen hat(ob man doch noch hoffen kann,es geht mir auch ums Geld, nicht um Gutschein )😉.

                          reinhardh79R 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • mama mariaM mama maria

                            @Kourion -danke für deine Antwort,ich wollte aber nur wissen ob überchaupt irgendjemand s c h o n sein Rückerstatung von vtours bekommen hat(ob man doch noch hoffen kann,es geht mir auch ums Geld, nicht um Gutschein )😉.

                            reinhardh79R Offline
                            reinhardh79R Offline
                            reinhardh79
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #273

                            Wir haben die Email von vtours bezüglich des Rücktritts vom Reisevertrag am 16.03. erhalten (somit nun 14 Tage), seither keinerlei Lebenszeichen von vtours und keine Rückerstattung...

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #274

                              Na das ist aber wirklich überraschend ... 😶

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • mama mariaM Offline
                                mama mariaM Offline
                                mama maria
                                schrieb am zuletzt editiert von mama maria
                                #275

                                Oh! @ von vonschmeling, und ich dachte schon, du hast meine einfache Frage verstanden und möchtest du uns mitteilen entweder °nein,Leute ich habe leider auch noch nichts o d e r doch ! i c h habe die Rückerstattung schon zurück überweisen bekommen",aber sooo ....? was wolltest uns du eigentlich sagen? Ich weiß es normalerweise deine Antworten,Informationen und Beratung sehr hoch zu schätzen aber das? -das war nichts ! trotzdem,danke für dein Beitrag ,Gott beschütze dich und bleib gesund 😊Liebe Grüße an alle!

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • captainspaulding85C Offline
                                  captainspaulding85C Offline
                                  captainspaulding85
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #276

                                  Also unsere Thailand Reise hätte am 18.03 stattfinden sollen, am 17.03. dann die Meldung das storniert wurde und zeitgleich die Mail was ihr wohl alle bekommen habt mit der Stornorechnung.
                                  Bei verschiedenen Bewertungsseiten liest man von wenigen Leuten die ihre Erstattung nach 2 Tagen auf dem Konto hatten trotz späteren Stornozeitpunkt wie bei mir 😕 Aber okay...NORMAL ist momentan garnichts, da verstehe ich auch wenn die gesetzlichen 14 Tage nicht eingehalten werden.
                                  Aber anscheinend wurde gestern was im Gesetz geändert. das auch bei stornierten Pauschalreisen jetzt ein Gutschein möglich ist und nicht zwingend der Reisepreis erstattet werden muss (Bitte korrigiert mich wenn ich was falsch verstanden habe).
                                  Wie ist das denn dann wenn z.B. ich schon eine Stornorechnung bekommen habe aus der hervorgeht das der Betrag erstattet wird? Könnte das vTours nachträglich zurückziehen und mir doch einen Gutschein anbieten? Ganz ehrlich...bei ner 1000€ Reise okay dann düse ich nach dem Corona mal mit den Jungs nach Malle oder mach nen entspannten in nem Hotel in der Türkei, aber bei 3500€ für ne Fernreise die ich so schnell durch Arbeit und gemeinsame Urlaubsplanung usw. nicht mehr in absehbarer Zeit antreten kann? Wäre für MICH ein absoluter Schmarrn dann der Gutschi.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • mama mariaM Offline
                                    mama mariaM Offline
                                    mama maria
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #277

                                    Grade E-mail von vtours  bekommen.
                                    unsere geplante Reise: 08.04 - 23.04.20 storniert durch RV am 25.04.20
                                    ".....Wir versichern Ihnen jedoch, dass unser Team bereits mit Hochdruck an der Rückzahlung ihres Guthabens arbeitet: Bis zum 09.05.2020 erstatten wir Ihnen den vollen Reisepreis für Ihre ursprünglich geplante Abreise am 09.04.2020 auf das von Ihnen hinterlegte Konto bzw. an die entsprechende Kreditkarte...."
                                    Ich bin zufrieden,doch so richtig freuen kann ich mich erst wenn ich das Geld auf meinem Konto sehe ! 😏

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Kati0101K Offline
                                      Kati0101K Offline
                                      Kati0101
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #278

                                      Meine Reise 25.05.20 bis 01.06.20

                                      wurde am 9.04.20 per Mail kontaktiert das wir kostenlos umbuchen oder für einen Reduzierten Preis von 40 Euro pro Person ( 160 € in dem Fall) stornieren könnten .Aber keine Frist bis wann man stornieren oder umbuchen kann.Stornierungskosten würden von der Anzahlung abgezogen und der Rest erstattet.
                                      Auf mein Nachfragen hin wurde heute geantwortet ich hätte 5 Tage Zeit also bis Sonntag 19.04 .(Wieder kein Datum sondern nur 5 Tage wurden genannt)

                                      Hat noch jemand so ein "Angebot" von Vtours erhalten.
                                      Leider sind die ja telefonisch nicht erreichbar und auf der Internet Seite sehe ich keine Aussagen was die Reisen im Mai angeht außer den normalen Stornokosten.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • kreterK Offline
                                        kreterK Offline
                                        kreter
                                        schrieb am zuletzt editiert von kreter
                                        #279

                                        Hallo habe auch gerade so ein Angebot erhalten.
                                        Neubuchung kostenlos oder 40 Euro Storno (80 ) in unserem Fall.
                                        Ich denke wir müssen die 80 Euro bezahlen wenn ich mir auch erpresst vorkomme.
                                        Keiner weiß wann man wieder richtig buchen kann.

                                        Manni

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • jlechtenboehmerJ Offline
                                          jlechtenboehmerJ Offline
                                          jlechtenboehmer
                                          schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
                                          #280

                                          Vielleicht kannst du dich mal erklären worin die Erpressung liegen könnte wenn man dir eine Leistung zu einem ermässigten Preis anbietet ?
                                          gem. AGB liegen die Stornogebühren min. bei 30 %, insofern einsprächen die 80 € denen eines Reisepreises von ca. 267 €.....

                                          Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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